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Pflegedienst Badenstedt

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George

Kurzzeitpflege

Die Pflege eines Bedürftigen für einen begrenzten Zeitraum wird als Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege bezeichnet. Die Kurzzeitpflege wird von den Pflegekassen als eine Art Übergangspflege für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen gewährt.

Kurzzeitpflege – die Voraussetzungen

Gemäß §42 SGB XI der Sozialen Pflegeversicherung müssen folgende Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege erfüllt sein:

  • Alleinstehende Pflegebedürftige sind nach einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus in keiner Weise in der Lage, sich eigenständig zu versorgen.
  • Angehörige oder Pflegepersonal müssen sich auf eine schlagartige Erhöhung des Pflegebedarfs einstellen und benötigen Zeit um eine fachgerechte Pflege organisieren zu können.
  • Für Pflegebedürftige wird eine pflegerische Nachsorge nach einer schweren Krankheit notwendig.
  • Angehörige, die die Pflege übernommen haben, sind selbst erkrankt.
  • Pflegende Angehörige haben Erholungsbedarf und wollen in Urlaub fahren.
  • Es muss eine Klärung erfolgen, ob eine stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen notwendig wird.
  • Zur Bereitstellung einer geeigneten Wohnform wird mehr Zeit benötigt.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Zwei Gründe können zur Kurzzeitpflege führen. Zum Einen tritt die Verhinderungspflege in Kraft, wenn eine Pflegeperson verhindert ist. Zum Anderen greift die Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Versorgung für einen bestimmten Zeitraum nicht gewährleistet werden kann. Da beide Formen der Kurzzeitpflege den pflegenden Angehörigen einmal im Jahr zugestanden werden, die die Unterscheidung wichtig. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson mindestens sechs Monate lang die Pflege des Pflegebedürftigen übernommen hat.

Einrichtungen für die Kurzzeitpflege

Bei der Pflegekasse muss ein Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt werden. Entsprechend muss die Einrichtung, in der die Kurzzeitpflege erfolgen soll, ausdrücklich von der Pflegekasse zugelassen sein. Eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder Pflegeheime stellen Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.

Gutachten in der Pflege

Eine Begutachtung erfolgt durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), sobald ein Hilfebedürftiger einen Antrag auf eine Pflegestufe stellt. Auf der Grundlage dieser Begutachtung erstellt der MDK ein Pflegegutachten, welches die Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Pflegestufe darstellt. Bundesweit werden die Gutachten nach einheitlichen Kriterien erstellt. Die in §§ 17, 53a SGB XI, 213 SGB V geregelten Kriterien sind für den MDK und die Krankenversicherungen bindend.

Inhalte eines Pflegegutachtens

Die Merkmale der Pflegebedürftigkeit wurden in § 14 SGB XI definiert. Die Richtlinien in der Begutachtung orientieren sich daran. Das Gutachten muss beurteilen, inwieweit regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Tagesablauf der Hilfebedürftigen selbstständig gelöst oder in Bezug auf die Notwendigkeit beurteilt werden können.  Die zu beurteilenden Verrichtungen teilen sich in vier Gruppen:

  • Körperpflege, welche Duschen, Waschen, Zähne putzen, Baden, Rasieren und den Toilettengang umfasst
  • Ernährung, was die Zubereitung und das Essen der Nahrung umfasst
  • Mobilität, welche das Aufstehen, das zu Bett gehen, Laufen, Stehen, Verlassen und Aufsuchen der Wohnung, Treppensteigen, Sitzen, Be- und Entkleiden betrifft
  • Hauswirtschaftliche Versorgung, welche Einkaufen, Putzen, Kochen, Wäsche waschen, Abwaschen und Heizen umfasst

In den jeweiligen Bereichen ist der Grad des Hilfebedarfs ausschlaggebend für die Pflegestufe, welche im Gutachten vorgeschlagen wird.

Krankenpflege

Die Krankenpflege bzw. die Gesundheitspflege stellt einen Berufsbereich dar, in dem sich die Mitarbeiter mit der Betreuung und Versorgung von Menschen in allen Lebenssituationen beschäftigen. Diese Leistungen sind anders als in der Altenpflege altersunabhängig. Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich.

Arbeitsbereich der Krankenpflege

Die Grundpflege und Behandlungspflege wird in eigenständiger Arbeit der Berufsvertreter der Kranken- und Gesundheitspflege ausgeführt. Bei Untersuchungen und operativen Eingriffen assistieren die Krankenpflegekräfte den Ärzten. Unter anderem gehören die Gabe von Spritzen und Medikamenten sowie das Setzen von Infusionen zu ihren Aufgaben. Gesundheits- und Krankenpfleger sind zudem für die planvolle Gestaltung der Pflege verantwortlich, begleiten Visiten und überwachen medizinische Geräte. Eine weitere Aufgabe liegt in der Unterstützung und Beratung von Patienten, um diese zu mehr Selbstständigkeit zu führen.

Berufsbild in der Krankenpflege

Dem Patienten auf den Weg zu einer schnellen Gesundung zu führen, ist das Hauptziel der Kranken- und Gesundheitspflege. Es ist notwendig, die Bedürfnisse des Patienten zu erkennen und möglichst rasch zu befriedigen. Zum Aufgabenbereich der Gesundheits- und Krankenpflege gehört daher auch die regelmäßige Überprüfung des Gesundheitszustand des jeweiligen Patienten. Messungen von Blutdruck, Puls und Temperatur gehören dazu. Zudem wird auf ein regelmäßiges Ess- und Schlafverhalten beim Patienten geachtet. Eine schnelle Auffassungsgabe und Verantwortungsgefühl gebenüber den Patienten zeichnen einen guten Gesundheits- und Krankenpfleger aus.

SGB V – Sozialgesetzbuch V

Beim SGB V handelt es sich um das fünfte Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland. Das am 01.01.1989 in Kraft getretene SGB V ist dem Sozialrecht untergliedert. Damit ist es der direkte Nachfolger der Reichsversicherungsverordnung, die bis dahin Gültigkeit hatte. Im SGB V finden sich die gesetzlichen Krankenkassen betreffenden Bestimmungen, wobei neben den allgemeinen Vorschriften auch die den zu versicherten Personenkreis betreffende, gesetzliche Bestimmungen. Zudem wird die Finanzierung und die Organisation der Krankenkassen durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben.

Den Aufenthalt in Einrichtungen zur Rehabilitation werden durch dieses gesetzgebende Element ebenfalls geregelt. Für die Pflege besteht die Relevanz des SGB V unter anderem in den verankerten Bestimmungen zu Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Diese müssen zwingend aufgrund einer Verordnung durch einen Arzt von der Krankenkasse bewilligt werden. Für Aufenthalte in stationären Pflegeeinrichtungen ist allerdings das Pflegegesetz zuständig. Dieses wird im SGB XI beschrieben.

Aufbau des SGB V

Die Textesammlung der Gesetze ist in zwölf Kapitel eingeteilt. In dem Buch finden sich über 400 Paragraphen wieder. Einige dieser Paragraphen des SGB V sind durch Reformen allerdings entfallen.

SGB – Sozialgesetzbuch

SGB stellt die Abkürzung für den Namen “Sozialgesetzbuch” dar. Das SGB ist in Deutschland die systematische Zusammenfassung des gesamten Sozialrechts. Alle dem Sozialrecht untergeordneten Bereiche werden somit im SGB geregelt. Einzig sozialrechtliche Rechtsmaterialien, die einen personell oder zeitlich beschränkten Anwendungsbereich haben, werden im SGB nicht aufgeführt.

Gliederung des SGBs

12 verschiedene Teile bzw. Bücher umfasst die Gliederung des SGB. Folgende Bücher sind im SGB enthalten:

  • SGB I : beinhaltet als allgemeiner Teil der Sozialgesetzbücher die Verfahrens- und Definitionsvorschriften
  • SGB II: umfasst Vorschriften für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden
  • SGB III: umfasst sämtliche Regelungen zur Arbeitsförderung
  • SGB IV: sind die Vorschriften für die Sozialversicherung geregelt
  • SGB V: umfasst Regelungen zur gesetzlichen Krankversicherung
  • SGB VI: fass die Vorschriften zur gesetzlichen Rentenversicherung zusammen
  • SGB VII: regelt die gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII: umfasst die Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe
  • SGB IX: beschäftigt sich mit den Regelungen zur Teilhabe behinderter Menschen und zur Rehabilitation
  • SGB X: umfasst die Themen Sozialdatenschutz und Verwaltungsrecht
  • SGB XI: umfasst die gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeversicherung
  • SGB XII: umfasst alle Vorschriften zur Sozialhilfe

Wohngemeinschaft

Wenn eine Gruppe von Menschen, die alle aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr alleine wohnen können oder wollen, sich zusammen eine Wohnung suchen, spricht man von einer Seniorenwohngemeinschaft oder Senioren-WG. Natürlich darf die Pflegebedürftigkeit einen gewissen Rahmen nicht übersteigen, so dass die umfangreichen Pflegeleistungen eines Altenheims nicht benötigt werden.

Natürlich gibt es auch für jüngere Menschen Wohngemeinschaften. Häufig wohnen Jugendliche in betreuten Wohngemeinschaften, die im Rahmen der Jugendhilfe eingerichtet wurden zusammen. Auch Studenten bevorzugen WGs als preisgünstige Alternative. In einer Wohngemeinschaft finden auch Menschen mit psychischen Erkrankungen zusammen und erhalten Unterstützung in den alltäglichen Belangen.

Die Bewohner einer Seniorenwohngemeinschaft leben völlig selbstbestimmt. Sie haben ihren eigenen Wohnraum, den Sie frei gestalten und einrichten können. In Absprache mit den anderen Bewohnern ist sogar die Haltung von Haustieren häufig kein Problem. In den meisten Fällen sind die Wohnbereiche in Wohngemeinschaften seniorengerecht, sprich barrierefrei, eingerichtet.

Kosten in einer Wohngemeinschaft

In einer Wohngemeinschaft fallen natürlich monatliche Kosten an. Dazu zählen Miete und Betriebskosten. In vielen WGs wird zudem ein Zuschlag erhoben, der dazu genutzt wird, größere Anschaffungen, Reparaturen oder Mietausfälle abzudecken. Benötigt ein Bewohner Leistungen in Sachen Betreuung oder Pflege so werden diese getrennt mit dem Anbieter der jeweiligen Leistung abgerechnet. Zudem besteht die Möglichkeit eine Unterstützung durch die Pflegekasse zu erhalten.

Vorteile einer Wohngemeinschaft

Ältere Menschen und Senioren können mit dem Leben in einer Wohngemeinschaft ihre Lebensqualität verbessern. Statt allein und einsam zu leben, hat man wieder Gesellschaft und kann am kulturellen Leben teilhaben. So kann man auch im Alter noch interessante Dinge erleben. Gemeinschaftliches Kochen oder andere gemeinsame Unternehmungen bringen Abwechslung in den Alltag. Trotzdem wird die Eigenständigkeit der Bewohner bewahrt und jeder kann nach seiner Fasson glücklich werden.

Pflegestützpunkt

Für eine Beratung zum Thema Pflege können sich alte und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige an einen Pflegestützpunkt wenden. Im SGB XI sind die Grundlagen für Pflegestützpunkte, die gemeinsam von Pflege- und Krankenkassen in den jeweiligen Bundesländern betrieben werden, geregelt. Durch die vereinheitlichte Verwaltung können Pflege- und Krankenkassen besser zusammenarbeiten und auch das Altenhilfepersonal kann mit einbezogen werden. Seit Sommer 2009 gibt es in Berlin 26 Pflegestützpunkte, die sich in den Wohnvierteln befinden und so leicht für Pflegebedürftige erreichbar sind.

Aufgabenbereiche der Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte sollen eine Vernetzung der Pflegeangebote erreichen. Insbesondere Angehörige, die häufig mit der Pflege überfordert sind, können sich dort Hilfe holen. Andere wiederum kennen vielleicht mögliche Hilfsangebote, wissen aber nicht auf welche Art sie genutzt werden können. In diesen Fällen kann man sich an einen Pflegestützpunkt wenden. Beratung und Vermittlung von Pflegeeinrichtungen gehören zu den Aufgaben der Pflegestützpunkte.

Eine Beratung kann zu allen für ältere Menschen interessanten Themen erfolgen. Senioren und deren Angehörige können sich an die Mitarbeiter des Pflegestützpunkts wenden, wenn es beispielsweise um Anträge auf Pflegestufen oder Sozialleistungen geht. Weiterhin umfasst das Angebot der Pflegestützpunkte die Unterstützung von Senioren bei der Planung und beim Umbau der eigenen Wohnung zum altersgerechten Wohnsitz.

Wohnungsanpassung

Unter einer Wohnungsanpassung wird eine Gestaltung des eigenen Wohnraums für Personen, die im Alter trotz körperlicher Einschränkungen allein in der Wohnung bleiben möchten, verstanden. Die Räumlichkeiten werden dann barrierefrei gestaltet, so dass die Patienten selbstständig wohnen können.

Wohnungsanpassung als präventive Maßnahme

Eine Wohnungsanpassung kann im Hinblick auf das Alter eine Erleichterung darstellen. Der Alltag wird erleichtert und Unfällen wie Stürzen wird vorgebeugt. Barrierefreies Wohnen fördert den Wohnkomfort und die Selbstständigkeit der Bewohner, wenn körperliche Beeinträchtigungen auftreten.

Folgende Maßnahmen können bei einer Wohnungsanpassung durchgeführt werden:

  • Entfernung von Stufen und Schwellen
  • Schaffung von ebenerdigen Zugängen mittels Rampen oder Treppenlift
  • Anbringen von Lichtschaltern, Steckdosen, Arbeitsplatten und Türklinken auf einem niedrigeren Niveau
  • Installation eines Hausnotrufsystems
  • Anbringung von Haltegriffen im Bad, Flur oder auf dem Balkon
  • Installation von Duschen mit Sitzgelegenheit
  • Aufbringung rutschfester Bodenbeläge

In der Regel müssen die kostspieligen Maßnahmen zur Wohnungsanpassung allerdings aus Eigenmitteln finanziert werden. In Einzelfällen kann aber auch eine Finanzierung durch andere Kostenträger möglich werden.

Unterstützung durch die Pflegekasse bei Wohnungsanpassungen

Für die Entscheidung, ob und wenn ja, welcher Kostenträger die Kosten für die Wohnungsanpassung übernehmen kann, sind die Lebensumstände des Betroffenen ein wichtiges Kriterium. Die Pflegeversicherung kann bei Patienten mit einer Pflegestufe bis zu 2557 Euro als Zuschuss für eine Wohnungsanpassung gewähren. Diese beantragungswürdige Leistung dient dem Erhalt der Eigenständigkeit für den Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld.

Psychische Störung

Wer im Denken, Handeln, Fühlen, Verhalten und Erleben von der gesellschaftlichen Norm abweicht, gilt in der Regel als psychisch gestört. Ebenfalls zum Krankheitsbild einer psychischen Störung gehört das psychische Leiden des Patienten. Von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) werden die Begriffe „psychisch Kranke“ und „psychische Erkrankung“ als Stigma angesehen. Daher hat sich im offiziellen Sprachgebrauch die Bezeichnung „psychische Störung“ etabliert. Sowohl in der Psychiatrie als auch in der klinischen Psychologie befasst man sich mit den psychischen Störungen.

Verbreitung von psychischen Störungen

Laut Schätzungen leiden zirka 8 Millionen Deutsche unter psychischen Störungen, welche als behandlungsbedürftig eingestuft werden. Somit ist knapp jeder zehnte Bundesbürger betroffen. Jedoch führt man die stark gestiegene Anzahl psychischer Störungen nicht auf eine höhere Krankheitsfallzahl, sondern vielmehr auf eine bessere Diagnostik zurück. Im Laufe des Lebens besteht eine 50 %ige Gefahr, an einer psychischen Störung zu erkranken.

Behandlung einer psychischen Störung

Heutzutage sind korrekt diagnostizierte, psychische Störungen in der Mehrzahl gut heilbar. Soziotherapie, Psychotherapie und Psychopharmaka zeigen sich als gängige Behandlungsmethoden. Bereits ein 5-minütiger Aufenthalt im Grünen kann auf die Psyche einen positiven Effekt haben. Nach den Festlegungen im Landesrecht kann eine Zwangsbehandlung erfolgen, wenn beim Patienten die nötige Einsicht für das Vorliegen der psychischen Störung fehlt. Bestimmte Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste sind darauf spezialisiert, Patienten mit psychischen Störungen eine spezielle psychiatrische Betreuung angedeihen zu lassen.

stationär

Im medizinischen Jargon hat das Wort „stationär“ die Bedeutung der Krankenhausaufnahme eines Patienten, wobei dieser mindestens eine Nacht auf einer Station verweilt. Soll beim Patienten eine Vielzahl von diagnostischen Mitteln ausgeschöpft werden oder nimmt die Behandlung einen längeren Zeitraum in Anspruch, so wird der Patient in der Regel stationär aufgenommen. Des Weiteren sind größere Operationen wie z. B. eine Oberschenkelnagelung nach einem Sturz und einem Oberschenkelbruch natürlich ebenfalls ein Grund für einen stationären Aufenthalt. Natürlich bedeutet stationär auch, dass eine Vollversorgung mit drei Mahlzeiten täglich erfolgt. Bei der stationären Aufnahme sollten spezielle Essgewohnheiten wie vegetarisch oder laktosefrei erwähnt werden.

Ambulante statt stationäre Versorgung

Stück für Stück versucht man, in der modernen Medizin auf stationäre Aufenthalte zu verzichten. Oftmals werden Patienten daher für kleinere Operationen an ambulante Operationszentren verwiesen. Nach dem Aufwachen aus der Narkose und der Rückversicherung, dass der Patient in guter Verfassung ist, werden die Patienten dann direkt nach Hause entlassen. Ein Grund dafür sind die höheren Kosten einer stationären Aufnahme für das Krankenhaus, ein anderer Grund ist die Entspannung und die Förderung des Wohlbefindens beim Patienten. Schließlich fühlen sich viele Menschen bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus und in Mehrbettzimmern nicht wohl, so dass die Heilung nachweislich verzögert wird. Sofern vertretbar wird daher immer öfter eine ambulante Versorgung dem stationären Aufenthalt vorgezogen.