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Pflegedienst Badenstedt

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George

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Einzelpflegekräfte

Pflegekräfte, die nicht für einen ambulanten Pflegedienst sondern selbstständig tätig sind, werden vom Gesetzgeber als Einzelpflegekräfte angesehen. Die Berufe der Altenpfleger / -innen und Altenpflegehelfer / -innen, die selbstständig ausgeübt werden, fallen darunter.

Gesetzliche Vorgaben für Einzelpflegekräfte

Mit in Kraft treten der Pflegereform am 01. Juli 2008 wurde eine Regelung für Einzelpflegekräfte ins Gesetz aufgenommen. In  § 77 SGB XI wird die Zusammenarbeit dieser Einzelpflegekräfte mit den Pflegeversicherungen geregelt. Damit können zwischen der Pflegekasse und der Einzelpflegekraft zustande kommen, die sowohl die häusliche Pflege als auch die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung der Patienten sichern. Hierzu müssen allerdings die Wirtschaftlichkeit der Einzelpflegekraft, die günstiger sein muss als Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oder die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes sein muss, sowie die Notwendigkeit einer Unterstützung in gewissen Bereichen nachgewiesen werden.

Es soll dem Pflegebedürftigen zudem die größtmögliche Selbstständigkeit erhalten werden, so dass er seinen Alltag weitestgehend beibehalten kann. Entsprechend müssen die Bedürfnisse des Patienten bei der Festlegung der Pflegemaßnahmen berücksichtigt werden. Die Selbstbestimmung des Patienten hat immer höchste Priorität. In den Augen des Gesetzgebers kann eine Einzelpflegekraft wesentlich individueller auf diese Bedürfnisse eingehen.

Allerdings gelten laut Gesetz nur Personen als Einzelpflegekräfte, die nicht in einem verwandtschaftlichen oder familiären Verhältnis zu den Pflegebedürftigen stehen. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen der Einzelpflegekräfte werden dann direkt über die Pflegeversicherung vergütet.

Darmkrebs

Bei 90% aller Darmkrebserkrankungen gehen auf ein kolorektales Karzinom zurück, so dass meist der Dickdarm oder der Mastdarm betroffen sind. In Deutschland ist Darmkrebs die zweit häufigste unter den Krebserkrankungen. Eine Diagnose erfolgt in der Regel mittels Darmspielgelungen und Tastuntersuchungen.

Darmkrebs – die möglichen Ursachen

Auslöser für Darmkrebs können verschiedene vererbbare Gen-Defekte sein. Insbesondere für Patienten, die unter chronischen Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa leiden, besteht ein erhöhtes Darmkrebsrisiko. Äußere Faktoren wie fettreiche, salzhaltige Ernährung, Übergewicht, Nikotingenuss und Bewegungsmangel können die Wahrscheinlichkeit einer Darmkrebserkrankung erhöhen.

Darmkrebs – die möglichen Symptome

Blut im Stuhl ist das einzige Anzeichen, dass im frühen Stadium auf Darmkrebs schließen lässt. Darmkrebs kann auch mit einem ständigen Wechsel von Durchfall und Verstopfung sowie einer Veränderung des Stuhlgangs einhergehen. Auch Schmerzen, Blähungen, Gewichts- und Appetitverlust und Bauchraumverhärtungen sind für das Krankheitsbild symptomatisch.

Darmkrebs – die Therapie

Zu Beginn der Darmkrebsbehandlung muss zunächst die operative Entfernung der Tumorzellen stehen. Strahlen- und Chemotherapie kommen dann in einem fortgeschrittenen Stadium zum Einsatz. Falls der Darmkrebs schon auf die Leber ausgestrahlt haben sollte, können diese Metastasen durch eine Lasertherapie besiegt werden. Nach dem Abklingen des Darmkrebses sind regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen angeraten, um den Krankheitsverlauf zu kontrollieren und ein Wiederausbrechen zu verhindern. Nach der Operation müssen Darmkrebspatienten nicht auf künstliche Nahrung umsteigen. Allerdings sollte auf die Essgewohnheiten bewusst geachtet werden. Bei Pflegebedürftigen Darmkrebspatienten fallen die Pflegemaßnahmen aufgrund des künstlichen Darmausganges umfangreicher aus. Damit wird ein spezieller Pflegeaufwand notwendig.

Caritas

Die römisch-katholische Kirche rief 1897 die internationale Hilfsorganisation Caritas ins Leben, welche in Deutschland mit zirka 25.000 Einrichtungen vertreten ist. Als Deutschlands größter privater Arbeitgeber stellt die Wohlfahrtsorganisation mehr als 500.000 Arbeitsplätze bereit. Die im Dachverband der Caritas zugehörigen Einrichtungen sind trotzdem rechtlich selbstständig. Mit der Caritas Internationalis, deren Sitz sich in der Vatikanstadt befindet, engagiert sich die Caritas weltweit in zirka 200 Ländern.

Die Aufgaben und Zielsetzung des Caritasverbandes

Das erklärte Ziel der Caritas ist der Schutz der Würde des Menschen. Die Institution setzt sich entsprechen für ein solidarisches und vorurteilsfreies Miteinander ein und bemüht sich gerechte Lebensbedingungen weltweit durchzusetzen. Das Leitbild der Caritas basiert auf der Lehre der römisch-katholischen Kirche, welche die Wohlfahrtsorganisation in die Position des Partners und Anwaltes aller benachteiligten Personen weltweit setzt. Ihre vordringlichste Aufgabe sieht die Caritas darin, sich aktiv in der Gesellschafts- und Sozialpolitik zu engagieren, indem sie auf bestehende Probleme hinweist und versucht Lösungsansätze aufzuzeigen.

Die Einrichtungen der Caritas

Die Einrichtungen der Caritas umfassen fast jedes Arbeitsfeld mit sozialem Hintergrund. So unterhält die Caritas unter anderem Einrichtungen zur Jugend-, Behinderten-, Alten- und Erziehungshilfe sowie Betreuungseinrichtungen, Altenhilfeeinrichtungen und Hospize. In Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen kümmert sich die Caritas zudem um die Pflege und Belange kranker Menschen. Beratung finden bei der Wohlfahrtsorganisation auch Hilfesuchende im Bereich der allgemeinen Pflege- und Sozialberatung mit allen unterschiedlichen Themenbereichen. Insbesondere bei finanziellen Problemen, drohender Obdachlosigkeit, gesundheitlichen Einschränkungen und persönlichen Konfliktsituationen kann die Caritas ein hilfreicher Ansprechpartner sein.

Abhängigkeits-Unabhängigkeits-Konflikt

Ein Konflikt den ein Pflegebedürftiger sowohl mit sich selbst als auch mit dem Pflegepersonal austrägt ist der Abhängigkeits-Unabhängigkeits-Konflikt. Dieser wird häufig auch als Nähe-Distanz-Konflikt definiert. Entsprechend der Namensgebung handelt es sich bei diesem Konflikt um einen Zwiespalt des Patienten zwischen Abhängigkeit und Unabhängigkeit. Auf der einen Seite drängt sich dem Patienten natürlich der Wunsch auf, seine eigene Selbstständigkeit zu behalten. Auf der anderen Seite steht die eigene Hilfsbedürftigkeit dem entgegen. Ein gefühlsmäßiger Konflikt ist beim Patienten quasi vorprogrammiert. Gefühle wie Zorn, Wut, Angst und Hilflosigkeit sind für den Abhängigkeits-Unabhängigkeits-Konflikt ausschlaggebend.

Insbesondere eine plötzlich eintretende Hilfsbedürftigkeit löst beim Patienten ein Gefühlschaos aus. So haben die meisten Hilfsbedürftigen zunächst Probleme damit sich mit ihrer Hilfsbedürftigkeit abzufinden, sich die Einschränkung der Eigenständigkeit und Selbstständigkeit einzugestehen und die Situation zu akzeptieren. So verweigern sich viele Betroffene zunächst einmal der dringend benötigten Hilfe oder fallen ins andere Extrem und nehmen Hilfe auch dann in Anspruch, wenn sie die Situation eigentlich selbstständig meistern könnten. Diese für einen Abhängigkeits-Unabhängigkeits-Konflikt charakteristischen Situationen können nur gemeistert werden, wenn die helfenden Personen mit viel Geduld, Vertrauen und Verständnis auf den Patienten zugehen. Schließlich sollte die Beziehung zwischen Hilfsbedürftigem und pflegender Person durch die Auseinandersetzungen nicht beeinträchtigt werden. Helfer müssen daher professionell, unvoreingenommen und empathisch in solchen Situationen reagieren, um im Endeffekt das Wohl des Patienten in den Vordergrund zu stellen.

Barrierefreiheit

Im Wohnraumbeschreibungen begegnet einem immer häufiger der Begriff „Barrierefeiheit“. Die dort beschriebenen Wohnungen sind insbesondere für altersgerechtes Wohnen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen konzipiert. Barrierefreiheit bedeutet nichts anderes, als das der Wohnraum weitestgehend von Hindernissen wie Treppen, Türschwellen oder hohen Lichtschaltern frei ist.

Die Barrierefreiheit ist insbesondere für Menschen, die älter sind oder körperlich eingeschränkt ein wichtiger Aspekt. Barrierefreie Wohnräume, Bahnhöfe, Arztpraxen und öffentliche Gebäude machen es diesen Menschen einfacher ein selbstständiges Leben zu führen. Je weniger Barrieren, desto einfacher das Leben.

Natürlich lassen sich Barrieren auch innerhalb der eigenen Wohnung beseitigen. Rutschige Bodenbeläge können getauscht werden, Dusche und Badewanne können ebenerdig gestaltet werden, Stufen und Schwellen können entfernt werden, Treppenlifte können eingebaut werden, Geländer für einen sicheren Halt angebracht werden und vieles mehr.

Allerdings ist es häufig recht kostenintensiv, um die eigenen Vier-Wände auf Barrierefreiheit auszurichten. Die entsprechenden Maßnahmen müssen zudem häufig aus eigener Tasche finanziert werden. Nur in Einzelfällen kann eine Bezuschussung durch die Pflege- oder Krankenversicherung in Frage kommen. Ob die Barrierefreiheit von den Kostenträgern unterstützt wird, hängt im Einzelfall von den individuellen Lebensumständen des Betroffenen ab. Der jeweilige Zuschuss muss beantragt werden. Er dient dazu, pflegebedürftigen Menschen ein selbstständiges Leben im gewohnten Umfeld, möglichst lange zu erhalten.

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