Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
30455 Hannover

24 Std erreichbar unter:

0511 700 313 73

Kurzzeitpflege

Die Pflege eines Bedürftigen für einen begrenzten Zeitraum wird als Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege bezeichnet. Die Kurzzeitpflege wird von den Pflegekassen als eine Art Übergangspflege für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen gewährt.

Kurzzeitpflege – die Voraussetzungen

Gemäß §42 SGB XI der Sozialen Pflegeversicherung müssen folgende Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege erfüllt sein:

  • Alleinstehende Pflegebedürftige sind nach einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus in keiner Weise in der Lage, sich eigenständig zu versorgen.
  • Angehörige oder Pflegepersonal müssen sich auf eine schlagartige Erhöhung des Pflegebedarfs einstellen und benötigen Zeit um eine fachgerechte Pflege organisieren zu können.
  • Für Pflegebedürftige wird eine pflegerische Nachsorge nach einer schweren Krankheit notwendig.
  • Angehörige, die die Pflege übernommen haben, sind selbst erkrankt.
  • Pflegende Angehörige haben Erholungsbedarf und wollen in Urlaub fahren.
  • Es muss eine Klärung erfolgen, ob eine stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen notwendig wird.
  • Zur Bereitstellung einer geeigneten Wohnform wird mehr Zeit benötigt.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Zwei Gründe können zur Kurzzeitpflege führen. Zum Einen tritt die Verhinderungspflege in Kraft, wenn eine Pflegeperson verhindert ist. Zum Anderen greift die Kurzzeitpflege, wenn die häusliche Versorgung für einen bestimmten Zeitraum nicht gewährleistet werden kann. Da beide Formen der Kurzzeitpflege den pflegenden Angehörigen einmal im Jahr zugestanden werden, die die Unterscheidung wichtig. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson mindestens sechs Monate lang die Pflege des Pflegebedürftigen übernommen hat.

Einrichtungen für die Kurzzeitpflege

Bei der Pflegekasse muss ein Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt werden. Entsprechend muss die Einrichtung, in der die Kurzzeitpflege erfolgen soll, ausdrücklich von der Pflegekasse zugelassen sein. Eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder Pflegeheime stellen Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.