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SGB – Sozialgesetzbuch

SGB stellt die Abkürzung für den Namen “Sozialgesetzbuch” dar. Das SGB ist in Deutschland die systematische Zusammenfassung des gesamten Sozialrechts. Alle dem Sozialrecht untergeordneten Bereiche werden somit im SGB geregelt. Einzig sozialrechtliche Rechtsmaterialien, die einen personell oder zeitlich beschränkten Anwendungsbereich haben, werden im SGB nicht aufgeführt.

Gliederung des SGBs

12 verschiedene Teile bzw. Bücher umfasst die Gliederung des SGB. Folgende Bücher sind im SGB enthalten:

  • SGB I : beinhaltet als allgemeiner Teil der Sozialgesetzbücher die Verfahrens- und Definitionsvorschriften
  • SGB II: umfasst Vorschriften für die Grundsicherung von Arbeitssuchenden
  • SGB III: umfasst sämtliche Regelungen zur Arbeitsförderung
  • SGB IV: sind die Vorschriften für die Sozialversicherung geregelt
  • SGB V: umfasst Regelungen zur gesetzlichen Krankversicherung
  • SGB VI: fass die Vorschriften zur gesetzlichen Rentenversicherung zusammen
  • SGB VII: regelt die gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII: umfasst die Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe
  • SGB IX: beschäftigt sich mit den Regelungen zur Teilhabe behinderter Menschen und zur Rehabilitation
  • SGB X: umfasst die Themen Sozialdatenschutz und Verwaltungsrecht
  • SGB XI: umfasst die gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeversicherung
  • SGB XII: umfasst alle Vorschriften zur Sozialhilfe