Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
30455 Hannover

24 Std erreichbar unter:

0511 700 313 73

SGB V – Sozialgesetzbuch V

Beim SGB V handelt es sich um das fünfte Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland. Das am 01.01.1989 in Kraft getretene SGB V ist dem Sozialrecht untergliedert. Damit ist es der direkte Nachfolger der Reichsversicherungsverordnung, die bis dahin Gültigkeit hatte. Im SGB V finden sich die gesetzlichen Krankenkassen betreffenden Bestimmungen, wobei neben den allgemeinen Vorschriften auch die den zu versicherten Personenkreis betreffende, gesetzliche Bestimmungen. Zudem wird die Finanzierung und die Organisation der Krankenkassen durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben.

Den Aufenthalt in Einrichtungen zur Rehabilitation werden durch dieses gesetzgebende Element ebenfalls geregelt. Für die Pflege besteht die Relevanz des SGB V unter anderem in den verankerten Bestimmungen zu Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Diese müssen zwingend aufgrund einer Verordnung durch einen Arzt von der Krankenkasse bewilligt werden. Für Aufenthalte in stationären Pflegeeinrichtungen ist allerdings das Pflegegesetz zuständig. Dieses wird im SGB XI beschrieben.

Aufbau des SGB V

Die Textesammlung der Gesetze ist in zwölf Kapitel eingeteilt. In dem Buch finden sich über 400 Paragraphen wieder. Einige dieser Paragraphen des SGB V sind durch Reformen allerdings entfallen.