Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
30455 Hannover

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George

Hilfebedarf

Welche Hilfe und vor allem wie viel Pflege eine Person benötigt, zeigt den aktuellen Hilfebedarf an. Je nach Situation wird zwischen unterschiedlichen Hilfebedarf-Arten unterschieden. Eine Möglichkeit, die häufig Senioren betrifft, ist die Überforderung einer Person mit dem selbstständigen Führen des Haushaltes. Bei einem Hilfebedarf im Haushalt kann über den unterstützenden Einsatz einer Haushaltshilfe für die hauswirtschaftliche Versorgung nachgedacht werden. Hier kommt es auf die Höhe des häuslichen Hilfebedarfs an. Zudem kann auch ein Hilfebedarf bei der körperlichen Pflege bestehen, wenn Personen die Hürden des Alltags wie Toilettengang, Körperhygiene etc. nicht mehr in der Lage sind allein zu meistern. In diesem Fall besteht ein Hilfebedarf in Form einer Pflegebedürftigkeit, die in den unterschiedlichen Pflegestufen ausgedrückt wird. In solchen Fällen kann ein ambulanter Pflegedienst zur Hilfe hinzugezogen werden oder bei erhöhtem Hilfebedarf auch ein stationärer Aufenthalt in einem Altenheim angesagt sein.

Alternative Pflegemöglichkeiten bei Hilfebedarf

Die Deckung des Hilfebedarfs durch Angehörige des Pflegebedürftigen stellt eine Alternative zum Umzug ins Alten- oder Seniorenheim oder der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes dar. Allerdings sollte auch bei der Hilfe durch Angehörige eine Pflegestufe beantragt werden, damit die Pflegenden für den Aufwand eine Entschädigung erhalten können. Individuelle Absprachen mit einem ambulanten Pflegedienst können natürlich auch die hauswirtschaftliche Versorgung und Pflege mit der Betreuung durch Verwandte kombinieren. Oft ist dies eine gewinnbringende Möglichkeit, wenn die Angehörigen durch ihr eigenes Leben und Arbeiten nicht zu einer festen Zeit die Pflege übernehmen können.

Altenpflegeschule

Wer in der Altenpflege eine Tätigkeit ausüben möchte, sollte sich in einer Altenpflegeschule anmelden. Dort werden dreijährige Ausbildungen für den Beruf des Altenpflegers oder der Altenpflegerin angeboten, in denen das theoretische, für die Ausübung dieses Berufs notwendige Wissen vermittelt wird. Zudem werden in Altenpflegeschulen auch einjährige Ausbildungen zum Altenpflegehelfer bzw. zur Altenpflegehelferin durchgeführt.  In der Pflege kann man später auch mit dieser Ausbildung tätig werden. Altenpflegeschulen finden sich im gesamten Bundesgebiet. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass die Betreuung von Pflegebedürftigen sowohl in der ambulanten Pflege als auch in Altenpflegeheimen äußerst zukunftsträchtige Berufssparten beinhaltet.

Praktische und theoretische Ausbildung in der Altenpflegeschule

Die Ausbildung in einer Altenpflegeschule ist selbstverständlichen gesetzlichen Vorschriften unterworfen. So müssen Altenpflegeschulen sich bei der Ausbildung der Schüler nach dem Altenpflegegesetz richten. Im Altenpflegegesetz ist festgesetzt, dass in den Altenpflegeschulen innerhalb der dreijährigen Ausbildung 2.100 Stunden theoretischer Unterricht als auch 2.500 Stunden praxisbezogene Arbeit abgeleistet werden müssen. Die theoretische Ausbildung in der Altenpflegeschule umfasst neben der allgemeinen Krankenpflege auch gerontopsychologische, betreuende, sozialpflegerische und unterhaltende Aspekte für die Altenpflegehelferauszubildenden. Häufig sind die Schüler, die in der Altenpflegeschule unterrichtet werden, bereits in einer Altenpflegeeinrichtung angestellt. Von der jeweiligen Arbeitsstelle erhalten die Schüler dann auch eine Ausbildungsvergütung. In diesem Fall wird die Altenpflegeschule für die Ausbildungsleistung ebenfalls vom jeweiligen Betrieb vergütet

Pflegeversicherung

Die jüngste unter den Sozialversicherungen in Deutschland ist die Pflegeversicherung. Seit dem 01. Januar 1995 existiert die Pflegeversicherung als sogenannte “5. Säule der Sozialversicherungen” und dient der Risikoabsicherung bei Pflegebedürftigkeit. Als einziger Sozialversicherungszweig legt die Pflegeversicherung Beitragssätze für die Pflege fest. Diese haben das Ziel, die Nebenkosten für Löhne möglichst gering zu halten. Die Pflegekassen sind der Träger der Pflegeversicherungen und stellen einen Zweig der gesetzlichen Krankenkassen dar. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind demnach automatisch auch pflegeversichert.

Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Bis heute ist es strittig, ob die Pflegebedürftigkeit vordergründig nur körperrelevante Hilfen beachten sollte. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich an den Pflegestufen aus, welche den Pflegebedarf beziffern. Die Pflegereform, die am 01. Juli 2008 in Kraft trat, legte die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung der Pflegestufe festgelegt.

Pflegeleistungen für häusliche Krankenpflege

Monatlich werden Patienten der Pflegestufe 1 seit 2012 450 Euro zugestanden. In Pflegestufe 2 erhalten die Patienten 1.100 und in Pflegestufe 3 1.550 Euro.

Pflegeleistungen für pflegende Angehörige

Angehörige von Pflegebedürftigen der Pflegestufe 1 erhalten ab 2012 Leistungen in Höhe von 235 Euro. In Pflegestufe 2 sind 440 Euro und in Pflegestufe 3 sind 700 Euro an Pflegeleistungen für die pflegenden Angehörigen vorgesehen.

Pflegeleistungen für vollstationäre Pflege

Seit 2012 übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung für Patienten der Pflegestufe 1 monatlich 1023 Euro für vollstationäre Pflege. In Pflegestufe 2 sind es 1279 Euro und in Pflegestufe 3 erhalten die Patienten eine Erstattung von 1550 Euro. Die Pflegestufe 3+ ist als Härtefall mit 1918 Euro beziffert.

Seniorenresidenz

Eine noble Einrichtung, in der Menschen höherer Altersgruppen leben, wird als Seniorenresidenz bezeichnet. Durch ihren gehobenen Stil erinnern Seniorenresidenzen eher an ein Hotel als an Altenheime.

Pflege und Betreuung in der Seniorenresidenz

Seniorenresidenzen dienen wie jedes Altenpflegeheim der umfassenden hauswirtschaftlichen Versorgung, Pflege und Betreuung chronisch kranker bzw. pflegebedürftiger Menschen. Nicht nur das Wohnen im Alter ist in einer Seniorenresidenz für unbestimmte Zeit möglich. Eine temporäre, stationäre Pflege in der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege ist ebenfalls häufig in Seniorenresidenzen vorgesehen. Meist leben die Bewohner in 1- oder 2-Personen-Zimmern mit Bad und WC oder in eigenen Apartments. Pflegeleistungen können mit der Pflegekasse entsprechend der Pflegestufen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Pflegekasse übernimmt jedoch nicht die gesamten, tatsächlichen Kosten.

Lebensort Seniorenresidenz

Im Mittelpunkt steht bei Seniorenresidenzen die Integration ins soziale Umfeld der betreuten Person und die pflegerische Versorgung. Jede Seniorenresidenz muss trotzdem neben der Grundpflege auch den individuellen Pflegebedarf erkennen und versorgen, um für den Bewohner ganzheitlich alle Lebensbedürfnisse abdecken zu können. In den meisten Seniorenresidenzen werden zusätzliche Ergo-, Bewegungs- und Beschäftigungstherapeuten sowie Sozialarbeiter  beschäftigt.

Spezialisierte Seniorenresidenzen

Für besonderen Hilfebedarf gibt es Seniorenresidenzen, die sich spezialisiert haben. Besondere Ausstattung und Leistungsangebote beispielsweise prädestinieren spezialisierte Seniorenresidenzen für die Pflege bei Alterserkrankungen wie Demenz oder für die psychiatrische Altenpflege.

Quartiersbezogene Wohnprojekte

Um im Alter nicht auf eine stationäre Pflege in einer Einrichtung angewiesen zu sein, stellen quartiersbezogene Wohnprojekte eine Möglichkeit dar. Das nähere Wohnumfeld (das Quartier) der Person steht bei quartiersbezogenen Wohnprojekten im Fokus. Hiermit kann je nach Umgebung ein Wohnviertel, ein ganzes Dorf oder eine Siedlung gemeint sein. Quartiersbezogene Wohnprojekte sind lokal stark abgegrenzt, so dass das Maß an individueller Mitbestimmung recht hoch ist. Regionale Interessenverbände sind als quartiersbezogene Wohnprojekte besser in der Lage für altersgerechte Versorgungs-, Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten zu sorgen.

Selbst ein quartiersbezogenes Wohnprojekt gründen und profitieren

Beispielsweise können Menschen aus der Umgebung eine barrierefreie, altersgerechte Haus-Alten-Wohngemeinschaft gründen und so quasi aus dem Nichts ein quartierbezogenes Wohnprojekt errichten. Die Anfänge liegen bereits in den kleinen alltäglichen Aufgaben wie ein Großraumtaxi, um mehrere Anwohner zum Einkaufen zu chauffieren, oder ein Sammelauftrag für einen ambulanten Pflegedienst mit verkürzten Anfahrtswegen können den Mitgliedern des quartierbezogenen Wohnprojektes Rabatte einbringen und Selbstständigkeit erhalten. Gemeinsame Ausflüge und Unternehmungen lassen sich in quartiersbezogenen Wohnprojekten gut koordinieren und umsetzen, indem beispielsweise ein Kleinbus gemietet wird, mit dem alle Bewohner gemeinsam transportiert werden können.

SGB XI

Im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) finden sich alle für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetzestexte, die sich auf das Thema Pflegeversicherungen beziehen. Das am 01.01.1995 in Kraft getretene Gesetzbuch ist dem Sozialrecht unterworfen.

Im SGB XI wird geregelt, wer versicherungspflichtig ist, wer zum Erhalt von Leistungen berechtigt ist und welche Pflegeleistungen zu welchem Zeitpunkt erbracht werden müssen. Allgemeine Dinge wie Finanzierung und Organisation der Pflegeversicherung können ebenfalls darin nachgelesen werden. Vorschriften über das Thema private Pflegeversicherung sind ebenfalls sehr wichtig. Zudem beinhaltet as SGB XI gesetzliche Regelungen wie Qualitätssicherung und andere Maßnahmen, die dem Schutz der Pflegebedürftigen dienen.

Anwendung des SGB XI

Das SGB XI findet Anwendung, wenn es um den Aufenthalt und die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim geht. Unter anderem gibt das SGB XI Auskunft über die Vergütung von Pflegeleistungen und Dinge wie Behördengänge oder Fahrtkosten, die meist in Pauschalen erstattet werden.

Aufbau des SGB XI

Das SGB XI ist wie auch das SGB V in 12 Kapitel unterteilt. Diese Kapitel sind in unterschiedliche Abschnitte, Titel und Paragraphen unterteilt. 122 Paragraphen enthält das SGB XI.

Psychiatrische Betreuung

Menschen, die psychische Probleme haben, können eine psychiatrische Betreuung auf unterschiedliche Art und Weise erfahren. Der Mensch muss sich entsprechend nicht der psychiatrischen Betreuung anpassen, sondern die psychiatrische Betreuung richtet sich am Leben des Patienten aus. Beispielsweise besteht die Möglichkeit einer psychiatrischen Betreuung im ambulanten Rahmen, die Menschen nach einer akuten Phase, auf die der stationäre Aufenthalt erfolgte, möglichst schnell wieder nach Hause und das gewohnte Leben wieder aufnehmen möchten, in Anspruch nehmen können. Wie die selbstständige Lebensführung optimal unterstützt werden kann, muss im individuellen Fall mit einem ambulanten Pflegedienst, der für die psychiatrische Betreuung ausgestattet ist, besprochen werden.

Psychiatrische Betreuung – eine Alternative

Die außerklinische psychiatrische Betreuung ist auch in einem Wohnheim möglich. Diese Alternative kann von Personen, die sich aufgrund eines psychischen Problems nicht selbstständig versorgen können, in Anspruch genommen werden, wenn eine Art der längeren stationären Betreuung notwendig ist. Häufig wird eine Wiedereingliederung in den beruflichen und sozialen Alltag von der psychiatrischen Betreuung angestrebt. Reichen diese Alternativen nicht mehr aus, so sollte über den dauerhaften Verbleib und Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik in Betracht gezogen werden.

Krankenpfleger / Krankenpflegehelfer

Personen, die umgangssprachlich als Krankenpflegehelfer, Schwesternhelferin oder Pflegehelfer bezeichnet werden, dürfen in der BRD die Gesundheitsfachberufbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegehelfer“ tragen. Dieser Personenkreis ist, als Assistenz der Gesundheits- und Krankenpfleger anzusehen und unterstützt diese nach einer einjährigen Ausbildung in deren Arbeiten. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer können auch Pflegemaßnahmen in Eigenverantwortung übernehmen. Vor allem die Aufgaben, die sich aus der grundlegenden Pflege ergeben, werden vom Gesundheits- und Krankenpflegehelfer übernommen. Dazu gehören unter anderem die Hilfe beim Toilettengang, die tägliche Körperpflege, die Hilfe beim Essen und Trinken und die Betreuung in anderen alltäglichen Bereichen.

Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer wird landesrechtlich und nicht bundesweit geregelt. In einigen Bundesländern existiert diese Form der Ausbildung nicht mehr, sondern wurde durch eine zweijährige Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistenten ersetzt. Eine entsprechende Ausbildung zum „staatlich anerkannten Altenpflegehelfer“ gibt es in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Die Ausbildung umfasst für die Schüler in der Regel 500 Stunden Theorie in der Berufsschule sowie 1100 Stunden, die in der Praxis einer Klinik absolviert werden müssen. Am Ende der Ausbildung legen Gesundheits- und Krankenpflegehelfer eine praktische und eine mündliche Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss ab. Die Ausbildungsvergütung während der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer liegt durchschnittlich bei 750 Euro.

Zum Vergleich – Ausbildung zum Krankenpfleger

Für den Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers, dessen Berufsbezeichnung staatlich geschützt ist, wird eine dreijährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegeschule vorausgesetzt. Zum Abschluss steht eine staatliche Prüfung an. Früher wurde dieser Beruf als Krankenpfleger, Pflegefachkraft oder Krankenschwester tituliert.

Berufsbild des Krankenpflegers

Die Betreuung, die eigenständige Pflege und die Beratung von pflegebedürftigen Menschen in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen umfasst das Berufsbild des Krankenpflegers. Im Bereich der Grundpflege liegen die Aufgaben unter anderem in der Unterstützung von Patienten in allen Lebensbereichen wie der Körperpflege, der Positionsunterstützung oder der Nahrungsaufnahme. Krankenpfleger begleiten Sterbende und Schwerstkranke, versorgen Verstorbene und fungieren als Bindeglied zu den Angehörigen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Berufsbildes bei Krankenpflegern ist die Dokumentation pflegerischer Maßnahmen. Die anfallenden Verwaltungsarbeiten, die sich auf die Pflege beziehen, werden mit Hilfe von Pflegeassistenzprogrammen getätigt. Ebenfalls erledigt werden die Material- und Medikamentenbestellung und die Überwachung entsprechender Vorräte. Krankenpfleger geben Hilfestellungen und Anleitung für Praktikanten, Pflegehelfer und Auszubildende.

Weitere Aufgabengebiete des Krankenpflegers

Die Durchführung ärztlicher Anordnungen sowie die Unterstützung ärztlicher Maßnahmen zählen zu den Aufgabengebieten eines Krankenpflegers. Dem Krankenpfleger oder der Krankenpflegerin stehen nach der pflegerischen Grundausbildung nahezu alle weiterführenden Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der spezialisierten Pflege offen, sofern diese in Form schulischer Fachweiterbildungen eine erweiterte Berufsbezeichnung ermöglichen.

Grundsätzlich bilden Krankenpfleger und –pflegerinnen das Bindeglied zwischen Ärzten, Therapeuten, Angehörigen und Patienten. Von Krankenpflegern können ärztliche Anordnungen eigenständig ausgeführt werden. Zudem bereiten Krankenpfleger die Patienten auf diagnostische und therapeutische Maßnahmen vor. Angeordnete medizinische Behandlungen können von Krankenpflegern durchgeführt werden. Krankenpfleger nehmen auch an Besprechungen und Visiten teil.

Einsatzgebiete für Krankenpfleger

Überwiegend werden Krankenpfleger in Facharztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitszentren beschäftigt. Seniorenpflegeheime, Einrichtungen für die Kurzzeitpflege, Pflegestützpunkte und Wohnheime für behinderte Menschen sind Einsatzorte für Krankenpfleger.

Pflegearten

Grundsätzlich werden folgende Pflegearten unterschieden:

Kurzzeitpflege:

Die Kurzzeitpflege ist eine Pflegeart, die zeitlich begrenzt bei Notfällen oder als Übergangslösung eingesetzt wird. Die Dauer ist hier auf 28 Tage begrenzt. Eine Kurzzeitpflege kann durchaus kurzfristig benötigt werden.

 

Tages– und Nachtpflege:

Bei diese beiden Pflegearten werden die Pflegebedürftigen teilstationär betreut. Diese Pflegeart dient vorrangig der Entlastung von pflegenden Angehörigen und findet entweder tagsüber oder nachts statt.

 

Verhinderungspflege:

Die Verhinderungspflege kann genau wie die Kurzzeitpflege ein Mal jährlich für die Dauer von maximal 28 Tage genutzt werden. Gedacht ist diese Pflegeart für pflegende Angehörige, damit diese Zeit für einen Urlaub oder ähnliches bekommen.

 

Vollzeitpflege:

Bei der Vollzeitpflege handelt es sich um eine 24-Stunden-Betreuung. Sie umfasst pflegerische Betreuung, Hilfe und Unterstützung im Haushalt rund um die Uhr. Meist wird der pflegenden Person eine Wohnmöglichkeit im Haushalt offeriert, damit die Person jederzeit zur Verfügung stehen kann. Für Menschen, die nicht in ein Pflegeheim möchten, kann eine 24-Stunden-Pflege eine freundliche Alternative darstellen, um im gewohnten Umfeld versorgt zu werden.

 

Hausnotruf:

Die Pflegeart des Hausnotrufes wird von ambulanten Diensten unterstützt. Der Pflegebedürftige behält so ein möglichst großes Maß an Autonomie. Ein Sender, den die Pflegebedürftigen um den Hals oder am Arm tragen, kann im Notfall mit einem Klick auf den Notrufknopf aktiviert werden. Damit wird der zuständige ambulante Pflegedienst sofort benachrichtigt und kann umgehend tätig werden.

 

Intensivpflege:

Diese Pflegeart steht für eine Pflege, die das gewohnte Maß übersteigt, da beispielsweise eine 24-Stunden-Überwachung, künstliche Beatmung oder ein extrem hoher Personalaufwand notwendig ist, um eine fachgerechte Pflege zu sichern.

Belegungsmanagement

Das Belegungsmanagement oder Auslastungsmanagement zeigt sich für die Planung der Pflegeplätze oder Wohneinheiten mit Service in Pflegeeinrichtungen verantwortlich. Die Organisation und Belegung fallen in diesen Verwaltungsbereich.

Ein wichtiger Faktor – erfolgreiches Belegungsmanagement

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Anbieter von Einrichtungen zur Pflege bedürftiger Menschen sehr stark gestiegen. Auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig, wenn auch in geringerem Maße. Gerade für Betreiber von Pflegeheimen und Pflegeleistungsbetrieben ist deshalb ein gut organisiertes Belegungsmanagement ausschlaggebend für den erfolgreichen Betrieb der Pflegeeinrichtung.

Bei einem mangelhaften Belegungsmanagement bleiben Betten in der Pflegeeinrichtung frei. Das Pflegeheim hat entsprechend weniger Einnahmen bei gleich bleibenden Kosten für Heizung, Wasser und Strom, welche auf die geringere Anzahl von Bewohnern umgelegt werden müssen. Entsprechend wird ein Pflegeplatz dadurch natürlich teuerer. Eine niedrige Bewohnerzahl erfordert selbstverständlich auch weniger Personal, so dass Altenpfleger und Altenpflegerinnen sowie Altenpflegehelfer und Altenpflegehelferinnen um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Weniger Personal bedeutet gleichzeitig für die Bewohner ein weniger abwechslungsreiches Freizeitprogramm, was für einen pflegeplatzsuchenden ein wichtiger Aspekt bei der Einrichtungswahl sein könnte.

Belegungsmanagement – darauf wirkt es sich positiv aus

Die Belegung einer Pflegeeinrichtung wird von vielen Faktoren beeinflusst. In jedem Fall ist ein gutes Belegungsmanagement in folgenden Bereichen unabdingbar:

  • Mögliche Bewohner und deren Angehörige sollten stets ambitioniert und freundlich bei der Kontaktaufnahme behandelt werden.
  • Das Pflegeheim sollte nach Außen immer einen positiven, seriösen Eindruck vermitteln.
  • Der optische Eindruck sollte durch eine ansprechende Architektur des Pflegeheims, generelle Sauberkeit und die Gestaltung der Anlage positiv auffallen.
  • Aspekte wie der Name der Pflegeeinrichtung, die Zugehörigkeit zu Trägergesellschaften oder Pflegeheimverbänden sowie deren Ruf und die Freundlichkeit des Personals sind ebenfalls wichtig.
  • Sinnvolle, ansprechende Werbung und eine gute Öffentlichkeits- und Pressearbeit bilden die Grundvoraussetzung für den ersten, positiven Eindruck, den Interessenten von der Pflegeeinrichtung erhalten.

Entsprechend umfasst ein erfolgreiches Belegungsmanagement auch diese Aufgabenbereiche.