In der BRD wird als offizielle Bezeichnung für diesen Berufsstand “Gesundheits- und Krankenpflegehelfer” geführt. Häufig werden Krankenpflegehelfer umgangssprachlich auch als Pflegehelfer oder Schwesternhelfer bezeichnet. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer stellen Assistenten der Gesundheits- und Krankenpfleger dar.
Um den Gesundheits- und Krankenpflegern bei der Arbeit zur Hand zu gehen und auch Pflegemaßnahmen in Eigenverantwortung zu übernehmen, benötigen Gesundheits- und Krankenpflegehelfer eine einjährige Ausbildung. Vor allem sind es die Aufgaben der grundlegenden Pflege, die von Gesundheits- und Krankenpflegehelfern übernommen werden. Die Hilfe beim Essen und Trinken, beim Toilettengang, bei der täglichen Körperpflege, bei der Lagerung des Patienten sowie bei der Betreuung in anderen Bereichen werden übernommen.
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist nicht bundesweit, sondern länderrechtlich geregelt. Die Ausbildung wird in einigen Bundesländern nicht mehr angeboten. Sie wurde in diesen Ländern durch eine zweijährige Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistenten ersetz. In Nordrhein-Westfalen und Hessen wird eine adäquate Ausbildung zum „staatlich anerkannten Altenpflegehelfer“ angeboten.
In der Regel müssen Krankenpflegehelfer-Schüler 500 Stunden theoretischen Unterricht sowie 1.100 Stunden praktischer Arbeit in einer Klinik absolvieren. Am Ende der Ausbildung stehen eine mündliche und eine praktische Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss. Während der Ausbildungszeit erhalten die Gesundheits- und Krankenpflegehelfer eine durchschnittliche Ausbildungsvergütung von 750 Euro.
“Betreutes Wohnen”, “Wohnen mit Service”, “Wohnen Plus”, “Service Wohnen” oder “Beschütztes Wohnen” – welchen Namen das “Kind” auch immer bekommt, das Grundprinzip ist immer das gleiche. Im Allgemeinen wird unter „Betreutem Wohnen“ jene Wohnform verstanden, in der Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Menschen mit psychischen Problemen oder ältere Menschen von Therapeuten, Sozialarbeitern und Pflegekräften bei der Bewältigung des Alltags unterstützt und betreut werden. Betreutes Wohnen beschränkt sich also nicht nur auf den Bereich Senioren, sondern bezieht auch Pflegebedürftige anderer Altersgruppen ein.
Wohnformen für „Betreutes Wohnen“ sind sehr vielseitig. Beispielsweise können Senioren in ihren eigenen Wohnungen bleiben und sich von ambulanten Pflegediensten oder Helfern unterstützen lassen. Diese Art wird als BEW (betreutes Einzelwohnen) bezeichnet. Der individuelle Hilfebedarf bestimmt hierbei die Intensität der Unterstützung. Die Kosten können vollständig oder teilweise durch das Sozialamt oder die Pflegekasse übernommen werden. Damit kann das Betreute Wohnen ganz individuell auf den Bewohner zugeschnitten werden.
Therapeutische Wohngemeinschaften oder Pflegewohngemeinschaften (PWG oder TWG) stellen andere Formen des Betreuten Wohnens dar. Die angebotene Hilfe richtet sich genau wie bei BEW nach dem Grad der Hilfebedürftigkeit des Bewohners. So kann die Betreuung von einer bis zu einigen Stunden pro Woche umfassenden, sozialen Betreuung bis hin zur 24 Stunden Betreuung gehen. Regelmäßig finden in betreuten Wohngemeinschaften Gruppentreffen statt, bei denen das gemeinschaftliche Leben im Mittelpunkt steht.
Neben dem Betreuten Wohnen in eigenem Wohnraum gibt es auch Träger aus der Altenhilfe, von denen Wohnungen mit Betreuung vermietet werden. Im Vordergrund steht hier die Anpassung der Wohnung an die besonderen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen. Meist befinden sich solche Wohnungen in Seniorenwohnanlagen. Charakteristisch sind eine barrierefreie Ausstattung, viele Angebote der Betreuung und kulturelle Zusatzangebote. Das Betreute Wohnen stellt die Eigenständigkeit der Bewohner in den Mittelpunkt. Die Bewohner sollen so viel Verantwortung für ihr Leben übernehmen wie möglich und so wenig Betreuung erhalten wie unbedingt nötig. Pflegebedürftige sollen gefördert werden, um das eigene Leben möglichst lange selbstständig gestalten zu können. Mit dem Betreuten Wohnen soll eine dauerhafte Unterbringung in einer Altenpflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus hinausgezögert oder verhindert werden.
Ein Hauswirtschafter bzw. eine Hauswirtschafterin ist eine Person, die die hauswirtschaftliche Versorgung für einen Hilfebedürftigen übernimmt. In begrenztem Rahmen können Hauswirtschafter oder Hauswirtschafterin auch die persönliche Betreuung von Personen übernehmen. Es handelt sich bei diesem Beruf, um ein sehr vielseitiges Berufsbild.
Hauswirtschafter und Hauswirtschafterin werden neben der Planung der hauswirtschaftlichen Erfordernisse auch in den Bereichen der Gartenarbeit, der Ausgabenkalkulation und Ausgabenabrechnung, der Nahrungszubereitung, der Organisation der Lebensmittelvorräte und vielen mehr eingesetzt. Je nach Größe der Einrichtung können auch die alltäglichen Aufgaben eines Haushalts in den Aufgabenbereich des Hauswirtschafters oder der Hauswirtschafterin fallen. Dazu zählen unter anderem auch das Waschen von Bekleidung, das Bügeln sowie die Pflege von Garten- und Zimmerpflanzen. Hinzu kommen der Reinigungs- und Hygieneplan, der in pflegerisch tätigen Einrichtungen geführt werden muss und auf Anfrage einsehbar sein muss.
Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen sind in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens anzutreffen. Sie arbeiten in Krankenhäusern, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Altenhilfseinrichtungen und Pflegeheimen. In nahezu jeder Einrichtung für Pflege- und Hilfsbedürftige wird unter den Angestellten, ein Hauswirtschafter oder eine Hauswirtschafterin zu finden sein.
In Deutschland ist die Ausbildung zum Hauswirtschafter bzw. zur Hauswirtschafterin staatlich anerkannt. Es ist eine dreijährige Ausbildung notwendig, um diesen Beruf zu erlernen. Besonderer Wert wird bei der Bewerberauslese auf Einfühlungsvermögen, Organisationstalent und Freude am Umgang mit Menschen geachtet. Zudem wird ein gewisses technisches Verständnis und Teamgeist vorausgesetzt.
Als “Zeugnis für Altersheime” wurde im Jahr 2009 der Pflege-TÜV eingeführt, um Transparenz und Vergleichbarkeit in der Qualität der Pflege innerhalb von Altenheimen zu schaffen.
82 Bewertungskriterien umfasst der Pflege-TÜV. Diese Kriterien sollen die Qualität der Pflegeeinrichtungen beurteilen helfen. Ungefähr 15 % der Heimbewohner sollen anhand dieser Kriterien befragt werden. Noten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ lassen hinsichtlich der Pflegequalität mehr Transparenz für die Pflegesuchenden entstehen. Die Prüfer, die den Pflege-TÜV durchführen sollen, erscheinen sowohl angekündigt, als auch unangekündigt in den entsprechenden Einrichtungen.
Konkret werden Einrichtungen beim Pflege-TÜV auf folgende Kriterien geprüft:
Da die 82 Kriterien untereinander nicht gewichtet werden und nur eine Gesamtnote ermittelt wird, gibt es Kritikpunkte am Pflege-TÜV. Aufgrund dieses Prinzips kann eine gute Note für das Abhalten von jährlichen Festen eine schlechte Note im Umgang mit den Pflegebedürftigen ausgleichen.
Das Heimgesetz unterscheidet drei grundsätzliche Typen von Pflegeeinrichtungen – das Altenheim, das Altenwohnheim und das Altenpflegeheim. Rechtlich ist der Begriff „Seniorenpflegeheim“ nicht definiert. Jedoch hat sich dieser Begriff in der Umgangssprache verankert, da viele Einrichtungen das Wort „alt“ meiden und in der Pflege das Wort „Senioren“ bevorzugen.
Welchem der drei Typen Seniorenpflegeheime zugeordnet werden, hängt davon ab, welchen Raum Pflege und Betreuung einnehmen. So ist es auch denkbar, dass Seniorenpflegeheime eine Mischform aus den genannten Typen darstellen.
Wer auf der Suche nach einem Seniorenpflegeheim ist, sollte auf wesentliche Kriterien achten. Besonderes Gewicht sollte auf Individualität im Bereich der Pflege gelegt werden, damit die Pflege den eigenen Bedürfnissen angepasst werden kann.
Die AWO (Arbeiterwohlfahrt) arbeitet bundesweit als Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Information, Unterstützung und Beratung in allen sozialen Bereichen werden von den Einrichtungen und Gliederungen der 29 Landes- und Bezirksverbänder der AWO geboten.
Kindertageseinrichtungen, Kureinrichtungen, Seniorenzentren und Erholungseinrichtungen bilden die Schwerpunkte der sozialen AWO-Arbeit. Menschen mit Migrationshintergrund und Familien werden von den Beratungsstellen unterstützt.
Viele Tausend freiwillige Helfer, 150.000 Beschäftigte und rund 400.000 Mitglieder engagieren sich in der AWO, um alten, kranken, behinderten, jungen, bedürftigen und ratsuchenden Menschen beizustehen.
Die AWO wurde 1919 als Ausschuss der SPD gegründet. Von den Nationalsozialisten wurde die AWO allerdings 1933 verboten und verfolgt. Die Arbeit nahm die AWO erst 1945 als gemeinnütziger, politisch unabhängiger Wohlfahrtsverband wieder auf. Die AWO vertritt die Grundätze der Freiheit, Solidarität, Toleranz, Gerechtigkeit und Gleichheit. National und international ist die AWO für alle Menschen gleich welcher Herkunft, Religion und Hautfarbe aktiv.
Heute wie damals stellt das Eintreten für eine sozial gerechte Gesellschaft das Ziel der AWO, welches durch soziale Dienstleistungen und sozialpolitische Einflussnahmen erreicht werden soll, dar.
Ein Modell in Pflegeheimen, welches die ärztliche Versorgung betrifft, ist das Berliner Modell. Die Verbesserung der Versorgungsqualität für die Pflegebedürftigen steht im Fokus dieses Modells. Die Anstellung eines hauseigenen Arztes dient dazu. Seit der Pflegereform im Jahr 2008 ist eine solche Anstellung möglich, da den Pflegeheimen mit dem Pflegegesetz eine Selbstständigkeit in der ambulanten Versorgung zugestanden wurde. Gemäß § 119b SGB V ist eine Anstellung möglich, solange ohne einen hauseigenen Arzt die ärztliche Versorgung nicht hinreichend sichergestellt werden kann.
Mit 38 Pflegeheimen wird dieses Modell in Berlin erprobt. Die jeweilige Einrichtung sowie die AOK Berlin, die Berliner Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG), die Bahn-BKK, die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die KV Berlin, die IKK Berlin und Brandenburg, der Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie die Siemens-BKK tragen das Modell.
Die Erprobung des Berliner Modells belegt, dass sowohl die Lebensqualität der Bewohner als auch die Betreuungsqualität sich durch die ständige Verfügbarkeit eines Arztes und durch regelmäßige Visiten erheblich verbessert. Krankentransporte, Krankenhauseinweisungen und die mit diesen Leistungen verbundene Kosten konnte weitestgehend verzichtet werden. Zudem sinkt durch das Berliner Modell für die Betreuer der organisatorische Aufwand.
Als Hausnotruf wird ein Notfallsystem, welches Senioren und Pflegebedürftigen in Gefahrensituationen das Absetzen eines Notrufs erlaubt, bezeichnet. In Deutschland sind Anbieter für den Hausnotruf die großen gemeinnützigen Verbände wie Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutsches Rotes Kreuz, die Volkssolidarität und Malteser Hilfsdienst. Für einen Hausnotruf können bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 1 die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Hausnotruf – wie funktioniert er?
Der Hausnotruf funktioniert nach einem einfachen Prinzip. In der Wohnung der pflegebedürftigen Person wird ein Standgerät installiert. Diese Hausnotruf-Basisstation verfügt über eine Notruftaste, einen Lautsprecher und ein Mikrofon. Hinzu kommt ein Handsender, der entweder um den Hals oder am Arm getragen wird. In einer Notfallsituation können die Notruftasten betätigt werden, um umgehend einen Betreuer oder Helfer zu alarmieren.
Sicherheit durch Hausnotruf
Im Notfall und bei Pflegebedürftigkeit kommt der Hausnotruf bei einem Unfall oder bei Hilflosigkeit zum Einsatz. Wird auf den Handsender gedrückt, so wird das Signal an das Standgerät weitergeleitet, welches eine Verbindung zur Hausnotrufzentrale herstellt. Die Notrufzentrale versucht nun, über den Lautsprecher Kontakt zum Hilfebedürftigen aufzunehmen, um Informationen zur Klärung der Situation zu erhalten. Sollte der Notfallmelder nicht sprechen können, so wird sofort ein Rettungswagen in Marsch gesetzt.
Außerdem bieten viele Hausnotrufanbieter den Service, einen Wohnungsschlüssel hinterlegen zu können, damit in Ausnahmesituationen ein schneller Zugang zur Wohnung gewährleistet ist. Zudem können mittels Hausnotruf zusätzliche Leistungen gebucht werden, wie Essen auf Rädern, Menüservice oder Pflegedienste.
Bevor ein Angehöriger in der Lage ist, Pflegegeld für die Pflege in der häuslichen Umgebung zu beziehen, ist ein Beratungseinsatz von der Pflegeversicherung vorgesehen.
Beratungseinsätze werden auch als Qualitätssicherungseinsätze bezeichnet. Schließlich dienen die Beratungseinsätze dazu, die Pflegequalität, mit der der Angehörige betreut wird, zu sichern. Gleichzeitig soll der Beratungseinsatz dazu beitragen, die pflegende Person bei Problemen der häuslichen Pflege zu einer Lösung zu verhelfen. Für das Pflegegeld gilt als Voraussetzung für einen Anspruch, dass die Versorgung des Pflegebedürftigen durch eine ehrenamtliche Person mit Pflegeambition gesichert sein muss. Die Bescheinigung über einen Beratungseinsatz gilt dafür als Nachweis.
Bei den Pflegestufen I und II muss ein Beratungseinsatz einmal pro Kalenderhalbjahr erfolgen. Die Pflegeversicherung schreibt bei Pflegestufe III einen Beratungseinsatz im Quartal vor. Der Pflegebedürftige kann frei wählen, wer den Beratungseinsatz erbringen soll. Daher dürfen sowohl Pflegeberater der Pflegeversicherung als auch Pflegedienste die Beratung vornehmen.
Die Pflegereform 2008 sorgte dafür, dass es Versicherte ohne Pflegestufe eine Beratung in Anspruch nehmen können. Der Beratungseinsatz muss in diesem Fall nicht von einer Beratungsstelle mit fachlicher Pflegekompetenz erfolgen. Je nach
Bedarf kann der Beratungseinsatz von verschiedenen Betreuungsvereinen oder Institutionen durchgeführt werden. Beispielsweise kann ein dementer Mensch sich von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft beraten lassen.
Für die Pflege alter Menschen bzw. die Altenpflege wird umgangssprachlich der Ausdruck Seniorenpflege benutzt. Die Wahrscheinlichkeit an Multimorbidität, also einer oder mehreren Erkrankungen, zu leiden, wächst mit zunehmendem Alter. Einige Senioren können aufgrund körperlicher Einschränkungen innerhalb des Krankheitsbildes nicht mehr in der Lage sich selbst zu versorgen. In diesen Fällen ist eine Seniorenpflege notwendig.
In der Seniorenpflege begegnen einem vielen Formen. Je nach Bedarf und Wunsch des Pflegebedürftigen kann die Seniorenpflege stationär im Pflegeheim oder ambulant stattfinden.
Betroffene Senioren sollten in jedem Fall einen Antrag auf Pflegeversicherungsleistungen bei der Pflegekasse stellen, um überprüfen zu lassen, ob im Sinne des Pflegegesetzes eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und der Senior somit eine Unterstützung für die Seniorenpflege erhalten kann. Der Senior wird im positiven Fall einer Pflegestufe zugeordnet. Die Organisation bzw. die Person, die für die Seniorenpflege zuständig ist, erhält eine Entlohnung, welche vom Pflegeaufwand abhängig gemacht wird.
Das Ziel der Seniorenpflege liegt darin, dem Betroffenen die Lebensqualität zu erhalten, indem schwere Tätigkeiten von Pflegekräften übernommen werden. Die Seniorenpflege soll den Betroffenen zur Selbstständigkeit animieren, um Handicaps aufzuarbeiten und so wenig wie möglich an negativen Auswirkungen auf das Wohlbefinden durch die körperlichen Einschränkungen aufkommen zu lassen.