Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

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George

Bezugspflege

Die Art der Personalstrukturierung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wird als Bezugspflege verstanden. Dabei handelt es sich um eine ganzheitlich orientierte Vorgehensweise bei der einem bestimmten Pflegebedürftigen eine Pflegekraft zugeordnet wird und sich verstärkt um dessen Wohlergehen kümmert. Die Bezugspflege basiert auf der täglichen Gestaltung und Aufnahme einer Beziehung zum Patienten. Eine einheitliche Definition für die Bezugspflege ist daher schwierig. Die Bezugspflege richtet sich im Gegensatz zur eher tätigkeitsorientierten Funktionspflege nach den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen.

Vorteile der Bezugspflege

Bei der Bezugspflege stellt die Dezentralisierung einen wichtigen Vorteil dar. Schließlich besteht zwischen der Bezugspflegeperson und dem Pflegebedürftigem ein schnellerer Informationsfluss. Damit können Schwierigkeiten schneller erkannt und entsprechend gelöst werden. Für alle Belange hat die Pflegeperson einen direkten Ansprechpartner und wird auch in großen Einrichtungen nicht allein gelassen.

Nachteile der Bezugspflege

Allerdings wird der Informationsfluss zwischen einzelnen Mitarbeitern bei der Bezugspflege erschwert. Wenn die Bezugspflegekraft ausfällt, können sich dadurch Probleme ergeben. Zudem stehen Pflegekräfte in der Bezugspflege unter starkem psychischem Druck, wodurch die Gefahr der Überarbeitung besteht.

Seniorenstift

Seniorenstifte stellen Alten- bzw. Pflegeheime dar. Gesetzlich ist der Begriff des Seniorenstifts nicht definiert. Einige Altenheime führen den Beinamen Seniorenstift, um Angehörigen und Pflegebedürftigen eine besonders luxuriöse Ausstattung und hohen Service zu suggerieren.

Der Name verspricht Qualität

Wer auf der Suche nach einer Pflegeeinrichtung ist, sollte sich nicht allein vom Namen leiten lassen. Ein Seniorenstift kann genauso gut oder weniger hochwertig sein wie eine Einrichtung, die sich als Pflegewohnheim oder Seniorenwohnheim bezeichnet. Seniorenstifte werden wie alle Pflegeeinrichtungen regelmäßig vom MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse) überprüft und beurteilt. Ein besseres Kriterium als ein Name ist die Benotung durch den MDK auf jeden Fall, denn den Namen kann jede Einrichtung einfach frei wählen kann. Ein weiterer guter Auswahlfaktor ist der persönliche Augenschein. Niemand sollte ein Seniorenstift wählen, dass er nicht selbst einmal besucht und auf die individuellen Bedürfnisse hin überprüft hat.

Pflegebedarf

Die Summe aller auf die Pflege verwendeten Minuten pro Tag, die von den Pflegebedürftigen als Hilfe in Anspruch genommen werden, wird als Pflegebedarf verstanden. Ausschlaggebend für den Pflegebedarf ist die Pflegestufe, die einem Pflegebedürftigen bewilligt wird.

Individueller Pflegebedarf

Wird ein Antrag auf Pflege gestellt, so beauftragt die Pflegeversicherung den MDK, den Pflegebedarf des Antragstellers festzustellen. Der individuelle Hilfebedarf muss mindestens 90 Minuten täglich umfassen, um eine Pflegestufe zu rechtfertigen.

Gesetzlicher Pflegebedarf – wer erfüllt die Voraussetzungen?

Pflegebedürftig ist ein Mensch im Sinne des § 14 SGB XI, wenn in erheblichem Maße Hilfe bei der Ausführung der täglichen Verrichtungen für mindestens 6 Monate in Folge notwendig ist. Ferner gilt ein Mensch als pflegebedürftig, wenn bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Haushaltsführung, Körperpflege oder Mobilität täglich Unterstützung benötigt wird. Die Pflegekassen richten das Hauptaugenmerk bei der Ermittlung des Pflegebedarfs auf die körperliche Versorgung. Das psychische Wohlbefinden steigernde Leistungen wie die Beaufsichtigung von Demenzpatienten werden von den Pflegekassen allerdings nicht unterstützt.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Gegensatz zum Pflegeheim

Bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben anders als in einem Pflegeheim wenige Menschen mit unterschiedlichem Betreuungsbedarf zusammen unter einem Dach. Ambulant betreute Wohngemeinschaften haben ein vergleichbares Umfeld wie private Wohnungen, so dass der bisherige Tagesablauf des Betroffenen ebenfalls vergleichbar bleibt. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften können auch Umstände erschaffen werden, die jedem einzelnen Bewohner entsprechend seiner individuellen Möglichkeiten, ein eigenständiges, selbstständiges Leben zu führen, geben.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften – das charakteristische Leben der Bewohner

In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist das Leben weitgehend von Kontinuität und Normalität gekennzeichnet. Freunde und Angehörige nehmen an diesem Leben weiterhin teil und können zu jeder Tages- und Nachtzeit ein- und ausgehen. Bei Bedarf können Besucher im Zimmer der Bewohner übernachten. Die Zimmer werden in ambulanten Wohngemeinschaften in der Regel je nach Bedarf größer oder kleiner ausfallen. Die Zimmer werden nach den Wünschen der Bewohner mit privaten Möbeln und Einrichtungsgegenständen eingerichtet. Steht kein privates Mobiliar zur Verfügung, so wird in der Regel von der Einrichtung für eine individuelle Ausstattung gesorgt.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften und die Pflege

Angehörige beauftragen in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ähnlich wie in der ambulanten Pflege im Privathaushalt einen Pflegedienst mit der täglichen Versorgung. In einem Pflegevertrag werden Pflegeleistungen entsprechend dem individuellen Pflegebedarf festgelegt. Die gemeinsame Art des Wohnens hat den Vorteil, dass der Zusammenschluss verschiedener Leistungen, welche von einem einzelnen Bewohner und seinen Angehörigen nicht finanzierbar wären, die Kosten senken kann.

Betreuungsverein

Personen, die volljährig sind und wegen einer seelischen, psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderung außer Stande sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen, können vom Betreuungsgericht gemäß dem Betreuungsrecht eine Betreuungskraft zur Seite gestellt bekommen. Dabei kann es sich um einen Verwandten, Bekannten oder einen Vereinsbetreuer handeln. In der Regel sind professionelle Betreuer in Betreuungsvereinen organisiert. Zirka 800 anerkannte Betreuungsvereine existieren in ganz Deutschland. Den Betreuungsverein führen ehrenamtliche Mitglieder, während die Hauptamtlichen im Einzelfall unterstützen. Einen direkten Einfluss auf die Arbeit des Betreuers üben die Betreuungsvereine in der Regel nicht aus. Allerdings kann der Betreuungsverein vom Vormundschaftsgericht die Entlassung eines Betreuers verlangen, wenn dieser seinen Aufgaben nach Meinung des Vereins nicht pflichtgemäß gerecht wird.

Betreuungsverein als Betreuer

Reicht eine Betreuung durch einen einzelnen Betreuer nicht aus, so kann der gesamte Betreuungsverein die Stellung des Betreuers einnehmen. Die tatsächliche Betreuung muss dabei bestimmten Mitarbeitern überlassen werden. Sobald die Betreuung für einen einzelnen Betreuer zu schaffen ist, muss der Betreuungsverein die Betreuung abtreten.

Zusätzliche Aufgaben des Betreuungsvereins

Eine weitere Aufgabe liegt für den Betreuungsverein darin, den Betreuern in Konfliktsituationen beratend zur Seite zu stehen und für eine regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter zu sorgen. Zudem werden Interessenten zum Thema Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht informiert.

Heilerziehungspfleger

Heilerziehungspfleger und –pflegerinnen obliegt die pädagogische und pflegerische Betreuung und Versorgung von Menschen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen. In Pflegeeinrichtungen begleiten die Heilerziehungspfleger Patienten bei der Bewältigung der täglichen Lebensanforderungen.

Einsatzgebieter der Heilerziehungspfleger

Überwiegend sind Heilerziehungspfleger und –pflegerinnen in Einrichtungen, die der Betreuung und Eingliederung von behinderten Menschen dienen, in der Tagespflege oder in Pflege- und Wohnheimen tätig. Bei ambulanten Pflegediensten oder Vorsorge- und Rehabilitationskliniken arbeiten ebenfalls Heilerziehungspfleger und –pflegerinnen. Im Bereich der pädagogischen Freizeitbetreuung an Förderschulen übernehmen Heilerziehungspfleger auch gewisse Aufgaben. In Kindergärten und in der Kinderbetreuung in privaten Haushalten sind Heilerziehungspfleger ebenfalls zu finden.

Heilerziehungspfleger – die Aufgabengebiete

Unter den Heilerziehungspflegern finden sich beispielsweise Krankenpfleger oder Sozialpädagogen, die die Beratung, Begleitung, Pflege und Bildung von behinderten Menschen im stationären und ambulanten Bereich abdecken. Mit anderen Berufsgruppen wird kooperiert. Dabei werden gemeinsam Ziele, Formen und Inhalte der Betreuung entwickelt. Moderne Theorien, erworbene Kenntnisse und Methoden der Behindertenhilfe kommen zur Anwendung. Eine ganzheitliche, individuelle Hilfe steht im Mittelpunkt der täglichen Arbeit von Heilerziehungspflegern. Für die behinderten Menschen stellen die Heilerziehungspfleger und –pflegerinnen Bezugspersonen dar. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Bild von den Menschen ist für diesen Beruf eine Grundvoraussetzung. Je nach Art und Ausprägung der Behinderung ändert sich der Aufgabenschwerpunkt für den Heilerziehungspfleger. Der Heilerziehungspfleger muss gelernt haben, Behinderungen sowie die damit verbundenen Auswirkungen und Ursachen richtig einzuschätzen. Zudem müssen vorhandene Kräfte und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen erkannt werden und entsprechend mit der notwendigen Unterstützung aktiviert werden. In der Heilerziehungspflege betrachtet der Begriff „Pflege“ das Wohl des gesamten Menschen mit seinem seelischen, sozialen und körperlichen Befinden. Damit ist die Heilerziehungspflege eine ganzheitliche Gesundheitspflege, die die Lebensqualität des Menschen erhöhen soll, um größtmögliches Wohlbefinden zu erzeugen. In der Heilerziehungspflege werden alle Bereiche des menschlichen Lebens, wie Schlaf, Körperpflege, Nahrung, Kleidung, Bewegung und soziale Beziehungen, einbezogen.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Alle Tätigkeiten, die im Haushalt anfallen, zählen zur hauswirtschaftlichen Versorgung – vom Einkaufen, über das Wäsche waschen bis hin zum Staubsaugen. Meist wird eine hauswirtschaftliche Versorgung in Verbindung mit einer häuslichen Altenpflege genutzt.  Da häusliche Pflege grundsätzlich einem Aufenthalt im Altenheim vorgezogen wird, wird die hauswirtschaftliche Versorgung vom Gesetzgeber in einem festgelegten Rahmen gemäß SGB XI durch die Pflegekassen bezahlt.

Es muss zwischen einer kleinen hauswirtschaftlichen Versorgung und einer großen unterschieden werden. Bei der kleinen hauswirtschaftlichen Versorgung werden alle täglich anfallenden Tätigkeiten wie Abfallentsorgung und der Reinigung des konkreten Lebensbereichs verstanden. Die große hauswirtschaftliche Versorgung wird in der Regel zweimal die Woche durchgeführt und umfasst Möbelreinigung, Reinigung der Haushaltsgeräte und Fußbodereinigung. Ebenfalls zweimal wöchentlich kann von der Pflegekasse auch die Hilfe beim Einkauf bezahlt werden, sofern der Bedürftige nicht von „Essen auf Rädern“ versorgt wird. In diesem Fall würde nur ein Wocheneinkauf abgerechnet werden können. Wöchentlich einmal zahlt die Pflegekasse zudem einen Waschtag, bei dem die Wäsche gewaschen, gebügelt und eingeräumt wird. Patienten mit totaler Harninkontinenz haben Anspruch auf zwei Waschtage in der Woche. Von der häuslichen Pflege muss die hauswirtschaftliche Versorgung deutlich unterschieden werden, da das einsetzbare Personal eine völlig andere Ausbildung haben muss.

Pflegeagentur

Pflegeeinrichtungen ziehen eine Pflegeagentur zu Hilfe, wenn es zu einer Personalknappheit kommt. Wenn beispielsweise zu viele Mitarbeiter im Urlaub sind oder krankheitsbedingt ausfallen, so wäre die Pflegeeinrichtung unterbesetzt. Allerdings muss ein gesetzlich festgeschriebener Personalschlüssel aufrechterhalten werden. Wenn das verbliebene eigene Personal nicht überstrapaziert werden soll, so bietet eine Pflegeagentur mit der „Vermietung“ von examiniertem Pflegepersonal eine Möglichkeit zum Ausgleich. Die Pflegeagentur fungiert also als Vermittler zwischen den freiberuflichen Pflegekräften und den Pflegeeinrichtungen.

Individuelle Pflege mit Hilfe von Pflegeagenturen

Pflegeagenturen können auch von Privatpersonen für Pflegebedürftige beauftragt werden. Entsprechend der ganz eigenen Vorstellungen werden dann Pflegekräfte vermittelt. Dabei gibt es auch Pflegeagenturen, die sich auf die Vermittlung von Pflegekräften aus Osteuropa spezialisiert haben, um die Einsätze für den Pflegebedürftigen in einem für alle bezahlbaren Rahmen zu halten. Pflegekräfte aus Polen sind sehr gefragt. Bei Interesse an einer Vermittlung von Mitarbeitern über eine Pflegeagentur können sowohl regionale Angebote als auch bundesweit tätige Pflegeagenturen gewählt werden. Grundsätzlich sollte im Einzelfall ein nach den individuellen Vorstellungen ein entsprechendes Angebot eingeholt und mit anderen verglichen werden. Entsprechende Angebote finden sich im Internet oder bei regionalen Anlaufstellen wie Seniorenzentren. Wichtig ist, dass ein Angebot grundsätzlich auf die besonderen Anforderungen des Einzelfalls zugeschnitten werden kann, denn der Pflegebedarf ist schließlich von Fall zu Fall unterschiedlich.

Hauswirtschaftliche Betreuung

Viele Leute kommen bei der eigenen Pflege recht gut zurecht und benötigen noch keine Hilfe bei der Körperpflege, dem Zubettgehen oder dem Toilettengang. Allerdings kann gleichzeitig die Hausarbeit arge Probleme bereiten. Eine hauswirtschaftliche Betreuung durch eine Hauswirtschafterin könnte die Lösung sein.

Aufgaben der hauswirtschaftlichen Betreuung

Der Kunde kann bei einer hauswirtschaftlichen Betreuung individuell entscheiden, welche Tätigkeiten in der Betreuung in welchem Ausmaß übernommen werden sollen. Die hauswirtschaftliche Betreuung fällt in den Bereich der Dienstleistungen und ist entsprechend verhandelbar. In der Regel geht es im konkreten Fall darum, dass Wäsche gewaschen, getrocknet und gebügelt wird, die Wohnräume sauber gehalten werden, Pflanzen gegossen, Tiere versorgt, Essen gekocht, Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs eingekauft und kleinere Reparaturen ausgeführt werden. Typische Aufgaben in der hauswirtschaftlichen Betreuung kann auch die Begleitung zu Arztbesuchen oder bei Behördengängen sein. Je nach Umfang der anfallenden Tätigkeiten kann es sinnvoll sein, eine Fachkraft für hauswirtschaftliche Betreuung in den Wohnräumen der hilfebedürftigen Person unterzubringen. Gelegentlich kann es auch sinnvoll sein, eine hauswirtschaftliche Betreuung auf Zeit zu engagieren, um damit einen Aufenthalt im Heim zu verzögern oder pflegende Angehörige in der Urlaubszeit zu vertreten. So ist immer eine Fachkraft zur Stelle, die dem Pflegebedürftigen zur Seite steht.

Betreuungskraft

Häufig werden Alltagsbegleiter und Pflegeassistenten mit den Betreuungskräften gleichgesetzt. Der größte Teil der Aufgaben von Betreuungskräften umfasst nicht eigentliche Pflegetätigkeiten, sondern allgemeine Hilfen. Patienten werden von der Betreuungskraft im Alltag begleitet, unterstützt und dienen als Gesellschafter.

Einige Beispiele für Aufgaben einer Betreuungskraft

Betreuungskräfte sollen Patienten zu Alltagsaktivitäten, wie Kochen, Backen, handwerkliche Arbeiten, Malen, Basteln, Musik hören, leichte Gartenarbeit, Spielen, Lesen, Vorlesen, Haustiere pflegen, Spaziergänge machen, Bewegungsübungen absolvieren und vieles mehr, motivieren. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz soll eine Verbesserung der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen und Demenzkranken in Pflegeheimen sorgen. Die Kosten für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen, die je 25 Heimbewohner mit besonderem Pflege- und Betreuungsbedarf beheimaten, werden zukünftig von den Pflegekassen übernommen werden.

Eigenschaften einer Betreuungskraft

Betreuungskräfte sollten über gute Kommunikationsfähigkeiten und soziale Kompetenz verfügen. Eine positive Haltung gegenüber behinderten, kranken und alten Menschen sowie eine gute Beobachtungsgabe und Wahrnehmung sollten ebenfalls vorausgesetzt werden können. Ebenso wichtig sind Empathie, Beziehungsfähigkeit, Fantasie, Kreativität, die Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation, Flexibilität und Gelassenheit im Umgang mit dem Patienten. Betreuungskräfte sollten zudem über eine gewisse psychische Stabilität, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, die Fähigkeit das eigene Handeln zu reflektieren und sich abzugrenzen, verfügen. Weder ein therapeutischer noch ein pflegerischer Berufsabschluss ist notwendig für die berufliche Ausübung der Betreuungsaufgaben. Allerdings ist die Betreuung in Pflegeheimen an eine höhere Belastbarkeit der beruflichen Ausübung durch die Betreuungskräfte gebunden, als es eine weniger zeitaufwändige Tätigkeit in diesem Bereich, die ehrenamtlich ausgeübt wird.