In der Sterbebegleitung werden Menschen in den letzten Stunden ihres Lebens über den letzten Weg geleitet. Viele unterschiedliche Menschen können sich an der Sterbebegleitung beteiligen. An vorderster Front stehen natürlich die Angehörigen wie Partner, Eltern, Kinder und Freunde. Im professionellen Bereich der Sterbebegleitung kommen unterschiedliche Helfer hinzu.
Naturgemäß wird an der Sterbebegleitung mehr medizinisches Personal beteiligt, wenn diese in einem Hospiz oder Krankenhaus stattfindet, als wenn die Begleitung im privaten Umfeld erfolgt. Je nach Umständen und Vereinbarung wird allerdings auch zuhause ein ambulanter Pflegedienst oder der Hausarzt an der Sterbebegleitung beteiligt sein. Jedoch natürlich nicht im gleichen Umfang wie bei einer stationären Einrichtung.
Während der Sterbebegleitung ist je nach spiritueller Ausrichtung der Beistand eines Pfarrers, Rabbiners oder eine ähnliche Profession erwünscht. Von der Benachrichtigung des Patienten über die Diagnose, dass seine Krankheit innerhalb einer bestimmten Frist wohl zum Tode führen wird, bis hin zum wörtlichen letzten Atemzug erstreckt sich die Sterbebegleitung.
In Deutschland gelten derzeit die Theorien, die sich mit den Sterbephasen beschäftigen, von Elisabeth Kübler-Ross weitestgehend als Standard. Für alle beteiligten Personen stellt die Sterbebegleitung eine hohe psychische und emotionale Belastung dar. Schließlich ergeben sich zwanghaft Situationen während der Sterbebegleitung, in denen sich mit den Themen Lebensabend, schwere Erkrankung und Tod auseinandergesetzt werden muss, welche eigentlich im Alltag eher gemieden werden.
Ein über das alterstypische Maß hinausgehender Gelenkverschleiß wird als Arthrose bezeichnet. Von der Arthrose werden meist Gelenke betroffen, die im Alltag am häufigsten in Benutzung sind. Dazu zählen Gelenke an Hüfte, Knie, Wirbelsäule, Fuß und Hand. Von dieser chronischen Erkrankung werden häufig Senioren betroffen. Die Ziele der Medizin liegen bei der unheilbaren Arthrose darin, Schmerzen zu lindern und das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen.
Eine Arthrose kann durchaus ohne eine Symptomatik verlaufen. Allerdings können ein steifes Gefühl sowie Spannungsgefühle in den betroffenen Gelenken erste Anzeichen für eine Erkrankung sein. Gelenkschmerzen bei Bewegungen und stoßartigen Belastungen können zum Krankheitsbild gehören. Warme und gerötete Gelenke können ebenfalls auf eine Arthrose hindeuten. Im Verlauf der Erkrankung kommt es zu Verformungen an den Gelenken, welche zur Unbeweglichkeit der betroffenen Gelenke führen können. Für Arthrose-Patienten besteht in Bezug auf die Beweglichkeit, die Gefahr hilfebedürftig zu werden.
Betroffene sollten die Gelenke möglichst entlasten, um das Fortschreiten der Erkrankung zu unterdrücken. Bestimmte Sportarten wie Schwimmen, der Einsatz orthopädischer Hilfen sowie die Reduzierung des Körpergewichts können dazu beitragen. Zudem können pflegende Massagen und eine Betreuung inklusive Krankengymnastik dem Arthrose-Patienten helfen. Weiterhin können Schmerzmittel die Symptome der Arthrose Linderung verschaffen. Eine Injektion von Hyaluronsäure wirkt in den Gelenken wie Schmiere. Das verschlissene Gelenk kann bei einem schweren Krankheitsverlauf durch ein künstliches Gelenk ersetzt werden.
Im Dienstleistungssektor angesiedelte Unternehmen, die sich als Seniorendienst bezeichnen, sind auf die Wünsche und Bedürfnisse von Senioren ausgerichtet. Die reine Betreuung in den heimischen vier Wänden ist Aufgabe des Seniorendienstes. Senioren, die der Meinung sind, Unterstützung zu benötigen, können sich an einen regionalen Seniorendienst wenden, um ganz individuelle Hilfe zu vereinbaren. Sollten die Hilfeleistungen von einem Arzt verschrieben worden sein, so können die Kosten für den Seniorendienst bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Wenn ein Aufenthalt in einem Heim hinausgezögert werden soll, so bietet sich die Inanspruchnahme eines Seniorendienstes generell an.
Von Anbieter zu Anbieter können der Leistungsumfang und die Kosten des Seniorendienstes variieren. Hilfe bei den alltäglichen Dingen des Lebens wie Nahrungsaufnahme, Lagern, Ankleiden, Mobilisation und Toilettengang bieten fast alle Seniorendienste an. Auch bei einfachen Besorgungen, wie Einkaufen, Wäsche waschen oder Betten beziehen, unterstützen die meisten Seniorendienste. Für Ausflüge wie Theater oder Museumsbesuch können ebenfalls Betreuer organisiert werden. Eine Verfügbarkeit des Seniorendienstes rund um die Uhr gehört im Allgemeinen zum Service dazu. So sind Senioren auch bei Notfällen in der Nacht gut versorgt.
Pflegebedürftige, die bettlägerig sind, leiden häufig an Dekubitus. Zur Vorbeugung werden die Pflegebedürftigen in sogenannten Bewegungsbetten untergebracht. Ein Bewegungsbett verfügt über eine spezielle Kombination aus Matratze und Unterfederung. Während die Matratze den nötigen Komfort sichert, sorgt die Unterfederung für eine bewegliche Lage des Patienten. Das Bewegungsbett dient der Dekubitus-Therapie und –Prophylaxe. Ohne irgendwelche Nebenwirkungen befürchten zu müssen, lindert das Bewegungsbett die Wundliegebeschwerden des Bettlägerigen.
Beim Bewegungsbett wandelt die Unterfederung jede Bewegung und seien es nur Atembewegungen automatisch in mikrofeine Gegenbewegungen um. So wird ein Gegendruck erzeugt, der bei der Vorsorge gegen Dekubitus und deren Therapie förderlich ist. Bei einer entsprechenden Behandlung fördert das Bewegungsbett Effekte, die den Verlust der Körperwahrnehmung vermeiden. Im Vergleich zu anderen Anti-Dekubitus-Systemen wie Luftkissen haben Bewegungsbetten einen Vorteil. Der Pflegebedürftige wird nämlich zur Bewegung animiert. Des Weiteren verfügen Bewegungsbetten über verschiedene Extras, die bei Bedarf genutzt werden können. Bei rheumatischen Erkrankungen sind beispielsweise Wärmematratzen sinnvoll sein.
Der rechtlich nicht definierte Begriff Altenpflegestift stellt eigentlich nur eine andere Bezeichnung für ein Altenpflegeheim dar. Besondere Auflagen müssen nicht erfüllt werden, um ein Altenpflegestift zu führen. Daher kann jedes Altenpflegeheim sich als Altenpflegestift benennen. Das Einweihungsjahr eines Altenpflegestifts kann Aufschluss darüber geben, warum die Namensbezeichnung “Stift” gewählt wurde. Insbesondere Einrichtungen aus den 1980er Jahren war es modern, Altenpflegeheim so zu betiteln.
Grundsätzlich werden in einem Altenpflegestift pflegebedürftige Patienten gepflegt. Häufig kommen diese nach einer erfolgten häuslichen oder ambulanten Pflege ins Altenpflegestift. Der Gesetzgeber präferiert die häusliche Pflege gegenüber der Heimunterbringung, da das soziale und häusliche Umfeld möglichst lange erhalten bleiben soll. Für den Gesetzgeber stellt der Einzug in ein Altenpflegestift den letzten Schritt dar.
Die Pflegebedürftigkeit, welche in den Pflegestufen beschrieben wird, ist die Basis für die Art der Pflege im Altenpflegestift. Allerdings wird auch hier der Grundsatz der Förderung der Eigenständigkeit gewahrt. Meist leben Altenpflegestift-Bewohner in 1- oder 2-Bett-Zimmern mit Bad/WC.
Die Unterbringung muss nicht zwingend auf Dauer erfolgen. Häufig ist es je nach Art der Einrichtung möglich, individuelle, zeitlich begrenzte Aufenthalte zu organisieren. Eine zeitlich begrenzte stationäre Pflege wird dadurch ermöglicht. Eine Alternative würde in diesen Fällen auch eine Pflegestation darstellen.
Definiert werden die Vorgaben für die psychiatrische Krankenpflege in § 37 SGB V. Eine ambulante, psychiatrische Krankenpflege, deren Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden, können Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Die psychiatrische Krankenpflege kann nur auf Verordnung eines Facharztes für Psychiatrie und Neurologie erfolgen. In Ausnahmefällen reicht aber auch die Verschreibung des Hausarztes, sofern eine Diagnose vom Neurologen oder Psychiater gestellt wurde. Das Ausmaß der Hilfe bei Alltagsaufgaben, die betroffene Patienten benötigen, definiert den Bedarf der Krankenpflege. Betroffene müssen zudem über eine ausreichende Behandlungsfähigkeit verfügen, denn eine rein medikamentöse Behandlung reicht nicht aus.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, so kann eine psychiatrische Krankenpflege von der Krankenversicherung gewährt werden. Am Anfang stehen im Fokus der Beziehungsaufbau und die Akzeptanzerarbeitung der Pflege für den Betroffenen. Zwecks Diagnostik oder Krisenintervention werden ferner therapeutische Maßnahmen eingeleitet. Entwickelt werden dann kompensatorische Hilfen für die Tages- und Wochenstrukturierungen. Des Weiteren umfasst die psychiatrische Krankenpflege psychoedukative Maßnahmen, durch welche die Hilfebedürftigen Konfliktsituationen erkennen und selbstständig bewältigen zu lernen. Zudem sollen Angehörige im Umgang mit dem psychisch Kranken geschult werden.
Bei einer Arthritis handelt es sich um eine entzündliche Erkrankung der Gelenke, wobei verschiedene Arten unterschieden werden müssen.
Um eine bakterielle, eitrige Arthritis handelt es sich, wenn im betroffenen Gelenk Keime auftreten. In der Fachsprache wird die Erkrankung auch als Pyrathros und Gelenkempyem bezeichnet. Die Lokalität „Gelenk“ ist das einzige, was die Arthritis mit einer Arthrose gemeinsam hat, auch wenn die Namensgebung ein wenig verwirrend ist.
Es gibt jedoch neben Keimen eine Menge anderer Ursachen für eine Arthritis. Oft tritt eine Arthritis im Zusammenhang mit einer Stoffwechselstörung oder rheumatischen Erkrankung auf. Eine mögliche Folge kann die Arthritis auch nach einer Infektion sein. Diverse, eher seltene Faktoren sowie mechanische Überbeanspruchung können Auslöser einer entzündlichen Gelenkerkrankung sein.
Für die Namensgebung ist auch die Ausdehnung im Körper des Patienten ausschlaggebend. Beschränkt sich die Erkrankung auf ein einzelnes Gelenk, so spricht der Mediziner von einer Monarthritis. Bei der Erkrankung einiger Gelenke handelt es sich dann um eine Oligarthritis. Bei sehr vielen betroffenen Gelenken liegt eine Polyarthritis vor.
Für gewöhnlich wird die Arthritis chirurgisch behandelt. Das betreffende Gelenk wird operativ eröffnet, um Spülungen und eine Drainage für die Behandlung zu ermöglichen. Die Patienten erhalten postoperativ eine Antibiose, die zunächst intravenös und dann in Tablettenform oral verabreicht wird. Durch die eher schwachen Schutzmechanismen und die hohe Empfindlichkeit der Gelenke ist die Gefahr eines Rückfalls rezidiv hoch.
Als Härtefall wird häufig die Pflegestufe III+ bezeichnet. In diese Pflegestufe wird ein Pflegebedürftiger eingestuft, wenn seine Pflegebedürftigkeit in Dauer, Art und Rhythmus über die Anforderungen der Pflegestufe III hinausgeht.
Im Bereich der Grundpflege inklusive Mobilität, Ernährung und Hygiene überschreitet der zeitliche Pflegeaufwand für den Pflegebedürftigen in der Pflegestufe III+ in der Regel sieben Stunden am Tag oder es werden gleichzeitig mehrere Pflegekräfte benötigt, um eine fachgerechte Pflege zu gewährleisten.
Für die Härtefallregelung der so genannten Pflegestufe III+ stellt § 36 SGB XI die gesetzliche Grundlage dar. Demnach dürfen als Härtefall maximal 3% aller Pflegeleistungsempfänger eingestuft werden. Ferner betreffen die Härtefallregelungen nur den vollstationären Bereich, bei dem die Pflegeversicherung extra Leistungen in Höhe von 1750 Euro monatlich vorsieht. In der häuslichen Pflege betreute Härtefälle erhalten hingegen dieselben Leistungen wie Pflegebedürftige der Pflegestufe II.
Um den Leidensdruck zu verringern, die Pflege zu erleichtern und eine Erhöhung der Pflegestufe zu verhindern stellen Pflegekassen grundsätzlich Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel gehören dazu. Monatlich können diese Hilfsmittel mit bis zu 31 Euro übernommen werden. Pflegebetten, Gehhilfen und andere technische Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse in der Pflegestufe III+ mit bis zu 90 % der notwendigen Kosten.
Pflegeheime können durch die Pflegereform von 2008 in ganz Deutschland einen eigenen Heimarzt anstellen. Dieses Projekt, welches ursprünglich als „Berliner Modell“ bekannt wurde, hat sich bislang in der Praxis als sehr erfolgreich gezeigt.
In stationären Pflegeeinrichtungen wurde bislang ein Notarzt oder Bereitschaftsarzt gerufen, wenn ein ärztlicher Notfall eintrat. In der Praxis benötigen solche ärztlichen Bereitschaftsdienste jedoch meist relativ viel Zeit bis zum Eintreffen beim Hilfebedürftigen vor Ort. Zudem sind die Patienten dem Bereitschaftsarzt unbekannt, so dass häufig spezifische, individuelle Problemlagen des Hilfebedürftigen nicht berücksichtigt werden können. Ein Heimarzt, der in einer Einrichtung angestellt ist, kennt seine Patienten hingegen und weiß um deren sorgen und Nöte. Er kann individuell auf die Patienten eingehen und ist zudem im Notfall gleich vor Ort.
Heime haben in der Modellphase des Projektes insgesamt Kosten von jährlich 4 Millionen Euro einsparen können, wenn sie einen Heimarzt angestellt hatten. Da Krankenhausaufenthalte und Transportkosten entfielen, ergab sich diese recht hohe Summe. Zudem lässt sich die Lebensqualität für Heimbewohner durch die Einstellung eines Heimarztes verbessern. Die Atmosphäre in Pflegeeinrichtungen, die das vertraute Verhältnis zwischen Bewohner und Heimarzt nutzen, ist durch die Vertrauensstellung und die Verminderung der Krankenhauseinweisungen deutlich angenehmer.
Pflegestufe III weist die Schwerstpflegebedürftigkeit aus. In dieser Pflegestufe benötigt der Pflegebedürftige mindestens 5 Stunden am Tag Unterstützung und Hilfe. Davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege inklusive Mobilität, Ernährung und Hygiene entfallen.
Mit Inkrafttreten der Pflegereform im Jahre 2008 wurden für die Pflegestufe III folgende Leistungen aus der Pflegeversicherung vorgesehen:
– Für von einem Pflegedienst erbrachte ambulante Sachleistungen in der häuslichen Pflege zahlen die Pflegekassen derzeit monatlich bis zu 1.470 Euro.
– Für die Betreuung von Pflegebedürftigen durch Angehörige schlägt in Pflegestufe III ein Pflegegeld von 675 Euro zu Buche.
– Die vollstationäre Pflege des Patienten wird in Pflegestufe III mit bis zu 1470 Euro übernommen.
– Jedem Angehörigen steht eine Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für jeweils 28 Kalendertage im Jahr zu.
Um eine Pflegeerleichterung zu erzielen, Leidensdruck zu vermindern und eine Pflegestufenerhöhung zu vermeiden, stellen die Pflegekassen bestimmte Pflegehilfsmittel dem Pflegebedürftigen der Pflegestufe III zur Verfügung. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe oder Desinfektionsmittel fallen darunter und werden in Pflegestufe III mit bis zu 31 Euro im Monat unterstützt. Bei Pflegestufe III werden technische Pflegemittel wie Gehhilfen oder Pflegebetten übernimmt die Pflegekasse bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten.