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Fachausdrücke

Monika Krohwinkel

Die Person

Eine der bekanntesten deutschen Pflegewissenschaftlerinnen ist Monika Krohwinkel. Durch ihr AEDL-Modell (Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens) taucht Krohwinkel in viele Konzeptionen und Pflegeleitbilder von Pflegeeinrichtungen ein. Dieses Modell wurde 1984 erstmals veröffentlicht. 1991 wurde eine Studie zur Erprobung durchgeführt, die im Anschluss zu einer Weiterentwicklung führte. Die Studie ist von Bedeutung, da es sich um die erste wissenschaftliche Studie handelt, die von Pflegekräften im Auftrag des Bundesministeriums durchgeführt wurde.

Konzept der Monika Krohwinkel

Das Konzept von Monika Krohwinkel basiert in stationären Einrichtungen auf der ganzheitlich rehabilitierenden Prozesspflege. Dabei bezieht sich die Pflege auf die 13 Alltagsaufgaben, die zur Selbstständigkeit gehören oder dazu führen diese mit Unterstützung bewältigen zu können. Nach Monika Krohwinkel gehören dazu auch die Kommunikation mit anderen, Atmen, Essen und Trinken, Bewegung, Schlafen und weitere Aufgaben.

Das Ziel Monika Krohwinkels war es, das Wohlbefinden aller Menschen mit einem Pflegekonzept zu fördern und zu erhalten, wobei gleichzeitig eine Abhängigkeit zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen verhindert werden soll. Mittlerweile wurde das AEDL durch das ABEDL Pflegemodell ersetzt. Bei diesem Modell spielen Beziehungen, denen Pflegewissenschaftler wie Krohwinkel im Pflegeprozess eine immer größere Bedeutung beimessen, eine stärkere Rolle.

Pflegestufe II

Schwerpflegebedürftige Personen werden in die Pflegestufe II eingeordnet. Bei einer solchen schweren Pflegebedürftigkeit geht man davon aus, dass der Pflegebedürftige mindestens dreimal täglich Hilfe und Unterstützung bei der Grundpflege, der Hygiene, der Ernährung und der Mobilität benötigt.

Pflegeleistungen bei Pflegestufe II

Die Leistungen der Pflegeversicherung in Pflegestufe II werden seit dem Inkrafttreten der Pflegereform vom 01.07.2008 wie folgt festgelegt:

– Für Sachleistungen der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst in ambulanter Betreuung stehen dem Pflegebedürftigen monatlich 980 Euro Zahlungen durch die Pflegekassen zu.

– Bei einer Betreuung durch Angehörige erhält der Pflegebedürftige mit Pflegestufe II 420 Euro Pflegegeld.

– In Pflegestufe II wird die vollstationäre Pflege des Patienten mit bis zu 1.279 Euro an Pflegeleistungen übernommen.

–  Jeder pflegende Angehörige hat Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege für jeweils 28 Kalendertage im Jahr.

Pflegehilfsmittel bei der Pflegestufe II

Entsprechend der Pflegestufe II stellen die Pflegekassen den Pflegebedürftigen bestimmte Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Verringerung des Leidensdrucks und zur Verminderung der Pflegestufenerhöhung zur Verfügung. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel fallen darunter. Monatlich kann eine Unterstützung von bis zu 31 Euro in Pflegestufe II gewährt werden. Pflegebetten, Gehhilfen und andere technische Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse in Pflegestufe II bis zu 90 Prozent der benötigten Kosten übernommen.

Appaliker

Als Appaliker werden Menschen bezeichnet, die sich aufgrund eines applischen Syndroms im Wachkoma befinden. Hervorgerufen wird dieses Krankheitsbild durch schwere Schädigungen des Gehirns, wie sie z. B. nach schweren Autounfällen auftreten können.

Meist sind dadurch die gesamten Funktionen des Großhirns betroffen, auf welche der Appalliker entsprechend verzichten muss. Einigen Studien zufolge geht man mittlerweile davon aus, dass Appalliker von ihrer Umwelt mehr mitbekommen, als Außenstehende bei ihrem Anblick für möglich halten würden.

Einige wenige Patienten sind wohl zu einer nonverbalen Kommunikation durchaus fähig. Andere Appalliker zeigen ein Bewusstsein für ihre Umgebung und sich selbst. Das Krankheitsbild des Appallikers kann allerdings sehr unterschiedlich ausfallen. Die Symptome können auch einen erhaltenen Wach-Schlaf-Rhythmus und schwimmende Augenbewegungen beinhalten. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine bewusste Wahrnehmung oder eine gesteuerte Kommunikation. Einige Automatismen und Reflexe, welche vom Großhirn gesteuert werden, funktionieren weiterhin. Jedoch sind alle 4 Extremitäten vollständig gelähmt.

Für jeden Appalliker besteht die Chance irgendwann aus dem Wachkoma wieder zu erwachen. Allerdings liegen die Chancen weit unter 50 %. Ist der Appalliker allerdings ein junger Mensch und hat das Wachkoma weniger als 24 Stunden angedauert, so besteht Hoffnung auf vollständige Genesung. Für eine Erholung des Appallikers sind die Voraussetzungen bei einer traumatischen Hirnschädigung zudem besser, als bei einem durch Minderdurchblutung oder Sauerstoffmangel hervorgerufenen Wachkoma.

Pflegestufe I

Eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ wird in Pflegestufe I vorausgesetzt. Diese ist mit einem Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten am Tag festgesetzt. Vom Tagesbedarf der Pflege müssen wenigstens 46 Minuten auf pflegerische Hilfen in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Hygiene also auf die tägliche Grundpflege verwandt werden.

Pflegeleistungen in Pflegestufe I

In Pflegestufe I werden die Leistungen der Pflegeversicherung seit Inkrafttreten der Pflegereform aus 2008 wie folgt definiert:

– Für einen Pflegedienst, der die ambulante Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt, also für Sachleistungen in der häuslichen Pflege, werden von der Pflegekasse 420 Euro im Monat gezahlt.

– In der Betreuung durch Angehörige des Pflegebedürftigen sind 215 Euro Pflegegeld vorgesehen.

– Eine vollstationäre Pflege in Pflegestufe I wird mit bis zu 1023 Euro für Pflegeleistungen übernommen.

– Pflegende Angehörige haben bei Pflegestufe I des Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege für jährlich jeweils 28 Tage.

Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe 1

Die Pflegekassen stellen Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die die Pflege erleichtern, eine Erhöhung der Pflegestufe vermeiden und den Leidensdruck des Pflegebedürftigen verringern sollen. Je nach Pflegestufe wird ein anderer Pflegebedarf gefördert. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe oder Desinfektionsmittel zählen beispielsweise dazu. In Pflegestufe I können diese mit bis zu 31 Euro monatlich übernommen werden. Technische Pflegehilfsmittel wie Gehilfen oder Pflegebetten werden von der Pflegekasse in der Pflegestufe I mit bis zu 90 % der notwendigen Kosten übernommen.

DRK / Deutsches Rotes Kreuz

Einer der größten Wohlfahrtsverbände Deutschlands ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Das DRK existiert seit 1863 und ist der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung angeschlossen. Zu den Grundsätzen des DRK zählen Unparteilichkeit, Menschlichkeit, Unabhängigkeit, Neutralität, Einheit, Freiwilligkeit und Universalität.

Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes

Die Hauptaufgaben des DRK liegen im Bereich der Krankenpflege. Derzeit existieren über 50 Krankenhäuser des Deutschen Roten Kreuzes deutschlandweit. Zudem unterhält das DRK ein vielfältiges Seniorenangebot. Ambulante Pflegedienste, Kurzzeitpflege, Tagespflege und Pflegeheime werden im Bereich Pflege angeboten. Pflegekräfte unterstützen bei entsprechendem Hilfebedarf die Senioren bei der Körperpflege. Essen auf Rädern, betreutes Wohnen und eine Beratung in Sachen Pflegeversicherung können zudem in Anspruch genommen werden.

Auch in den Bereichen Jugend- und Kinderhilfe, Gesundheit und Migration ist das DRK tätig. In Deutschland bietet die Organisation flächendeckend Blutspende, Kleiderkammern und Unterstützung für Menschen in Notsituationen wie die Schuldnerberatung oder Schwangerschaftskonfliktberatung an.

In den verschiedenen Bereichen des DRK sind mehr als 400.000 ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigt. In vielen Städten gibt es für jugendliche Interessierte Gruppen des Jugendrotkreuzes, welches eine Abteilung der Hilfsorganisation DRK ist.

Pflegestufe

Ist ein Mensch nicht mehr in der Lage seinen Alltag aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter alleine zu bewältigen, so besteht die Möglichkeit, eine Pflegestufe zu beantragen. Pflegestufen entscheiden über das Ausmaß der Pflegeversicherungsleistungen, die ein Pflegebedürftiger erhalten kann.

Der Pflegebedarf wird anhand von drei Pflegestufen festgelegt:

– Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftig

– Pflegestufe II = schwer pflegebedürftig

– Pflegestufe III = schwerstpflegebedürftig.

Zudem gibt es Sonderregelungen für besonders pflegeaufwendige Patienten, die über die Pflegestufen hinausgehen. Diese Sonderregelung wird häufig als Pflegestufe III+ oder Härtefallregelung bezeichnet.

Antrag auf eine Pflegestufe

Seit der Einführung der Pflegeversicherung beruht die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit auf den „Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches – Bri“. Wird eine Pflegestufe beantragt, muss ein Gutachten vom MDK (medizinischen Dienst der Krankenversicherung) erstellt werden. Gemäß § 18 SGB XI wird dieses Gutachten im Wohnbereich des Antragstellers erstellt. Den Pflegekassen dient das Gutachten für die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe. Der Ablauf bei privaten Pflegeversicherungen ist derselbe, wobei die Pflegestufen allerdings durch Medicproof überprüft und festgesetzt werden.

Hilfe durch eine Pflegestufe

Ein Pflegebedürftiger mit einer Pflegestufe bekommen Pflegekräfte zur Seite gestellt, die entsprechend des individuellen, pflegerischen Bedarfs Unterstützung leisten. Die Leistungen beinhalten sowohl die Grundpflege als auch Hilfe im Haushalt und Unterstützung bei medizinischer Versorgung. Jeder Tätigkeit wird ein bestimmter Zeitbedarf zugeordnet, woraus sich dann der Gesamtpflegeaufwand errechnet.

Wohnstift

Kurzzeitpflege in altersgerechten Wohnungen und betreutes Wohnen für Senioren wird in Wohnstiften angeboten. Die älteren Menschen im Wohnstift leben im Gegensatz zu Bewohnern einer vollstationären Pflegeeinrichtung in einer eigenen Wohnung, die sich meist in einer Wohnanlage für Senioren befindet. Zudem wird ein gewisser Service geboten.

Selbstbestimmtes Leben im Wohnstift

Bewohner eines Wohnstifts müssen sich nicht dem Tagesablauf Dritter unterwerfen. Dies gilt sowohl für Mitbewohner als auch Pflegekräfte. Der Senior kann sein Leben selbst planen und gestalten. Dazu zählt auch, ob die Senioren am Gemeinschaftsleben teilnehmen wollen oder auch nicht. Um in einen Wohnstift Einzug zu halten, ist keine Pflegestufe vorausgesetzt. Zudem müssen keine zusätzlichen Serviceangebote in Anspruch genommen werden.

Bei Bedarf stehen allerdings ausgebildete Pflegekräfte für die Grund- und Basispflege zur Verfügung. Das Personal des Wohnstifts kann auch haushälterische Aufgaben wie Einkaufen, Putzen und Haustiere versorgen übernehmen. Die Bewohner des Wohnstifts müssen die Kosten selbst tragen. Bei Pflegebedarf können die Pflegekosten allerdings übernommen werden.

Domizil

Der Begriff „Domizil“ steht häufig als Synonym für ein Seniorenpflegeheim, obwohl dieser Begriff nicht im Pflegerecht definiert oder gar abgegrenzt wird. Von dieser Namenswahl erwarten sich die entsprechenden Pflegeeinrichtungen jedoch, dass beim Interessenten die Vorstellung von Exklusivität und Abgeschiedenheit erzeugt wird. In der Praxis wird dieser Zustand selbstverständlich von den wenigsten Einrichtungen auch wirklich erreicht.

Domizile werben in der Regel mit der Einhaltung von hohen Pflegestandards und Qualitätssicherung und betonen oftmals die eigenen hohen Ansprüche an die Qualität der Pflege, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Bei vielen Einrichtungen liegt ein besonderes Augenmerk auf entsprechenden, unabhängigen Zertifizierungen in der Altenpflege, welche diese Qualität bestätigen sollen.

Grundsätzlich sollten Interessenten ein Domizil persönlich besichtigen und hinterfragen, welche Leistungen tatsächlich geboten werden. Sich selbst von der Qualität zu überzeugen gilt sowohl für ein Domizil wie auch für jede andere Art von Pflegeeinrichtungen als ratsam.

Es sollte geklärt werden, ob die Ansprüche des Domizils aus der Theorie auch in die Praxis übertragen werden und ob die passende Pflegeart wie Bezugspflege oder Tagespflege angeboten wird. Wer auf der Suche nach einem Heimplatz auch ein Domizil ins Auge gefasst hat, der sollte sicher sein, dass in Sachen Grund- und Basispflege sowie Pflegestufenpflege die Anforderungen an das Domizil erfüllt werden und die eigenen Ansprüche an Komfort und Qualität gesichert sind.

Gerontologie

Die Altersforschung (Gerontologie) beschäftigt sich mit psychischen, körperlichen und sozialen Veränderungen mit zunehmendem Alter. Demographie, Geriatrie, Altenhilfe und Gerontopsychiatrie gehören zur Gerontologie.

Regelmäßig veröffentlichte Altenberichte der deutschen Bundesregierung leisten einen Beitrag zur Gerontologie. In diesen Berichten wird jeweils die aktuelle Situation deutscher Senioren untersucht.

Aufgaben der Gerontologie

Die Hauptaufgabe der Gerontologie besteht in der Erforschung des gesellschaftlichen Altersbildes. Forschungen über die Selbstsicht der älteren Menschen fallen ebenfalls darunter. In der Gerontologie werden Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Fachgebieten wie Medizin, Psychologie und Soziologie zusammengetragen. Diese Erkenntnisse werden für die Altenarbeit genutzt. Die daraus resultierenden Berichte, welche z. B. mit der Sexualität von Pflegeeinrichtungsbewohnern oder der aktuellen Lebenserwartung beschäftigen, wurden veröffentlicht.

Studienangebot in Sachen Gerontologie

Das Studienfach Gerontologie wird bisher in knapp einem Dutzend deutschen Hochschulen gelehrt. Unter anderem in Heidelberg und Mainz. Beruflich können Studenten der Gerontologie sich gute Chancen ausrechnen. An der Erforschung des Alters und des Alterns sind nicht nur wissenschaftliche Fachgesellschaften der Gerontologie interessiert. Innovative Ideen werden auch in der Wirtschaft gesucht. Hier wird die Arbeitskraft der älteren Bevölkerung genutzt. Zudem sind Senioren als Zielgruppe für viele wirtschaftliche Unternehmen aufgrund der höheren Kaufkraft interessant geworden. Senioren gilt es daher, geschickt zu umwerben.

Häusliche Altenpflege

Altenpfleger übernehmen in der häuslichen Altenpflege die Versorgung der Senioren, die sich altersbedingt nicht mehr selbstständig versorgen können. Solchen Personen wird durch die häusliche Altenpflege ermöglicht, in den eigenen Vier-Wänden zu verbleiben.

Unterschied häusliche Altenpflege und häusliche Krankenpflege

Personen, die einen vorübergehenden Hilfebedarf haben, werden von der häuslichen Krankenpflege z. B. nach einem Unfall oder einer Operation aufgefangen. Die häusliche Krankenpflege kann als Anschlusspflege oder Ersatzpflege zum Krankenhaus angesehen werden. Die häusliche Altenpflege hingegen ist auf Dauer ausgerichtet, da in den meisten Fällen keine Aussicht auf eine Verbesserung im körperlichen Zustand des Patienten besteht. Die Pflegebedürftigen werden von ambulanten Pflegediensten und Angehörigen im Rahmen der Basis- und Grundpflege versorgt.

Alternative zum Pflegeheim – die häusliche Altenpflege

Personen, die einen Umzug ins Pflegeheim vermeiden möchten, finden in der häuslichen Altenpflege eine gelungene Alternative. Verfügt der Senior über eine altersgerechte, barrierefreie Wohnsituation so ist dies für die häusliche Altenpflege von Vorteil.