Geborgenheit in Ihrem Zuhause

Fachausdrücke

Diakonie

Einerseits steht der Begriff Diakonie für alle im kirchlichen Rahmen geleisteten Dienste am Menschen, andererseits handelt es sich um eine Verkürzung des Namens „Diakonisches Werk“, der für den Wohlfahrtsverband der Evangelischen Kirche steht. Um diesen Wohlfahrtsverband geht es in dieser Begriffserklärung.

Leitbild der Diakonie

Die Grundsätze des evangelischen Glaubens stellen die Basis für das Handeln der Diakonie, welche sich zum Ziel gesetzt hat, neben der Hilfe am Menschen auch die entsprechende Weltanschauung zu verbreiten. Die Diakonie bietet Unterstützung, Hilfe und Betreuung für alle Menschen, die in Not geraten sind. Und das unabhängig von Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Alter usw. Die Diakonie leistet in Zusammenarbeit mit artverwandten Organisationen weltweit Hilfe.

Das große Netzwerk Diakonie

26 rechtlich selbstständige Diakonie-Filialen existieren deutschlandweit. Insgesamt umfassen diese 27.000 Einrichtungen. Mitarbeiter der Diakonie sind mehr als 430.000 hauptamtliche und 400.000 ehrenamtliche Beschäftigte. Damit ist die Diakonie der zweitgrößte, private Arbeitgeber nach der Caritas in Deutschland.

Leistungen der Diakonie – Hilfe in vielen Bereichen

Die Diakonie umfasst ein großes Aufgabenspektrum. Die Arbeitsbereiche der Diakonie finden sich gemäß Leitbild in diversen Bereichen der Sozialarbeit wieder. Unter anderem fallen die Krankenhilfe, Familienhilfe, Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Altenhilfe, Beratung für Prostituierte, Wohnungslosenhilfe und Unterstützung für Menschen in besonderen, sozialen Situationen. Zudem stellt die Diakonie in Sozialstationen die Möglichkeit der Krankenpflege bereit.

Vorpflege

Vor einer ambulanten Operation erfolgt eine Vorpflege. Der Patient wird im Falle einer ambulanten Behandlung noch am selben Tag operiert und kann nach Hause gehen, so dass ein Bett im Krankenhaus nicht notwendig wird. Zu diesem Zwecke bestehen ambulante Operationszentren, denen kein großes Bettenhaus angeschlossen ist.

Umfang und Art der Vorpflege

Eine genaue Anamnese, sprich Krankheitsgeschichte in Verbindung mit der Familienanamnese, umfasst die Vorpflege. Der Patient wird im Rahmen der Vorpflege über die Wahl des Betäubungsmittels und die empfohlene Narkoseart sowie über den Eingriff an sich und alle Risiken aufgeklärt. Der Patient muss am Operationstag nüchtern im OP erscheinen. Für die Vorpflege bedeutet dies im Regelfall, dass 8 Stunden vor der Operation nicht getrunken und gegessen werden darf. Der Anästhesist wird in jedem Fall auch darüber aufklären.

Gerade bei älteren Patienten wird im Rahmen der Vorpflege auf alles geachtet, was der Pflegebedürftige bis zum Zeitpunkt der eigentlichen Operation benötigt. Dazu zählt auch die Zusammenstellung aller benötigten ärztlichen Dokumente wie Röntgenaufnahmen sowie die Zusammenstellung aller weiteren Dinge wie Medikamente, die in einem bestimmten Rhythmus eingenommen werden müssen. Die Vorpflege endet mit dem Transport des Patienten zum ambulanten OP-Zentrum bzw. Krankenhaus. Der Verantwortliche für die Vorpflege kann bei der Krankenkasse anfragen, inwieweit die Transportkosten übernommen werden.

Osteuropäische Pflegekräfte

Auf ältere Menschen wird häufig das Sprichwort „einen alten Baum soll man nicht verpflanzen“ angewandt. Tatsächlich fällt es älteren Personen und Senioren schwer ihre Wohnung und das damit das gewohnte Umfeld zu verlassen. Leider geschieht es häufig, dass diese Personen in eine Einrichtung mit Betreutem Wohnen oder ein Altenpflegeheim umziehen müssen. Der hohe Pflegeaufwand, der meist von Familienangehörigen nicht geleistet werden kann, ist der häufigste Grund dafür. Zeitliche und finanzielle Beweggründe sind ausschlaggebend.

Osteuropäische Pflegekräfte können eine alternative Versorgung bieten, die eine Lösung für das Problem der Versorgung und Betreuung darstellt. Diese Betreuungskräfte bieten eine Vollzeitbetreuung bzw. 24-Stunden-Betreuung an. Die Pflegekräfte wohnen beim Hilfebedürftigen und bringen mehr Lebensqualität zurück. Alle Beteiligten werden durch die Hilfe bei alltäglichen Aufgaben und im Haushalt entlastet. Dies gilt sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Angehörigen. Agenturen aus Tschechien, Polen, Ungarn, der Slowakei und anderen osteuropäischen Ländern arbeiten mit deutschen Agenturen zusammen, um die Pflege durch osteuropäische Pflegekräfte zu gewährleisten.

Osteuropäische Pflegekräfte – die Leistungen

Osteuropäische Pflegekräfte halten ein umfangreiches Leistungsangebot bereit. Dazu zählen unter anderem:

  • Das Kontakthalten mit der Familie des Bedürftigen
  • Freizeitgestaltung wie Spaziergänge
  • kurze Reisen in die nähere Umgebung
  • besuchen von Freunden
  • Spiele
  • Überwachung der Medikamenteneinnahme
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie aufräumen, putzen
  • Pflege des Gartens
  • Versorgung von Haustieren
  • Zubereitung von Mahlzeiten, einschließlich der Berücksichtigung von besonderen Anforderungen wie Diätkost
  • Hilfe bei der körperlichen Pflege wie An- und Ausziehen, Begleitung beim Waschen, Massagen und körperliche Übungen

Osteuropäische Pflegekräfte – Kosten

Für die Einstellung einer osteuropäischen Pflegekraft müssen monatliche Kosten von 1250 bis 2000 Euro angesetzt werden. Für eine Betreuung durch deutsche Pflegekräfte kommen Kosten von 3.000 bis 8.000 Euro monatlich veranschlagt werden. Die Qualifikation und die Sprachkenntnisse, die osteuropäische Pflegekräfte mitbringen, beeinflussen die Kosten. Für das Pflegepersonal kommen noch Reisekosten hinzu. Weitere Kosten entstehen anschließend nicht.

Im Herkunftsland wird die osteuropäische Pflegekraft sozialversichert. Die daraus resultierenden Kosten werden von der Vermittlungsagentur getragen. Ab dem ersten Arbeitstag haben alle osteuropäischen Pflegekräfte eine den Anforderungen der E101 entsprechende europäische Versicherungskarte. Eine Abrechnung erfolgt durch die Vermittlungsagentur jeweils am Ende eines jeden Monats.

Rechtliche Grundlagen für osteuropäische Pflegekräfte

In Deutschland stellt sich gelegentlich die Frage, wann der Einsatz von Pflegekräften aus Osteuropa legal oder illegal ist. Im eigenen Haushalt osteuropäische Pflegekräfte als Selbstständige zu beschäftigen ist illegal. Da die nötigen Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit in diesen Fällen nicht erfüllt sind, sehen Gerichte darin eine Scheinselbstständigkeit. Schließlich sind die osteuropäischen Pflegekräfte vom Auftraggeber abhängig. Zudem fehlen das Unternehmerrisiko und die betriebliche Ausstattung. Legal ist die Einstellung einer osteuropäischen Pflegekraft nur dann, wenn eine im Herkunftsland ansässige Vermittlungsagentur eingeschaltet wurde, da diese der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterliegt. Geregelt wird dies in Artikel 49 EGV ff..

Krankenhausvermeidungspflege

Um den Krankenhausaufenthalt einer hilfebedürftigen Person zu verkürzen oder zu vermeiden, ist die Krankenhausvermeidungspflege geeignet. In so einem Fall kann die Pflege- oder Krankenversicherung für die hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Hauswirtschafterin, die Behandlungspflege oder die erforderliche Grundpflege herangezogen werden, sofern die Notwendigkeit durch einen Arzt attestiert wurde. Auf Krankenhausvermeidungspflege kann ein Hilfebedürftiger gemäß § 37 SGBV jährlich für maximal 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Praxis der Krankenhausvermeidungspflege

In der Praxis wird die Krankenhausvermeidungspflege jedoch sehr selten angewandt, da entsprechende Leistungen durch die Krankenversicherungen ungern bewilligt werden. Da eine Verkürzung des Krankenhausaufenthaltes das Ziel ist, sehen die Krankenkassen häufig einen Konflikt, da die Krankenhäuser mit der Aufgabe betraut wurden Patienten gesund zu entlassen und dafür pauschal von den Krankenkassen vergütet werden.

In der Praxis sorgt dieser Umstand dafür, dass die Krankenhausvermeidungspflege nur durchgeführt wird, wenn für den Patienten eine Krankenhausbehandlung zwar notwendig, aber nicht realisierbar ist. Falls keine freien Kapazitäten im Krankenhaus vorhanden sind oder das nächstgelegene Krankenhaus weit entfernt und ein Transport nicht möglich ist, tritt dieser Fall beispielsweise ein.

Leistungen, die Personen im Rahmen der Krankenhausvermeidungspflege beziehen, setzen den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung für diesen Zeitraum aus, da durch die Krankenhausvermeidungspflege ebenfalls die Grundpflege sichergestellt ist.

Behindertenhilfe

Organisierte Beratungs- und Hilfsangebote für behinderte Menschen werden von der Behindertenhilfe bereitgestellt. Schon im Kleinkind-, Kindes- und Jugendlichenalter setzen die Einrichtungen und Maßnahmen der Behindertenhilfe mit Sonder- und Heilpädagogik ein. Hilfsangebote und Leistungsansprüche existieren natürlich auch im Erwachsenenalter. Diese liegen im Bereich der medizinischen Rehabilitation ebenso wie in der Eingliederungshilfe in Beruf und Alltag.

Folgende Leistungsangebote oder Einrichtungen sind unter anderem Bestandteil der Behindertenhilfe:

  • Integrative Einrichtungen wie Integrationsbetriebe oder Kindergärten
  • Beratungsstellen für behinderte Menschen
  • Frühförderung
  • Spezielle Berufsschulen für Hörgeschädigte und Blinde
  • Sonderschulen
  • Berufsausbildung für Behinderte
  • Berufliche Integrationshilfen
  • Wohn- und Betreuungsangebote für Behinderte
  • Behindertenwerkstätten
  • Fahrdienste

Die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung werden durch diese regulären Organisationen berücksichtigt. Damit wird ein gemeinsames Arbeiten und Lernen ermöglicht.

Behindertenhilfe – die Träger

Meist werden die Einrichtungen in Deutschland von freien Trägern wie Lebenshilfe, Caritas, Selbsthilfeinitiativen, Diakonischem Werk oder Elternvereinen getragen. Ist die Übernahme der entsprechenden Aufgaben durch einen freien Träger nicht möglich, so werden die Pflegeeinrichtungen der Behindertenhilfe gemäß dem Subsidiaritätsprinzip von öffentlichen Trägern bereitgestellt.

Behindertenhilfe – die Finanzierung

Für die Finanzierung der Behindertenhilfe existieren keine einheitlichen Grundlagen. Die Länder sind jedoch grundsätzlich für die Finanzierung von Schulen zuständig.

Multimorbidität

Der aus dem Lateinischen stammende Begriff der Multimorbidität lässt sich als Mehrfacherkrankung übersetzen. Dabei hat eine Person mehr als zwei Krankheiten zur gleichen Zeit. Mit steigendem Alter nimmt die Gefahr der Multimorbidität zu, so dass sie einem Schwerpunktthema der Geriatrie darstellt.

Spezielle Pflege bei Multimorbidität

Es ist schwierig bei multimorbiden Patienten, die einzelnen Krankheiten voneinander abzugrenzen. Die Krankheitsbilder überlappen sich in der Regel, so dass die Symptome nicht mehr eindeutig zugeordnet werden können. Zudem ziehen speziell chronische Krankheiten bekanntermaßen Folgeerkrankungen nach sich. Diabetes erhöht z. B. die Wahrscheinlichkeit eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes und führt entsprechend zur Multimorbidität.

Eine zentrale Aufgabe der Pflege ist aus diesem Grund in der Vermeidung von Folgeerkrankungen zu sehen. Nicht immer ist es möglich, die Multimorbidität zu verhindern, da die Abwehrkräfte mit zunehmendem Alter abnehmen.

Multimorbidität – vorsorgen kann jeder

Als Schicksalsschlag ist Multimorbidität nicht unbedingt zu sehen. Durch eine gesunde Lebensführung mit ausgewogener Ernährung, viel Bewegung, Vermeidung von Übergewicht sowie Verzicht auf Alkohol und Nikotin kann im Alter die Wahrscheinlichkeit der Multimorbidität verringert werden. Eine Änderung der Ernährungs- und Lebensgewohnheiten im Alter kann durch die Verbesserung des Lebensstandards dazu beitragen, das Risiko der Multimorbidität zu verringern. Wer z. B. ein normales Körpergewicht hält oder erreicht, kann Bluthochdruck vermeiden.

Hospiz

Eine Einrichtung, in der Sterbebegleitung stattfindet, wird als Hospiz bezeichnet. Meistens ist ein Hospiz ähnlich einem kleinen Pflegeheim organisiert, verfügt aber nur über wenige Betten. In Deutschland gab es im Jahr 2007 151 stationäre Hospize, 139 Palliativstationen in Krankenhäusern und 1450 ambulante Hospizdienste.

Zumeist wird eine spezielle Form von Pflegeeinrichtungen mit dem Wort Hospiz umschrieben. In diesen Einrichtungen werden Sterbende im Rahmen der Palliativpflege umfassend versorgt und gepflegt. Dabei gibt es sowohl teilstationäre und stationäre als auch ambulante Hospizvereinigungen.

Konzept der Hospize

Heutzutage wird unter Hospiz aber nicht nur eine konkrete Institution angesehen, sondern auch ein Konzept zur ganzheitlichen Trauer- und Sterbebegleitung. Hospize wollen folgende Qualitätskriterien erfüllen:

  • Der Kranke und seine Angehörigen sollen im Zentrum des Hospizdienstes stehen.
  • Durch ein interdiziplinares Team wird Unterstützung gewährt
  • Freiwillige Begleiterinnen und Begleiter werden einbezogen
  • Es erfolgt Trauerbegleitung.
  • Anstatt auf Heilung ausgerichtete Behandlungen steht die Sorge um Lebensqualität und Schmerzfreiheit im Mittelpunkt (Palliativmedizin).

Aufgaben eines Hospizes

In Hospizen erhalten unheilbar Kranke in der letzten Lebensphase eine kompetente, respektvolle und umfassende Betreuung. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Kontrolle diverser Symptome. Schmerztherapie ist hier ein wichtiges Stichwort.  Bei allen medizinischen und pflegerischen Handlungen steht der Wille des Kranken im Hospiz an erster Stelle. Trauerbegleitung wird zudem für alle Angehörigen angeboten. Zum größten Teil werden Hospize von gemeinnützigen Vereinen, Kirchen und gemeinnützigen Stiftungen und Organisationen getragen.

Das Ziel der Hospize ist es, das Sterben eines Patienten wieder in das „normale“ Leben zu integrieren. Die Angehörigen und Kranken sollen ein Stück Normalität vermittelt bekommen, was in einem Krankenhaus oder auch zu Hause häufig nicht mehr möglich ist.

Altenpflegegesetz

Aktivierende Pflege – Allgemeinwissen

Bundeseinheitlich regelt das Altenpflegegesetz die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger. Zudem legt das Altenpflegegesetz die Voraussetzungen für die Erteilung oder den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin / Altenpfleger fest. Jedoch befasst sich das Gesetz nicht mit der Ausbildung in der Altenpflegehilfe, welche in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt und damit in deren Rechtsordnungen geregelt wird. Im Altenpflegegesetz wird auch die Berufsausübung der Altenpfleger/-in nicht geregelt.

Das Altenpflegegesetz – die Veränderungen

Erstmals wurde die Altenpflegeausbildung durch die Einführung des Altenpflegegesetzes bundeseinheitlich geregelt. Dadurch wurde auch die Berufsbezeichnung geschützt. Damit soll ein einheitliches Ausbildungsniveau gesichert werden. Das Berufsbild der Altenpflegerin / des Altenpflegers soll attraktiver gestaltet werden. Insgesamt soll der Beruf ein klares und verändertes Profil gegeben werden. Die Ausbildung ist auf die Ganzheitspflege ausgerichtet und vermittelt medizinisch-pflegerische, soziale und psychosoziale Kompetenz sowie das Wissen über Alterungsprozesse. Die Betreuung älterer Patienten soll im Hinblick auf den demographischen Wandel durch den Einsatz qualifizierten Pflegepersonals auf Dauer gesichert werden.

Das Altenpflegegesetz – Berufsbezeichnungen

Das Führen der Berufsbezeichnungen Altenpflegerin / Altenpfleger ist Abhängig von einer behördlichen Erlaubnis durch die das Altenpflegegesetz die Berufsbezeichnungen schützt. Von drei Voraussetzungen ist die Erteilung dieser Erlaubnis abhängig:

  • Fachliche Qualifikation
  • Gesundheitliche Eignung
  • Berufliche Zuverlässigkeit

Durch das Ableisten einer dreijährigen Ausbildung zum Altenpfleger / zur Altenpflegerin erwirbt man die erforderliche Qualifikation, die durch eine bestandene Abschlussprüfung nachgewiesen werden muss. Bei einer pflegerischen Vorqualifikation kann die Ausbildungsdauer um bis zu 2 Jahre verkürzt werden. Im Ausland erworbene Qualifikationen werden bei Gleichwertigkeit anerkannt.

Hauskrankenpflege

Die häusliche Krankenpflege bzw. die Hauskrankenpflege stellt die hauswirtschaftliche und pflegerische Unterstützung eines Patienten durch eine examinierte Pflegekraft im privaten Umfeld des Patienten dar. Meist wird sie als ambulante Pflege angeboten.

Keine Pflegestufe für Hauskrankenpflege

Eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufe ist für die Hauskrankenpflege nicht zwingend notwendig. Die Kosten können bei ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen, vom Sozialamt oder von der Pflegekasse übernommen werden. Zudem kann  häusliche Krankenpflege auch privat finanziert werden. Eine Pflegestufe muss also nicht nachgewiesen werden, um häusliche Pflege zu beanspruchen.

Elemente der Hauskrankenpflege

Drei Arten der Pflege leisten ambulante Pflegedienste im Rahmen der Hauskrankenpflege:

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung (Hilfe bei der Führung des eigenen Haushaltes)
  • Grundpflege (Unterstützung bei den Grundlagen des täglichen Lebens)
  • Behandlungspflege (Behandlung von Patienten mit speziellen Erkrankungen im häuslichen Umfeld)

Hauskrankenpflege in vertrauter Atmosphäre

Dem älteren Menschen wird durch die häusliche Krankenpflege ermöglicht, länger in der eigenen Wohnung verbleiben zu können und den eigenen Haushalt möglichst selbstständig weiterführen zu können. Mobile Pflege durch ambulante Pflegedienste kann gleichzeitig an die Bedürfnisse des Patienten von der reinen Medikamentengabe bis zur 24-Stunden-Betreuung individuell angepasst werden.

Gesetzliche Standards für Hauskrankenpflege

Bei der Auswahl des Pflegedienstes für die Hauskrankenpflege ist, auf eine entsprechende Zulassung zu achten. Ein ambulanter Pflegedienst muss um anerkannt zu werden, über eine Zulassung zur medizinischen Behandlungspflege gemäß SGB V und einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß SGB XI verfügen. Dienste in der ambulanten Hauskrankenpflege verpflichten sich mit der Zulassung, sich an bundesweit einheitliche Qualitätsmaßstäbe zu halten.

Multiple Sklerose (MS)

MS bzw. Multiple Sklerose ist eine Autoimmunkrankheit. Die lateinisch als Multiple Sclerosis oder Encephalomyelitis disseminata (kurz ED) bekannte Erkrankung zieht eine chronische Entzündung des zentralen Nervensystems nach sich. Bis heute sind die Ursachen für die MS Erkrankung noch nicht geklärt, obwohl Medizinern natürlich klar ist was Multiple Sklerose ist und wie die Behandlungsmethoden aussehen.

Multiple Sklerose – der Verlauf

Der Verlauf bei MS kann sehr unterschiedlich ausfallen. Meist tritt die Multiple Sklerose in Schüben auf. Ein MS-Schub äußert sich im erstmaligen Auftreten oder Wiederkehren von klinischen MS-Symptomen. Die Dauer eines solchen MS-Schubes kann zwischen mehreren Tagen  und mehreren Wochen andauern. Dabei wird unterschieden zwischen echten Schüben und so genannten Pseudoschüben.

Symptome der Multiplen Sklerose

Die ersten Symptome einer Multiplen Sklerose treten meistens zwischen dem 16. und 40. Lebensjahr im Rahmen eines Schubes auf. Die einzelnen Symptome und deren Ausprägung sind bei MS abhängig vom Entmarkungsherd und seiner Lokalität im zentralen Nervensystem. Daher können die Symptome von Taubheitsgefühl, über Sehstörungen bis hin zu Lähmungserscheinungen reichen und lassen sich nicht in ein festes Schemata pressen.

Diagnose von Multiple Sklerose

Klinische Diagnosekriterien wie laborchemische Untersuchungen sowie bildgebende Untersuchungsverfahren werden zur Diagnose von Multiple Sklerose herangezogen.

Pflege und Therapie bei Multiple Sklerose

Leider ist Multiple Sklerose eine nicht heilbare Krankheit. Das Ziel aller Therapien ist daher, dem MS Patienten zu einer gewissen Unabhängigkeit im Alltag zu verhelfen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Patient, Pflegendem, Neurologen, Physiotherpeut und Hausarzt ist notwendig, um die therapeutischen Ziele erreichen zu können. Im Bereich der Altenpflege werden für MS Patienten besondere Wohnformen und Pflegeangebote bereitgehalten, die auf eine möglichst hohe Selbstständigkeit der MS Patienten abzielen.

Geographische Verteilung der Multiplen Sklerose

MS Patienten finden sich in sehr differenzierten, geographischen Verteilungen. In den äquatorialen Zonen tritt die MS Erkrankung seltener auf als in südlichen oder nördlichen Breiten. Die Wissenschaftler können dafür bis heute keine eindeutigen Gründe angeben.