Am 1.07.2008 trat das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), welches häufig einfach als Pflegegesetz bezeichnet wird, in Kraft. Dieses Gesetz findet in Deutschland auf alle Beschäftigten, die einen Angehörigen pflegen müssen, Anwendung. Sollte sich in der Familie ein Pflegebedarf einstellen, so dient das Pflegezeitgesetz dem Angehörigen als Hilfestellung.
Mit Hilfe der Regelungen des Pflegezeitgesetzes kann ein Beschäftigter eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen beantragen. Dauert der Pflegebedarf länger an, so kann der Beschäftigte in Pflegezeit gehen. Gemäß Pflegezeitgesetz ist die Pflegezeit auf maximal 6 Monate begrenzt. Dabei kann sowohl eine Vollzeitpflege als auch eine Teilzeitpflege durchgeführt werden.
Die Arbeitszeit wird in der Teilzeitpflege reduziert. Allerdings ist die Pflege nur dann praktikabel, wenn der pflegebedürftige Mensch und die Angehörigen nicht zu weit auseinander wohnen. Zudem gilt die Regelung des Pflegezeitgesetzes nur bei Personen in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis. Kinder des Partners in eheähnlicher Gemeinschaft, Neffen, Nichten, Tanten und Onkel fallen nicht unter diese Regelung, genauso wie Personen, bei denen der Verwandtschaftsgrad noch weiter auseinanderliegt.
Eine akute Pflegesituation bietet für die Anwendung des Pflegezeitgesetzes und die kurzzeitige Arbeitsverhinderung beste Beispiele. In den maximal 10 Arbeitstagen, die der Angehörige freigestellt werden kann, besteht die Möglichkeit sich über verschiedene Pflegeangebote zu informieren. Eine weiter andauernde Pflege kann so sichergestellt werden. Dem Arbeitgeber muss allerdings eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, mit der die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird. Die Pflegezeit kann nur in Anspruch genommen werden, wenn nachweislich eine anerkannte Pflegestufe beim Patienten vorliegt.
Nachversorgung, häufig auch als Reha bezeichnet, beschreibt die medizinische Betreuung von Patienten nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, nach dem die eigene Selbstständigkeit noch nicht wiedererlangt wurde.
Bei der Nachversorgung kann es sich beispielsweise um das Entfernen von Nahtmaterial oder Verbandswechsel handeln. Bei solchen Fällen kann für eine gewisse Zeit eine Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst im Hausbesuch erfolgen. Wenn der Patient mobil genug ist, kann natürlich auch eine Arztpraxis aufgesucht werden.
Einige Erkrankungen erfordern allerdings auch eine längerfristige Rehabilitation. Diese kann ambulant in Tageskliniken oder stationär in “Reha-Kliniken” durchgeführt werden. Therapie und psychologische Begleitung stehen bei allen Arten der Nachbehandlung im Vordergrund.
Bei der Nachversorgung steht natürlich als Ziel die vollständige Genesung des Kranken im Vordergrund. Schließlich soll die Selbstständigkeit, Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität wiederhergestellt werden. Essentiell wird eine gute Nachversorgung, wenn eine drohende Behinderung vermieden oder gelindert werden soll. Chronische Erkrankungen können mit einer guten Nachbehandlung beseitigt werden, so dass eine Erwerbsunfähigkeit oder eine drohende Pflegebedürftigkeit abgewendet werden können.
Die Zuführung von Nahrung unter Einsatz medizinischer Hilfsmittel wird als künstliche Ernährung bezeichnet. Patienten, die künstlich ernährt werden müssen, wollen, dürfen oder können auf normalem Weg keine Nahrung mehr zu sich nehmen. Dafür können psychische Erkrankungen, physische Erkrankungen, Alterserscheinungen oder die Nebenwirkungen von Operationen Gründe sein.
Der Weg der Nahrung von der Nahrungsaufnahme mit dem Mund bis hin zur Aufnahme der Nährstoffe im Darm wird durch die künstliche Ernährung ersetzt. Abhängig von der gewählten Wegstrecke der Nahrungsaufnahme, unterscheidet der Mediziner funktionell zwischen „enteraler“ und „parenteraler“ künstlicher Ernährung.
Die enterale Ernährung erfolgt über den Magen-Darm-Trakt. Heute wird die Ernährung vorwiegend über eine Sonde durchgeführt. Der Arzt setzt bei der sogenannten perkutanen, endoskopischen Gastrostomie eine Sonde direkt unter die Bauchdecke, die in den Magen eingeführt wird. Über eine Nasensonde wird die Nahrung mittels eines kleinen Schlauches über die Nase und den Rachen in den Magen geleitet. Für die enterale Ernährung werden spezielle Nährstofflösungen, die alle nötigen Fette, Vitamine, Mineralstoffe, Eiweiße und Spurenelemente in der passenden Konzentration enthalten, verwandt. Heutzutage ist eine enterale, künstliche Ernährung mit einer entsprechenden Schulung ohne Probleme auch im häuslichen Umfeld möglich.
Bei der parenteralen Ernährung werden die Nährstoffe nicht über den Magen-Darm-Trakt, sondern über die Blutbahn zugeführt. Durch Infusionen wird der Verdauungstrakt völlig umgangen.
Insbesondere bei Patienten, die nicht in der Lage sind Entscheidungen zu treffen, müssen rechtliche und ethische Aspekte der künstlichen Ernährung beachtet werden, da es sich hierbei um eine lebensverlängernde Maßnahme handelt. Besonders in Fällen, in denen der Patient seine Zustimmung zu dieser Form der Lebensverlängerung nicht erteilen konnte, kommt es seit Jahren darüber zu heftigen Diskussionen, ob die künstliche Ernährung durchgeführt werden sollte oder nicht.
Eine Zwangsernährung in Form der künstlichen Ernährung wird sehr selten durchgeführt. Meist wird die künstliche Ernährung zwangsweise durchgeführt, wenn bei dem Patienten aufgrund einer Essstörung oder eines Hungerstreiks eine lebensgefährliche Lage entstanden ist. Mediziner vermuten, dass eine unregelmäßige Zwangsernährung dem menschlichen Körper eher schadet als nützt. Vor der Entscheidung für eine künstliche Ernährung muss zudem die Frage der Zulässigkeit und der Verletzung von Menschen bedacht werden. Bei Menschen mit zusätzlichen Pflegebedarf, muss im Rahmen der Pflege sich der Pfleger auch mit der künstlichen Ernährung auseinandersetzen.
Senioren, die einen Einzug in ein Pflegeheim ablehnen und gleichzeitig trotzdem auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, werden durch die Seniorenhilfe unterstützt. Seniorenhilfe wird sowohl von Privatpersonen als auch von Organisationen und Vereinen angeboten. Auch Pflegekräfte aus Osteuropa können bei der Seniorenhilfe unterstützen. Die Seniorenhilfe muss allerdings privat finanziert werden, da diese nicht in den Bereich fällt, der durch die Pflegestufen abgedeckt wird.
Für alle Bereiche des Lebens und beim Wohnen im Alter wird Seniorenhilfe angeboten. Jeder, der sich altersbedingt eine Hilfe im Alltag wünscht, kann die Seniorenhilfe in Anspruch nehmen. Beispielsweise übernehmen Hilfspersonen den Einkauf und helfen im Haushalt beim Kochen, Putzen, Wäsche waschen etc. Auch das liebgewonnene Haustier wird mitversorgt. Die Senioren werden beim Schriftverkehr mit Behörden und Ämtern, bei Bedarf bei Terminen und auch beim Kontakt mit Verwandten oder Freunden unterstützt. Seniorenhilfe bedeutet also, dass die älteren Menschen in allen Lebenslagen eine Hilfsperson an ihrer Seite haben, so dass sie ihren Hobbys und Interessen weiterhin nachgehen können. Menschen, die altersbedingt eine gewisse Unsicherheit an den Tag legen, können mit Hilfe der Seniorenhilfe Spaziergänge und Reisen planen und durchführen. Zudem bietet die Seniorenhilfe Beratung und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung an.
Die Pflege von Senioren kann auch in die Seniorenhilfe mit einbezogen werden. Allerdings liegt hierin nicht die primäre Aufgabe. Um die geeignete Pflege kümmern sich ansonsten Hauskrankenpfleger und ambulante Pflegekräfte. Grundsätzlich kann mit der Hilfsperson individuell über die konkreten Aufgaben, die die Seniorenhilfe übernehmen soll, gesprochen werden.
Altenpflege hat ihre Bedeutung in der Pflege und Betreuung von Senioren, die aufgrund von Alterserkrankungen einer solchen bedürfen. Eine finanzielle Unterstützung ist für Personen, die eine Altenpflege benötigen, durch die Pflegeversicherung möglich. Eine Pflegestufe ist eine Voraussetzung dafür.
Altenpflege kann in den eigenen Vier-Wänden im Rahmen ambulanter Pflege oder durch Privatpersonen geschehen. Auch das Essen auf Rädern gehört dazu. Die Altenpflege ist aber auch in teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtungen möglich. Altenheime, Pflegeheime, Geriatrische Psychiatrie und Hospiz zählen zu den Einrichtungen der Altenpflege. Mehrgenerationenhäuser und Betreutes Wohnen sind alternative Möglichkeiten. Ebenfalls möglich ist eine Verknüpfung von unterschiedlichen Formen der Altenpflege. So kann beispielsweise ein Teil der Pflege von Privatpersonen und der Rest von einem Pflegedienst übernommen werden.
Die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten, ist das oberste Ziel in der Altenpflege. Die Senioren werden durch die Pflegekräfte dabei unterstützt, ihre Eigenständigkeit möglichst weit aufrecht zu erhalten. Nach Absprache mit dem Pflegenden wird in den Bereichen, die der Betroffene nicht mehr selbstständig erledigen kann, versorgt. Entsprechend des Umfangs des Pflegebedarfs kann in der Altenpflege eine Unterstützung von wenigen Stunden bis hin zur 24-Stunden-Betreuung geleistet werden. Unter anderem kommen häufig osteuropäische Pflegekräfte zum Einsatz.
Pflegeeinrichtungen von öffentlichen und privaten Trägern der Freien Wohlfahrtspflege wie DRK, Diakonie oder Caritas werden Sozialstationen genannt. Bedürftige Personen, die eine Betreuung in der Kranken- und Altenpflege benötigen, werden gegen Entgelt in der eigenen Wohnung versorgt.
In der professionellen Pflege bilden Sozialstationen einen wichtigen Teil. Daher können ähnlich verwendete Begriffe wie häusliche Altenpflege oder häusliche Pflege manchmal zu Ungenauigkeiten führen. Diese Oberbegriffe stehen eher für unterschiedliche Tätigkeitsfelder der ambulanten Dienste und Sozialstationen.
Unter dem Oberbegriff “ambulante Pflegedienste” werden die gleichen Dienste von gewerblichen Anbietern angeboten. Sozialstationen haben jedoch als historisch kirchliche Dienstform eine weitaus deutlichere Verbreitung.
Eine individuelle Pflege und Versorgung von Bedürftigen kann in der gewohnten Umgebung eine sinnvolle Ergänzung zu den vom Arzt erbrachten Leistungen sein. Der Mensch fühlt sich zuhause schließlich geborgen, was zum allgemeinen Wohlbefinden und zur Verbesserung der Gesundheit beiträgt. Einer stationären Pflege wird daher meist die häusliche, ambulante Pflege vorgezogen. Sozialstationen übernehmen aber nicht nur die Betreuung von älteren Menschen, sondern auch von Behinderten, Kindern und chronisch Kranken.
Der Mensch als Ganzes muss im Mittelpunkt der Hilfeleistungen stehen, um ein Zusammenspiel für Körper, Geist und soziales Umfeld zu erreichen. Dementsprechend sorgen Sozialstationen nicht nur für reine Pflege, sondern geben auch in anderen Bereichen Unterstützung. Im besten Fall orientiert sich das Handeln im Pflegebereich an den kulturellen, sozialen, seelischen und körperlichen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.
Was ein einzelner Mensch im Falle einer Krankheit bemerkt bzw. die Symptome, die sich bei der jeweiligen Erkrankung zeigen, werden als Krankheitsbild verstanden. Alles was nicht “gesund” ist, gilt in diesem Zusammenhang als “krank”. Entsprechend stehen Patienten unter Leidensdruck und gemindertem Wohlbefinden.
Zum Alltag älterer Leute gehören Krankheiten zunehmend hinzu. Jedoch ist das Altern natürlich keine Krankheit, auch wenn sich Körper und Geist einen Prozess der Rückbildung durchmachen.
Natürlich sind ältere Menschen für bestimmte Krankheitsbilder anfälliger als jüngere Menschen. Durch den Alterungsprozess werden Organe und ihre Funktionen geschwächt. Entsprechend kann der ältere Mensch Belastungen aus der Umwelt nicht mehr so gut widerstehen.
Bestimmte Krankheitsbilder häufen sich mit zunehmendem Alter. Folgende Krankheiten und deren Krankheitsbilder sind als Beispiele zu nennen:
Des Weiteren wird im Alter durch bestimmte Krankheitsbilder ein erhöhter Pflegebedarf ausgelöst. Insbesondere betroffen sind Blinde, Beatmungspatienten, Wachkomapatienten und MS-Patienten. Spezielle Pflegeangebote, die sich an dem jeweiligen Krankheitsbild der Erkrankung orientieren, werden daher von entsprechenden Einrichtungen angeboten.
Über den Umzug in ein Seniorenheim müssen sich pflegebedürftige Senioren Gedanken machen, wenn das Wohnen in der eigenen Wohnung nicht mehr so vonstatten geht wie gewünscht. Ein solcher Umzug bedeutet sowohl für den Betroffenen als auch für Familienangehörige, welche mit der Pflege des Patienten beschäftigt sind, eine Entlastung.
Der Begriff “Seniorenheim” stellt ein Synonym für ein Altenheim oder Pflegeheim dar. Die beschäftigten Pflegekräfte sorgen für die Abdeckung des Pflegebedarfs der Bewohner. Grund- und Basispflege werden geleistet. Diese Leistungen des Seniorenheims werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern die Pflegebedürftigen eine entsprechende Pflegestufe vorweisen können.
Der Einzug in ein Seniorenheim wird vom Gesetzgeber nur dann als förderungswürdig angesehen, wenn eine häusliche Altenpflege nicht mehr ausreicht. Eine ambulante Pflegestufe kann entsprechend nur in eine stationäre Pflegestufe umgewandelt werden, wenn eine entsprechende, medizinische Begründung vorliegt. Bei einer Neubeantragung muss die Notwendigkeit eines Umzugs in ein Seniorenheim glaubhaft dargelegt werden. Beispielsweise stellen die Überforderung der Pflegeperson oder eine notwendige Pflegebereitschaft rund um die Uhr akzeptable Gründe dar.
Der Begriff “Altenhilfe” umfasst gesetzliche Maßnahmen und Förderungsinitiativen sowie die Pflege und Unterstützung älterer Menschen beim Wohnen im Alter. Von statten gehen kann die Altenhilfe in niederschwelliger, offener Weise oder in Pflegeeinrichtungen. Als “offene” Altenhilfe bedeutet in diesem Fall einen hohen Grad von Unverbindlichkeit für den Betroffenen. Zudem bezeichnet die Altenhilfe in anderem Zusammenhang eine spezielle Form von Unterstützung durch das Sozialamt.
Beispielsweise werden Altenheime oder Seniorenwohnheime als Einrichtungen der Altenhilfe deklariert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Gewerbebetrieb oder eine gemeinnützige Organisation handelt, welche die Pflegeheime oder Altenheime betreiben. Sowohl gemeinnützige Organisationen als auch gewerbliche Unternehmen können “Träger der Altenhilfe” sein.
Einrichtungen der Altenhilfe sind ebenfalls ambulante Pflegedienste und Sozialstationen, die als Institutionen den pflege- und betreuungsbedürftigen Personen unter anderem Krankenpflege und Altenpflege gegen Entgelt in der eigenen Wohnung zukommen lassen.
Im Berufsfeld der Altenhilfe stellt die Altenpflege einen bedeutsamen Bereich, der sich mit der Pflege und Betreuung von alten Menschen in unterschiedlichen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Altentagesstätten, Gerontopsychiatrische Einrichtungen, Teilen von Krankenhäusern oder auf individueller Vertragsbasis, befasst.
Die Übertragung von Entscheidungsgewalt an andere Personen wird als Vorsorgevollmacht bezeichnet. Eine solche wird notwendig, wenn aus gesundheitlichen Gründen der Vollmachterteilende selbst nicht mehr in der Lage ist seinen Willen kundzutun oder auszuüben. Durch die Vollmacht wird der Bevollmächtige zum willentlichen Vertreter, daher ist bei einer Vorsorgevollmacht uneingeschränktes Vertrauen zwischen den Parteien natürlich Grundvoraussetzung. Die Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung durch einen gesetzlichen, fremden Berufsbetreuer vermeiden.
Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, muss der Vollmachtgeber der Vorsorgevollmacht zum Zeitpunkt der Erteilung geschäftsfähig sein. Dazu muss er seinen Willen frei äußern können. Einen Missbrauch der Vorsorgevollmacht soll auch die notwendige notarielle Beglaubigung ausschließen. Sollte die Rechtmäßigkeit durch das Betreuungsgericht allerdings angezweifelt werden, kann in der Praxis die gesetzliche Vertretung an einen Berufsbetreuer übertragen werden.
Die Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich so abgefasst werden, dass lediglich rechtlich relevante Handlungen, in denen ein Vertreter zulässig ist, berührt werden. Regelungen zu Eheschließung, Wahlbeteiligung oder Scheidung können in der Vorsorgevollmacht prinzipiell nicht getroffen werden. Um eine Regelung für medizinische Behandlungen, Unterbringungen z. B. İn psychiatrischen Einrichtungen oder die Vertretung in Gerichtsprozessen zu erzielen, müssen diese explizit in der Vorsorgevollmacht erwähnt werden. Eine Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung kann ähnlich der Vorsorgevollmacht für bestimmte Belange erstellt werden. Alle medizinischen Behandlungen bzw. Nichtbehandlungen werden durch die Patientenverfügung geregelt. Die Bestimmung einer Person nach eigener Wahl, die im Falle einer Betreuungsnotwendigkeit vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll, erfolgt mit der Betreuungsverfügung.