Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
30455 Hannover

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0511 700 313 73

Pflege

Ambulant

Alle Angebote, bei denen ein stationärer Aufenthalt in Krankenhäusern oder Einrichtungen für betreutes Wohnen ausgeschlossen ist, werden als ambulant bezeichnet. Gerade im Gebiet der Betreuung und Pflege nehmen ambulante Pflegedienste einen hohen Stellenwert ein. Viele pflegebedürftige Menschen wollen lieber in den eigenen Wohnräumen ambulant betreut werden, als in eine fremde Umgebung wie ein Pflegeheim verbracht zu werden.

Ambulante Versorgung – die Möglichkeiten

Ambulante Hilfen gibt es in vielfältiger Form – von Pflegediensten bis hin zu Operationen, die ambulant durchgeführt werden. Entsprechend gibt es Möglichkeiten in der ambulanten Betreuung, bei denen Pflegekräfte den Pflegebedürftigen in den eigenen Vier-Wänden aufsuchen und die benötigten Pflegeleistungen übernehmen. Eine ambulante Versorgung ist als „Essen auf Rädern“ mit Nahrung ebenfalls möglich. Kleinere Eingriffe werden bei ambulanten Operationen durchgeführt. So können beispielsweise Leberflecke direkt beim Hausarzt statt stationär im Krankenhaus entfernt werden.

Ambulant – immer geht es nicht

Selbstverständlich lassen sich nicht alle Situationen und Probleme ambulant lösen. Bei Infektionen, Härtefällen und schwerer Pflegebedürftigkeit ist es manchmal ratsam, eine stationäre Behandlung vorzuziehen. Zudem hat die stationäre Betreuung den Vorteil, dass Patienten nicht allein gelassen werden und so Einsamkeit gelindert wird.

Pflegebedarf

Die Summe aller auf die Pflege verwendeten Minuten pro Tag, die von den Pflegebedürftigen als Hilfe in Anspruch genommen werden, wird als Pflegebedarf verstanden. Ausschlaggebend für den Pflegebedarf ist die Pflegestufe, die einem Pflegebedürftigen bewilligt wird.

Individueller Pflegebedarf

Wird ein Antrag auf Pflege gestellt, so beauftragt die Pflegeversicherung den MDK, den Pflegebedarf des Antragstellers festzustellen. Der individuelle Hilfebedarf muss mindestens 90 Minuten täglich umfassen, um eine Pflegestufe zu rechtfertigen.

Gesetzlicher Pflegebedarf – wer erfüllt die Voraussetzungen?

Pflegebedürftig ist ein Mensch im Sinne des § 14 SGB XI, wenn in erheblichem Maße Hilfe bei der Ausführung der täglichen Verrichtungen für mindestens 6 Monate in Folge notwendig ist. Ferner gilt ein Mensch als pflegebedürftig, wenn bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Haushaltsführung, Körperpflege oder Mobilität täglich Unterstützung benötigt wird. Die Pflegekassen richten das Hauptaugenmerk bei der Ermittlung des Pflegebedarfs auf die körperliche Versorgung. Das psychische Wohlbefinden steigernde Leistungen wie die Beaufsichtigung von Demenzpatienten werden von den Pflegekassen allerdings nicht unterstützt.

Pflege zu Hause

Als Alternative zu einem Pflege- oder Altenheim können ältere Menschen, die einer ständigen Pflege bedürfen, auch Pflege zu Hause erhalten. Diese Alternative ist auch unter der Bezeichnung „häusliche Pflege“ gängig.

Pflege zu Hause – die Vorteile

Das eigene Zuhause schafft Sicherheit. Die Pflege zu Hause ermöglicht es pflegebedürftigen Senioren im eigenen Heim zu verbleiben und nicht gegen den eigenen Wunsch in eine Pflegeeinrichtung umziehen zu müssen. Zudem können die sozialen Beziehungen durch die Pflege zu Hause gewahrt bleiben, da die Senioren feste Bezugspersonen behalten.  Angehörige und Bekannte können die Betreuung und Pflege zu Hause übernehmen, sofern diese Aufgabe nicht zu einer körperlichen oder psychischen Überforderung wird oder eine zu große Distanz zwischen den Wohnorten besteht. In solchen Fällen kann die Pflege zu Hause durch geschulte Pflegekräfte übernommen werden.

Teuer muss Pflege zu Hause nicht sein

Pflegebedürftige, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse gestellt haben, werden bei entsprechendem Pflegebedarf in eine Pflegestufe eingestuft. Die Person, die die Pflege zu Hause durchführt, bekommt dann eine entsprechende Entlohnung für die Tätigkeit. Fallen Tätigkeiten an, die über den berechneten Pflegeaufwand hinausgehen, muss der Pflegebedürftige diese Pflegekosten selbst übernehmen.

Pflege TÜV

Als “Zeugnis für Altersheime” wurde im Jahr 2009 der Pflege-TÜV eingeführt, um Transparenz und Vergleichbarkeit in der Qualität der Pflege innerhalb von Altenheimen zu schaffen.

Bewertungskriterien beim Pflege-TÜV

82 Bewertungskriterien umfasst der Pflege-TÜV. Diese Kriterien sollen die Qualität der Pflegeeinrichtungen beurteilen helfen. Ungefähr 15 % der Heimbewohner sollen anhand dieser Kriterien befragt werden. Noten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ lassen hinsichtlich der Pflegequalität mehr Transparenz für die Pflegesuchenden entstehen. Die Prüfer, die den Pflege-TÜV durchführen sollen, erscheinen sowohl angekündigt, als auch unangekündigt in den entsprechenden Einrichtungen.

Prüfkriterien des Pflege-TÜVs im Detail

Konkret werden Einrichtungen beim Pflege-TÜV auf folgende Kriterien geprüft:

  • – Grundlagen der pflegerischen Versorgung
  • – Gestaltung der Pflegeprozesse
  • – Aufbau- und Ablauforganisation der Versorgung und Pflege
  • – Umsetzung der pflegefachlichen Grundlagen
  • – geführte Pflegedokumentation
  • – technische Ausstattung
  • – räumliche Ausstattung in der stationären Pflege
  • – hauswirtschaftliche Versorgung
  • – soziale Betreuung
  • – Infektionsschutz und Hygiene

Kritische Stimmen zum Pflege-TÜV

Da die 82 Kriterien untereinander nicht gewichtet werden und nur eine Gesamtnote ermittelt wird, gibt es Kritikpunkte am Pflege-TÜV. Aufgrund dieses Prinzips kann eine gute Note für das Abhalten von jährlichen Festen eine schlechte Note im Umgang mit den Pflegebedürftigen ausgleichen.

Seniorenpflegeheim

Das Heimgesetz unterscheidet drei grundsätzliche Typen von Pflegeeinrichtungen – das Altenheim, das Altenwohnheim und das Altenpflegeheim. Rechtlich ist der Begriff „Seniorenpflegeheim“ nicht definiert. Jedoch hat sich dieser Begriff in der Umgangssprache verankert, da viele Einrichtungen das Wort „alt“ meiden und in der Pflege das Wort „Senioren“ bevorzugen.

Welchem der drei Typen Seniorenpflegeheime zugeordnet werden, hängt davon ab, welchen Raum Pflege und Betreuung einnehmen. So ist es auch denkbar, dass Seniorenpflegeheime eine Mischform aus den genannten Typen darstellen.

Suche nach einem Seniorenpflegeheim

Wer auf der Suche nach einem Seniorenpflegeheim ist, sollte auf wesentliche Kriterien achten. Besonderes Gewicht sollte auf Individualität im Bereich der Pflege gelegt werden, damit die Pflege den eigenen Bedürfnissen angepasst werden kann.

Hilfebedarf

Welche Hilfe und vor allem wie viel Pflege eine Person benötigt, zeigt den aktuellen Hilfebedarf an. Je nach Situation wird zwischen unterschiedlichen Hilfebedarf-Arten unterschieden. Eine Möglichkeit, die häufig Senioren betrifft, ist die Überforderung einer Person mit dem selbstständigen Führen des Haushaltes. Bei einem Hilfebedarf im Haushalt kann über den unterstützenden Einsatz einer Haushaltshilfe für die hauswirtschaftliche Versorgung nachgedacht werden. Hier kommt es auf die Höhe des häuslichen Hilfebedarfs an. Zudem kann auch ein Hilfebedarf bei der körperlichen Pflege bestehen, wenn Personen die Hürden des Alltags wie Toilettengang, Körperhygiene etc. nicht mehr in der Lage sind allein zu meistern. In diesem Fall besteht ein Hilfebedarf in Form einer Pflegebedürftigkeit, die in den unterschiedlichen Pflegestufen ausgedrückt wird. In solchen Fällen kann ein ambulanter Pflegedienst zur Hilfe hinzugezogen werden oder bei erhöhtem Hilfebedarf auch ein stationärer Aufenthalt in einem Altenheim angesagt sein.

Alternative Pflegemöglichkeiten bei Hilfebedarf

Die Deckung des Hilfebedarfs durch Angehörige des Pflegebedürftigen stellt eine Alternative zum Umzug ins Alten- oder Seniorenheim oder der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes dar. Allerdings sollte auch bei der Hilfe durch Angehörige eine Pflegestufe beantragt werden, damit die Pflegenden für den Aufwand eine Entschädigung erhalten können. Individuelle Absprachen mit einem ambulanten Pflegedienst können natürlich auch die hauswirtschaftliche Versorgung und Pflege mit der Betreuung durch Verwandte kombinieren. Oft ist dies eine gewinnbringende Möglichkeit, wenn die Angehörigen durch ihr eigenes Leben und Arbeiten nicht zu einer festen Zeit die Pflege übernehmen können.

Seniorenresidenz

Eine noble Einrichtung, in der Menschen höherer Altersgruppen leben, wird als Seniorenresidenz bezeichnet. Durch ihren gehobenen Stil erinnern Seniorenresidenzen eher an ein Hotel als an Altenheime.

Pflege und Betreuung in der Seniorenresidenz

Seniorenresidenzen dienen wie jedes Altenpflegeheim der umfassenden hauswirtschaftlichen Versorgung, Pflege und Betreuung chronisch kranker bzw. pflegebedürftiger Menschen. Nicht nur das Wohnen im Alter ist in einer Seniorenresidenz für unbestimmte Zeit möglich. Eine temporäre, stationäre Pflege in der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege ist ebenfalls häufig in Seniorenresidenzen vorgesehen. Meist leben die Bewohner in 1- oder 2-Personen-Zimmern mit Bad und WC oder in eigenen Apartments. Pflegeleistungen können mit der Pflegekasse entsprechend der Pflegestufen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Pflegekasse übernimmt jedoch nicht die gesamten, tatsächlichen Kosten.

Lebensort Seniorenresidenz

Im Mittelpunkt steht bei Seniorenresidenzen die Integration ins soziale Umfeld der betreuten Person und die pflegerische Versorgung. Jede Seniorenresidenz muss trotzdem neben der Grundpflege auch den individuellen Pflegebedarf erkennen und versorgen, um für den Bewohner ganzheitlich alle Lebensbedürfnisse abdecken zu können. In den meisten Seniorenresidenzen werden zusätzliche Ergo-, Bewegungs- und Beschäftigungstherapeuten sowie Sozialarbeiter  beschäftigt.

Spezialisierte Seniorenresidenzen

Für besonderen Hilfebedarf gibt es Seniorenresidenzen, die sich spezialisiert haben. Besondere Ausstattung und Leistungsangebote beispielsweise prädestinieren spezialisierte Seniorenresidenzen für die Pflege bei Alterserkrankungen wie Demenz oder für die psychiatrische Altenpflege.

Pflegeaufwand

Was versteht man unter Pflegeaufwand?

Die Berechnung zur Pflegestufeneinstufung wird durch den Pflegeaufwand beschrieben. Für die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe muss ein bestimmter Pflegebedarf pro Tag notwendig sein. Die Zeit, die für die Pflege eines  pflegebedürftigen Patienten aufgewendet werden muss, ist Maßstab für die Höhe der jeweiligen Pflegestufe.

Pflegestufen nach Pflegeaufwand

Pflegestufe 1:

Der Patient benötigt am Tag mindestens einmal Hilfe bei zwei pflegerischen Verrichtungen. Mehrmals pro Woche wird zudem Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt. Der Zeitaufwand der Pflege muss täglich insgesamt 90 Minuten betragen. Allerdings muss der Pflegeaufwand mehr als 45 Minuten übersteigen und damit deutlich überwiegen.

Pflegestufe 2:

Der Patient benötigt dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Pflege. Mehrmals pro Woche benötigt der Patient zudem Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der tägliche Pflegeaufwand muss einen Zeitrahmen von drei Stunden ausmachen, davon müssen mindestens zwei Stunden täglich für pflegerische Tätigkeiten aufgewandt werden und damit deutlich überwiegen.

Pflegestufe 3:

Der Patient benötigt eine rund um die Uhr Betreuung. Wenn in jeder Nacht mindestens ein Pflegeeinsatz notwendig wird, so liegt ein nächtlicher Pflegebedarf vor, der die Nachtruhe des Pflegepersonals unterbricht. Zusätzlich wird mehrere Male pro Woche eine hauswirtschaftliche Betreuung notwendig. In dieser Pflegestufe sind täglich mindestens fünf Stunden für die Betreuung aufzuwenden, wobei der Pflegeaufwand mindestens vier Stunden umfassen muss.

Ambulante und stationäre Betreuung – der Pflegeaufwand

Die Pflege einer pflegebedürftigen Person kann sowohl zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst, als auch in stationären Einrichtungen wie Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen oder Einrichtungen für betreutes Wohnen durchgeführt werden.

Altenpflegeheim

In der Einrichtung eines Altenpflegeheims leben körperlich oder geistig behinderte Senioren sowie chronisch Kranke, die eine 24 Stunden Pflege benötigen. In der Theorie unterscheidet die Pflegebedürftigkeit das Altenpflegeheim vom Altenheim. Jedoch sind in den letzten Jahren einige Mischformen entstanden, die auf Umstrukturierungen zurückzuführen sind. Eine klare Trennung zwischen Altenpflegeheim und Altenheim ist daher nicht mehr wirklich möglich.

Pflege im Altenpflegeheim

Altenpflegeheime dienen Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung von chronisch Kranken und Pflegebedürftigen. In einem Seniorenheim können Patienten nicht nur auf unbestimmte Zeit untergebracht werden, sondern auch in temporärer, stationärer Pflege. Die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird für diese Fälle von der Pflegeversicherung vorgesehen. Die Bewohner eines Altenpflegeheims werden in der Regel in 1- bis 2-Personen-Zimmern, die über Bad und WC verfügen, untergebracht. Mit der Pflegekasse können je nach Pflegestufe Leistungen zur Pflege des Bewohners abgerechnet werden.

Lebensraum Altenpflegeheim

Bei Altenpflegeheimen steht die pflegerische Versorgung des Menschen im Mittelpunkt. In reinen Altenheimen hingegen liegt der Fokus auf der Betreuung durch Integration in das soziale Umfeld. Natürlich muss in Altenpflegeheimen neben der Grundpflege auch eine Pflege entsprechend des individuellen Pflegebedarfs erkannt und behandelt werden, damit alle Lebensbedürfnisse der Altenpflegeheimbewohner ganzheitlich abgedeckt werden. In den meisten Seniorenpflegeheimen sind zusätzliche Ergo-, Beschäftigungs- und Bewegungstherapeuten sowie Sozialarbeiter tätig.

Spezialisierte Altenpflegeheime

Es existieren spezialisierte Altenpflegeheime für unterschiedlichen Hilfebedarf. Beispielsweise haben sich Einrichtungen mit besonderen Leistungsangeboten und besonderer Ausstattung für die Pflege von Menschen mit Demenz oder solche, die eine psychiatrische Altenpflege benötigen, spezialisiert.

Pflegegesetz

Am 1.07.2008 trat das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), welches häufig einfach als Pflegegesetz bezeichnet wird, in Kraft. Dieses Gesetz findet in Deutschland auf alle Beschäftigten, die einen Angehörigen pflegen müssen, Anwendung. Sollte sich in der Familie ein Pflegebedarf einstellen, so dient das Pflegezeitgesetz dem Angehörigen als Hilfestellung.

Praxis des Pflegegesetzes

Mit Hilfe der Regelungen des Pflegezeitgesetzes kann ein Beschäftigter eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen beantragen. Dauert der Pflegebedarf länger an, so kann der Beschäftigte in Pflegezeit gehen. Gemäß Pflegezeitgesetz ist die Pflegezeit auf maximal 6 Monate begrenzt. Dabei kann sowohl eine Vollzeitpflege als auch eine Teilzeitpflege durchgeführt werden.

Die Arbeitszeit wird in der Teilzeitpflege reduziert. Allerdings ist die Pflege nur dann praktikabel, wenn der pflegebedürftige Mensch und die Angehörigen nicht zu weit auseinander wohnen. Zudem gilt die Regelung des Pflegezeitgesetzes nur bei Personen in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis. Kinder des Partners in eheähnlicher Gemeinschaft, Neffen, Nichten, Tanten und Onkel fallen nicht unter diese Regelung, genauso wie Personen, bei denen der Verwandtschaftsgrad noch weiter auseinanderliegt.

Pflegegesetz in der Anwendung

Eine akute Pflegesituation bietet für die Anwendung des Pflegezeitgesetzes und die kurzzeitige Arbeitsverhinderung beste Beispiele. In den maximal 10 Arbeitstagen, die der Angehörige freigestellt werden kann, besteht die Möglichkeit sich über verschiedene Pflegeangebote zu informieren. Eine weiter andauernde Pflege kann so sichergestellt werden. Dem Arbeitgeber muss allerdings eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, mit der die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird. Die Pflegezeit kann nur in Anspruch genommen werden, wenn nachweislich eine anerkannte Pflegestufe beim Patienten vorliegt.