Altenpflege hat ihre Bedeutung in der Pflege und Betreuung von Senioren, die aufgrund von Alterserkrankungen einer solchen bedürfen. Eine finanzielle Unterstützung ist für Personen, die eine Altenpflege benötigen, durch die Pflegeversicherung möglich. Eine Pflegestufe ist eine Voraussetzung dafür.
Altenpflege kann in den eigenen Vier-Wänden im Rahmen ambulanter Pflege oder durch Privatpersonen geschehen. Auch das Essen auf Rädern gehört dazu. Die Altenpflege ist aber auch in teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtungen möglich. Altenheime, Pflegeheime, Geriatrische Psychiatrie und Hospiz zählen zu den Einrichtungen der Altenpflege. Mehrgenerationenhäuser und Betreutes Wohnen sind alternative Möglichkeiten. Ebenfalls möglich ist eine Verknüpfung von unterschiedlichen Formen der Altenpflege. So kann beispielsweise ein Teil der Pflege von Privatpersonen und der Rest von einem Pflegedienst übernommen werden.
Die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten, ist das oberste Ziel in der Altenpflege. Die Senioren werden durch die Pflegekräfte dabei unterstützt, ihre Eigenständigkeit möglichst weit aufrecht zu erhalten. Nach Absprache mit dem Pflegenden wird in den Bereichen, die der Betroffene nicht mehr selbstständig erledigen kann, versorgt. Entsprechend des Umfangs des Pflegebedarfs kann in der Altenpflege eine Unterstützung von wenigen Stunden bis hin zur 24-Stunden-Betreuung geleistet werden. Unter anderem kommen häufig osteuropäische Pflegekräfte zum Einsatz.
Pflegeeinrichtungen von öffentlichen und privaten Trägern der Freien Wohlfahrtspflege wie DRK, Diakonie oder Caritas werden Sozialstationen genannt. Bedürftige Personen, die eine Betreuung in der Kranken- und Altenpflege benötigen, werden gegen Entgelt in der eigenen Wohnung versorgt.
In der professionellen Pflege bilden Sozialstationen einen wichtigen Teil. Daher können ähnlich verwendete Begriffe wie häusliche Altenpflege oder häusliche Pflege manchmal zu Ungenauigkeiten führen. Diese Oberbegriffe stehen eher für unterschiedliche Tätigkeitsfelder der ambulanten Dienste und Sozialstationen.
Unter dem Oberbegriff “ambulante Pflegedienste” werden die gleichen Dienste von gewerblichen Anbietern angeboten. Sozialstationen haben jedoch als historisch kirchliche Dienstform eine weitaus deutlichere Verbreitung.
Eine individuelle Pflege und Versorgung von Bedürftigen kann in der gewohnten Umgebung eine sinnvolle Ergänzung zu den vom Arzt erbrachten Leistungen sein. Der Mensch fühlt sich zuhause schließlich geborgen, was zum allgemeinen Wohlbefinden und zur Verbesserung der Gesundheit beiträgt. Einer stationären Pflege wird daher meist die häusliche, ambulante Pflege vorgezogen. Sozialstationen übernehmen aber nicht nur die Betreuung von älteren Menschen, sondern auch von Behinderten, Kindern und chronisch Kranken.
Der Mensch als Ganzes muss im Mittelpunkt der Hilfeleistungen stehen, um ein Zusammenspiel für Körper, Geist und soziales Umfeld zu erreichen. Dementsprechend sorgen Sozialstationen nicht nur für reine Pflege, sondern geben auch in anderen Bereichen Unterstützung. Im besten Fall orientiert sich das Handeln im Pflegebereich an den kulturellen, sozialen, seelischen und körperlichen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.
Pflegestufe III weist die Schwerstpflegebedürftigkeit aus. In dieser Pflegestufe benötigt der Pflegebedürftige mindestens 5 Stunden am Tag Unterstützung und Hilfe. Davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege inklusive Mobilität, Ernährung und Hygiene entfallen.
Mit Inkrafttreten der Pflegereform im Jahre 2008 wurden für die Pflegestufe III folgende Leistungen aus der Pflegeversicherung vorgesehen:
– Für von einem Pflegedienst erbrachte ambulante Sachleistungen in der häuslichen Pflege zahlen die Pflegekassen derzeit monatlich bis zu 1.470 Euro.
– Für die Betreuung von Pflegebedürftigen durch Angehörige schlägt in Pflegestufe III ein Pflegegeld von 675 Euro zu Buche.
– Die vollstationäre Pflege des Patienten wird in Pflegestufe III mit bis zu 1470 Euro übernommen.
– Jedem Angehörigen steht eine Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für jeweils 28 Kalendertage im Jahr zu.
Um eine Pflegeerleichterung zu erzielen, Leidensdruck zu vermindern und eine Pflegestufenerhöhung zu vermeiden, stellen die Pflegekassen bestimmte Pflegehilfsmittel dem Pflegebedürftigen der Pflegestufe III zur Verfügung. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe oder Desinfektionsmittel fallen darunter und werden in Pflegestufe III mit bis zu 31 Euro im Monat unterstützt. Bei Pflegestufe III werden technische Pflegemittel wie Gehhilfen oder Pflegebetten übernimmt die Pflegekasse bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten.
Eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ wird in Pflegestufe I vorausgesetzt. Diese ist mit einem Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten am Tag festgesetzt. Vom Tagesbedarf der Pflege müssen wenigstens 46 Minuten auf pflegerische Hilfen in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Hygiene also auf die tägliche Grundpflege verwandt werden.
In Pflegestufe I werden die Leistungen der Pflegeversicherung seit Inkrafttreten der Pflegereform aus 2008 wie folgt definiert:
– Für einen Pflegedienst, der die ambulante Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt, also für Sachleistungen in der häuslichen Pflege, werden von der Pflegekasse 420 Euro im Monat gezahlt.
– In der Betreuung durch Angehörige des Pflegebedürftigen sind 215 Euro Pflegegeld vorgesehen.
– Eine vollstationäre Pflege in Pflegestufe I wird mit bis zu 1023 Euro für Pflegeleistungen übernommen.
– Pflegende Angehörige haben bei Pflegestufe I des Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege für jährlich jeweils 28 Tage.
Die Pflegekassen stellen Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die die Pflege erleichtern, eine Erhöhung der Pflegestufe vermeiden und den Leidensdruck des Pflegebedürftigen verringern sollen. Je nach Pflegestufe wird ein anderer Pflegebedarf gefördert. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe oder Desinfektionsmittel zählen beispielsweise dazu. In Pflegestufe I können diese mit bis zu 31 Euro monatlich übernommen werden. Technische Pflegehilfsmittel wie Gehilfen oder Pflegebetten werden von der Pflegekasse in der Pflegestufe I mit bis zu 90 % der notwendigen Kosten übernommen.
Als Arteriosklerose oder Arterienverkalkung wird eine Verengung der Schlagadern bzw. Arterien bezeichnet. Durch Ablagerungen von Kalk, Blutfett, Thromben und Bindegewebe in den Gefäßwänden wird die Arteriosklerose ausgelöst. Durch die Ablagerungen wird der Gefäßdurchmesser verringert, so dass das Blut nicht mehr ungehindert zirkulieren kann. Dadurch kann es zu einem Arterienverschluss kommen.
Arteriosklerose kann durch mehrere Risikofaktoren begünstigt werden. Chronische Krankheiten wie Diabetes und Blutdruck sowie die Stoffwechselkrankheit Hypercholesterinanämie zählen zu den Risikofaktoren. Ebenso können Stress, Rauchen, Übergewicht und Bewegungsmangel zur Entstehung der Arteriosklerose beitragen. Senioren sind besonders häufig betroffen, da das Alter ebenfalls ein Risikofaktor ist.
Verschiedene Symptome charakterisieren das Krankheitsbild der Arteriosklerose. Welche Symptome sich zeigen, hängt von den betroffenen Arterien ab. Liegt eine Verengung der Herzkranzgefäße vor, so kann ein Herzinfarkt ausgelöst werden. Ist die Halsschlagader betroffen, so kann es zu einem Schlaganfall kommen. Arteriosklerose in den Beinarterien führt zu starken Schmerzen beim Laufen. Aufgrund der Arterienverkalkung kann im Extremfall die Amputation eines Beines oder von Zehen notwendig werden.
Durch die Verringerung der Risikofaktoren und die Gabe von speziellen Medikamenten kann die Arteriosklerose behandelt werden. Teilweise kann eine weit fortgeschrittene Arteriosklerose nur durch eine Operation behandelt werden.
Einer Arteriosklerose sollte möglichst versucht werden vorzubeugen. Die Lebensqualität kann immens eingeschränkt werden. Betroffene könnten eine dauerhafte Pflege benötigen.
In der Medizin wird der Bluthochdruck als arterielle Hypertonie bezeichnet. Es handelt sich um eine chronische Erkrankung, bei der sich in den Arterien der Druck merklich erhöht. Insbesondere im Alter nimmt der Bluthochdruck zu.
Menschen mit Bluthochdruck zeigen in der Anfangsphase häufig keine Symptome. Über die Jahre hinweg, in denen der Bluthochdruck anhält, kommt es zu Nasenbluten, Kopfschmerzen, Ohrensausen und Schwindel. Schäden wie Arteriosklerose können die Folge eines lange Zeit unbehandelten Bluthochdrucks sein. In Folge kann es zu Atemnot, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen, Herzinfarkt oder Schlaganfall kommen, so dass eine dauerhafte Pflege notwendig wird.
Vom Bluthochdruck existieren zwei Formen: die primäre und die sekundäre Hypertonie. Für die primäre oder essentielle Hypertonie liegen keine erkennbaren Ursachen vor. Begünstigende Faktoren für den Blutdruck können übermäßiger Nikotin- und Alkoholgenuss, Übergewicht, Stress und extrem salzhaltige Speisen sein. Die sekundäre Hypertonie stellt eine Folgeerkrankung dar, die durch eine andere Erkrankung oder durch eine dauerhafte Medikamenteneinnahme entstehen kann.
Die Therapie der sekundären Hypertonie bezieht sich auf den Auslöser des Bluthochdrucks. Bei der primären Hypertonie wird Wert auf die Minimierung der Risikofaktoren gelegt. So ist es z. B. angebracht, den Kochsalzkonsum auf 5 g täglich zu beschränken. Zudem sollte Sport getrieben und das Körpergewicht auf ein gesundes Maß reduziert werden.
Eine alternative Wohnform für Senioren stellen Alten-WGs, die speziell für und von Senioren konzipierte Wohngemeinschaften sind, dar. Knapp die Hälfte aller Befragten einer Umfrage vom Meinungsforschungsinstitut gab an, im Alter bevorzugt mit Gleichaltrigen zusammenleben zu wollen. Allerdings sollte dies nicht in Pflegeheimen sondern eher auf privater Basis wie in einer Alten-WG geschehen.
Alten-WGs gibt es bereits in vielen deutschen Großstädten und auf dem Land werden sie auch immer populärer. In Nürnberg hat das Bundesfamilienministerium eine Alten-WG ausgezeichnet. In dieser Alten-WG leben 11 Frauen zusammen. Jede Frau hat eine Wohnung mit 1 ½ bis 2 Zimmern zur Verfügung und kann eine Gemeinschaftswohnung sowie den Gemeinschaftsgarten nutzen.
Eine möglichst lange Unabhängigkeit von professioneller Pflege ist das Ziel der Alten-WG Bewohner. Die Mitbewohner in dieser Alten-WG bilden sich im Bereich Pflege fort, um im Notfall für die anderen Mitbewohnerinnen Hilfe leisten zu können.
Kosten für einen professionellen Pflegedienst können im Bedarfsfall von den Bewohnern geteilt werden, was einen Vorteil der Alten-WG darstellt. Die Kosten minimieren sich zudem, da beispielsweise nur eine Anfahrt des Pflegedienstes notwendig wird.
Ähnlich den bekannten Studenten-WGs bleibt es auch Interessenten einer Alten-WG selbst überlassen, ob eine neue WG gegründet wird oder man in eine bestehende WG eingezogen wird.
Mobile Pflege bedeutet nichts anderes, als dass ambulante Pflegedienste direkt ins Zuhause des Pflegebedürftigen kommen, um die Pflege durchzuführen.
Auf der einen Seite ist mit mobiler Pflege natürlich auch die mobile Altenpflege gemeint. Pflegebedürftige Personen, die in eine MDK-Pflegestufe eingestuft wurden, können eine solche in Anspruch nehmen. Der ausgewählte Pflegedienst für die mobile Pflege leistet für den Betroffenen die häusliche Pflege, die als Grund- und Basispflege notwendig ist, stellt die medizinische Versorgung sicher und hält Hilfe im Haushalt bereit. Weitere Leistungen bietet die mobile Pflege ebenfalls an. Dazu zählen Sterbebegleitung, Pflegeberatung und Begleitung zu Ärzten und Behörden. Der Umfang der mobilen Pflege hängt von dem Pflegebedarf des einzelnen Pflegebedürftigen ab.
Der Arzt kann ebenfalls eine mobile Pflege verordnen, die dann allerdings mobile Krankenpflege genannt wird. In diesen Fällen wird von den Pflegekräften Hauskrankenpflege geleistet, in deren Rahmen Verbände gewechselt, Injektionen gesetzt, Medikamente verabreicht, Wund- und Stomaversorgung durchgeführt oder beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen geholfen wird.
Bei Bedarf fungiert der mobile Krankenpflege auch als Haushaltshilfe. Die mobile Pflege kann als Fortführung einer Krankenhausbehandlung oder auch als Ersatz für einen Krankenhausaufenthalt verordnet werden. Die mobile Altenpflege kann zusätzlich zu all diesen Aufgaben auch bei der Anschaffung und Suche nach Pflegehilfsmitteln und sozialen Diensten behilflich sein.
Aufgrund einer Durchblutungsstörung des Herzen kommt es bei einem Herzinfarkt zum teilweisen Absterben des Herzmuskels. In Deutschland stellt der Herzinfarkt die häufigste Todesursache dar. Nach einem Herzinfarkt versterben zirka 40 % der Patienten innerhalb eines Tages. Folgen können Herzschwäche und Herzrhytmusstörungen sein. Da die Gefahr eines Herzinfarktes mit zunehmendem Alter ansteigt, sind besonders häufig Senioren betroffen.
Häufig tritt der Herzinfarkt am frühen Morgen auf und wird gekennzeichnet von einem Gefühl der Brustenge. Die betroffene Person spürt während des Herzinfarkts einen plötzlich auftretenden Schmerz im Brustbereich, der mehrere Minuten anhalten und in andere Körperteile ausstrahlen kann. Übelkeit, Schweißausbrüche und Atemnot sind weitere Symptome.
Die häufigste Ursache für den Herzinfarkt ist die koronare Herzkrankheit (KHK). Dabei kommt es in den Herzkranzgefäßen zu Verkalkungen und Durchblutungsstörungen. Das Auftreten eines Herzinfarkts wird durch Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Rauchen, Diabetes mellitus, Übergewicht, Bewegungsmangel und Stress begünstigt.
Bereits beim ersten Verdacht auf einen Herzinfarkt sollte umgehend der Rettungsdienst alarmiert werden. Das Absterben des Herzmuskels kann vom Arzt medikamentös verhindert werden. Eine verschlossene Herzkranzarterie kann allerdings auch versucht werden aufzudehnen. Eine Weiterbehandlung in einer Reha-Pflege-Einrichtung mit umfangreichen Erfahrungen in der Pflege von Herzinfarkt-Patienten kann nach dem Krankenhausaufenthalt sinnvoll sein.
Eine der klassischen Pflegeformen stellt die vollstationäre Pflege dar. Die Patienten werden dabei in einem Pflegeheim oder Altenpflegeheim untergebracht. Die vollstationäre Pflege umfasst neben Unterkunft und Verpflegung auch die notwendige medizinische Betreuung.
Die vollstationäre Unterbringung ist die kostenaufwendigste Form. Es entstehen unterschiedliche Kosten je nachdem, ob die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer erfolgt. Die Kosten werden in unterschiedlichen Anteilen von gesetzlichen und privaten Krankenkassen getragen.
Eine vollstationäre Unterbringung wird insbesondere bei Pflegebedürftigen, die Pflegestufe 3 besitzen oder gar als Härtefall eingestuft werden. Bei schweren Krankheiten wie dem Wachkoma beispielsweise kann eine vollstationäre Unterbringung ebenfalls erforderlich machen.
Die vollstationäre Versorgung kann nur von einem behandelnden Arzt verordnet werden. Akutfälle bilden hier allerdings Ausnahmen.