Senioren und ältere Menschen werden in Tagespflegestätten tagsüber von Altenpflegern, Krankenschwestern, Pflegehelfern und Hauswirtschaftskräften betreut. Tagespflegestätten bieten neben der Betreuung für die Senioren die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.
Tagespflegestätten arbeiten auf Basis verschiedener Betreuungskonzepte. Das AEDL-Strukturmodel (Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens) von Monika Krohwinkel ist wahrscheinlich das bekannteste Betreuungskonzept. Eine ganzheitliche, umfassende Pflege soll für die älteren Menschen in Tagespflegestätten mit diesem Konzept gewährleistet werden, indem die Grundbedürfnisse jedes Pflegebedürftigen individuell hinterfragt und beachtet werden.
In Tagespflegestätten umfasst das Angebot für ältere Personen unter anderem:
– Gruppen- und Einzelbetreuung
– Begleitete Spaziergänge und altersgerechte Gymnastik
– Gesprächsgruppen
– Gedächtnistraining und Orientierungsarbeit
– Kreatives Gestalten
– Biograpiearbeit
– Musiktherapie und -gestaltung
– Hauswirtschaftliches Training
– Feiern von Geburtstagen
– Feiern von Festen
– Grundpflege
– Behandlungspflege
– Gemeinsames Essen
– Kontakthaltung zu behandelnden Ärzten
Der nach Pflegestufen gestaffelte Tagessatz gilt auch in Tagespflegestätten. Die Kostenübernahme für Betreuung und Pflege in den Tagespflegestätten wird bei bestehender Pflegebedürftigkeit von den Pflegekassen getragen. Beim zuständigen Sozialamt kann ein Antrag gestellt werden, der dann auf die Übernahmefähigkeit weiterer Kosten geprüft wird.
Die Rentenversicherung gliedert sich in zwei verschiedene Vorsorgeformen. Zum einen in die private Rentenversicherung, die einen Vertrag mit dem Rentenanbieter als Basis hat. Zum anderen in die gesetzliche Rentenversicherung, die vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Im Grunde meinen beide Rentenarten jedoch das Gleiche. Grundsätzlich leistet der Versicherte Beitragszahlungen, um ab einem bestimmten Zeitpunkt eine regelmäßige monatliche Rente oder auch im Rahmen der privaten Altersvorsorge eine Einmalzahlung aus dem angesparten Geld zu erhalten.
Ein Versicherungszweig des Sozialversicherungssystems stellt die gesetzliche Rentenversicherung dar. In dieser sind alle Menschen, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, pflichtversichert. Durch ein Umlageverfahren wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziert, so dass die eingezahlten Beiträge unmittelbar für die Finanzierung der laufenden Leistungen verwendet werden. Die gesetzliche Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung bildet das SGB VI.
Die private Altersvorsorge in Form einer Rentenversicherung ähnelt einer Lebensversicherung, die in dem Moment greift, wenn der Versicherungsnehmer sein Leben nicht aus eigenen Mitteln finanzieren möchte oder kann. Jedoch müssen im Vorfeld grundsätzlich erst einmal regelmäßige Beiträge beim Versicherungsträger eingezahlt werden. Es gibt verschiedene Modelle für die private Altersvorsorge wie die Rürup-Rente, die Riester-Rente oder Sparpläne, die auf Aktienfonds basieren.
Der kurz als MDK oder MD bezeichnete “Medizinische Dienst der Krankenversicherung” ist mit der Unterstützung und Begutachtung allgemeiner Grundsatzfragen der Patientenversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen betraut. Es handelt sich beim MDK um einen unabhängigen Begutachtungs- und Beratungsdienst für alle gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen, der im Rahmen der Einzelfallbegutachtungen eine MDK-Prüfung durchführen kann, um festzustellen, ob und in welchem Umfang medizinische Leistungen notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen, die Medizinischen Dienste und deren Verbände werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in grundsätzlichen Fragen der Gestaltung der Versorgungs- und Leistungsstrukturen sowie der rehabilitativen, präventiven und kurativen Versorgung beraten.
Die Gutachter des MD agieren unabhängig von den Trägern der Sozialhilfe oder Pflegekassen. Die Gutachtertätigkeiten werden stets dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den sozialrechtlichen Vorgaben angepasst. Der MDK entscheidet jedoch nicht über die Leistungsbewilligung, sondern erstellt nur das Pflegegutachten, das Pflegekassen, Ärzte und Sozialhilfeträger weiter interpretieren.
In folgende Bereiche lassen sich die Aufgaben des MDK (Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung) gliedern:
– MDK-Gutachten für Krankenkassen
– Beratung in Fragen der medizinischen Versorgung
– MDK-Gutachten für Pflegekassen
– Pflegequalitätssicherung
– Begutachtungen des MDK
In der Altenpflege kommt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung immer dann zum Einsatz, wenn es um die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit geht. Die Prüfung der Anforderungen der notwendigen Reha- und Vorbeugemaßnahmen und das entsprechende Pflegegutachten wird vom MDK (Medizinischem Dienst der Krankenversicherung) durchgeführt. Das Gutachten des MDK bildet die Grundlage für die Pflegestufe, die für den Hilfebedürftigen festgestellt wird. Die Rechtsgrundlage, auf der die Entscheidungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung basiert, liegt in § 278 SGB. Der MDK setzt sich aus Mitgliedern der Orts- und Betriebskrankenkassen, der Innungskrankenkassen, der landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Landesverbände und der Ersatzkassen zusammen. Finanziert wird der MDK ebenfalls von diesen Trägern auf Landesebene.
Bei einer schweren Hirnschädigung können ein Coma vigile, ein Appalisches Syndrom, ein Wachkoma oder Lucid Stupor, welche einen Symptomenkomplex darstellen, auftreten. Beim Coma vigile fällt nahezu die gesamte Großhirnfunktion aus. Lediglich Rückenmark, Hirnstamm und Zwischenhirn können weiterhin ihren Dienst versehen. Coma vigile Patienten wirken zwar so, als wären sie ansprechbar, befinden sich aber faktisch in einem Zustand, in dem nicht einmal ein Bewusstsein vorhanden ist. Die Kommunikationsmöglichkeiten sind daher sehr beschränkt und können meist nur durch basale Stimulation oder ähnliches erzielt werden.
Das Schädel-Hirn-Trauma, welches häufig nach schweren Autounfällen auftritt, sowie Sauerstoffmangel in Folge eines Kreislaufstillstandes sind die häufigsten Ursachen eines Wachkomas bzw. Coma vigile. Doch auch Schlaganfälle in Folge von Hirntumoren, neurodegenerativen Erkrankungen, Arteriosklerose, Morbus Parkinson oder Alzheimer Erkrankung können das Coma vigile oder appalische Syndrom auslösen.
Angehörige oder professionelle Betreuer betreuen in Deutschland bis zu 70% aller Wachkomapatienten in den eigenen Vier-Wänden. Meist arbeiten die Betreuer mit dem Fachpersonal einer häuslichen Krankenpflege Einrichtung zusammen.
Forscher vertreten immer häufiger die Ansicht, dass mit Wachkomapatienten eine eingeschränkte Kommunikation möglich ist. Wahrnehmung und Orientierung, welche als Kommunikationsvoraussetzungen gelten, ließen auf Bewusstsein schließen, so die Annahme. 2006 konnte eben dies bei einigen Wachkomapatienten nachgewiesen werden. Immer mehr Zuspruch finden auch Theorien darüber, dass die Lebensqualität der Patienten höher einzustufen ist, als Außenstehende vermuten.
Die aktivierende Pflege wird von vielen Altenpflegeeinrichtungen als ihr Pflegeprinzip angegeben. Doch was wird darunter eigentlich verstanden?
Unter “aktivierender Pflege” versteht man die Einbeziehung aller noch beim Patienten vorhandenen Fähigkeiten bei der Durchführung einzelner Pflegemaßnahmen. Im Bereich der aktivierenden Pflege stellt die Pflegeperson mehr als eine Hilfe im üblichen Sinn dar, sondern unterstützt den Pflegebedürftigen beim Erhalt seiner eigenen Fähigkeiten und beim Training derselben.
In der Alten- und Krankenpflege setzt sich die aktivierende Pflege immer mehr durch. Sie orientiert sich dabei an den Expertenstandards, die gemäß Qualitätssicherung Q 03 das Vorgehen genau festlegen. Mit der an Maira Montessori angelehnten modernen Pflegewissenschaft wurde für die aktivierende Pflege eine Handlungsgrundlage geschaffen.
Im Bereich der aktivierenden Pflege liegen die Ziele in der Förderung der geistigen, körperlichen, sozialen und emotionalen Fähigkeiten der Patienten. Es werden also alle Ressourcen ausgeschöpft, damit die Fertigkeiten und Fähigkeiten der Patienten nicht verkümmern. Da die Pflegebedürftigen in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden, ihnen Sicherheit vermittelt wird und die Möglichkeit sich selbst auszudrücken gewährt wird, trägt die aktivierende Pflege stark zum seelischen Wohlbefinden bei. Durch gemeinsame Aktivitäten kann des weiteren im Rahmen der aktivierenden Pflege die soziale Integrität sowie das soziale Wohlbefinden gestärkt werden als auch die Fein- und Grobmotorik trainiert werden. Langfristig ist im Bereich der aktivierenden Pflege als Ziel die Erreichung einer weitgehenden Unabhängigkeit des Patienten von der Pflegekraft.
Patienten mit einer aufgeprägten körperlichen Schwäche oder einer Gehbehinderung können als fahrbare Gehhilfe einen Rollator nutzen. Die Betroffenen werden bei der Fortbewegung durch den Rollator unterstützt.
Ein Rollator wird in der Regel aus einem Metall- oder Holzrahmen, vier Rädern und zwei Handgriffen konstruiert. Bei modernen Rollatoren werden die Räder, um die größtmögliche Standsicherheit zu gewährleisten, in Trapezform aufgestellt. Auch Zubehörteile wie Sitzfläche, Drahtkörbe oder Stockhalter können angebracht sein.
Rollatoren gibt es in verschiedenen Modellvarianten, die auf unterschiedliche Arten von Gehbehinderungen abgestimmt sind. Vor allem Senioren leiden häufig unter Multimorbidität. Daher ist es häufig nicht möglich, ein bestimmtes Modell zu einer Krankheit zuzuordnen. Es empfiehlt sich, dass Patienten ein Training absolvieren, um den sicheren Umgang mit der Gehilfe zu erlernen. Unter anderem wird dies im Rahmen der Rehabilitation angeboten.
In der Regel werden die Kosten für einen Rollator von den Krankenkassen übernommen. Der Patient benötigt allerdings eine Hilfsmittelverordnung über einen Rollator durch den Arzt. In der Verordnung müssen auch spezielle Zusatzfunktionen genau beschrieben werden. Ein nicht mehr benötigter Rollator muss zurückgegeben werden. Gehhilfen und Rollatoren werden in Fachläden und Discountern angeboten. Die Kosten liegen zwischen 60 und 400 Euro.
Durch eine zeitweilige oder bleibende Nervensystems- oder Atemmuskulaturstörung kann beim Menschen eine eingeschränkte Eigenatmung erfolgen. Diese Patienten bedürfen einer ständigen maschinellen Unterstützung durch Beatmung. Es muss für die so genannten Beatmungspatienten eine ausreichende Sauerstoffzufuhr gewährleistet werden.
Betreuung von Beatmungspatienten zu Hause
In Krankenhäusern werden die Beatmungspatienten in den meisten Fällen nur innerhalb der Notversorgung behandelt, um sicher zu stellen, dass eine korrekte Einstellung der Beatmungsgeräte erfolgt. Angehörige müssen häufig schnell eine geeignete Lösung für die häusliche Betreuung der Beatmungspatienten finden, da sie Liegezeiten sich extrem verkürzen. Bei Langzeitbeatmungen findet die Beatmung in der Regel in Pflegeeinrichtungen oder in den eigenen Wohnräumen mittels Heimbeatmung statt.
Im Mittelpunkt stehen unabhängig von den Gründen für eine Beatmung immer die individuellen Bedürfnisse des Beatmungspatienten. Die Lebensqualität für Beatmungspatienten soll durch Heimbeatmung erheblich verbessert werden, so dass die Lebenszeit ebenfalls verlängert werden kann. Geschulte Pflegekräfte müssen regelmäßig die Beatmungsgeräte überprüfen und alle drei Monate muss ein Facharzt den Beatmungspatienten begutachten, untersuchen und gegebenenfalls die Beatmungsparameter neu einstellen.
Zur Vor- und Nachbereitung kleinerer Operationen, die ambulant beim Hausarzt oder beim Facharzt durchgeführt werden sollen, dient die Vor- und Nachsorge ambulanter Operationen.
Der Patient muss durch einen Ansprechpartner über den Eingriff und eventuelle Konsequenzen oder Komplikationen des Eingriffs im Rahmen der Vorsorge genauestens informiert werden. Darüber hinaus muss für den Transport zur Operation sowie nach der Operation innerhalb der Nachsorge gesorgt werden. Gerade bei älteren Personen und Senioren muss auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden.
In der Nachsorge muss nach der Operation sichergestellt werden, dass eventuelle Komplikationen mit einem Ansprechpartner besprochen werden können. Dies kann auch über einen Hausnotruf erfolgen.
Nicht alle Eingriffe können auch ambulant durchgeführt werden. Mögliche ambulante Operationen sind:
Zu Hause können sich viele Patienten besser erholen, da die gewohnte Umgebung zum Wohlfühlen beiträgt. Im Rahmen der Nachsorge sollte für eine Haushaltshilfe gewährleistet sein, da auch ein ambulanter Eingriff eine Belastung für den Patienten darstellt.
Pflegeeinrichtungen mit Qualitätsmanagement, ob Altenheim oder Kindergarten, erstellen in der Regel ein Qualitätshandbuch. Dieses Handbuch muss entsprechend der DIN-Vorgaben geführt und von einem unabhängigen Gutachter überprüft werden. Die im Qualitätshandbuch festgelegten Standards sollten für alle Mitarbeiter offen zugänglich sein, damit sichergestellt ist, dass alle Mitarbeiter nach den gewünschten Standards arbeiten. Vorteilhaft ist daher ein Online-Qualitätshandbuch, welches schnell aufgerufen werden kann und in dem Änderungen unkompliziert vorgenommen werden können.
In einer Einleitung wird der Zweck und der Geltungsbereich des Qualitätshandbuchs erläutert. In den folgenden Kapiteln kann ein Qualitätshandbuch folgende Punkte umfassen:
Erstellt wird ein Qualitätshandbuch durch die Leitung der jeweiligen Einrichtung, welche auch die Aktualität regelmäßig überprüft. Altenpfleger haben mit dem Qualitätshandbuch eine Vorlage für die Pflegeplanung und können die Pflege entsprechend ausrichten. Zudem kann sich die Pflegeeinrichtung mittels des Qualitätshandbuchs nach außen präsentieren.
Unter der Rente wird im allgemeinen die finanzielle Absicherung im Alter oder in risikobelasteten Lebenssituationen verstanden, die ohne eine aktuelle Gegenleistung an die Personen gezahlt wird und diese vor Armut bewahrt.
Zu den fünf Säulen des Sozialstaates gehört neben der Pflegeversicherung auch die gesetzliche Rentenversicherung. Personen, die aus Altersgründen nicht mehr erwerbstätig sind, haben Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung vermindert erwerbsfähig sind, und für Hinterbliebene können ebenfalls eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Der Bezug der Rente und die Rentenhöhe sind abhängig von den in der Vergangenheit in die Versicherung eingezahlten Beiträgen und einer zu erfüllenden Mindestversicherungszeit. Eine Altersrente können Personen beanspruchen, die die jeweils gültige Regelaltersgrenze erreicht haben. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob der Rentner gesund ist oder einen höheren Pflege-, Betreuungs- oder Hilfebedarf hat.
Die private Rentenversicherung ist eine populäre Möglichkeit, die Altersvorsorge der gesetzlichen Rente aufzustocken und das finanzielle Loch im Alter zu stopfen. Für die private Vorsorge sind staatliche Förderungen wie bei Riester-Rente oder Rürup-Rente vorgesehen.