Den Fähigkeitsgrad eines Erwachsenen Alltagsaufgaben selbstständig und unabhängig erfüllen zu können, wird durch den Begriff Alltagskompetenz beschrieben. Die Aufgabenstellungen sind dabei alters- und kulturspezifisch.
Der mit der Pflegereform 2002 eingeführte § 45a im SGB XI definiert den Begriff “eingeschränkte Alltagskompetenz”, womit auch der Personenkreis bestimmt wird, der eine Berechtigung hat Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt für Pflegebedürftige, die im häuslichen Umfeld leben und Hilfe und Unterstützung bei der Grundversorgung, der hauswirtschaftlichen Versorgung, Behandlungspflege und/ oder erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung haben. Pflegebedürftige, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Pflegestufe I, II oder III mit seelischer, demenzbedingter oder geistiger Fähigkeitsstörung eingestuft wurden, sowie Patienten, die in Folge einer Grunderkrankung oder Grundbehinderung in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, zählen zu diesem Personenkreis.
Für eine Einschätzung der Einschränkungen der Alltagskompetenz werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Eine Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung, die nicht länger als 24 Stunden andauert, wird als teilstationäre Aufnahme bezeichnet. Je nach Betreiber kann eine solche am Wochenende stattfinden. Die teilstationäre Unterbringung stellt einen Mittelweg zwischen der vollstationären und ambulanten Pflege dar.
Die Bereiche Tagespflege, Kurzzeitpflege und Nachtpflege werden von der teilstationären Pflege abgedeckt. Geregelt werden die Angebote zur Tages- und Nachtpflege in §41 SGB XI und die der Kurzzeitpflege in §42 SGB XI.
Älteren Menschen wird durch die teilstationäre Altenpflege ermöglicht, ihre Alltagskompetenzen zu erhalten und ein Leben in größtmöglicher Autonomie zu führen. Während der Unterbringung in einer teilstationären Einrichtung können zudem soziale Kontakte geknüpft werden. Zudem werden Angehörige durch die Unterbringung entlastet.
Lange Zeit war die Unterbringungsform der teilstationären Pflege eine Seltenheit, da die Finanzierung der Plätze schwierig war. Änderungen in der sozialen Pflegeversicherung wie die Einführung der Pflegestufe 0 ermöglichten eine Verbesserung der Finanzierung dieser Unterbringungsform. Aktuell können für Betreuungsdienstleistungen 100 Euro im Monat beantragt werden. Früher waren es 460 Euro im Jahr.
Nach dem englischen Arzt James Parkinson, wurde die Krankheit Parkinson benannt. Im Jahre 1817 verfasste James Parkinson seine Abhandlung über die Schüttellähmung in der Monographie. Morbus Parkinson, gemeinhin einfach als Parkinson-Krankheit bezeichnet, stellt eine Zitter- bzw. Schüttellähmung dar. Dabei handelt es sich um eine neurologische Erkrankung, die sehr langsam fortschreitet.
Parkinson ist, als eine chronische Erkrankung anzusehen. Sie wird bestimmt durch das Absterben bestimmter Nervenzellen in der Mittelhirnstruktur, in der der Botenstoff Dopamin vorherrscht. Ein daraus resultierender Dopamin-Mangel führt letztendlich zu einer Verminderung der Aktivitäten in den so genannten Basalganglien der Großhirnrinde. Parkinson geht mit den Hauptsymptomen Muskelstarre, verlangsamten Bewegungen bis hin zur Bewegungslosigkeit, Muskelzittern und Haltungsinstabilität einher.
Momentan definiert sich die Parkinson Krankheit durch die Forderung eines Hauptsymptoms mit wenigstens einem Kardinalsymptom wie der instabilen Körperhaltung oder Ruhetremor. Zusätzlich können diverse vegetative, sensible, kognitive oder psychische Störungen auftreten.
Grundsätzlich stellt der Begriff Parkinson einen Oberbegriff für die oben genannten symptomatischen Krankheiten dar. Morbus Parkinson ist dabei die Hauptkrankheit, die ohne vorliegende äußere oder genetische Ursachen ausbricht. Allerdings kann auch eine so genannte sekundäre oder symptomatische Parkinson Krankheit vorliegen, wenn eine bestimmte äußere Ursache ausschlaggebend ist. Wenn neben einem neurodegenerativen Krankheitsbild auch noch weitere Symptome vorliegen, so wird diese Erkrankung als atypisches Parkinson-Syndrom bezeichnet.
Meistens bricht die Parkinson Krankheit zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr aus. In seltenen Fällen kann sie bereits vor dem 40. Lebensjahr auftreten. Derzeit sind in Deutschland zirka 300.000 bis 400.000 Fälle bekannt.
Parkinson ist eine Krankheit, die schleichend beginnt und bis zum Lebensende fortschreitet. Die Symptome werden im Verlauf stärker und besser erkennbar. Ein frühes Anzeichen von Parkinson ist beispielsweise beim Laufen zu erkennen, wenn ein Arm ein reduziertes Mitschwingen zeigt. Bei Parkinson treten häufig Schmerzen im Schulterbereich und einseitige Muskelverspannungen auf, die den Patienten zunächst in die Praxis eines Orthopäden führen.
Eine umfangreiche pflegerische und ärztliche Betreuung ist bei der Parkinson Krankheit notwendig. Verschiedene Therapieformen stehen zur Verfügung, die für Parkinson-Patienten hilfreich sind. Je nach Stand des Erkrankungsstadiums sind unterschiedliche Pflegeleistungen für eine optimale Betreuung wichtig. Menschen mit Parkinson können auf einige Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl, Greifhilfen oder spezielles Besteck zurückgreifen, die das Alltagsleben erleichtern können. Zuschüsse kann der Patient in Form eines speziellen Pflegegeldes erhalten, um das individuelle Umfeld zu verbessern. Häufig können auch Zuschüsse der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Eine der häufigsten altersbedingten Leistungsstörungen des Gehirns ist die Demenz. Bei Demenzerkrankten nehmen das Denkvermögen und die Gedächtnisleistung zunehmend ab. An Demenz Erkrankte können Neues weniger gut erlernen, sich zunehmend schlechter orientieren und Gedanken schlecht ausformulieren. Zudem verlernen und vergessen die Betroffenen zunehmend Dinge wie Schreiben, Lesen und Rechnen, aber auch die Namen von Personen aus dem privaten Umfeld. Das Sprach- und Rechenvermögen lässt nach. Ebenso gelingen Alltagstätigkeiten wie Lebensmitteleinkauf, Waschen, Essenszubereitung oder Aufräumen nur noch selten und können im fortgeschrittenen Stadium ohne fremde Hilfe nicht mehr bewältigt werden. In diesem Stadium wird die Unterstützung durch eine Pflegekraft oder einen Pflegedienst notwendig.
Im Volksmund wird Alzheimer häufig mit der Demenz gleichgesetzt. Jedoch ist Alzheimer nur eine von vielen Ursachen für Demenz. Dieser Oberbegriff steht nämlich für alle Krankheitsbilder, die mit dem Verlust einer oder mehrerer geistiger Funktionen verbunden sind und zu einem anhaltenden geistigen Leistungsverfall führen. Neben Alzheimer zählen zu den Demenzerkrankungen unter anderem die frontotemporale und die vaskuläre Demenz sowie Morbus Pick.
Mit einer fortschreitenden Demenzerkrankung stellen sich insbesondere Angehörigen völlig neue Herausforderungen. Sobald der Betroffene in seiner dementiellen Rückentwicklung beginnt, Menschen aus seiner Umgebung nicht mehr zuerkennen oder gar aggressiv, enthemmt, gereizt oder depressiv auf vertraute Personen zu reagieren, wird die Belastung für die Angehörigen von Demenzkranken extrem hoch.
Als häufigster Grund für den Einzug ins Pflegeheim gilt Demenz. Demenzkranke Menschen benötigen anfangs zwar eher Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben, die auch von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst geleistet werden kann, doch kann auch im pflegerischen Bereich ein Hilfebedarf entstehen. Die perfekte Pflegeart für Demenzkranke gibt es nicht. Das Pflegeangebot muss individuell an die Bedürfnisse des Betroffenen angepasst werden. Dies kann ambulant oder stationär erfolgen. So gibt es die Möglichkeit des Betreuten Wohnens für Demenzkranke, 24-Stunden-Betreuung oder Pflegeeinrichtungen für Tagespflege ebenso wie die Betreuung in Demenzstationen in Pflegeheimen. Für Demenzkranke können Validation und Snoezelen als geeignete Therapien geeignet sein, durch die das Wohlbefinden des Patienten verbessert wird.
Das ATL-Pflegemodell wird als Basis des AEDL-Pflegemodells angesehen. Kurz gesagt stellt das ATL-Pflegemodell ein Konzept zur ganzheitlichen Betreuung und Pflege von Hilfebedürftigen dar.
Das ATL-Modell lässt sich zurückführen auf Virginia Hendersons “Modell der 14 Bedürfnisse” und Nancy Ropers “Modell des Lebens”. Insbesondere die Selbstständigkeit der Patienten zu fördern bzw. zu erhalten, ist das Ziel des ATL-Modells. Im Kriterienkatalog sind zudem die Pflegediagnose, die Pflegeplanung und die Pflegeevaluation enthalten.
Den Menschen nimmt das ATL-Pflegemodell als ein beeinflussbares Individuum wahr. Dabei können seelisch-geistige und psychisch-biologische Aspekte sowie die Umgebung entscheidende Einflussfaktoren sein.
Folgende “12 Aktivitäten” stehen im Mittelpunkt beim “Aktivitäten des täglichen Lebens”-Pflegemodell:
Die Vielfalt der 12 Aktivitäten umfasst ein breites Spektrum, womit eine ganzheitliche Befriedigung und Erfüllung aller Grundbedürfnisse sowohl im geistigen als auch sozialen Bereich gewährleistet werden soll. Bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit sowie des Hilfebedarfs können die genannten Bereiche hilfreich sein. Entsprechend stellt das ATL-Pflegemodell ein Bedürfnismodell dar, mit dem der individuelle Pflegebedarf bestimmt werden kann.
Unter dem Mehrgenerationenwohnen wird eine Haus- oder Wohngemeinschaft verstanden, für die es charakteristisch ist, dass ein freiwilliges Zusammenleben mehrerer Generationen stattfindet.
Innerhalb eines Mehrgenerationenwohnen-Projektes sind die Bewohner voneinander unabhängig. Es besteht also kein Verwandtschaftsverhältnis und die Personen zeichnen sich durch einen starken Altersunterschied aus. Wie auch bei vielen Studentenwohngemeinschaften üblich, kann es auch hier ein bestimmtes Angebot an gemeinschaftlich nutzbaren Räumen wie Küche, Aufenthaltsraum, Bad, Sauna oder Gästezimmer geben. Zusätzlich erhält jeder Bewohner seinen eigenen Wohnbereich.
Allerdings erstreckt sich der Begriff des Mehrgenerationenwohnens von einer reinen Zweckgemeinschaft bis hin zu einer Kommunenstruktur, bei der alle Bewohner gemeinsam den Lebensunterhalt erwirtschaften. Das Mehrgenerationenwohnen stellt einen bewusst gewählten Gegenpol zum häufig beschworenen Generationenkonflikt dar. Je nachdem wie stark das Gemeinschaftsgefühl entwickelt ist, kann so auch ein Teil oder die gesamte Altenpflege für einen Pflegebedürftigen organisiert und von den Mitbewohnern übernommen werden. Teilweise kann so die Inanspruchnahme professioneller Pflegemaßnahmen vermieden oder hinausgezögert werden.
In Deutschland und vor allem in der Landeshauptstadt Berlin werden mittlerweile immer mehr Mehrgenerationenhäuser entworfen und errichtet. Die späteren Bewohner lernen sich häufig erst in der Planungsphase des Mehrgenerationenwohnens kennen.
Die Durchführung und Gründung eines Mehrgenerationenwohnen-Projektes wird häufig von offiziellen Beratungsstellen unterstützt. Die Finanzierung des Mehrgenerationenwohnhauses kann in Einzelfällen mit einer Bezuschussung durch Bundesmittel erfolgen. In einigen Bundesländern sind zusätzlich Förderungen mit Ländermitteln möglich. Häufig lassen sich für größere Projekte auch Sponsoren und andere Geldgeber gewinnen.
Eine spezielle Form der Krankenpflege stellt die Intensivpflege dar, welche immer dann zur Anwendung kommt, wenn die Körperfunktionen eines Patienten so stark eingeschränkt sind, dass eine ständige Unterstützung bzw. Überwachung notwendig wird.
Die Intensivpflege umfasst die Bereiche Neurologie, Internistik, Chirurgie und Traumatologie. Im Vergleich zur “normalen” Krankenpflege entsteht bei der Intensivpflege ein höherer Aufwand an pflegerischen Leistungen. Vitalfunktionen müssen häufig überwacht werden, wodurch ein höherer Personalaufwand und eine Vielzahl technischer Geräte erforderlich werden.
Die Verkürzung von Liegezeiten und andauernde Kosteneinsparungen auf Intensivstationen haben der ambulanten Intensivpflege einen immer größeren Stellenwert eingebracht. Weitere Gründe für eine immer häufigere Betreuung der Intensivpatienten zu Hause können soziale Aspekte wie das Leben in den eigenen vier Wänden sein. Die Betreuung von Beatmungspatienten ist die häufigste Leistung in der ambulanten Intensivpflege. Trotz der erheblichen Einschränkungen im Alltag wird den Patienten so ein Stück Normalität gesichert. Meist sind ambulante Intensivpflegedienste ausschließlich auf spezielle Pflegebereiche spezialisiert, die in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Krankenhäusern und Ärzten die Pflege abdecken.
Dem Patienten wird aufgrund von § 37 SGB V ein Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege zugestanden, sofern diese Krankenhausbehandlungen vermindert oder verkürzt. Gleiches gilt auch für die häusliche Intensivpflege. Der zeitliche Rahmen, den die Intensivpflegekraft beim Patienten verbringt, kann von einigen Stunden bis zu einer Rundumbetreuung reichen.
Als Qualitätsmängel werden Mängel bezeichnet, die bei einer Qualitätsprüfung aufgedeckt wurden. Vier unterschiedliche Bereiche werden durch Qualitätsprüfungen untersucht:
In der Pflege werden ähnlich wie Schulnoten Pflegenoten zwischen 1 für sehr gut und 5 für mangelhaft vergeben. Erhält eine Pflegeeinrichtung die Pflegenote 5, so liegen inakzeptable Qualitätsmängel vor.
Wurden im Rahmen der Regelprüfung in einem oder mehreren Bereichen Qualitätsmängel entdeckt, so erhält die Pflegeeinrichtung die Auflage, diese Qualitätsmängel möglichst umgehend zu beseitigen. Bei einer Wiederholungsprüfung wird überprüft, ob der Mangel erfolgreich beseitigt wurde.
Ist eine Pflegeeinrichtung nicht in der Lage einen Qualitätsmangel zu beheben, so werden damit gesetzliche und vertragliche Pflichten verletzt. Die Pflegeversicherung ist in diesen Fällen ermächtigt, die Pflegeleistungen nicht zu vergüten. Zudem wird die Pflegeversicherung in der Regel den bestehenden Versorgungsvertrag mit der Pflegeeinrichtung aufkündigen, so dass die entsprechende Einrichtung geschlossen wird.
Die vollstationäre Pflege oder Dauerpflege nehmen Pflegebedürftige in Anspruch, wenn die pflegebedürftigen Senioren in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, in denen eine Versorgung bei Tag und Nacht gewährleistet wird. Die Dauerpflege ist gemäß §43 SGB XI gegenüber einer teilstationären und ambulanten Pflege als nachrangig anzusehen. Senioren, die eine Pflegeeinrichtung beziehen wollen, werden aus diesem Grund vorher einer Überprüfung des MDK unterzogen. Bestätigt der MDK, dass die Dauerpflege sinnvoll ist, so wird die entsprechende Pflegestufe bewilligt bzw. die Pflegestufe für die stationäre oder ambulante Pflege umgewandelt. Die Pflegekosten erhöhen sich mit einem Umzug in ein Pflegeheim entsprechend. Eine erneute Überprüfung durch den MDK ist für Patienten der Pflegestufe 3, die die Dauerpflege beanspruchen wollen, nicht vorgesehen.
Die Überprüfung durch den MDK soll sicherstellen, dass die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen kann, sondern eine Dauerpflege notwendig ist. Ist eine ambulante Pflege aufgrund besonderer Situationen im Einzelfall wie die Überforderung der pflegenden Person, das Fehlen einer geeigneten Pflegekraft, die Verwahrlosung des Pflegebedürftigen, Fremd- oder Eigengefährdung nicht mehr möglich, so wird einer Dauerpflege zugestimmt werden. Wird die Dauerpflege vom MDK nicht als notwendig angesehen und möchte der Pflegebedürftige trotzdem in eine Pflegeeinrichtung ziehen, so erhält er von der Pflegekasse lediglich einen der Höhe der Pflegesachleistung entsprechenden Zuschuss.
Personen, die bei der Haushaltsführung hilfebedürftige Personen unterstützen und begleiten, werden Haushaltshilfen genannt.
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe wird unter bestimmten Vorzeichen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In Fällen, in denen der Hilfebedürftige behindert ist, aus medizinischen Gründen seinen Haushalt nicht führen kann oder von einer Behinderung bedroht wird, ist dies der Fall. Eine Haushaltshilfe kann auch gestellt werden, wenn sich ein Bedürftiger in stationärer Behandlung befindet und daher an der selbstständigen Haushaltsführung gehindert wird. Natürlich gilt dies nur dann, wenn keine andere Person in diesem Haushalt lebt, die die Haushaltsführung übernehmen könnte. Eine Ausnahme bilden Haushalte, in denen Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leben.
Viele Pflegebedürftige benötigen die Hilfe einer Hauswirtschafterin oder Haushaltshilfe für die Führung des Haushaltes, welche jedoch im Rahmen der Pflegestufenbegutachtung selten bewilligt wird. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, eine private Haushaltshilfe zu beschäftigen.