Unter der Rente wird im allgemeinen die finanzielle Absicherung im Alter oder in risikobelasteten Lebenssituationen verstanden, die ohne eine aktuelle Gegenleistung an die Personen gezahlt wird und diese vor Armut bewahrt.
Zu den fünf Säulen des Sozialstaates gehört neben der Pflegeversicherung auch die gesetzliche Rentenversicherung. Personen, die aus Altersgründen nicht mehr erwerbstätig sind, haben Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung vermindert erwerbsfähig sind, und für Hinterbliebene können ebenfalls eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Der Bezug der Rente und die Rentenhöhe sind abhängig von den in der Vergangenheit in die Versicherung eingezahlten Beiträgen und einer zu erfüllenden Mindestversicherungszeit. Eine Altersrente können Personen beanspruchen, die die jeweils gültige Regelaltersgrenze erreicht haben. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob der Rentner gesund ist oder einen höheren Pflege-, Betreuungs- oder Hilfebedarf hat.
Die private Rentenversicherung ist eine populäre Möglichkeit, die Altersvorsorge der gesetzlichen Rente aufzustocken und das finanzielle Loch im Alter zu stopfen. Für die private Vorsorge sind staatliche Förderungen wie bei Riester-Rente oder Rürup-Rente vorgesehen.