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Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
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George

Tagesklinik

Als Tagesklinik werden Einrichtungen bezeichnet, die der ambulanten und teilstationären Betreuung von Patienten dienen. Die Patienten können hier bis zu 24 Stunden lang behandel und entsprechend betreut werden.

Tageskliniken und Fachrichtungen

In der Regel agieren Tageskliniken interdisziplinär oder können auch in einzelne Fachrichtungen eingeteilt sein. Im Geriatrie-Bereich z. B. ermöglichen solche Tageskliniken die Beschäftigung, Beobachtung und Weiterleitung der Patienten zu den unterschiedlichen fachärztlichen Untersuchungen innerhalb der Klinik, der die Tagesklinik angeschlossen ist. In der Regel handelt es sich bei Tageskliniken um die Praxen niedergelassener Ärzte, die im operativen und operativ-diagnostischen Bereich tätig sind. Auch im Bereich der Psychiatrie finden sich Tageskliniken, die im sozialtherapeutischen und psychotherapeutischen Bereich entsprechend ausgerichteten Krankenhäusern angeschlossen fungieren und in denen tagsüber die Patienten betreut werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Patienten die restliche Zeit in der eigenen Wohnung zurechtkommen können. Meist werden solche Tageskliniken genutzt, wenn es um die Nachsorge nach einer stationären Behandlung oder um die Vermeidung eines stationären Aufenthaltes geht. Viele Krankenhäuser haben mittlerweile operative Tageskliniken gegründet, da die Krankenkassen die Kostenübernahme für operative Eingriffe, die auch ambulant durchgeführt werden könnten, verweigert werden.

Beispiele für Tageskliniken

Häufig finden sich Tageskliniken als ambulante Operationszentren in Praxen von Orthopäden, Internisten oder Chirurgen, als neurologische oder psychosomatische Tagesklinik und als psychotherapeutische Tageskliniken.

Wachkoma

Mit Wachkoma wird der Zustand des vollständigen Verlustes der Kommunikationsfähigkeit und des Bewusstseins bezeichnet.

Wachkoma – die Ursachen

Das neurologische Krankheitsbild des Wachkomas wird durch schwerste Verletzungen des Gehirns hervorgerufen. Die häufigsten Ursachen für diese Krankheit liegen in Sauerstoffmangel oder Schädel-Hirn-Traumata.

Wachkoma – die Symptome

Wachkomapatienten werden in der Regel auf einer Intensivstation untergebracht und betreut. Dort werden die Langzeitpatienten künstlich beatmet und ernährt. Je nach Phasen der neuerologischen Funktionswiederherstellung werden unterschiedliche Therapieformen für die Intensivpatienten durchgeführt.

Wachkoma – die Phasen

Phase A: Die Akutbehandlung stellt in dieser Phase den Mittelpunkt dar. So wird mit einer Ernährungssonde die Ernährung des Wachkomapatienten sichergestellt. Häufig sind in dieser Phase Luftröhrenschnitte notwendig, um auch die Beatmung des Langzeitpatienten zu sichern.

Phase B: In diesem Stadium des Wachkomas beginnt man mit der Frührehabilitation. Im Kern geht es dabei um die Aspekte der Neuropsychologie und Ergotherapie. In dieser Phase des Wachkomas sollen die psychischen, motorischen und geistigen Funktionen verbessert werden.

Als weiterführende Rehabilitation wird die Phase C bezeichnet. In dieser Phase können die Wachkomapatienten bereits an der Therapie eigenständig mitarbeiten, obwohl sie natürlich weiterhin intensive Pflegebetreuung benötigen.

Im folgenden werden in Phase D die medizinische Rehabilitation, in Phase E die nachgehende Rehabilitation, in Phase F die aktivierende Rehabilitation und in Phase G das begleitende, betreute Wohnen an die Frühmobilisierung angeschlossen. Damit ist die stufenweise Genesung von Wachkomapatienten gewährleistet.

Johanniter

Wie auch die Diakonie stellen die Johanniter einen evangelisch geprägten Verein dar, dessen Geschichte bereits im elften Jahrhundert begann. Der traditionelle Orden orientiert sich sowohl in seinen Leitlinien als auch in seinen Arbeitsweisen an den Werten und Zielen der christlichen Gemeinschaft.  Die Johanniter wurden ursprünglich als Ritterorden gegründet. Daher ist auch Frauen eine offizielle Mitgliedschaft untersagt, obwohl sie sich an den Arbeiten aktiv beteiligen dürfen. Zusammen mit der Caritas, der Paritätischen und dem Deutschen Roten Kreuz bilden die Johanniter die Spitze der großen Wohlfahrtsorganisationen.

Johanniter – Träger karitativer Einrichtungen

Die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Johanniter Hilfsgemeinschaften, die Johanniter-Schwesternschaft sowie die für Gegenwartsfragen zuständigen Johanniter Arbeitsgemeinschaften werden vom Orden der Johanniter getragen. Im Altenpflegebereich bietet die Wohlfahrtsorganisation Tagespflege, Kurzzeitpflege, Seniorenbetreuung in Seniorenheimen, Wohnen mit Service und auch Pflege bei Demenz an. Der Orden zeichnet sich unter anderem durch seine Dienstleistungen in den Bereichen Katastrophenschutz, Rehabilitation, Krankentransport und Hausnotruf aus.

Zu den Einsatzgebieten des Johanniter Ordens zählen auch Begegnungsstätten zur gemeinsamen, generationsübergreifenden Freizeitgestaltung, Freizeit- und Tagungsstätten, Kindertagesstätten, Horte, Schulen, Kinderkrippen, Kindergärten, Hospize, Krankenhäuser, Einrichtungen zur Rehabilitation und unterschiedlichste Konzepte für altersgerechtes Wohnen.

Ehrenamtliche Mitarbeiter – Johanniter als Arbeitgeber

Der Orden der Johanniter bietet allen Menschen, die sich gerne sozial engagieren möchten, die Möglichkeit aktiv an seinen Aktivitäten teilzunehmen. So können ehrenamtliche Helfer in allen sozialen Bereichen eingesetzt werden, die der Orden abdeckt.

AEDL Pflegemodell

AEDL ist die Abkürzung für “Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens”. Beschrieben wird damit ein Pflegemodell, welches einen fördernden Pflegeprozess bezweckt. Das AEDL Pflegemodell wurde von Monika Krohwinkel entwickelt und lehnt sich an das “Julis Modell der Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL)” an. Dabei ist der Mensch als Individuum zu sehen, das fähig ist sich selbst zu verwirklichen und sich stetig weiterzuentwickeln.

AEDL Pflegemodelle orientieren sich an 13 Zielen:

  • Kommunikationsvermögen
  • Bewegungsfähigkeit
  • vitale Funktionen zur Lebenserhaltung
  • selbstständige Nahrungsaufnahme
  • eigenständige Körperpflege
  • selbstständiges Ankleiden
  • Ausscheidungen absondern können
  • Schlafen, ruhen und entspannen können
  • Lernen, sich beschäftigen und sich entwickeln können
  • die eigene Sexualität ausleben
  • sich eine sichere, fördernde Umgebung schaffen können
  • Soziale Kontakte und Beziehungen pflegen zu können und Bereiche sicher gestalten zu können
  • der gekonnte Umgang mit existentiellen Lebenserfahrungen

Im AEDL Pflegemodell versteht Krohwinkel die existenziellen Erfahrungen als Erfahrungen, die sowohl die eigene Existenz fördern als auch gefährden können. Das Erkennen der eigenen Grenzen verhilft dem Menschen zu einem Wachstum der eigenen Persönlichkeit. Die moderne Pflegewissenschaft hat allerdings erkannt, dass das AEDL-Pflegemodell unzureichend ist, da es einen wichtigen Aspekt wenig berücksichtigt. Daher wurde es zum ABEDL-Modell ergänzt, welches nun auch den Faktor “Beziehungen” einbezieht. Die Beziehung zwischen Pflegebedürftigem und Pflegepersonal hat großen Einfluss auf das psychische und körperliche Wohlbefinden beider Seiten.

Langzeitpflege

Häufig bedürfen Patienten für einen Zeitraum der 90 Tage übersteigt oder es ist bereits abzusehen, dass der Pflegebedürftige wahrscheinlich nie mehr ohne die Hilfe einer Pflegeperson auskommen wird. In diesen Fällen spricht man von einer Langzeitpflege, welche in zwei Phasen unterschieden wird. Während im ersten Jahr der Pflege (der ersten Phase) die Hilfen auf eine Befähigung hin ausgerichtet werden, macht man in der zweiten Phase ab dem 365. Tag, also nach Beendigung des ersten Pflegejahres, hier meist Abstriche. Oftmals geht es dann eher um erhaltende oder auch palliative Pflegeintervention. Die Langzeitpflege wird in der Regel von professionellem Personal in einem Pflegeheim geleistet.

Langzeitpflege und ihre Ursachen

Meist sind degenerative und/oder chronische Erkrankungen die Ursache für eine Langzeitpflege. Auslöser können beispielsweise Alzheimer, multiple Sklerose, Parkinson oder Morbus Huntington sowie viele andere schwerwiegende Erkrankungen sein. Die Langzeitpflege zielt darauf ab, dem Pflegebedürtigen nach Möglichkeit seine Lebensqualität zu erhalten oder mittels z. B. Schmerzlinderung und Therapien unterschiedlicher Art zu verbessern. Gleichzeitig wird versucht eine Verschlimmerung der Erkrankungen bzw. deren Fortschreiten weitestgehend zu verhindern. Leider endet die Langzeitpflege meist mit dem Ableben des Pflegebedürftigen. Deshalb umfasst das Konzept der Langzeitpflege immer auch die Angehörigen, die auf das unweigerliche Ende vorbereitet werden sollen.

Korsakow

Korsakow wird auch als Amnetistisches Psychosyndrom, Morbus Korsakow oder Korsakow-Symptomenkreis bezeichnet. Bei Korsakow handelt es sich um eine häufig durch Alkoholmissbrauch oder den Konsum von psychotropen Substanzen und bewusstseinsverändernden Drogen ausgelöste Gedächtnisstörung. Seinen Namen erhielt die Erkrankung vom russischen Neurologen Sergej Korsakow, der 1880 den Symptomkomplex erstmalig beschrieb.

Korsakow-Syndrom – der Effekt

Bei Korsakow kann eine Amnesie auftreten, die sowohl für das Vergessen bisher bekannter Gedächtnisinhalte verantwortlich sein kann, als auch die Unfähigkeit sich neue Dinge einprägen zu können beinhalten kann. Wenn Patienten sich Neues nicht mehr merken können, spricht man von einer anterogarden Amnesie, bei der die Gedächtnislücken häufig durch alte Erinnerungen oder erfundene Inhalte ausgefüllt werden. Neben diesen Formen der Amnesie können weitere Symptome beim Korsakow-Syndrom auftreten wie Euphorie, starke Gefühlsschwankungen, Antriebsarmut, erhöhte Müdigkeit und starke Ermüdung. Zudem können in Armen und Beinen die peripheren Nerven geschädigt werden, was Störungen in der Sensibilität und Motorik bedingt. Weitere Folgeerscheinungen des Korsokow-Syndroms sind Blässe und gesteigertes Kälteempfinden.

Die Ursachen des Korsakow-Syndroms

Neben der häufigsten Ursache für das Korsakow-Syndrom, dem Drogenkonsum, können auch andere Ursachen für ein amnetistisches Psychosyndrom in Frage kommen. So kann der Krankheitsausbruch durch einen Thiaminmangel begünstigt werden. Als Auslöser kommen sowohl schwere Hirnschädigungen durch ein Schädel-Hirn-Trauma, Vergiftungen, Hirnblutungen, eine Entzündung des Gehirns bzw. Enzephalitis als auch diverse Infektionen wie Fleckfieber oder Typhus in Betracht.

Integrierte Versorgung

Die organisatorische Trennung von gesundheitlichen und sozial pflegerischen Diensten des Gesundheitswesens sorgen für eine Unterscheidung in soziale, medizinische und pflegerische Bereiche der ambulanten Versorgung und gehen mit einem Mangel an Abstimmung einher. Für die Nutzer und Nutzerinnen der Angebote im Gesundheitswesen erscheint in Folge sehr unübersichtlich. Deshalb wurde das Prinzip der integrierten Versorgung entwickelt, welcher eine bestimmte Art der ambulanten und stationären Behandlung hilfebedürftiger Menschen beschreibt.

Sinn und Zweck der integrierten Versorgung

Die integrierte Versorgung stellt eine sektorenübergreifende Versorgungsform dar. Mit dieser wird die Vernetzung von Krankenhäusern, Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationsanbietern gefördert, welche die Pflegequalität verbessert. Zudem trägt die integrierte Versorgung zur Kostensenkung innerhalb des Gesundheitswesens bei. Die verbesserte Kommunikation vermeidet Doppeluntersuchungen und die sogenannte Schnittstellenproblematik und ermöglicht es feste Behandlungsabläufe und fixe Strukturen zum Wohle der Hilfebedüftigen in den Behandlungsalltag zu integrieren.

Gesetzliche Grundlagen der integrierten Versorgung

Im Jahre 2004 schaffte die rot-grüne Koalition mit dem neu eingeführten Paragraphen  § 140 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) die Möglichkeit, direkte Versorgungsverträge zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen einzugehen. Entsprechend stieg der Anteil der integrierten Versorgungen. Derzeit existieren in Deutschland zika 5000 IV-Verträge.

Gehhilfe

Eine Gehhilfe wird zur Schonung des Körpers eingesetzt und ermöglicht betroffenen Personen trotzdem eine selbstständige Fortbewegung.

Gehhilfen können sowohl bei gravierenden Gehbehinderungen als auch als Unterstützung beim Gehen von nicht gehbehinderten Menschen angewandt werden. Die Gründe für die Notwendigkeit einer Gehhilfe können sowohl wie bei Verstauchungen vorübergehender, oder wie nach Amputationen dauerhafter Natur sein.

Gehhilfen lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Da sind zunächst die im Rahmen der Rehabilitation erforderlichen Gehilfen zu nennen. Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen solche Gehhilfen an, weshalb diese natürlich auch kassenärztlich verordnet werden können. In der anderen Kategorie finden sich die Gehhilfen, die eher zur sportlichen Betätigung oder Erleichterung genutzt werden und keine direkte medizinische Notwendigkeit zeitigen. In jeder Kategorie finden sich allerdings unendlich viele unterschiedliche Modelle von Gehhilfen.

Als Gehilfen werden laut Hilfsmittelverzeichnis unter anderem Gehübungsgeräte wie der Gehbarren, Gehwagen, Gehgestelle, Achselstützen, Geh- und Handstöcke, fahrbare Gehhilfen und Unterarmgehstützen, die in der Regel bei Brüchen oder Verstauchungen der Fußgelenke oder auch als Arthritisstützen, bei entsprechendem Krankheitsbild, Anwendung finden. Am bekanntesten ist wohl das Modell des so genannten Rollators, das sich durch große Räder, Handbremsen, Sitzflächen, Rückenlehnen, Einkaufsnetze und ähnliche hilfreiche Details auszeichnet.

Allerdings gibt es natürlich auch Gehhilfen, die ohne Gehbehinderung verwendet werden. Dabei handelt es sich meistens um Gegenstände wie Spazierstöcke oder Walkingstöcke, die für die sportliche Freizeitgestaltung genutzt werden.

Härtefall

Die Pflegestufe III+ wird häufig auch als Härtefall ausgewiesen, bei dem es sich um eine besondere Stufe der Pflegebedürftigkeit handelt. Der Härtefall wird durch die Richtlinien der Hri (Pflegekassen) geregelt. Diese Richtlinien beschreiben einen Härtefall als eine Pflegebedürftigkeit, deren Dauer, Art und Rhythmus der benötigten Pflege weit über die Notwendigkeiten der Pflegestufe 3 hinausgehen.

Härtefall – der Pflegeaufwand

Wenn ein außergewöhnlicher großer Pflegeaufwand anfällt, so liegt ein Härtefall vor. Dabei übersteigen Härtefälle das übliche Maß der in Pflegestufe III festgelegten Pflegeleistungen. In der Regel muss die Grundpflege gleichzeitig durch mehrer Pflegekräfte durchgeführt werden oder der Hilfebedarf übersteigt in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege täglich mehr als sieben Stunden.

Gesetzliche Definition des Härtefalles

Für Härtefälle sieht der Gesetzgeber vor, dass Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege bis zu einer Gesamthöhe von 1918 Euro sowie für vollstationäre Versorgung bis zu 1750 Euro gewährt werden können. Als beispielhaft ist die Pflege als Sterbebegleitung zu sehen. Allerdings dürfen von der Pflegekasse gemäß § 36 Abs. 4 nur maximal 3% aller versicherten Pflegebedürftigen Leistungen als Härtefall bewilligt erhalten.

Fixierung

Wird eine Person durch bestimmte Maßnahmen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, so bezeichnet man dies als Fixierung. Solche kommen im stationären Betreuungskontext zum Einsatz, sofern Krisenintervention oder Schutz von Personen notwendig werden.

Gesetzliche Vorgaben zur Fixierung

Mit einer Fixierung geht grundsätzlich ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Patienten einher. Daher darf eine Person nur dann fixiert werden,

– wenn das persönliche Einverständnis vorliegt

– eine Gefährdung der eigenen Person vorliegt

– eine Gefährdung oder Bedrohung von Dritten vorliegt (Gefahr im Verzug)

oder

-ein richterlicher Beschluss zur Unterbringung vom Vormundsschaftsgericht erteilt wurde.

Die Fixierung stellt im rechtlichen Sinne das ultima ratio der pflegerischen Gewaltausübung dar und darf nur als letzte wirksame Maßnahme zum Einsatz kommen.

Formen der Fixierung

Eine Fixierung kann sowohl unmittelbar am Körper der zu fixierenden Person als auch in einer räumlichen Freiheitsbegrenzung in einem Raum oder auf einer geschlossenen Station erfolgen. Eine medikamentöse Sedierung auf Basis chemischer Substanzen ist ebenfalls eine Art, einen Patienten zu fixieren.

Zulässige Gründe für die Fixierung

Eine Fixierung darf also entsprechend der gesetzlichen Grundlagen ausschließlich ihre Ursachen in der Gefährdung von fremden Personen, Gegenständen oder der eigenen körperlichen Unversehrtheit finden. Dies ist der Fall, wenn Patienten andere Personen tätlich bedroht oder damit droht sich selbst etwas anzutun. Auch wenn eine Gefährdung für den Patienten durch die psychische Lage besteht und dieser Risiken nicht einschätzen kann ist eine Fixierung zulässig. Eine Fixierung darf allerdings in keinem Fall als Bestrafung eingesetzt werden. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind per Gesetz verpflichtet, jede Freiheitsbeschränkung eines Patienten schriftlich zu dokumentieren und zu überwachen.