Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
30455 Hannover

24 Std erreichbar unter:

0511 700 313 73

Patienten

1 2 3 5

Psychiatrische Betreuung

Menschen, die psychische Probleme haben, können eine psychiatrische Betreuung auf unterschiedliche Art und Weise erfahren. Der Mensch muss sich entsprechend nicht der psychiatrischen Betreuung anpassen, sondern die psychiatrische Betreuung richtet sich am Leben des Patienten aus. Beispielsweise besteht die Möglichkeit einer psychiatrischen Betreuung im ambulanten Rahmen, die Menschen nach einer akuten Phase, auf die der stationäre Aufenthalt erfolgte, möglichst schnell wieder nach Hause und das gewohnte Leben wieder aufnehmen möchten, in Anspruch nehmen können. Wie die selbstständige Lebensführung optimal unterstützt werden kann, muss im individuellen Fall mit einem ambulanten Pflegedienst, der für die psychiatrische Betreuung ausgestattet ist, besprochen werden.

Psychiatrische Betreuung – eine Alternative

Die außerklinische psychiatrische Betreuung ist auch in einem Wohnheim möglich. Diese Alternative kann von Personen, die sich aufgrund eines psychischen Problems nicht selbstständig versorgen können, in Anspruch genommen werden, wenn eine Art der längeren stationären Betreuung notwendig ist. Häufig wird eine Wiedereingliederung in den beruflichen und sozialen Alltag von der psychiatrischen Betreuung angestrebt. Reichen diese Alternativen nicht mehr aus, so sollte über den dauerhaften Verbleib und Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik in Betracht gezogen werden.

Sozialdienst

Im Krankenhaus berät der Sozialdienst Patienten und Angehörige. Der Sozialdienst stellt damit eine Pflegeergänzung und eine Ergänzung zur ärztlichen Versorgung dar. Mitarbeiter des Sozialdienstes arbeiten mit anderen Krankenhausmitarbeitern als multiprofessionelles Team zusammen.

Sozialdienst – Aufgaben

Der Krankenhausaufenthalt und die Erkrankung können im Leben eines Patienten zu tiefgreifenden Veränderungen führen. Der Sozialdienst übernimmt eine beratende Funktion, wenn der Patient soziale Fragen klären möchte, welche sich aus seiner Krankheit ergeben. Beispielsweise muss nach einer Amputation nach einer behindertengerechten Unterkunft gesucht werden. Zudem kann die Erkrankung den Eintritt in eine Pflegestufe zur Folge haben. Der Sozialdienst wird diese bei der zuständigen Pflegekasse für den Patienten beantragen. Zudem kann auch bei der Auswahl einer stationären Pflegeeinrichtung oder eines häuslichen Pflegedienstes geholfen werden. Zu Tages- und Kurzzeitpflege bietet der Sozialdienst ebenfalls Beratungen an. In Konfliktsituationen kann der Sozialdienst beratend unterstützen. Zum Beispiel hilft der Sozialdienst krebserkrankten Patienten bei Fragen rund um Familie und Erziehung oder beim Thema Sucht. Der Sozialdienst hilft auch bei Fragen finanzieller Natur. So können Patienten beim Antragsausfüllen für einen Schwerbehindertenausweis, auf Sozialhilfe oder auf Pflegegeld mit der Hilfe des Sozialdienstes rechnen. Zudem können auch Betreuungen angeregt und bei Bedarf eine Vermittlung an andere soziale Dienste erfolgen. Der Sozialdienst kümmert sich auch um die Unterbringung in einer Reha-Abteilung, sofern entsprechende Maßnahmen ärztlich angeordnet wurden.

Krankenpflege

Die Krankenpflege bzw. die Gesundheitspflege stellt einen Berufsbereich dar, in dem sich die Mitarbeiter mit der Betreuung und Versorgung von Menschen in allen Lebenssituationen beschäftigen. Diese Leistungen sind anders als in der Altenpflege altersunabhängig. Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich.

Arbeitsbereich der Krankenpflege

Die Grundpflege und Behandlungspflege wird in eigenständiger Arbeit der Berufsvertreter der Kranken- und Gesundheitspflege ausgeführt. Bei Untersuchungen und operativen Eingriffen assistieren die Krankenpflegekräfte den Ärzten. Unter anderem gehören die Gabe von Spritzen und Medikamenten sowie das Setzen von Infusionen zu ihren Aufgaben. Gesundheits- und Krankenpfleger sind zudem für die planvolle Gestaltung der Pflege verantwortlich, begleiten Visiten und überwachen medizinische Geräte. Eine weitere Aufgabe liegt in der Unterstützung und Beratung von Patienten, um diese zu mehr Selbstständigkeit zu führen.

Berufsbild in der Krankenpflege

Dem Patienten auf den Weg zu einer schnellen Gesundung zu führen, ist das Hauptziel der Kranken- und Gesundheitspflege. Es ist notwendig, die Bedürfnisse des Patienten zu erkennen und möglichst rasch zu befriedigen. Zum Aufgabenbereich der Gesundheits- und Krankenpflege gehört daher auch die regelmäßige Überprüfung des Gesundheitszustand des jeweiligen Patienten. Messungen von Blutdruck, Puls und Temperatur gehören dazu. Zudem wird auf ein regelmäßiges Ess- und Schlafverhalten beim Patienten geachtet. Eine schnelle Auffassungsgabe und Verantwortungsgefühl gebenüber den Patienten zeichnen einen guten Gesundheits- und Krankenpfleger aus.

Wohnungsanpassung

Unter einer Wohnungsanpassung wird eine Gestaltung des eigenen Wohnraums für Personen, die im Alter trotz körperlicher Einschränkungen allein in der Wohnung bleiben möchten, verstanden. Die Räumlichkeiten werden dann barrierefrei gestaltet, so dass die Patienten selbstständig wohnen können.

Wohnungsanpassung als präventive Maßnahme

Eine Wohnungsanpassung kann im Hinblick auf das Alter eine Erleichterung darstellen. Der Alltag wird erleichtert und Unfällen wie Stürzen wird vorgebeugt. Barrierefreies Wohnen fördert den Wohnkomfort und die Selbstständigkeit der Bewohner, wenn körperliche Beeinträchtigungen auftreten.

Folgende Maßnahmen können bei einer Wohnungsanpassung durchgeführt werden:

  • Entfernung von Stufen und Schwellen
  • Schaffung von ebenerdigen Zugängen mittels Rampen oder Treppenlift
  • Anbringen von Lichtschaltern, Steckdosen, Arbeitsplatten und Türklinken auf einem niedrigeren Niveau
  • Installation eines Hausnotrufsystems
  • Anbringung von Haltegriffen im Bad, Flur oder auf dem Balkon
  • Installation von Duschen mit Sitzgelegenheit
  • Aufbringung rutschfester Bodenbeläge

In der Regel müssen die kostspieligen Maßnahmen zur Wohnungsanpassung allerdings aus Eigenmitteln finanziert werden. In Einzelfällen kann aber auch eine Finanzierung durch andere Kostenträger möglich werden.

Unterstützung durch die Pflegekasse bei Wohnungsanpassungen

Für die Entscheidung, ob und wenn ja, welcher Kostenträger die Kosten für die Wohnungsanpassung übernehmen kann, sind die Lebensumstände des Betroffenen ein wichtiges Kriterium. Die Pflegeversicherung kann bei Patienten mit einer Pflegestufe bis zu 2557 Euro als Zuschuss für eine Wohnungsanpassung gewähren. Diese beantragungswürdige Leistung dient dem Erhalt der Eigenständigkeit für den Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld.

Psychische Störung

Wer im Denken, Handeln, Fühlen, Verhalten und Erleben von der gesellschaftlichen Norm abweicht, gilt in der Regel als psychisch gestört. Ebenfalls zum Krankheitsbild einer psychischen Störung gehört das psychische Leiden des Patienten. Von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) werden die Begriffe „psychisch Kranke“ und „psychische Erkrankung“ als Stigma angesehen. Daher hat sich im offiziellen Sprachgebrauch die Bezeichnung „psychische Störung“ etabliert. Sowohl in der Psychiatrie als auch in der klinischen Psychologie befasst man sich mit den psychischen Störungen.

Verbreitung von psychischen Störungen

Laut Schätzungen leiden zirka 8 Millionen Deutsche unter psychischen Störungen, welche als behandlungsbedürftig eingestuft werden. Somit ist knapp jeder zehnte Bundesbürger betroffen. Jedoch führt man die stark gestiegene Anzahl psychischer Störungen nicht auf eine höhere Krankheitsfallzahl, sondern vielmehr auf eine bessere Diagnostik zurück. Im Laufe des Lebens besteht eine 50 %ige Gefahr, an einer psychischen Störung zu erkranken.

Behandlung einer psychischen Störung

Heutzutage sind korrekt diagnostizierte, psychische Störungen in der Mehrzahl gut heilbar. Soziotherapie, Psychotherapie und Psychopharmaka zeigen sich als gängige Behandlungsmethoden. Bereits ein 5-minütiger Aufenthalt im Grünen kann auf die Psyche einen positiven Effekt haben. Nach den Festlegungen im Landesrecht kann eine Zwangsbehandlung erfolgen, wenn beim Patienten die nötige Einsicht für das Vorliegen der psychischen Störung fehlt. Bestimmte Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste sind darauf spezialisiert, Patienten mit psychischen Störungen eine spezielle psychiatrische Betreuung angedeihen zu lassen.

stationär

Im medizinischen Jargon hat das Wort „stationär“ die Bedeutung der Krankenhausaufnahme eines Patienten, wobei dieser mindestens eine Nacht auf einer Station verweilt. Soll beim Patienten eine Vielzahl von diagnostischen Mitteln ausgeschöpft werden oder nimmt die Behandlung einen längeren Zeitraum in Anspruch, so wird der Patient in der Regel stationär aufgenommen. Des Weiteren sind größere Operationen wie z. B. eine Oberschenkelnagelung nach einem Sturz und einem Oberschenkelbruch natürlich ebenfalls ein Grund für einen stationären Aufenthalt. Natürlich bedeutet stationär auch, dass eine Vollversorgung mit drei Mahlzeiten täglich erfolgt. Bei der stationären Aufnahme sollten spezielle Essgewohnheiten wie vegetarisch oder laktosefrei erwähnt werden.

Ambulante statt stationäre Versorgung

Stück für Stück versucht man, in der modernen Medizin auf stationäre Aufenthalte zu verzichten. Oftmals werden Patienten daher für kleinere Operationen an ambulante Operationszentren verwiesen. Nach dem Aufwachen aus der Narkose und der Rückversicherung, dass der Patient in guter Verfassung ist, werden die Patienten dann direkt nach Hause entlassen. Ein Grund dafür sind die höheren Kosten einer stationären Aufnahme für das Krankenhaus, ein anderer Grund ist die Entspannung und die Förderung des Wohlbefindens beim Patienten. Schließlich fühlen sich viele Menschen bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus und in Mehrbettzimmern nicht wohl, so dass die Heilung nachweislich verzögert wird. Sofern vertretbar wird daher immer öfter eine ambulante Versorgung dem stationären Aufenthalt vorgezogen.

Krankheitsbild

Was ein einzelner Mensch im Falle einer Krankheit bemerkt bzw. die Symptome, die sich bei der jeweiligen Erkrankung zeigen, werden als Krankheitsbild verstanden. Alles was nicht “gesund” ist, gilt in diesem Zusammenhang als “krank”. Entsprechend stehen Patienten unter Leidensdruck und gemindertem Wohlbefinden.

Krankheitsbilder im Alter

Zum Alltag älterer Leute gehören Krankheiten zunehmend hinzu. Jedoch ist das Altern natürlich keine Krankheit, auch wenn sich Körper und Geist einen Prozess der Rückbildung durchmachen.

Natürlich sind ältere Menschen für bestimmte Krankheitsbilder anfälliger als jüngere Menschen. Durch den Alterungsprozess werden Organe und ihre Funktionen geschwächt. Entsprechend kann der ältere Mensch Belastungen aus der Umwelt nicht mehr so gut widerstehen.

Typische Krankheitsbilder im Alter

Bestimmte Krankheitsbilder häufen sich mit zunehmendem Alter. Folgende Krankheiten und deren Krankheitsbilder sind als Beispiele zu nennen:

  • Dekubitus oder Druckgeschwür
  • Alzheimer
  • Demenz
  • Diabetes
  • Verstopfung oder Obstipation
  • Koronare Herzerkrankungen
  • Osteoporose
  • Morbus Parkinson
  • Schlaganfall

Des Weiteren wird im Alter durch bestimmte Krankheitsbilder ein erhöhter Pflegebedarf ausgelöst. Insbesondere betroffen sind Blinde, Beatmungspatienten, Wachkomapatienten und MS-Patienten. Spezielle Pflegeangebote, die sich an dem jeweiligen Krankheitsbild der Erkrankung orientieren, werden daher von entsprechenden Einrichtungen angeboten.

Seniorenheim

Über den Umzug in ein Seniorenheim müssen sich pflegebedürftige Senioren Gedanken machen, wenn das Wohnen in der eigenen Wohnung nicht mehr so vonstatten geht wie gewünscht. Ein solcher Umzug bedeutet sowohl für den Betroffenen als auch für Familienangehörige, welche mit der Pflege des Patienten beschäftigt sind, eine Entlastung.

Pflegeeinrichtung “Seniorenheim”

Der Begriff “Seniorenheim” stellt ein Synonym für ein Altenheim oder Pflegeheim dar. Die beschäftigten Pflegekräfte sorgen für die Abdeckung des Pflegebedarfs der Bewohner. Grund- und Basispflege werden geleistet. Diese Leistungen des Seniorenheims werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern die Pflegebedürftigen eine entsprechende Pflegestufe vorweisen können.

Ambulante Hilfen vorrangig vor Seniorenheimen

Der Einzug in ein Seniorenheim wird vom Gesetzgeber nur dann als förderungswürdig angesehen, wenn eine häusliche Altenpflege nicht mehr ausreicht. Eine ambulante Pflegestufe kann entsprechend nur in eine stationäre Pflegestufe umgewandelt werden, wenn eine entsprechende, medizinische Begründung vorliegt. Bei einer Neubeantragung muss die Notwendigkeit eines Umzugs in ein Seniorenheim glaubhaft dargelegt werden.  Beispielsweise stellen die Überforderung der Pflegeperson oder eine notwendige Pflegebereitschaft rund um die Uhr akzeptable Gründe dar.

Sterbebegleitung

In der Sterbebegleitung werden Menschen in den letzten Stunden ihres Lebens über den letzten Weg geleitet. Viele unterschiedliche Menschen können sich an der Sterbebegleitung beteiligen. An vorderster Front stehen natürlich die Angehörigen wie Partner, Eltern, Kinder und Freunde. Im professionellen Bereich der Sterbebegleitung kommen unterschiedliche Helfer hinzu.

Sterbebegleitung im Krankenhaus oder zu Hause

Naturgemäß wird an der Sterbebegleitung mehr medizinisches Personal beteiligt, wenn diese in einem Hospiz oder Krankenhaus stattfindet, als wenn die Begleitung im privaten Umfeld erfolgt. Je nach Umständen und Vereinbarung wird allerdings auch zuhause ein ambulanter Pflegedienst oder der Hausarzt an der Sterbebegleitung beteiligt sein. Jedoch natürlich nicht im gleichen Umfang wie bei einer stationären Einrichtung.

Beistand bei der Sterbebegleitung

Während der Sterbebegleitung ist je nach spiritueller Ausrichtung der Beistand eines Pfarrers, Rabbiners oder eine ähnliche Profession erwünscht. Von der Benachrichtigung des Patienten über die Diagnose, dass seine Krankheit innerhalb einer bestimmten Frist wohl zum Tode führen wird, bis hin zum wörtlichen letzten Atemzug erstreckt sich die Sterbebegleitung.

Sterbephasen bei der Sterbebegleitung

In Deutschland gelten derzeit die Theorien, die sich mit den Sterbephasen beschäftigen, von Elisabeth Kübler-Ross weitestgehend als Standard. Für alle beteiligten Personen stellt die Sterbebegleitung eine hohe psychische und emotionale Belastung dar. Schließlich ergeben sich zwanghaft Situationen während der Sterbebegleitung, in denen sich mit den Themen Lebensabend, schwere Erkrankung und Tod auseinandergesetzt werden muss, welche eigentlich im Alltag eher gemieden werden.

Psychiatrische Krankenpflege

Definiert werden die Vorgaben für die psychiatrische Krankenpflege in § 37 SGB V. Eine ambulante, psychiatrische Krankenpflege, deren Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden, können Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.

Voraussetzungen für die Gewährung der psychiatrischen Krankenpflege

Die psychiatrische Krankenpflege kann nur auf Verordnung eines Facharztes für Psychiatrie und Neurologie erfolgen. In Ausnahmefällen reicht aber auch die Verschreibung des Hausarztes, sofern eine Diagnose vom Neurologen oder Psychiater gestellt wurde. Das Ausmaß der Hilfe bei Alltagsaufgaben, die betroffene Patienten benötigen, definiert den Bedarf der Krankenpflege. Betroffene müssen zudem über eine ausreichende Behandlungsfähigkeit verfügen, denn eine rein medikamentöse Behandlung reicht nicht aus.

Maßnahmen der psychiatrischen Krankenpflege

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, so kann eine psychiatrische Krankenpflege von der Krankenversicherung gewährt werden. Am Anfang stehen im Fokus der Beziehungsaufbau und die Akzeptanzerarbeitung der Pflege für den Betroffenen. Zwecks Diagnostik oder Krisenintervention werden ferner therapeutische Maßnahmen eingeleitet. Entwickelt werden dann kompensatorische Hilfen für die Tages- und Wochenstrukturierungen. Des Weiteren umfasst die psychiatrische Krankenpflege psychoedukative Maßnahmen, durch welche die Hilfebedürftigen Konfliktsituationen erkennen und selbstständig bewältigen zu lernen. Zudem sollen Angehörige im Umgang mit dem psychisch Kranken geschult werden.

1 2 3 5