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Pflegedienst Badenstedt

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Patienten

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Langzeitpflege

Häufig bedürfen Patienten für einen Zeitraum der 90 Tage übersteigt oder es ist bereits abzusehen, dass der Pflegebedürftige wahrscheinlich nie mehr ohne die Hilfe einer Pflegeperson auskommen wird. In diesen Fällen spricht man von einer Langzeitpflege, welche in zwei Phasen unterschieden wird. Während im ersten Jahr der Pflege (der ersten Phase) die Hilfen auf eine Befähigung hin ausgerichtet werden, macht man in der zweiten Phase ab dem 365. Tag, also nach Beendigung des ersten Pflegejahres, hier meist Abstriche. Oftmals geht es dann eher um erhaltende oder auch palliative Pflegeintervention. Die Langzeitpflege wird in der Regel von professionellem Personal in einem Pflegeheim geleistet.

Langzeitpflege und ihre Ursachen

Meist sind degenerative und/oder chronische Erkrankungen die Ursache für eine Langzeitpflege. Auslöser können beispielsweise Alzheimer, multiple Sklerose, Parkinson oder Morbus Huntington sowie viele andere schwerwiegende Erkrankungen sein. Die Langzeitpflege zielt darauf ab, dem Pflegebedürtigen nach Möglichkeit seine Lebensqualität zu erhalten oder mittels z. B. Schmerzlinderung und Therapien unterschiedlicher Art zu verbessern. Gleichzeitig wird versucht eine Verschlimmerung der Erkrankungen bzw. deren Fortschreiten weitestgehend zu verhindern. Leider endet die Langzeitpflege meist mit dem Ableben des Pflegebedürftigen. Deshalb umfasst das Konzept der Langzeitpflege immer auch die Angehörigen, die auf das unweigerliche Ende vorbereitet werden sollen.

Einzelpflegekräfte

Pflegekräfte, die nicht für einen ambulanten Pflegedienst sondern selbstständig tätig sind, werden vom Gesetzgeber als Einzelpflegekräfte angesehen. Die Berufe der Altenpfleger / -innen und Altenpflegehelfer / -innen, die selbstständig ausgeübt werden, fallen darunter.

Gesetzliche Vorgaben für Einzelpflegekräfte

Mit in Kraft treten der Pflegereform am 01. Juli 2008 wurde eine Regelung für Einzelpflegekräfte ins Gesetz aufgenommen. In  § 77 SGB XI wird die Zusammenarbeit dieser Einzelpflegekräfte mit den Pflegeversicherungen geregelt. Damit können zwischen der Pflegekasse und der Einzelpflegekraft zustande kommen, die sowohl die häusliche Pflege als auch die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung der Patienten sichern. Hierzu müssen allerdings die Wirtschaftlichkeit der Einzelpflegekraft, die günstiger sein muss als Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oder die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes sein muss, sowie die Notwendigkeit einer Unterstützung in gewissen Bereichen nachgewiesen werden.

Es soll dem Pflegebedürftigen zudem die größtmögliche Selbstständigkeit erhalten werden, so dass er seinen Alltag weitestgehend beibehalten kann. Entsprechend müssen die Bedürfnisse des Patienten bei der Festlegung der Pflegemaßnahmen berücksichtigt werden. Die Selbstbestimmung des Patienten hat immer höchste Priorität. In den Augen des Gesetzgebers kann eine Einzelpflegekraft wesentlich individueller auf diese Bedürfnisse eingehen.

Allerdings gelten laut Gesetz nur Personen als Einzelpflegekräfte, die nicht in einem verwandtschaftlichen oder familiären Verhältnis zu den Pflegebedürftigen stehen. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen der Einzelpflegekräfte werden dann direkt über die Pflegeversicherung vergütet.

Darmkrebs

Bei 90% aller Darmkrebserkrankungen gehen auf ein kolorektales Karzinom zurück, so dass meist der Dickdarm oder der Mastdarm betroffen sind. In Deutschland ist Darmkrebs die zweit häufigste unter den Krebserkrankungen. Eine Diagnose erfolgt in der Regel mittels Darmspielgelungen und Tastuntersuchungen.

Darmkrebs – die möglichen Ursachen

Auslöser für Darmkrebs können verschiedene vererbbare Gen-Defekte sein. Insbesondere für Patienten, die unter chronischen Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa leiden, besteht ein erhöhtes Darmkrebsrisiko. Äußere Faktoren wie fettreiche, salzhaltige Ernährung, Übergewicht, Nikotingenuss und Bewegungsmangel können die Wahrscheinlichkeit einer Darmkrebserkrankung erhöhen.

Darmkrebs – die möglichen Symptome

Blut im Stuhl ist das einzige Anzeichen, dass im frühen Stadium auf Darmkrebs schließen lässt. Darmkrebs kann auch mit einem ständigen Wechsel von Durchfall und Verstopfung sowie einer Veränderung des Stuhlgangs einhergehen. Auch Schmerzen, Blähungen, Gewichts- und Appetitverlust und Bauchraumverhärtungen sind für das Krankheitsbild symptomatisch.

Darmkrebs – die Therapie

Zu Beginn der Darmkrebsbehandlung muss zunächst die operative Entfernung der Tumorzellen stehen. Strahlen- und Chemotherapie kommen dann in einem fortgeschrittenen Stadium zum Einsatz. Falls der Darmkrebs schon auf die Leber ausgestrahlt haben sollte, können diese Metastasen durch eine Lasertherapie besiegt werden. Nach dem Abklingen des Darmkrebses sind regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen angeraten, um den Krankheitsverlauf zu kontrollieren und ein Wiederausbrechen zu verhindern. Nach der Operation müssen Darmkrebspatienten nicht auf künstliche Nahrung umsteigen. Allerdings sollte auf die Essgewohnheiten bewusst geachtet werden. Bei Pflegebedürftigen Darmkrebspatienten fallen die Pflegemaßnahmen aufgrund des künstlichen Darmausganges umfangreicher aus. Damit wird ein spezieller Pflegeaufwand notwendig.

Abhängigkeits-Unabhängigkeits-Konflikt

Ein Konflikt den ein Pflegebedürftiger sowohl mit sich selbst als auch mit dem Pflegepersonal austrägt ist der Abhängigkeits-Unabhängigkeits-Konflikt. Dieser wird häufig auch als Nähe-Distanz-Konflikt definiert. Entsprechend der Namensgebung handelt es sich bei diesem Konflikt um einen Zwiespalt des Patienten zwischen Abhängigkeit und Unabhängigkeit. Auf der einen Seite drängt sich dem Patienten natürlich der Wunsch auf, seine eigene Selbstständigkeit zu behalten. Auf der anderen Seite steht die eigene Hilfsbedürftigkeit dem entgegen. Ein gefühlsmäßiger Konflikt ist beim Patienten quasi vorprogrammiert. Gefühle wie Zorn, Wut, Angst und Hilflosigkeit sind für den Abhängigkeits-Unabhängigkeits-Konflikt ausschlaggebend.

Insbesondere eine plötzlich eintretende Hilfsbedürftigkeit löst beim Patienten ein Gefühlschaos aus. So haben die meisten Hilfsbedürftigen zunächst Probleme damit sich mit ihrer Hilfsbedürftigkeit abzufinden, sich die Einschränkung der Eigenständigkeit und Selbstständigkeit einzugestehen und die Situation zu akzeptieren. So verweigern sich viele Betroffene zunächst einmal der dringend benötigten Hilfe oder fallen ins andere Extrem und nehmen Hilfe auch dann in Anspruch, wenn sie die Situation eigentlich selbstständig meistern könnten. Diese für einen Abhängigkeits-Unabhängigkeits-Konflikt charakteristischen Situationen können nur gemeistert werden, wenn die helfenden Personen mit viel Geduld, Vertrauen und Verständnis auf den Patienten zugehen. Schließlich sollte die Beziehung zwischen Hilfsbedürftigem und pflegender Person durch die Auseinandersetzungen nicht beeinträchtigt werden. Helfer müssen daher professionell, unvoreingenommen und empathisch in solchen Situationen reagieren, um im Endeffekt das Wohl des Patienten in den Vordergrund zu stellen.

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