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Pflegedienst Badenstedt

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Pflegebedürftigen

Pflegegrad 4

Das ab dem 1. Januar 2017 geltende „Pflegestärkungsgesetz zwei“ (kurz PSG II) führte im Bereich der Pflege fünf Pflegegrade ein. Diese ersetzten die davor geltenden drei Pflegestufen. Das PSG II
verbesserte die Situation Pflegebedürftiger wie auch die der in der Pflege Tätigen. Dies sind entweder bei einem Pflegedienst angestellte Fachkräfte oder aber Familienangehörige. Im folgenden
Text soll der „Pflegegrad vier“ kurz vorgestellt werden. Dieser Begriff benennt das Vorliegen einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen.

Voraussetzungen für die Leistungsgewährung

Wer Leistungen entsprechend dem PSG II erhalten möchte, muss dafür einen entsprechenden Antrag stellen. Daraufhin wird der zuständige Medizinische Dienst tätig, um eine Begutachtung des
Antragstellers vorzunehmen. Bei einem Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das der „Medizinische Dienst der Krankenkassen“ (MDK), bei einem Privatversicherten ist das „Der Medizinische Dienst der Privaten“ (MEDICPROOF). Wenn bei der Begutachtung eine Gesamtpunktzahl von zwischen 70 und 90 festgestellt wird, so erhält der Antragsteller daraufhin Leistungen entsprechend dem „Pflegegrad vier“.

Kriterien für die Leistungsgewährung

Bei der Gutachtung wird der Antragsteller in sechs Teilbereichen untersucht. Jeder davon wird einzeln bepunktet. Die Summe dieser Bepunktungen ergibt dann die entscheidende Gesamtpunktzahl. Als Kriterien für die Leistungsgewährung gelten die Grade des Vorhandenseins von folgenden Fähigkeiten: Es sind solche

  1. der Mobilität
  2. des Denkens und der Kommunikation
  3. des adäquaten Verhaltens in psychischen Problemlagen
  4. zur Aufrechterhaltung der Selbstversorgung
  5. zum gelingenden Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und
  6. zur erfolgreichen Gestaltung des Alltagsleben und der Sozialkontakte.

Höhe des monatlichen Pflegegelds

Ein Pflegebedürftiger im Sinne des „Pflegegrads vier“ erhält 728 Euro Pflegegeld. Damit können Pflegeleistungen von Familienangehörigen, Bekannten oder Freunden honoriert werden.
Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen Ein Pflegebedürftiger im Sinne des „Pflegegrads vier“ erhält Pflegesachleistungen in Höhe von 1612 Euro. Ein Pflegedienst kann somit beauftragt werden. Dieser Pflegedienst rechnet die erbrachten Pflegedienstleistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab.

Betreuungs-, Entlastungs- und Sachleistungen

  1. Ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro: Er wird für aktivierende Betreuung in einer Gruppe, für Putz-, Haushalts- und Einkaufshilfen sowie die Alltagsbegleitung gewährt.
  2. Wenn Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft wurden, kann – durch die Kombination von Pflegesach- und Betreuungsleistungen – ein zusätzlicher monatlicher Betrag von bis zu 644,80 Euro gewährt werden.
  3. Nach einem Krankenhausaufenthalt erhalten Pflegebedürftige einen Maximalbetrag von 1612 Euro, um anschließend eine professionelle Kurzzeitpflege für bis zu 28 Tagen zu ermöglichen.
  4. Ein jährlicher Höchstbetrag von 1612 Euro dient der Verhinderungspflege: Pflegenden Angehörigen kann so für höchstens vier Wochen im Jahr ein Urlaub gewährt werden.
  5. Für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege wird ein monatlicher Betrag von 1612 Euro gewährt.
  6. Ein monatlicher Pauschalbetrag von 40 Euro ist für medizinische Hilfs- und Pflegehilfsmittel vorgesehen.
  7. Für ein technisches Pflegehilfsmittel (z. B. einen Hausnotruf) wird ein monatlicher Höchstbetrag von 23 Euro gewährt.
  8. Medizinische Hilfsmittel (der Krankenversicherung) und Pflegehilfsmittel werden Pflegebedürftigen bei Notwendigkeit zur Verfügung gestellt.
  9. Ein einmaliger Zuschuss in Höhe bis zu 4000 Euro wird für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung gewährt.
  10. Für die stationäre Pflege ist ein monatlicher Betrag von 1775 Euro festgesetzt.

 

Hilfebedarf

Welche Hilfe und vor allem wie viel Pflege eine Person benötigt, zeigt den aktuellen Hilfebedarf an. Je nach Situation wird zwischen unterschiedlichen Hilfebedarf-Arten unterschieden. Eine Möglichkeit, die häufig Senioren betrifft, ist die Überforderung einer Person mit dem selbstständigen Führen des Haushaltes. Bei einem Hilfebedarf im Haushalt kann über den unterstützenden Einsatz einer Haushaltshilfe für die hauswirtschaftliche Versorgung nachgedacht werden. Hier kommt es auf die Höhe des häuslichen Hilfebedarfs an. Zudem kann auch ein Hilfebedarf bei der körperlichen Pflege bestehen, wenn Personen die Hürden des Alltags wie Toilettengang, Körperhygiene etc. nicht mehr in der Lage sind allein zu meistern. In diesem Fall besteht ein Hilfebedarf in Form einer Pflegebedürftigkeit, die in den unterschiedlichen Pflegestufen ausgedrückt wird. In solchen Fällen kann ein ambulanter Pflegedienst zur Hilfe hinzugezogen werden oder bei erhöhtem Hilfebedarf auch ein stationärer Aufenthalt in einem Altenheim angesagt sein.

Alternative Pflegemöglichkeiten bei Hilfebedarf

Die Deckung des Hilfebedarfs durch Angehörige des Pflegebedürftigen stellt eine Alternative zum Umzug ins Alten- oder Seniorenheim oder der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes dar. Allerdings sollte auch bei der Hilfe durch Angehörige eine Pflegestufe beantragt werden, damit die Pflegenden für den Aufwand eine Entschädigung erhalten können. Individuelle Absprachen mit einem ambulanten Pflegedienst können natürlich auch die hauswirtschaftliche Versorgung und Pflege mit der Betreuung durch Verwandte kombinieren. Oft ist dies eine gewinnbringende Möglichkeit, wenn die Angehörigen durch ihr eigenes Leben und Arbeiten nicht zu einer festen Zeit die Pflege übernehmen können.

Altenpflegehelfer

Altenpflegehelfer sind Personen, die den Kranken- oder Altenpfleger bei allen Tätigkeiten, die im Rahmen der Betreuung und Pflege von behinderten, kranken oder pflegebedürftigen älteren Menschen anfallen, behilflich sind.

Berufsbild des Altenpflegehelfers

Überwiegend arbeiten Altenpflegehelfer in gerontopsychiatrischen oder geriatrischen Abteilungen von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Rehabilitationskliniken. In Altenwohnheimen, Wohnheimen für Behinderte, Pflegeheimen, Seniorenberatungsstellen und ambulante Dienste bieten sich darüber hinaus weitere Beschäftigungsfelder. Dienste von Altenpflegehelfern werden außerdem in privaten Haushalten in Form einer privaten Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen oder von Seniorenwohngemeinschaften gefragt.

Ausbildung zum Altenpflegehelfer

Die Altenpflegehelferausbildung wird landesrechtlich geregelt. An Berufsfachschulen und Berufskollegs kann die schulische Ausbildung zum Altenpflegehelfer erfolgen. In Hamburg handelt es sich beim Altenpflegehelfer um einen anerkannten Ausbildungsberuf mit der Bezeichnung Gesundheits- und Pflegeassistent, dessen Ausbildung dual in der Berufsschule und einem Ausbildungsbetrieb durchgeführt wird. Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer führt abhängig vom Bundesland zu diversen Abschlussbezeichnungen.

Die Altenpflegehelferausbildung dauert im Allgemeinen zirka 1 Jahr. In Hamburg allerdings dauert die Ausbildung 2 Jahre. Außerdem gibt es Ausbildungsgänge zum Altenpflegehelfer an verschiedenen Bildungseinrichtungen. Die Ausbildung sowie die Abschlussprüfung erfolgen nach den Regelungen der entsprechenden Bildungsträger.

Pflegestufe II

Schwerpflegebedürftige Personen werden in die Pflegestufe II eingeordnet. Bei einer solchen schweren Pflegebedürftigkeit geht man davon aus, dass der Pflegebedürftige mindestens dreimal täglich Hilfe und Unterstützung bei der Grundpflege, der Hygiene, der Ernährung und der Mobilität benötigt.

Pflegeleistungen bei Pflegestufe II

Die Leistungen der Pflegeversicherung in Pflegestufe II werden seit dem Inkrafttreten der Pflegereform vom 01.07.2008 wie folgt festgelegt:

– Für Sachleistungen der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst in ambulanter Betreuung stehen dem Pflegebedürftigen monatlich 980 Euro Zahlungen durch die Pflegekassen zu.

– Bei einer Betreuung durch Angehörige erhält der Pflegebedürftige mit Pflegestufe II 420 Euro Pflegegeld.

– In Pflegestufe II wird die vollstationäre Pflege des Patienten mit bis zu 1.279 Euro an Pflegeleistungen übernommen.

–  Jeder pflegende Angehörige hat Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege für jeweils 28 Kalendertage im Jahr.

Pflegehilfsmittel bei der Pflegestufe II

Entsprechend der Pflegestufe II stellen die Pflegekassen den Pflegebedürftigen bestimmte Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Verringerung des Leidensdrucks und zur Verminderung der Pflegestufenerhöhung zur Verfügung. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel fallen darunter. Monatlich kann eine Unterstützung von bis zu 31 Euro in Pflegestufe II gewährt werden. Pflegebetten, Gehhilfen und andere technische Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse in Pflegestufe II bis zu 90 Prozent der benötigten Kosten übernommen.

Pflegestufe I

Eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“ wird in Pflegestufe I vorausgesetzt. Diese ist mit einem Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten am Tag festgesetzt. Vom Tagesbedarf der Pflege müssen wenigstens 46 Minuten auf pflegerische Hilfen in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Hygiene also auf die tägliche Grundpflege verwandt werden.

Pflegeleistungen in Pflegestufe I

In Pflegestufe I werden die Leistungen der Pflegeversicherung seit Inkrafttreten der Pflegereform aus 2008 wie folgt definiert:

– Für einen Pflegedienst, der die ambulante Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt, also für Sachleistungen in der häuslichen Pflege, werden von der Pflegekasse 420 Euro im Monat gezahlt.

– In der Betreuung durch Angehörige des Pflegebedürftigen sind 215 Euro Pflegegeld vorgesehen.

– Eine vollstationäre Pflege in Pflegestufe I wird mit bis zu 1023 Euro für Pflegeleistungen übernommen.

– Pflegende Angehörige haben bei Pflegestufe I des Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege für jährlich jeweils 28 Tage.

Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe 1

Die Pflegekassen stellen Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die die Pflege erleichtern, eine Erhöhung der Pflegestufe vermeiden und den Leidensdruck des Pflegebedürftigen verringern sollen. Je nach Pflegestufe wird ein anderer Pflegebedarf gefördert. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe oder Desinfektionsmittel zählen beispielsweise dazu. In Pflegestufe I können diese mit bis zu 31 Euro monatlich übernommen werden. Technische Pflegehilfsmittel wie Gehilfen oder Pflegebetten werden von der Pflegekasse in der Pflegestufe I mit bis zu 90 % der notwendigen Kosten übernommen.

Vollzeitpflege

Eine Vollzeitpflege umfasst Unterstützung und Hilfe im Haushalt sowie eine pflegerische 24-Stunden-Betreuung. Im Haushalt wird für die pflegende Person in der Regel eine Wohnmöglichkeit geschaffen, damit jederzeit Pflegemaßnahmen möglich sind. Zum Altenpflegeheim stellt die Vollzeitpflege eine angenehme Alternative für den Patienten, der in der gewohnten Umgebung betreut werden kann, dar.

Persönlich zugeschnittene Vollzeitpflege

Die Versorgung ist bei der Vollzeitpflege auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Pflegebedürftigen zugeschnitten. Die fachgerechte Pflege wird durch die dauernde Anwesenheit des Pflegepersonals mit menschlichem Kontakt ergänzt. Das Wohlbefinden und die Zufriedenheit des Pflegebedürftigen werden entsprechend gefördert. Zudem steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund bei der 24-Stunden-Pflege. Natürlich soll die Selbstständigkeit des Patienten gefördert werden, damit sich die Rund-um-die-Uhr-Betreuung an der häuslichen Situation, der Familie und den persönlichen Ansprüchen orientieren kann.

Vollzeitpflege statt Krankenhausaufenthalt

Für Patienten ist ein Krankenhausaufenthalt immer mit der Angst verbunden, am Ende in ein Pflegeheim ziehen zu müssen. Krankenhausaufenthalte können durch eine 24-Stunden-Betreuung in den eigenen Wohnräumen häufig verkürzt oder verhindert wird.

Vollzeitpflege in vertrauter Atmosphäre

Eine ambulante Alten- und Kranken-Vollzeitpflege ist nicht an einen bestimmten Pflegedienst gebunden. Mittlerweile vermitteln viele Dienste Pflegekräfte aus Osteuropa, die die 24-Stunden-Pflege übernehmen können. Damit wird die Rund-um-die-Uhr-Pflege meist kostengünstiger möglich. Bei der Auswahl der Vollzeitpflege ist jedoch am wichtigsten, dass zwischen dem Pflegebedürftigem und der Pflegeperson die Chemie stimmt und das Vertrauensverhältnis in den eigenen Vier-Wänden erhalten bleibt.

Wohnform

Für pflegebedürftige, ältere Menschen gibt es verschiedene Wohnformen, in denen pflegerische Betreuungselemente mit einem normalen Wohnumfeld verbunden werden. Die Wohnformen unterscheiden sich im Grad des Betreuungsaufwandes. Entsprechend gibt es voll- und teilstationäre als auch ambulante Wohnformen, mit denen sich das Wohnen im Alter an die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anpassen lässt.

Unterschiedliche Wohnformen

Zu den voll- und teilstationären Wohnformen zählt die Unterbringung in einem Pflegeheim, einem Seniorenheim, einem Altenheim und einem Altenpflegeheim. Pflegebedürftige werden hier bis zu 24 Stunden intensiv betreut. Es ist aber auch eine Kurzzeitpflege, eine Nachtpflege oder eine Tagespflege möglich. Vor allem bei sehr schweren Pflegefällen werden diese Wohnformen gewählt.

Ambulante Pflege als Wohnform

Die Pflege von pflegebedürftigen Personen zu Hause wird als ambulante Pflege bezeichnet. In diesen Fällen bleibt die Wohnform unverändert, da der Patient in den eigenen Vier-Wänden verbleibt. Bestimmte Pflegedienstleistungen werden im bekannten Umfeld durchgeführt, was für eine vertraute Atmosphäre und eine optimale häusliche Pflege bürgt. Bei dieser Wohn- und Pflegeform kommt ein Pflegedienst zum Bedürftigen ins Haus. Die Pflege umfasst unter anderem Hausnotruf, Waschen, Nahrungszubereitung und Essen auf Rädern.

Betreutes Wohnen als Wohnform

Beim betreuten Wohnen für Senioren haben ältere Menschen die Möglichkeit, eine Wohnung in einer Pflegeeinrichtung zu beziehen und optional bei Bedarf Betreuungsleistungen zu buchen. Vom Hausnotruf bis zum Essensbringdienst wird alles geboten.

Tagespflegestätten

Senioren und ältere Menschen werden in Tagespflegestätten tagsüber von Altenpflegern, Krankenschwestern, Pflegehelfern und Hauswirtschaftskräften betreut. Tagespflegestätten bieten neben der Betreuung für die Senioren die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.

Betreuungskonzepte in Tagespflegestätten

Tagespflegestätten arbeiten auf Basis verschiedener Betreuungskonzepte. Das AEDL-Strukturmodel (Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des Lebens) von Monika Krohwinkel ist wahrscheinlich das bekannteste Betreuungskonzept. Eine ganzheitliche, umfassende Pflege soll für die älteren Menschen in Tagespflegestätten mit diesem Konzept gewährleistet werden, indem die Grundbedürfnisse jedes Pflegebedürftigen individuell hinterfragt und beachtet werden.

Tagespflegestätten und ihr Leistungsspektrum

In Tagespflegestätten umfasst das Angebot für ältere Personen unter anderem:

–       Gruppen- und Einzelbetreuung

–       Begleitete Spaziergänge und altersgerechte Gymnastik

–       Gesprächsgruppen

–       Gedächtnistraining und Orientierungsarbeit

–       Kreatives Gestalten

–       Biograpiearbeit

–       Musiktherapie und -gestaltung

–       Hauswirtschaftliches Training

–       Feiern von Geburtstagen

–       Feiern von Festen

–       Grundpflege

–       Behandlungspflege

–       Gemeinsames Essen

–       Kontakthaltung zu behandelnden Ärzten

Kosten von Tagespflegestätten

Der nach Pflegestufen gestaffelte Tagessatz gilt auch in Tagespflegestätten. Die Kostenübernahme für Betreuung und Pflege in den Tagespflegestätten wird bei bestehender Pflegebedürftigkeit von den Pflegekassen getragen. Beim zuständigen Sozialamt kann ein Antrag gestellt werden, der dann auf die Übernahmefähigkeit weiterer Kosten geprüft wird.

Aktivierende Pflege

Die aktivierende Pflege wird von vielen Altenpflegeeinrichtungen als ihr Pflegeprinzip angegeben. Doch was wird darunter eigentlich verstanden?

Aktivierende Pflege – Allgemeines

Unter “aktivierender Pflege” versteht man die Einbeziehung aller noch beim Patienten vorhandenen Fähigkeiten bei der Durchführung einzelner Pflegemaßnahmen. Im Bereich der aktivierenden Pflege stellt die Pflegeperson mehr als eine Hilfe im üblichen Sinn dar, sondern unterstützt den Pflegebedürftigen beim Erhalt seiner eigenen Fähigkeiten und beim Training derselben.

Praxis der aktivierenden Pflege

In der Alten- und Krankenpflege setzt sich die aktivierende Pflege immer mehr durch. Sie orientiert sich dabei an den Expertenstandards, die gemäß Qualitätssicherung Q 03 das Vorgehen genau festlegen. Mit der an Maira Montessori angelehnten modernen Pflegewissenschaft wurde für die aktivierende Pflege eine Handlungsgrundlage geschaffen.

Aktivierende Pflege – die Zielsetzungen

Im Bereich der aktivierenden Pflege liegen die Ziele in der Förderung der geistigen, körperlichen, sozialen und emotionalen Fähigkeiten der Patienten. Es werden also alle Ressourcen ausgeschöpft, damit die Fertigkeiten und Fähigkeiten der Patienten nicht verkümmern. Da die Pflegebedürftigen in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden, ihnen Sicherheit vermittelt wird und die Möglichkeit sich selbst auszudrücken gewährt wird, trägt die aktivierende Pflege stark zum seelischen Wohlbefinden bei. Durch gemeinsame Aktivitäten kann des weiteren im Rahmen der aktivierenden Pflege die soziale Integrität sowie das soziale Wohlbefinden gestärkt werden als auch die Fein- und Grobmotorik trainiert werden. Langfristig ist im Bereich der aktivierenden Pflege als Ziel die Erreichung einer weitgehenden Unabhängigkeit des Patienten von der Pflegekraft.

Tagespflegeperson

Im Allgemeinen werden Betreuer von Kindern wie Tagesmutter und Tagesvater als Tagespflegeperson bezeichnet. Doch auch in der Pflege von betreuungsbedürftigen Menschen sind, Tagespflegepersonen zu finden. Im Normalfall handelt es sich bei Tagespflegepersonen-Einsätzen um ein teilstationäres Betreuungsangebot.

Dabei werden die Pflegebedürftigen tagsüber von den Tagespflegepersonen betreut, versorgt und gepflegt. Um die Pflege des Patienten zu sichern, ist die Voraussetzung für die Tagespflege, dass morgens und nachts eine andere Pflegeperson zur Verfügung steht als die Tagespflegeperson. Auf Wunsch kann der Einsatz der Tagespflegeperson mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert werden, um die Betreuung zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Tagespflegeperson – die Vorteile in der Pflege

Die Betreuung durch eine Tagespflegeperson bietet klare Vorteile:

–       Ein Heimaufenthalt kann eventuell für einen längeren Zeitraum verzögert oder vermieden werden.

–       Der Patient kann möglichst lange in der gewohnten Umgebung verbleiben.

–       Pflegende Angehörige, die berufstätig sind, werden bei der Pflege unterstützt und damit entlastet.

–       Die Pflegebedürftigen verfallen nicht in Isolation, da die Tagespflegeperson für einen sinnvollen Tagesablauf sorgt.

Häufig werden Fahrdienste organisiert, die die pflegebedürftigen Personen zur Tagespflegeperson bringen. Von Anbieter zu Anbieter ist das Leistungsspektrum natürlich unterschiedlich. So bieten viele neben der Grundpflege auch noch weitere Betreuungsmöglichkeiten wie die für gerontopsychiatrisch Erkrankte nötige spezielle Betreuung. Das Leben der Pflegebedürftigen wird meist schon allein dadurch bereichert, dass er zusammen mit anderen und der Tagespflegeperson die Mahlzeiten gemeinsam einnehmen kann.