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Rentenversicherung

Altersvorsorge

All jene Maßnahmen, die es Menschen im Seniorenalter ermöglichen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, werden unter dem Begriff Altersvorsorge zusammengefasst. Dabei sollte möglichst dafür gesorgt sein, dass der Lebensstandard gehalten werden kann, auch wenn Zusatzausgaben wie Kosten für häusliche Pflege oder für die Unterbringung in einem Pflegeheim hinzukommen sollten.

Drei Säulen der Altersvorsorge

Drei Säulen stützen die moderne Altersvorsorge. Die erste Säule bildet die gesetzliche Vorsorge, die durch die Einzahlung von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert auf Basis des Umlageverfahrens. Die eingezahlten Beträge werden entsprechend sofort für laufende Rentenzahlungen aufgebraucht.

Die zweite Säule stellt die betriebliche Altersvorsorge dar. Wenn ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Altersvorsorge gewährleistet, liegt diese vor. Häufig basiert diese Altersvorsorge auf einer Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf ein zukünftiges Gehalt und sichert sich somit ein Anrecht auf die betriebliche Altersvorsorge. Eine andere Möglichkeit, die manche Arbeitgeber anbieten, ist ein Lebensarbeitszeitkonto einzurichten. Auf dieses werden Vergütungen für Überstunden eingezahlt. Beim Rentenantritt erhält der Arbeitnehmer dann die Überstundenzahlungen als Altersvorsorge ausgezahlt.

Die dritte Säule ist die private Altersvorsorge, die während des Erwerbslebens als Vermögen angespart wird. Beispielsweise stellen Aktienfonds oder Immobilienkäufe Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge dar. Auch die staatlich geförderte Altersvorsorge wie die Riester- oder Rürup-Rente zählen dazu. Diese sind weder vererbbar, noch pfändbar.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung gliedert sich in zwei verschiedene Vorsorgeformen. Zum einen in die private Rentenversicherung, die einen Vertrag mit dem Rentenanbieter als Basis hat. Zum anderen in die gesetzliche Rentenversicherung, die vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Im Grunde meinen beide Rentenarten jedoch das Gleiche. Grundsätzlich leistet der Versicherte Beitragszahlungen, um ab einem bestimmten Zeitpunkt eine regelmäßige monatliche Rente oder auch im Rahmen der privaten Altersvorsorge eine Einmalzahlung aus dem angesparten Geld zu erhalten.

Gesetzliche Rentenversicherung Deutschlands

Ein Versicherungszweig des Sozialversicherungssystems stellt die gesetzliche Rentenversicherung dar. In dieser sind alle Menschen, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, pflichtversichert. Durch ein Umlageverfahren wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziert, so dass die eingezahlten Beiträge unmittelbar für die Finanzierung der laufenden Leistungen verwendet werden. Die gesetzliche Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung bildet das SGB VI.

Private Rentenversicherung

Die private Altersvorsorge in Form einer Rentenversicherung ähnelt einer Lebensversicherung, die in dem Moment greift, wenn der Versicherungsnehmer sein Leben nicht aus eigenen Mitteln finanzieren möchte oder kann. Jedoch müssen im Vorfeld grundsätzlich erst einmal regelmäßige Beiträge beim Versicherungsträger eingezahlt werden. Es gibt verschiedene Modelle für die private Altersvorsorge wie die Rürup-Rente, die Riester-Rente oder Sparpläne, die auf Aktienfonds basieren.

Rente

Unter der Rente wird im allgemeinen die finanzielle Absicherung im Alter oder in risikobelasteten Lebenssituationen verstanden, die ohne eine aktuelle Gegenleistung an die Personen gezahlt wird und diese vor Armut bewahrt.

Staatliche Rente – die gesetzliche Rentenversicherung

Zu den fünf Säulen des Sozialstaates gehört neben der Pflegeversicherung auch die gesetzliche Rentenversicherung. Personen, die aus Altersgründen nicht mehr erwerbstätig sind, haben Anspruch auf eine gesetzliche Rente. Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung vermindert erwerbsfähig sind, und für Hinterbliebene können ebenfalls eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Der Bezug der Rente und die Rentenhöhe sind abhängig von den in der Vergangenheit in die Versicherung eingezahlten Beiträgen und einer zu erfüllenden Mindestversicherungszeit. Eine Altersrente können Personen beanspruchen, die die jeweils gültige Regelaltersgrenze erreicht haben. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob der Rentner gesund ist oder einen höheren Pflege-, Betreuungs- oder Hilfebedarf hat.

Private Vorsorge

Die private Rentenversicherung ist eine populäre Möglichkeit, die Altersvorsorge der gesetzlichen Rente aufzustocken und das finanzielle Loch im Alter zu stopfen. Für die private Vorsorge sind staatliche Förderungen wie bei Riester-Rente oder Rürup-Rente vorgesehen.