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Pflegedienst Badenstedt

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Altersvorsorge

All jene Maßnahmen, die es Menschen im Seniorenalter ermöglichen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, werden unter dem Begriff Altersvorsorge zusammengefasst. Dabei sollte möglichst dafür gesorgt sein, dass der Lebensstandard gehalten werden kann, auch wenn Zusatzausgaben wie Kosten für häusliche Pflege oder für die Unterbringung in einem Pflegeheim hinzukommen sollten.

Drei Säulen der Altersvorsorge

Drei Säulen stützen die moderne Altersvorsorge. Die erste Säule bildet die gesetzliche Vorsorge, die durch die Einzahlung von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert auf Basis des Umlageverfahrens. Die eingezahlten Beträge werden entsprechend sofort für laufende Rentenzahlungen aufgebraucht.

Die zweite Säule stellt die betriebliche Altersvorsorge dar. Wenn ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Altersvorsorge gewährleistet, liegt diese vor. Häufig basiert diese Altersvorsorge auf einer Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei auf ein zukünftiges Gehalt und sichert sich somit ein Anrecht auf die betriebliche Altersvorsorge. Eine andere Möglichkeit, die manche Arbeitgeber anbieten, ist ein Lebensarbeitszeitkonto einzurichten. Auf dieses werden Vergütungen für Überstunden eingezahlt. Beim Rentenantritt erhält der Arbeitnehmer dann die Überstundenzahlungen als Altersvorsorge ausgezahlt.

Die dritte Säule ist die private Altersvorsorge, die während des Erwerbslebens als Vermögen angespart wird. Beispielsweise stellen Aktienfonds oder Immobilienkäufe Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge dar. Auch die staatlich geförderte Altersvorsorge wie die Riester- oder Rürup-Rente zählen dazu. Diese sind weder vererbbar, noch pfändbar.