Bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben anders als in einem Pflegeheim wenige Menschen mit unterschiedlichem Betreuungsbedarf zusammen unter einem Dach. Ambulant betreute Wohngemeinschaften haben ein vergleichbares Umfeld wie private Wohnungen, so dass der bisherige Tagesablauf des Betroffenen ebenfalls vergleichbar bleibt. In ambulant betreuten Wohngemeinschaften können auch Umstände erschaffen werden, die jedem einzelnen Bewohner entsprechend seiner individuellen Möglichkeiten, ein eigenständiges, selbstständiges Leben zu führen, geben.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist das Leben weitgehend von Kontinuität und Normalität gekennzeichnet. Freunde und Angehörige nehmen an diesem Leben weiterhin teil und können zu jeder Tages- und Nachtzeit ein- und ausgehen. Bei Bedarf können Besucher im Zimmer der Bewohner übernachten. Die Zimmer werden in ambulanten Wohngemeinschaften in der Regel je nach Bedarf größer oder kleiner ausfallen. Die Zimmer werden nach den Wünschen der Bewohner mit privaten Möbeln und Einrichtungsgegenständen eingerichtet. Steht kein privates Mobiliar zur Verfügung, so wird in der Regel von der Einrichtung für eine individuelle Ausstattung gesorgt.
Angehörige beauftragen in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ähnlich wie in der ambulanten Pflege im Privathaushalt einen Pflegedienst mit der täglichen Versorgung. In einem Pflegevertrag werden Pflegeleistungen entsprechend dem individuellen Pflegebedarf festgelegt. Die gemeinsame Art des Wohnens hat den Vorteil, dass der Zusammenschluss verschiedener Leistungen, welche von einem einzelnen Bewohner und seinen Angehörigen nicht finanzierbar wären, die Kosten senken kann.
Das Belegungsmanagement oder Auslastungsmanagement zeigt sich für die Planung der Pflegeplätze oder Wohneinheiten mit Service in Pflegeeinrichtungen verantwortlich. Die Organisation und Belegung fallen in diesen Verwaltungsbereich.
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Anbieter von Einrichtungen zur Pflege bedürftiger Menschen sehr stark gestiegen. Auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig, wenn auch in geringerem Maße. Gerade für Betreiber von Pflegeheimen und Pflegeleistungsbetrieben ist deshalb ein gut organisiertes Belegungsmanagement ausschlaggebend für den erfolgreichen Betrieb der Pflegeeinrichtung.
Bei einem mangelhaften Belegungsmanagement bleiben Betten in der Pflegeeinrichtung frei. Das Pflegeheim hat entsprechend weniger Einnahmen bei gleich bleibenden Kosten für Heizung, Wasser und Strom, welche auf die geringere Anzahl von Bewohnern umgelegt werden müssen. Entsprechend wird ein Pflegeplatz dadurch natürlich teuerer. Eine niedrige Bewohnerzahl erfordert selbstverständlich auch weniger Personal, so dass Altenpfleger und Altenpflegerinnen sowie Altenpflegehelfer und Altenpflegehelferinnen um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Weniger Personal bedeutet gleichzeitig für die Bewohner ein weniger abwechslungsreiches Freizeitprogramm, was für einen pflegeplatzsuchenden ein wichtiger Aspekt bei der Einrichtungswahl sein könnte.
Die Belegung einer Pflegeeinrichtung wird von vielen Faktoren beeinflusst. In jedem Fall ist ein gutes Belegungsmanagement in folgenden Bereichen unabdingbar:
Entsprechend umfasst ein erfolgreiches Belegungsmanagement auch diese Aufgabenbereiche.
Für Senioren, die aus gesundheitlichen Gründen gefühlsmäßig nicht mehr in der Lage sind, allein in der eigenen Wohnung zurecht zu kommen, ist der Umzug in ein Pflegeheim ein sinnvoller Schritt. Jedoch herrscht häufig Unsicherheit, wenn es um die Kosten für ein Pflegeheim geht. Grundsätzlich ist die Pflegestufe für die Kosten ausschlaggebend.
Je höher der Pflegeaufwand, den die Einrichtung leisten muss ist, desto höher sind natürlich auch die Pflege- und Pflegeheimkosten. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ermittelt aus diesem Grund, welche Stufe der Pflegebedürftigkeit beim Patienten vorliegt und stuft entsprechend die Kosten für ein Pflegeheim ein. Für einen Pflegebedürftigen erhielten Altenheime zwischen dem 01.01.2010 bis 31.12.2011 in der
– Pflegestufe I: 1023 Euro
– Pflegestufe II: 1279 Euro
– Pflegestufe III: 1510 Euro
– Pflegestufe IIIa: 1825 Euro
von der Pflegekasse. Ab dem 01.01.2012 wurde die Höhe der Geldleistungen für ein Pflegeheim angepasst. Seither liegen die Pflegezahlungen für die Pflegestufe III bei 1550 Euro und für Pflegestufe IIIa 1918 Euro.
Die Kosten für die Pflege sind damit abgedeckt. Zusätzlich fallen allerdings auch Kosten für die Unterbringung im Zimmer und die Verpflegung an, welche je nach Alten-, Senioren- oder Pflegeheim unterschiedlich hoch ausfallen. Diese Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Ist der Pflegebedürftige dazu nicht in der Lage, so müssen die engsten Verwandten einspringen. Wenn auch diese das entsprechende Vermögen nicht aufbringen können, so zahlt auf Antrag das Sozialamt einen Zuschuss.
Im Rahmen der Nachtpflege werden Pflegebedürftige über Nacht in einer Einrichtung betreut, während sie sich tagsüber in den eigenen Vier-Wänden aufhalten können. Eine pflegebedürftige Person erhält je nach Pflegestufe für die Nachtpflege zwischen 420 und 1.470 Euro. Zudem kann über Pflegesachleistungen und Pflegegeld die häusliche Betreuung weiterhin finanziert werden.
Gemäß § 71 SGB XI benötigen Einrichtungen eine Pflegekassenzulassung, wenn Nachtpflege angeboten werden soll. In Nachtpflegeeinrichtungen werden Pflegebedürftige mit geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen, die beim Zubettgehen sowie Aufstehen Hilfe benötigen oder an einem gestörten Tages-Nacht-Rhythmus leiden, betreut. Angehörige können durch die Nachtpflege natürlich entlastet werden, da die Möglichkeit zum durchschlafen geboten wird und Energie getankt werden kann, um tagsüber die pflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim kann und soll durch die Pflegeform der Nachtbetreuung hinausgezögert werden.
Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die Nachtpflege, zu denen unter anderem eine Nachtpflegefinanzierung über Eigenleistungen, eine Finanzierung über das Sozialamt und die Finanzierung über die Pflegekasse zählen.
Häufig bedürfen Patienten für einen Zeitraum der 90 Tage übersteigt oder es ist bereits abzusehen, dass der Pflegebedürftige wahrscheinlich nie mehr ohne die Hilfe einer Pflegeperson auskommen wird. In diesen Fällen spricht man von einer Langzeitpflege, welche in zwei Phasen unterschieden wird. Während im ersten Jahr der Pflege (der ersten Phase) die Hilfen auf eine Befähigung hin ausgerichtet werden, macht man in der zweiten Phase ab dem 365. Tag, also nach Beendigung des ersten Pflegejahres, hier meist Abstriche. Oftmals geht es dann eher um erhaltende oder auch palliative Pflegeintervention. Die Langzeitpflege wird in der Regel von professionellem Personal in einem Pflegeheim geleistet.
Meist sind degenerative und/oder chronische Erkrankungen die Ursache für eine Langzeitpflege. Auslöser können beispielsweise Alzheimer, multiple Sklerose, Parkinson oder Morbus Huntington sowie viele andere schwerwiegende Erkrankungen sein. Die Langzeitpflege zielt darauf ab, dem Pflegebedürtigen nach Möglichkeit seine Lebensqualität zu erhalten oder mittels z. B. Schmerzlinderung und Therapien unterschiedlicher Art zu verbessern. Gleichzeitig wird versucht eine Verschlimmerung der Erkrankungen bzw. deren Fortschreiten weitestgehend zu verhindern. Leider endet die Langzeitpflege meist mit dem Ableben des Pflegebedürftigen. Deshalb umfasst das Konzept der Langzeitpflege immer auch die Angehörigen, die auf das unweigerliche Ende vorbereitet werden sollen.