Viele Namen schmücken Pflegeeinrichtungen. Ob Altersresidenz, Seniorenpflegeheim oder Seniorenresidenz – der Name soll einen seriösen Eindruck vermitteln. In letzter Zeit werden immer mehr Altersresidenzen eröffnet, die in der Regel private Pflegeheime und Seniorenwohnanlagen mit einem hohen Maß an Komfort darstellen. Viele Einrichtungen für betreutes Wohnen mit der Zielgruppe Senioren offerieren ebenfalls einen qualitativ hohen Maßstab und nennen sich Altersresidenz.
Altersresidenzen zeigen sich den Kunden in spe in Sachen hochwertiger Pflege, angenehmem Ambiente, freundliche Umgebung und niveauvolle Freizeitbeschäftigung von der besten Seite. Allerdings ist der Beiname Altersresidenz kein Garant für eine optimale Betreuung. Wer eine Altersresidenz wählen möchte, sollte daher alle wichtigen Aspekte einer Nutzung lieber genau überprüfen. Ob die Versprechungen in der Realität standhalten, erkennt man häufig erst auf den zweiten Blick. Eine Checkliste kann helfen, zu überprüfen, ob eine Altersresidenz den persönlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere die Grund- und Basispflege sollte gesichert sein und korrekt ausgeführt werden. Zudem muss die Wohnqualität natürlich den Ansprüchen des späteren Bewohners entsprechen.
Der Begriff „Domizil“ steht häufig als Synonym für ein Seniorenpflegeheim, obwohl dieser Begriff nicht im Pflegerecht definiert oder gar abgegrenzt wird. Von dieser Namenswahl erwarten sich die entsprechenden Pflegeeinrichtungen jedoch, dass beim Interessenten die Vorstellung von Exklusivität und Abgeschiedenheit erzeugt wird. In der Praxis wird dieser Zustand selbstverständlich von den wenigsten Einrichtungen auch wirklich erreicht.
Domizile werben in der Regel mit der Einhaltung von hohen Pflegestandards und Qualitätssicherung und betonen oftmals die eigenen hohen Ansprüche an die Qualität der Pflege, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Bei vielen Einrichtungen liegt ein besonderes Augenmerk auf entsprechenden, unabhängigen Zertifizierungen in der Altenpflege, welche diese Qualität bestätigen sollen.
Grundsätzlich sollten Interessenten ein Domizil persönlich besichtigen und hinterfragen, welche Leistungen tatsächlich geboten werden. Sich selbst von der Qualität zu überzeugen gilt sowohl für ein Domizil wie auch für jede andere Art von Pflegeeinrichtungen als ratsam.
Es sollte geklärt werden, ob die Ansprüche des Domizils aus der Theorie auch in die Praxis übertragen werden und ob die passende Pflegeart wie Bezugspflege oder Tagespflege angeboten wird. Wer auf der Suche nach einem Heimplatz auch ein Domizil ins Auge gefasst hat, der sollte sicher sein, dass in Sachen Grund- und Basispflege sowie Pflegestufenpflege die Anforderungen an das Domizil erfüllt werden und die eigenen Ansprüche an Komfort und Qualität gesichert sind.
Organisierte Beratungs- und Hilfsangebote für behinderte Menschen werden von der Behindertenhilfe bereitgestellt. Schon im Kleinkind-, Kindes- und Jugendlichenalter setzen die Einrichtungen und Maßnahmen der Behindertenhilfe mit Sonder- und Heilpädagogik ein. Hilfsangebote und Leistungsansprüche existieren natürlich auch im Erwachsenenalter. Diese liegen im Bereich der medizinischen Rehabilitation ebenso wie in der Eingliederungshilfe in Beruf und Alltag.
Folgende Leistungsangebote oder Einrichtungen sind unter anderem Bestandteil der Behindertenhilfe:
Die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung werden durch diese regulären Organisationen berücksichtigt. Damit wird ein gemeinsames Arbeiten und Lernen ermöglicht.
Meist werden die Einrichtungen in Deutschland von freien Trägern wie Lebenshilfe, Caritas, Selbsthilfeinitiativen, Diakonischem Werk oder Elternvereinen getragen. Ist die Übernahme der entsprechenden Aufgaben durch einen freien Träger nicht möglich, so werden die Pflegeeinrichtungen der Behindertenhilfe gemäß dem Subsidiaritätsprinzip von öffentlichen Trägern bereitgestellt.
Für die Finanzierung der Behindertenhilfe existieren keine einheitlichen Grundlagen. Die Länder sind jedoch grundsätzlich für die Finanzierung von Schulen zuständig.
Wird eine Person durch bestimmte Maßnahmen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, so bezeichnet man dies als Fixierung. Solche kommen im stationären Betreuungskontext zum Einsatz, sofern Krisenintervention oder Schutz von Personen notwendig werden.
Mit einer Fixierung geht grundsätzlich ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Patienten einher. Daher darf eine Person nur dann fixiert werden,
– wenn das persönliche Einverständnis vorliegt
– eine Gefährdung der eigenen Person vorliegt
– eine Gefährdung oder Bedrohung von Dritten vorliegt (Gefahr im Verzug)
oder
-ein richterlicher Beschluss zur Unterbringung vom Vormundsschaftsgericht erteilt wurde.
Die Fixierung stellt im rechtlichen Sinne das ultima ratio der pflegerischen Gewaltausübung dar und darf nur als letzte wirksame Maßnahme zum Einsatz kommen.
Eine Fixierung kann sowohl unmittelbar am Körper der zu fixierenden Person als auch in einer räumlichen Freiheitsbegrenzung in einem Raum oder auf einer geschlossenen Station erfolgen. Eine medikamentöse Sedierung auf Basis chemischer Substanzen ist ebenfalls eine Art, einen Patienten zu fixieren.
Eine Fixierung darf also entsprechend der gesetzlichen Grundlagen ausschließlich ihre Ursachen in der Gefährdung von fremden Personen, Gegenständen oder der eigenen körperlichen Unversehrtheit finden. Dies ist der Fall, wenn Patienten andere Personen tätlich bedroht oder damit droht sich selbst etwas anzutun. Auch wenn eine Gefährdung für den Patienten durch die psychische Lage besteht und dieser Risiken nicht einschätzen kann ist eine Fixierung zulässig. Eine Fixierung darf allerdings in keinem Fall als Bestrafung eingesetzt werden. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind per Gesetz verpflichtet, jede Freiheitsbeschränkung eines Patienten schriftlich zu dokumentieren und zu überwachen.
Die römisch-katholische Kirche rief 1897 die internationale Hilfsorganisation Caritas ins Leben, welche in Deutschland mit zirka 25.000 Einrichtungen vertreten ist. Als Deutschlands größter privater Arbeitgeber stellt die Wohlfahrtsorganisation mehr als 500.000 Arbeitsplätze bereit. Die im Dachverband der Caritas zugehörigen Einrichtungen sind trotzdem rechtlich selbstständig. Mit der Caritas Internationalis, deren Sitz sich in der Vatikanstadt befindet, engagiert sich die Caritas weltweit in zirka 200 Ländern.
Das erklärte Ziel der Caritas ist der Schutz der Würde des Menschen. Die Institution setzt sich entsprechen für ein solidarisches und vorurteilsfreies Miteinander ein und bemüht sich gerechte Lebensbedingungen weltweit durchzusetzen. Das Leitbild der Caritas basiert auf der Lehre der römisch-katholischen Kirche, welche die Wohlfahrtsorganisation in die Position des Partners und Anwaltes aller benachteiligten Personen weltweit setzt. Ihre vordringlichste Aufgabe sieht die Caritas darin, sich aktiv in der Gesellschafts- und Sozialpolitik zu engagieren, indem sie auf bestehende Probleme hinweist und versucht Lösungsansätze aufzuzeigen.
Die Einrichtungen der Caritas umfassen fast jedes Arbeitsfeld mit sozialem Hintergrund. So unterhält die Caritas unter anderem Einrichtungen zur Jugend-, Behinderten-, Alten- und Erziehungshilfe sowie Betreuungseinrichtungen, Altenhilfeeinrichtungen und Hospize. In Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen kümmert sich die Caritas zudem um die Pflege und Belange kranker Menschen. Beratung finden bei der Wohlfahrtsorganisation auch Hilfesuchende im Bereich der allgemeinen Pflege- und Sozialberatung mit allen unterschiedlichen Themenbereichen. Insbesondere bei finanziellen Problemen, drohender Obdachlosigkeit, gesundheitlichen Einschränkungen und persönlichen Konfliktsituationen kann die Caritas ein hilfreicher Ansprechpartner sein.