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Pflegedienst

Pflegegrad 2

Ein ambulanter Pflegedienst erbringt in Deutschland seit 2017 seine Dienste auf der Basis eines geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs, welcher mehrere Grade umfasst. Im folgenden soll der
„Pflegegrad zwei“ beschrieben werden.

Der „Pflegegrad zwei“ ist einer von fünf jetzt existierenden Pflegegraden. Anspruch auf Gewährung von Leistungen entsprechend dieses Pflegegrades haben pflegebedürftige Menschen, die „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind“. Dies muss im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beziehungsweise bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) durch den Medizinischen Dienst der Privaten (Medicproof) bestätigt worden sein. Entsprechend dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) werden Antragsteller durch diese beiden Dienste in sechs Aktivitätsbereichen begutachtet.

Zu prüfende Aktivitätsbereiche

Fähigkeiten des/der Pflegebedürftigen:

  • 1. mobil zu sein
  • 2. zu denken und zu kommunizieren
  • 3. psychisch belastende Situationen zu meistern
  • 4. sich selbst zu versorgen
  • 5. mit durch Krankheit bzw. Therapie bedingten Belastungen adäquat umgehen zu können
  • 6. das Alltagsleben zu gestalten sowie soziale Kontakte aufzubauen und aufrechtzuerhalten

Voraussetzungen für die Leistungsgewährung

Für jeden dieser Aktivitätsbereiche (auch Pflegegrad-Module genannt) vergibt der/die Gutachter/in eine bestimmte Punktzahl. Aus insgesamt sechs Einzelpunkten ergibt sich dann eine Gesamtpunktzahl. Diese wiederum ist die Grundlage für die Entscheidung für einen bestimmten Pflegegrad. Für die Gewährung von Leistungen des „Pflegegrades zwei“ muss die Höhe der Gesamtpunktzahl zwischen 27 und weniger als 47,5 liegen.

Höhe und Art der Geld- und Sachleistungen

Ein monatliches Pflegegeld erhalten Anspruchsberechtigte in einer Höhe von 316 Euro. Damit werden die Leistungen von Familienangehörigen und Freunden finanziell anerkannt. Die monatliche Höhe der Sachleistungen für Anspruchsberechtigte des „Pflegegrades zwei“ beträgt 689 Euro. Ein ambulanter Pflegedienst kann somit mit der Erbringung von Pflegedienstleistungen beauftragt werden. Dieser rechnet mit der zuständigen Pflegekasse in direkter Weise ab. Ein Pflegedienst weiß durch das Begutachtungsergebnis aber auch, welcher der sechs Aktivitätsbereiche in welchem Maße unterstützt und gefördert werden sollten.

Betreuungs-, Entlastungs- und Sachleistungen

1. Ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro: Er wird für aktivierende Betreuung in einer Gruppe, für Putz-, Haushalts- und Einkaufshilfen sowie die Alltagsbegleitung gewährt.
2. Wenn Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft wurden, kann – durch die Kombination von Pflegesach- und Betreuungsleistungen – ein zusätzlicher monatlicher Betrag von bis zu 275,60 Euro gewährt werden.
3. Nach einem Krankenhausaufenthalt erhalten Pflegebedürftige einen Maximalbetrag von 1612 Euro, um anschließend eine professionelle Kurzzeitpflege für bis zu 28 Tagen zu ermöglichen.
4. Ein jährlicher Höchstbetrag von 1612 Euro dient der Verhinderungspflege: Pflegenden Angehörigen kann so für höchstens vier Wochen im Jahr ein Urlaub gewährt werden.
5. Für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege wird ein monatlicher Betrag von 689 Euro gewährt.
6. Ein monatlicher Pauschalbetrag von 40 Euro ist für medizinische Hilfs- und Pflegehilfsmittel vorgesehen.
7. Für ein technisches Pflegehilfsmittel (z. B. einen Hausnotruf) wird ein monatlicher Höchstbetrag von 23 Euro gewährt.
8. Medizinische Hilfsmittel (der Krankenversicherung) und Pflegehilfsmittel werden Pflegebedürftigen bei Notwendigkeit zur Verfügung gestellt.
9. Ein einmaliger Zuschuss in Höhe bis zu 4000 Euro wird für die altersgerechte Umgestaltung der Wohnung gewährt.
10. Für die stationäre Pflege ist ein monatlicher Betrag von 770 Euro festgesetzt.

Pflegegrad 1- Voraussetzungen und Leistungen

Die Umstellung des ehemaligen Pflegestufen-Systems auf Pflegegrade, hat die Anspruchsgruppen derjenigen Menschen, die Leistungen aus der Pflegekasse erhalten und beispielsweise die Dienste eines Pflegedienst in Anspruch nehmen können, erweitert. Doch welche Voraussetzungen liegen einer Einstufung in den Pflegegrad 1 zugrunde und welche Leistungen stehen dem Pflegebedürftigen zu?

Was macht den Pflegegrad 1 aus und welche Voraussetzungen hat die Einstufung?

In den Pflegegrad 1 wird eingeordnet, wer in seinem Alltag und seiner Selbstständigkeit nur geringfügig eingeschränkt ist und in der Folge nur einen geringen Hilfebedarf haben. Erfasst werden Personen, die im Alltag etwas Unterstützung brauchen. So werden beispielsweise Demenzkranke in Folge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes in der Pflegestufe 1 berücksichtigt. Auch Personen
mit Restlähmungen nach einem Schlaganfall können den Voraussetzungen des Pflegegrad 1 entsprechen. Kriterien wie Mobilität, Fähigkeit zur Selbstversorgung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, sowie weitere Kriterien werden anhand eines Punktesystems durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen beurteilt. Wird bei dieser Begutachtung eine Punktzahl von mindestens 12,5 und weniger als 27 erreicht, kann der Pflegegrad 1 anerkannt werden.

Welche Leistungen stehen Menschen mit Pflegegrad 1 zu?

Versicherte mit dem Pflegegrad 1 haben aufgrund ihres geringen Pflegebedarfs keinen Anspruch auf Pflegegeld. Auch die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder die häusliche Pflege durch einen Angehörigen werden nicht vergütet. Doch die Versicherten können den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen, der monatlich 125 Euro beträgt. Dieser Betrag kann für die unterschiedlichsten Dinge wie eine Haushaltshilfe oder eine Tages- oder Nachtpflege durch einen Pflegedienst genutzt werden. Versicherte mit dem Pflegegrad 1 können außerdem die sogenannte Überleitungspflege für maximal 4 Wochen bzw. 1612 Euro nutzen. Zudem steht Personen mit Pflegegrad 1 eine einmalige Zahlung bis zu 4000 Euro für eine Wohnraumanpassung, sowie ein monatlicher Betrag von 40 Euro für medizinische Hilfsmittel zu.

Pflegegrade

Pflegebedürftigkeit betrifft immer mehr Leute. Dies liegt unter anderem an der demografischen Entwicklung. Dank der Fortschritte in der modernen Medizin, werden die Menschen immer älter. Aber nicht nur Senioren können pflegebedürftig werden. Es gibt auch immer mehr jüngere Leute, die besonderer Betreuung oder Pflege bedürfen. So beispielsweise MS-Kranke, Patienten mit einer Querschnittslähmung nach einem Unfall oder Personen mit angeborener geistiger Behinderung. Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird nach der neuen gesetzlichen Regelung in Deutschland in Pflegegrade eingeteilt.

Was sind Pflegegrade?

Die Einteilung in Pflegegrade ersetzt seit dem Jahr 2017 die vorherigen Pflegestufen. Bei den Pflegestufen gab es nur die Stufen 1, 2 und 3. Die neuen Pflegegrade werden jedoch in 5 Kategorien
unterteilt. Je nach Einstufung in einen der Pflegegrade, hat der Patient Anspruch auf bestimmte Leistungen durch einen Pflegedienst.

Pflegegrad 1: Sehr wenig Beeinträchtigung der selbständigen Lebensführung. (12,5 bis 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Stärkere Beeinträchtigung der Selbständigkeit im Alltag. (27 bis 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Starke Beeinträchtigung der Selbständigkeit im Alltag. (47,5 bis 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Sehr schwere Beeinträchtigung der selbständigen Lebensführung. (70 bis 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag. Notwendigkeit der täglichen pflegerischen Versorgung. (90 bis 100 Punkte).

Die Pflegegrade werden durch ein Gutachten des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkasse) ermittelt. Dies geschieht nach einem Punktesystem, auf welchem die Einstufung in den Pflegegrad
basiert.

Hilfe bei der Pflege

Bei Pflegebedürftigkeit erhält der Patient finanzielle Hilfen aus der Pflegekasse. Diese können dafür verwendet werden, einen Pflegedienst zu bezahlen, welcher sich um die medizinische und
pflegerische Versorgung kümmert. Ein Pflegedienst übernimmt Tätigkeiten wie:

– Körperpflege und Toilettengänge
– Hilfe beim Ankleiden und Auskleiden
– Hilfe beim Gehen und der Benutzung von Mobilitätshilfen wie Rollator, Stock oder Rollstuhl
– Hilfe beim Essen
– Haushaltstätigkeiten wie: kochen, einkaufen, putzen, Geschirr spülen und Wäschepflege
– Durchführung medizinischer Verordnungen wie: Injektionen, Medikamente verabreichen, Blutdruckund Blutzuckerkontrolle etc.

Mit Hilfe vom Pflegedienst und mit geeigneten Pflegehilfen wie zum Beispiel: Badehilfen, Lifter, Toilettensitzerhöhung usw. kann der Pflege-Alltag sehr viel einfacher gestaltet werden. Diese
Hilfen werden zum großen Teil von Krankenkassen bezuschusst oder bezahlt. Ein Rezept vom Arzt genügt dafür.

Alten-WG

Eine alternative Wohnform für Senioren stellen Alten-WGs, die speziell für und von Senioren konzipierte Wohngemeinschaften sind, dar. Knapp die Hälfte aller Befragten einer Umfrage vom Meinungsforschungsinstitut gab an, im Alter bevorzugt mit Gleichaltrigen zusammenleben zu wollen. Allerdings sollte dies nicht in Pflegeheimen sondern eher auf privater Basis wie in einer Alten-WG geschehen.

Alten-WGs gibt es bereits in vielen deutschen Großstädten und auf dem Land werden sie auch immer populärer. In Nürnberg hat das Bundesfamilienministerium eine Alten-WG ausgezeichnet. In dieser Alten-WG leben 11 Frauen zusammen. Jede Frau hat eine Wohnung mit 1 ½ bis 2 Zimmern zur Verfügung und kann eine Gemeinschaftswohnung sowie den Gemeinschaftsgarten nutzen.

Eine möglichst lange Unabhängigkeit von professioneller Pflege ist das Ziel der Alten-WG Bewohner. Die Mitbewohner in dieser Alten-WG bilden sich im Bereich Pflege fort, um im Notfall für die anderen Mitbewohnerinnen Hilfe leisten zu können.

Alten-WGs: günstig und individuell wohnen

Kosten für einen professionellen Pflegedienst können im Bedarfsfall von den Bewohnern geteilt werden, was einen Vorteil der Alten-WG darstellt. Die Kosten minimieren sich zudem, da beispielsweise nur eine Anfahrt des Pflegedienstes notwendig wird.

Ähnlich den bekannten Studenten-WGs bleibt es auch Interessenten einer Alten-WG selbst überlassen, ob eine neue WG gegründet wird oder man in eine bestehende WG eingezogen wird.

Demenz

Eine der häufigsten altersbedingten Leistungsstörungen des Gehirns ist die Demenz. Bei Demenzerkrankten nehmen das Denkvermögen und die Gedächtnisleistung zunehmend ab. An Demenz Erkrankte können Neues weniger gut erlernen, sich zunehmend schlechter orientieren und Gedanken schlecht ausformulieren. Zudem verlernen und vergessen die Betroffenen zunehmend Dinge wie Schreiben, Lesen und Rechnen, aber auch die Namen von Personen aus dem privaten Umfeld. Das Sprach- und Rechenvermögen lässt nach. Ebenso gelingen Alltagstätigkeiten wie Lebensmitteleinkauf, Waschen, Essenszubereitung oder Aufräumen nur noch selten und können im fortgeschrittenen Stadium ohne fremde Hilfe nicht mehr bewältigt werden. In diesem Stadium wird die Unterstützung durch eine Pflegekraft oder einen Pflegedienst notwendig.

Demenz und Alzheimer

Im Volksmund wird Alzheimer häufig mit der Demenz gleichgesetzt. Jedoch ist Alzheimer nur eine von vielen Ursachen für Demenz. Dieser Oberbegriff steht nämlich für alle Krankheitsbilder, die mit dem Verlust einer oder mehrerer geistiger Funktionen verbunden sind und zu einem anhaltenden geistigen Leistungsverfall führen. Neben Alzheimer zählen zu den Demenzerkrankungen unter anderem die frontotemporale und die vaskuläre Demenz sowie Morbus Pick.

Demenz – Auswirkungen auf das Umfeld

Mit einer fortschreitenden Demenzerkrankung stellen sich insbesondere Angehörigen völlig neue Herausforderungen. Sobald der Betroffene in seiner dementiellen Rückentwicklung beginnt, Menschen aus seiner Umgebung nicht mehr zuerkennen oder gar aggressiv, enthemmt, gereizt oder depressiv auf vertraute Personen zu reagieren, wird die Belastung für die Angehörigen von Demenzkranken extrem hoch.

Pflege bei Demenz ist individuell

Als häufigster Grund für den Einzug ins Pflegeheim gilt Demenz. Demenzkranke Menschen benötigen anfangs zwar eher Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben, die auch von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst geleistet werden kann, doch kann auch im pflegerischen Bereich ein Hilfebedarf entstehen. Die perfekte Pflegeart für Demenzkranke gibt es nicht. Das Pflegeangebot muss individuell an die Bedürfnisse des Betroffenen angepasst werden. Dies kann ambulant oder stationär erfolgen. So gibt es die Möglichkeit des Betreuten Wohnens für Demenzkranke, 24-Stunden-Betreuung oder Pflegeeinrichtungen für Tagespflege ebenso wie die Betreuung in Demenzstationen in Pflegeheimen. Für Demenzkranke können Validation und Snoezelen als geeignete Therapien geeignet sein, durch die das Wohlbefinden des Patienten verbessert wird.

Nachpflege

Bei ambulanten Operationen ist eine Nachpflege für den Genesungsprozess essentiell notwendig. Die Heilung der Wunde muss überwacht werden, ebenso wie die Tatsache, ob die Beschwerden entsprechend der ärztlichen Prognose abklingen. Je nach Größe der Operationswunde kann im Rahmen der Nachpflege ein Verbandswechsel notwendigerweise vollzogen werden.

Möglichkeiten zur Nachpflege

Patienten können entweder ins Krankenhaus bzw. das Operationszentrum zurückbeordert werden, um die Nachpflege dort durchführen zu lassen, oder alternativ einen ambulanten, häuslichen Pflegedienst beauftragen, der nach Hause kommt und im Rahmen der Nachsorge sowohl die Wunde kontrolliert als auch den Verband gegebenenfalls wechselt. Im Normalfall werden die Kosten der Nachpflege von der Krankenkasse übernommen. Die Nachpflege hat zum Ziel, dem Operierten schnellstmöglich das gleiche Maß an Selbstständigkeit wie vor der Operation zurück zu bringen.

Die Bedeutung der Nachpflege

Die Nachpflege setzt bereits unmittelbar nach der ambulanten Operation mit dem Rücktransport des Operierten ein, da bei den meisten Narkosearten erst nach einigen Stunden die aktive Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist. Häufig ist es sinnvoll, wenn den Operierten zu Hause jemand erwartet, der neben der professionellen Nachpflege des Pflegedienstes alltägliche Aufgaben wie das Kochen oder Wäsche waschen übernehmen kann. Denn je nach Operationsart und je nach Lage und Größe der Narbe können selbst einfachste Tätigkeiten für den Operierten ungeheuer anstrengend bis nicht zu bewältigen sein.