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Pflegedienst Badenstedt

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Pflegegrad 1- Voraussetzungen und Leistungen

Die Umstellung des ehemaligen Pflegestufen-Systems auf Pflegegrade, hat die Anspruchsgruppen derjenigen Menschen, die Leistungen aus der Pflegekasse erhalten und beispielsweise die Dienste eines Pflegedienst in Anspruch nehmen können, erweitert. Doch welche Voraussetzungen liegen einer Einstufung in den Pflegegrad 1 zugrunde und welche Leistungen stehen dem Pflegebedürftigen zu?

Was macht den Pflegegrad 1 aus und welche Voraussetzungen hat die Einstufung?

In den Pflegegrad 1 wird eingeordnet, wer in seinem Alltag und seiner Selbstständigkeit nur geringfügig eingeschränkt ist und in der Folge nur einen geringen Hilfebedarf haben. Erfasst werden Personen, die im Alltag etwas Unterstützung brauchen. So werden beispielsweise Demenzkranke in Folge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes in der Pflegestufe 1 berücksichtigt. Auch Personen
mit Restlähmungen nach einem Schlaganfall können den Voraussetzungen des Pflegegrad 1 entsprechen. Kriterien wie Mobilität, Fähigkeit zur Selbstversorgung, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, sowie weitere Kriterien werden anhand eines Punktesystems durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen beurteilt. Wird bei dieser Begutachtung eine Punktzahl von mindestens 12,5 und weniger als 27 erreicht, kann der Pflegegrad 1 anerkannt werden.

Welche Leistungen stehen Menschen mit Pflegegrad 1 zu?

Versicherte mit dem Pflegegrad 1 haben aufgrund ihres geringen Pflegebedarfs keinen Anspruch auf Pflegegeld. Auch die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder die häusliche Pflege durch einen Angehörigen werden nicht vergütet. Doch die Versicherten können den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen, der monatlich 125 Euro beträgt. Dieser Betrag kann für die unterschiedlichsten Dinge wie eine Haushaltshilfe oder eine Tages- oder Nachtpflege durch einen Pflegedienst genutzt werden. Versicherte mit dem Pflegegrad 1 können außerdem die sogenannte Überleitungspflege für maximal 4 Wochen bzw. 1612 Euro nutzen. Zudem steht Personen mit Pflegegrad 1 eine einmalige Zahlung bis zu 4000 Euro für eine Wohnraumanpassung, sowie ein monatlicher Betrag von 40 Euro für medizinische Hilfsmittel zu.