Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
30455 Hannover

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Pflegebedürftige

Haushaltshilfe

Personen, die bei der Haushaltsführung hilfebedürftige Personen unterstützen und begleiten, werden Haushaltshilfen genannt.

Haushaltshilfe und gesetzliche Krankenversicherung

Die Finanzierung einer Haushaltshilfe wird unter bestimmten Vorzeichen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In Fällen, in denen der Hilfebedürftige behindert ist, aus medizinischen Gründen seinen Haushalt nicht führen kann oder von einer Behinderung bedroht wird, ist dies der Fall. Eine Haushaltshilfe kann auch gestellt werden, wenn sich ein Bedürftiger in stationärer Behandlung befindet und daher an der selbstständigen Haushaltsführung gehindert wird. Natürlich gilt dies nur dann, wenn keine andere Person in diesem Haushalt lebt, die die Haushaltsführung übernehmen könnte. Eine Ausnahme bilden Haushalte, in denen Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leben.

Haushaltshilfe bei Pflegebedürftigkeit

Viele Pflegebedürftige benötigen die Hilfe einer Hauswirtschafterin oder Haushaltshilfe für die Führung des Haushaltes, welche jedoch im Rahmen der Pflegestufenbegutachtung selten bewilligt wird. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, eine private Haushaltshilfe zu beschäftigen.

Palliativpflege

Terminale Pflege und auch Palliativpflege übernimmt die Pflege von Patienten, die lebensbedrohlich oder unheilbar krank sind.

Palliativpflege – die Ziele

Im letzten Lebensabschnitt soll die Palliativpflege zur Verbesserung der Lebensqualität von Patient und Angehörigen beitragen und eine fachgerechte Betreuung liefern. Körperliche und psychische Belastungen und Leiden sollen durch die palliative Pflege gelindert werden. Insbesondere die sterbebegleitende Palliativpflege orientiert sich besonders stark an den Wünschen und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen.  Die in der normalen Pflege vordergründig notwendigen Pflegemaßnahmen werden in der Palliativpflege als zweitrangig angesehen, da nur das subjektive Wohlbefinden des Patienten im Mittelpunkt steht. Als Teil des Lebens wird in der Palliativpflege auch der Tod gesehen und akzeptiert. Dieser soll allerdings nicht unter allen Umständen verhindert werden, auch wenn die Palliativpflege keinesfalls als Teil aktiver Sterbehilfe zu sehen ist. In der Konzeption der palliativen Pflege sind weder lebensverkürzende noch lebensverlängernde Maßnahmen vorgesehen.

Palliative Pflege – die Bedürfnisse

Die Palliativpflege ist eine bedürfnisorientierte sowie sterbebegleitende Pflege und bezieht sich auf unterschiedliche Bereiche. So wird zum einen den körperlichen Bereichen wie Müdigkeit, Übelkeit und Schmerzen Rechnung getragen, zum anderen aber auch den psychosozialen Aspekten wie Trauer, Wut und Hoffnungslosigkeit sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Angehörigen. Diese Faktoren zu lindern und Wege zum Umgang mit belastenden Situationen zu zeigen, gehört zur Palliativpflege dazu. Ebenso finden auch spirituelle Aspekte in der palliativen Pflege ihren Platz. Schließlich werden Betroffene mit dem Tod konfrontiert und ziehen Lebensbilanz. Damit muss sich die Palliativpflege entsprechend der seelsorgerischen Aufgabe beschäftigen, wobei auf die kulturellen und religiösen Eigenarten eines jeden Pflegebedürftigen Rücksicht zu nehmen ist. In letzter Instanz unterstützt die Palliativpflege Betroffene bei allen unerledigten Dingen des sozialen Lebens wie die Erstellung von Testamenten oder ähnlichem.

Allerdings bietet nicht jedes Pflegeheim auch die palliative oder sterbebegleitende Pflege an. Jedoch haben viele Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge mit anderen Einrichtungen oder Hospizen, die Pflegebedürftige übernehmen können, wenn sich der Gesundheitszustand drastisch verschlechtert.

Tagespflege

Patienten in der Tagespflege werden tagsüber durch qualifiziertes Pflegepersonal in einer Einrichtung betreut. Die Nächte allerdings verbringt der Pflegebedürftige in der vertrauten Umgebung der eigenen Vier-Wände.

Soziale Kontakte und Tagespflege

Geselligkeit und Gemeinschaft können die Patienten der Tagespflege erfahren, ebenso wie sie Kontakte zu anderen Pflegebedürftigen knüpfen kann. Im Idealfall fühlen sich die Pflegebedürftigen wie in einem zweiten Zuhause. Die relativ normale Gestaltung des Tagesablaufes steht in der Tagespflege an oberster Stelle. Die Pflegebedürftigen sollten in alltägliche Aktivitäten wie Tisch decken oder Einkaufen aktiv einbezogen werden, denn ein normaler Tagesablauf ist für die pflegebedürftigen Menschen ebenso wichtig, wie soziale Kontakte zu knüpfen.

Die Tagespflege und das Leistungsspektrum

Die von den Tagespflegeeinrichtungen angebotenen Leistungen lassen sich in pflegerische und soziale Betreuung sowie die Mahlzeiten unterteilen. Innerhalb der sozialen Betreuung bieten die Tagespflegeeinrichtungen Leistungen wie Zeitungsrunden, Gesprächsrunden, gemeinsames Singen, Gymnastik, Gedächtnistraining, Ausflüge, Spaziergänge und andere Freizeitaktivitäten an. In der betreuenden Tagespflege geht es dann um alle Leistungen rund um Behandlungen, Gehübungen, Körperpflege, Toilettentraining, Medikamententraining und vieles andere. Zu den angebotenen Mahlzeiten zählen in der Regel das Frühstück und das Mittagessen. Auf Wunsch können auch Nachmittagskaffee und Abendessen abgedeckt werden. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Pflegepatienten wie vegetarische oder vegane Mahlzeiten oder Diätkost sollten dabei Berücksichtigung finden. Einige Tagespflegeeinrichtungen bieten darüber hinaus weiterführende Leistungen wie einen Hol- und Bringdienst, Informationen zu sozialen Diensten, Hausbesuche im Rahmen einer ambulanten Pflege sowie der Kontakt zu den Fachärzten und Hausärzten an

Langzeitpflege

Häufig bedürfen Patienten für einen Zeitraum der 90 Tage übersteigt oder es ist bereits abzusehen, dass der Pflegebedürftige wahrscheinlich nie mehr ohne die Hilfe einer Pflegeperson auskommen wird. In diesen Fällen spricht man von einer Langzeitpflege, welche in zwei Phasen unterschieden wird. Während im ersten Jahr der Pflege (der ersten Phase) die Hilfen auf eine Befähigung hin ausgerichtet werden, macht man in der zweiten Phase ab dem 365. Tag, also nach Beendigung des ersten Pflegejahres, hier meist Abstriche. Oftmals geht es dann eher um erhaltende oder auch palliative Pflegeintervention. Die Langzeitpflege wird in der Regel von professionellem Personal in einem Pflegeheim geleistet.

Langzeitpflege und ihre Ursachen

Meist sind degenerative und/oder chronische Erkrankungen die Ursache für eine Langzeitpflege. Auslöser können beispielsweise Alzheimer, multiple Sklerose, Parkinson oder Morbus Huntington sowie viele andere schwerwiegende Erkrankungen sein. Die Langzeitpflege zielt darauf ab, dem Pflegebedürtigen nach Möglichkeit seine Lebensqualität zu erhalten oder mittels z. B. Schmerzlinderung und Therapien unterschiedlicher Art zu verbessern. Gleichzeitig wird versucht eine Verschlimmerung der Erkrankungen bzw. deren Fortschreiten weitestgehend zu verhindern. Leider endet die Langzeitpflege meist mit dem Ableben des Pflegebedürftigen. Deshalb umfasst das Konzept der Langzeitpflege immer auch die Angehörigen, die auf das unweigerliche Ende vorbereitet werden sollen.