Im Dienstleistungssektor angesiedelte Unternehmen, die sich als Seniorendienst bezeichnen, sind auf die Wünsche und Bedürfnisse von Senioren ausgerichtet. Die reine Betreuung in den heimischen vier Wänden ist Aufgabe des Seniorendienstes. Senioren, die der Meinung sind, Unterstützung zu benötigen, können sich an einen regionalen Seniorendienst wenden, um ganz individuelle Hilfe zu vereinbaren. Sollten die Hilfeleistungen von einem Arzt verschrieben worden sein, so können die Kosten für den Seniorendienst bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Wenn ein Aufenthalt in einem Heim hinausgezögert werden soll, so bietet sich die Inanspruchnahme eines Seniorendienstes generell an.
Von Anbieter zu Anbieter können der Leistungsumfang und die Kosten des Seniorendienstes variieren. Hilfe bei den alltäglichen Dingen des Lebens wie Nahrungsaufnahme, Lagern, Ankleiden, Mobilisation und Toilettengang bieten fast alle Seniorendienste an. Auch bei einfachen Besorgungen, wie Einkaufen, Wäsche waschen oder Betten beziehen, unterstützen die meisten Seniorendienste. Für Ausflüge wie Theater oder Museumsbesuch können ebenfalls Betreuer organisiert werden. Eine Verfügbarkeit des Seniorendienstes rund um die Uhr gehört im Allgemeinen zum Service dazu. So sind Senioren auch bei Notfällen in der Nacht gut versorgt.
Im Bezug auf Krankenversicherungen wird mit dem Begriff Zuzahlung, auch Selbstbeteiligung, Kostenbeteiligung oder Selbstbehalt, der Anteil an Kosten bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer selber tragen muss. Entsprechend bezieht sich der Begriff Zuzahlung auf den Teil der finanziellen Aufwendungen, der von der Krankenkasse nicht erstattet wird.
Bereiche, in denen grundsätzlich eine Zuzahlung geleistet werden muss, sind Krankenhausaufenthalte, Heilmittel, Hilfsmittel, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Aufwendungen für häusliche Krankenpflege, Fahrkosten und Haushaltshilfen. Auch die Zahlung der Praxisgebühr je Quartal, Zahlungen für Arzneimittel sowie Reha- und Präventionsmaßnahmen müssen vom Patienten erbracht werden. Die jeweilige Zuzahlung, die der Patient leisten muss, beziffert sich grundsätzlich auf 10 %, wobei maximal 10 Euro mindestens aber 5 Euro gezahlt werden müssen.
Ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung kann bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Dieser kann allerdings nur dann Erfolg haben, wenn eine Belastungsgrenze innerhalb des Kalenderjahres erreicht worden ist. Diese Belastungsgrenze liegt bei chronisch Kranken bei 1 %, bei allen anderen Patienten bei 2 %, des Bruttojahreseinkommens. Es ist allerdings wichtig, dass Patienten alle Zahlungsbelege aufbewahren, da die Belastungsgrenze der Zuzahlung erst im Nachhinein wirksam wird. Ein Versicherter, der innerhalb des Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht, wird für den Rest des Kalenderjahres von der Zuzahlung befreit. Frühere Regelungen wie Härtefall- oder Überforderungsklausel sind durch die Regelung der Belastungsgrenze ungültig geworden.