Grundsätzlich werden folgende Pflegearten unterschieden:
Die Kurzzeitpflege ist eine Pflegeart, die zeitlich begrenzt bei Notfällen oder als Übergangslösung eingesetzt wird. Die Dauer ist hier auf 28 Tage begrenzt. Eine Kurzzeitpflege kann durchaus kurzfristig benötigt werden.
Bei diese beiden Pflegearten werden die Pflegebedürftigen teilstationär betreut. Diese Pflegeart dient vorrangig der Entlastung von pflegenden Angehörigen und findet entweder tagsüber oder nachts statt.
Die Verhinderungspflege kann genau wie die Kurzzeitpflege ein Mal jährlich für die Dauer von maximal 28 Tage genutzt werden. Gedacht ist diese Pflegeart für pflegende Angehörige, damit diese Zeit für einen Urlaub oder ähnliches bekommen.
Bei der Vollzeitpflege handelt es sich um eine 24-Stunden-Betreuung. Sie umfasst pflegerische Betreuung, Hilfe und Unterstützung im Haushalt rund um die Uhr. Meist wird der pflegenden Person eine Wohnmöglichkeit im Haushalt offeriert, damit die Person jederzeit zur Verfügung stehen kann. Für Menschen, die nicht in ein Pflegeheim möchten, kann eine 24-Stunden-Pflege eine freundliche Alternative darstellen, um im gewohnten Umfeld versorgt zu werden.
Die Pflegeart des Hausnotrufes wird von ambulanten Diensten unterstützt. Der Pflegebedürftige behält so ein möglichst großes Maß an Autonomie. Ein Sender, den die Pflegebedürftigen um den Hals oder am Arm tragen, kann im Notfall mit einem Klick auf den Notrufknopf aktiviert werden. Damit wird der zuständige ambulante Pflegedienst sofort benachrichtigt und kann umgehend tätig werden.
Diese Pflegeart steht für eine Pflege, die das gewohnte Maß übersteigt, da beispielsweise eine 24-Stunden-Überwachung, künstliche Beatmung oder ein extrem hoher Personalaufwand notwendig ist, um eine fachgerechte Pflege zu sichern.
Eine spezielle Form der Krankenpflege stellt die Intensivpflege dar, welche immer dann zur Anwendung kommt, wenn die Körperfunktionen eines Patienten so stark eingeschränkt sind, dass eine ständige Unterstützung bzw. Überwachung notwendig wird.
Die Intensivpflege umfasst die Bereiche Neurologie, Internistik, Chirurgie und Traumatologie. Im Vergleich zur “normalen” Krankenpflege entsteht bei der Intensivpflege ein höherer Aufwand an pflegerischen Leistungen. Vitalfunktionen müssen häufig überwacht werden, wodurch ein höherer Personalaufwand und eine Vielzahl technischer Geräte erforderlich werden.
Die Verkürzung von Liegezeiten und andauernde Kosteneinsparungen auf Intensivstationen haben der ambulanten Intensivpflege einen immer größeren Stellenwert eingebracht. Weitere Gründe für eine immer häufigere Betreuung der Intensivpatienten zu Hause können soziale Aspekte wie das Leben in den eigenen vier Wänden sein. Die Betreuung von Beatmungspatienten ist die häufigste Leistung in der ambulanten Intensivpflege. Trotz der erheblichen Einschränkungen im Alltag wird den Patienten so ein Stück Normalität gesichert. Meist sind ambulante Intensivpflegedienste ausschließlich auf spezielle Pflegebereiche spezialisiert, die in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Krankenhäusern und Ärzten die Pflege abdecken.
Dem Patienten wird aufgrund von § 37 SGB V ein Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege zugestanden, sofern diese Krankenhausbehandlungen vermindert oder verkürzt. Gleiches gilt auch für die häusliche Intensivpflege. Der zeitliche Rahmen, den die Intensivpflegekraft beim Patienten verbringt, kann von einigen Stunden bis zu einer Rundumbetreuung reichen.