Für pflegebedürftige, ältere Menschen gibt es verschiedene Wohnformen, in denen pflegerische Betreuungselemente mit einem normalen Wohnumfeld verbunden werden. Die Wohnformen unterscheiden sich im Grad des Betreuungsaufwandes. Entsprechend gibt es voll- und teilstationäre als auch ambulante Wohnformen, mit denen sich das Wohnen im Alter an die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anpassen lässt.
Zu den voll- und teilstationären Wohnformen zählt die Unterbringung in einem Pflegeheim, einem Seniorenheim, einem Altenheim und einem Altenpflegeheim. Pflegebedürftige werden hier bis zu 24 Stunden intensiv betreut. Es ist aber auch eine Kurzzeitpflege, eine Nachtpflege oder eine Tagespflege möglich. Vor allem bei sehr schweren Pflegefällen werden diese Wohnformen gewählt.
Die Pflege von pflegebedürftigen Personen zu Hause wird als ambulante Pflege bezeichnet. In diesen Fällen bleibt die Wohnform unverändert, da der Patient in den eigenen Vier-Wänden verbleibt. Bestimmte Pflegedienstleistungen werden im bekannten Umfeld durchgeführt, was für eine vertraute Atmosphäre und eine optimale häusliche Pflege bürgt. Bei dieser Wohn- und Pflegeform kommt ein Pflegedienst zum Bedürftigen ins Haus. Die Pflege umfasst unter anderem Hausnotruf, Waschen, Nahrungszubereitung und Essen auf Rädern.
Beim betreuten Wohnen für Senioren haben ältere Menschen die Möglichkeit, eine Wohnung in einer Pflegeeinrichtung zu beziehen und optional bei Bedarf Betreuungsleistungen zu buchen. Vom Hausnotruf bis zum Essensbringdienst wird alles geboten.
Ein relativ neues Wohnkonzept stellt die Senioren WG bzw. Senioren Wohngemeinschaft für das Wohnen im Alter dar. In der Senioren WG leben ältere Personen mit Mitbewohnern der gleichen Altersstufe zusammen. Zu einem Alten- oder Pflegeheim stellen die Senioren WGs eine gute Alternative dar.
Unter anderem zählen folgende Aspekte zu den Vorteilen einer Senioren WG:
Zu den Nachteilen einer Senioren WG zählen:
Die Unterbringung in einer Senioren WG ist natürlich mit Kosten verbunden. Diese richten sich nach der Anzahl der Bewohner und dem Mietspiegel der jeweiligen Stadt. Jedoch sinkt der Preis für einen Quadratmeter Wohnfläche häufig mit zunehmender Größe der Wohnung. Je nach Wohnlage und Bundesland können 300 bis 500 Euro pro Bewohner ausreichen, um eine geeignete Wohnung für die Seniorenwohngemeinschaft zu finden.
Die Bedürftigkeit der einzelnen Bewohner ist ausschlaggebend für die Anforderungen an die Senioren WG. Allerdings sollte bei der Wohnungswahl von vorne herein auf Barrierefreiheit geachtet werden. Im Umfeld der Wohnung sollten Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Ärzte, Bahn- und Bushaltestellen sowie Angebote zur Freizeitgestaltung vorhanden und möglichst zu Fuß für die Bewohner leicht erreichbar sein.
Die vollstationäre Pflege oder Dauerpflege nehmen Pflegebedürftige in Anspruch, wenn die pflegebedürftigen Senioren in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, in denen eine Versorgung bei Tag und Nacht gewährleistet wird. Die Dauerpflege ist gemäß §43 SGB XI gegenüber einer teilstationären und ambulanten Pflege als nachrangig anzusehen. Senioren, die eine Pflegeeinrichtung beziehen wollen, werden aus diesem Grund vorher einer Überprüfung des MDK unterzogen. Bestätigt der MDK, dass die Dauerpflege sinnvoll ist, so wird die entsprechende Pflegestufe bewilligt bzw. die Pflegestufe für die stationäre oder ambulante Pflege umgewandelt. Die Pflegekosten erhöhen sich mit einem Umzug in ein Pflegeheim entsprechend. Eine erneute Überprüfung durch den MDK ist für Patienten der Pflegestufe 3, die die Dauerpflege beanspruchen wollen, nicht vorgesehen.
Die Überprüfung durch den MDK soll sicherstellen, dass die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen kann, sondern eine Dauerpflege notwendig ist. Ist eine ambulante Pflege aufgrund besonderer Situationen im Einzelfall wie die Überforderung der pflegenden Person, das Fehlen einer geeigneten Pflegekraft, die Verwahrlosung des Pflegebedürftigen, Fremd- oder Eigengefährdung nicht mehr möglich, so wird einer Dauerpflege zugestimmt werden. Wird die Dauerpflege vom MDK nicht als notwendig angesehen und möchte der Pflegebedürftige trotzdem in eine Pflegeeinrichtung ziehen, so erhält er von der Pflegekasse lediglich einen der Höhe der Pflegesachleistung entsprechenden Zuschuss.