Mittlerweile ist der Begriff Wohlfahrtspflege als solcher nicht mehr gebräuchlich. Heutzutage spricht man stattdessen über die “freie Wohlfahrtspflege”.
Zu Zeiten der Weimarer Republik wurde die Wohlfahrtspflege durch die Armenfürsorge durchgeführt. Die Mitarbeiterinnen der Armenfürsorge trugen die Bezeichnung Wohlfahrtspflegerinnen und waren beim Staat angestellt, um die amtliche Wohlfahrtspflege durchzuführen.
Als “freie Wohlfahrtspflege” wird die Gesamtheit aller sozialen, gemeinnützigen Hilfen bezeichnet. Dazu zählen auf Organisationen und Vereinigungen, die auf Basis einer christlichen oder humanitären Weltanschauung eine Förderung des gesellschaftlichen oder individuellen Wohls zum Ziel haben. In Deutschland wird die “freie Wohlfahrtspflege” von folgenden sechs großen Dachverbänden getragen:
– die Caritas
– die Arbeiterwohlfahrt (AWO)
– das Deutsche Rote Kreuz
– die Diakonie
– der Paritätische Wohlfahrtsverband
Diese Spitzenverbände sind selbstlos in der “freien Wohlfahrtspflege” tätig und verfolgen keinen wirtschaftlichen Eigenzweck.
Diese Dachverbände haben insbesondere im Bereich der Seniorenarbeit eine große Bedeutung, da sie im Gegensatz zu privaten Pflegeanbietern meist an möglichst geringer Kostenentwicklung interessiert sind.