Die Berechnung zur Pflegestufeneinstufung wird durch den Pflegeaufwand beschrieben. Für die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe muss ein bestimmter Pflegebedarf pro Tag notwendig sein. Die Zeit, die für die Pflege eines pflegebedürftigen Patienten aufgewendet werden muss, ist Maßstab für die Höhe der jeweiligen Pflegestufe.
Pflegestufe 1:
Der Patient benötigt am Tag mindestens einmal Hilfe bei zwei pflegerischen Verrichtungen. Mehrmals pro Woche wird zudem Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt. Der Zeitaufwand der Pflege muss täglich insgesamt 90 Minuten betragen. Allerdings muss der Pflegeaufwand mehr als 45 Minuten übersteigen und damit deutlich überwiegen.
Pflegestufe 2:
Der Patient benötigt dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Pflege. Mehrmals pro Woche benötigt der Patient zudem Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der tägliche Pflegeaufwand muss einen Zeitrahmen von drei Stunden ausmachen, davon müssen mindestens zwei Stunden täglich für pflegerische Tätigkeiten aufgewandt werden und damit deutlich überwiegen.
Pflegestufe 3:
Der Patient benötigt eine rund um die Uhr Betreuung. Wenn in jeder Nacht mindestens ein Pflegeeinsatz notwendig wird, so liegt ein nächtlicher Pflegebedarf vor, der die Nachtruhe des Pflegepersonals unterbricht. Zusätzlich wird mehrere Male pro Woche eine hauswirtschaftliche Betreuung notwendig. In dieser Pflegestufe sind täglich mindestens fünf Stunden für die Betreuung aufzuwenden, wobei der Pflegeaufwand mindestens vier Stunden umfassen muss.
Die Pflege einer pflegebedürftigen Person kann sowohl zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst, als auch in stationären Einrichtungen wie Seniorenwohnheimen, Pflegeheimen oder Einrichtungen für betreutes Wohnen durchgeführt werden.
Die Pflegestufe III+ wird häufig auch als Härtefall ausgewiesen, bei dem es sich um eine besondere Stufe der Pflegebedürftigkeit handelt. Der Härtefall wird durch die Richtlinien der Hri (Pflegekassen) geregelt. Diese Richtlinien beschreiben einen Härtefall als eine Pflegebedürftigkeit, deren Dauer, Art und Rhythmus der benötigten Pflege weit über die Notwendigkeiten der Pflegestufe 3 hinausgehen.
Wenn ein außergewöhnlicher großer Pflegeaufwand anfällt, so liegt ein Härtefall vor. Dabei übersteigen Härtefälle das übliche Maß der in Pflegestufe III festgelegten Pflegeleistungen. In der Regel muss die Grundpflege gleichzeitig durch mehrer Pflegekräfte durchgeführt werden oder der Hilfebedarf übersteigt in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege täglich mehr als sieben Stunden.
Für Härtefälle sieht der Gesetzgeber vor, dass Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege bis zu einer Gesamthöhe von 1918 Euro sowie für vollstationäre Versorgung bis zu 1750 Euro gewährt werden können. Als beispielhaft ist die Pflege als Sterbebegleitung zu sehen. Allerdings dürfen von der Pflegekasse gemäß § 36 Abs. 4 nur maximal 3% aller versicherten Pflegebedürftigen Leistungen als Härtefall bewilligt erhalten.
Bei 90% aller Darmkrebserkrankungen gehen auf ein kolorektales Karzinom zurück, so dass meist der Dickdarm oder der Mastdarm betroffen sind. In Deutschland ist Darmkrebs die zweit häufigste unter den Krebserkrankungen. Eine Diagnose erfolgt in der Regel mittels Darmspielgelungen und Tastuntersuchungen.
Auslöser für Darmkrebs können verschiedene vererbbare Gen-Defekte sein. Insbesondere für Patienten, die unter chronischen Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa leiden, besteht ein erhöhtes Darmkrebsrisiko. Äußere Faktoren wie fettreiche, salzhaltige Ernährung, Übergewicht, Nikotingenuss und Bewegungsmangel können die Wahrscheinlichkeit einer Darmkrebserkrankung erhöhen.
Blut im Stuhl ist das einzige Anzeichen, dass im frühen Stadium auf Darmkrebs schließen lässt. Darmkrebs kann auch mit einem ständigen Wechsel von Durchfall und Verstopfung sowie einer Veränderung des Stuhlgangs einhergehen. Auch Schmerzen, Blähungen, Gewichts- und Appetitverlust und Bauchraumverhärtungen sind für das Krankheitsbild symptomatisch.
Zu Beginn der Darmkrebsbehandlung muss zunächst die operative Entfernung der Tumorzellen stehen. Strahlen- und Chemotherapie kommen dann in einem fortgeschrittenen Stadium zum Einsatz. Falls der Darmkrebs schon auf die Leber ausgestrahlt haben sollte, können diese Metastasen durch eine Lasertherapie besiegt werden. Nach dem Abklingen des Darmkrebses sind regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen angeraten, um den Krankheitsverlauf zu kontrollieren und ein Wiederausbrechen zu verhindern. Nach der Operation müssen Darmkrebspatienten nicht auf künstliche Nahrung umsteigen. Allerdings sollte auf die Essgewohnheiten bewusst geachtet werden. Bei Pflegebedürftigen Darmkrebspatienten fallen die Pflegemaßnahmen aufgrund des künstlichen Darmausganges umfangreicher aus. Damit wird ein spezieller Pflegeaufwand notwendig.