Geborgenheit in Ihrem Zuhause

Hilfebedürftige

Betreuungsrecht

Ein Teil des Familienrechts ist das Betreuungsrecht, welches 1992 eingeführt wurde. Im Betreuungsrecht wird die rechtliche Vertretung für Hilfebedürftige geregelt. Ein zentrales Anliegen gemäß Betreuungsrecht ist ein möglichst selbstbestimmtes Leben für die Betreuten.

Voraussetzungen für eine Betreuung gemäß Betreuungsrecht

Hilfebedürftige Menschen – also Personen mit einer Suchtkrankheit, einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung – besitzen nach dem Betreuungsrecht ein Anrecht auf Betreuung, sofern sie außer Stande sind, Teile des alltäglichen Lebens zu bewältigen und somit auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Alle anderen Hilfsmöglichkeiten wie soziale Dienste und Familie müssen ausgeschöpft werden, bevor nach dem Betreuungsrecht eine Betreuung eingerichtet werden kann. Gegen den Willen einer geschäftsfähigen Person ist keine Betreuung möglich.

Auswahl eines Betreuers gemäß Betreuungsrecht

Die Betreuungskraft wird gemäß Betreuungsrecht vom Vormundschaftsgericht bestellt. Allerdings kann die hilfebedürftige Person eigene Vorschläge für die Wahl des Betreuers machen, an die sich das Gericht gebunden sieht. Angehörige, nachstehende Personen, Mitglieder eines Betreuungsvereins oder Berufsbetreuer sind als Betreuer geeignet und können als solche bestellt werden.

Auswirkungen auf die Betreuten laut Betreuungsrecht

Eine automatische Entmündigung des Betreuten sieht das Betreuungsrecht nicht vor. Nach Möglichkeit sollten alle Tätigkeiten des Betreuers vorab mit dem Betreuten abgesprochen werden. Der Betreuer muss dem Betreuungsrecht entsprechend immer im Sinne des Klienten handeln. So darf der Betreuer beispielsweise nicht gegen eine vorliegende Patientenverfügung verstoßen.

Haushaltshilfe

Personen, die bei der Haushaltsführung hilfebedürftige Personen unterstützen und begleiten, werden Haushaltshilfen genannt.

Haushaltshilfe und gesetzliche Krankenversicherung

Die Finanzierung einer Haushaltshilfe wird unter bestimmten Vorzeichen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. In Fällen, in denen der Hilfebedürftige behindert ist, aus medizinischen Gründen seinen Haushalt nicht führen kann oder von einer Behinderung bedroht wird, ist dies der Fall. Eine Haushaltshilfe kann auch gestellt werden, wenn sich ein Bedürftiger in stationärer Behandlung befindet und daher an der selbstständigen Haushaltsführung gehindert wird. Natürlich gilt dies nur dann, wenn keine andere Person in diesem Haushalt lebt, die die Haushaltsführung übernehmen könnte. Eine Ausnahme bilden Haushalte, in denen Kinder unter 12 Jahren sowie Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leben.

Haushaltshilfe bei Pflegebedürftigkeit

Viele Pflegebedürftige benötigen die Hilfe einer Hauswirtschafterin oder Haushaltshilfe für die Führung des Haushaltes, welche jedoch im Rahmen der Pflegestufenbegutachtung selten bewilligt wird. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, eine private Haushaltshilfe zu beschäftigen.

Wohnen Plus

Wohnen Plus” stellt eine Wohnform dar, für die es viele Bezeichnungen gibt. Gemeint ist damit wie auch beim “Betreuten Wohnen” oder beim “Wohnen mit Service” eine Möglichkeit, die es Senioren ermöglicht, in geschützter Atmosphäre selbstständig zu leben, auch wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Vielfalt des “Wohnen Plus”

Beim “Wohnen Plus” geht es allerdings nicht nur um pflegebedürftige und ältere Menschen. Auch Jugendliche und Erwachsene mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen können in betreuten Wohnformen untergebracht werden. Im Allgemeinen hat diese Wohnform den Vorteil, dass Hilfebedürftige durch Sozialarbeiter, Therapeuten, Pflegern oder ähnlichen Personenkreisen in ihrem alltäglichen Leben betreut und unterstützt werden.

Ein Service im Alter – “Wohnen Plus”

Viele Pflegeheime bieten einen betreuten Wohnbereich an. Dieser kann z. B. ein Wohnhaus mit einzelnen, getrennten Wohnbereichen oder eine Bungalowanlage sein. Solche kombinierten Seniorenwohnanlagen bieten den Vorteil, dass kein Umzug erforderlich wird, sollte sich die Pflegebedürftigkeit erhöhen. Die Versorgung kann im eigenen Wohnraum erfolgen und ein möglichst eigenständiges Leben kann erhalten bleiben.

Individuell Wohnen mit “Wohnen Plus”

Senioren haben im Rahmen von “Wohnen Plus” die Möglichkeit, ausgewählte, einzelne Leistungen von Pflegeanbietern zu beauftragen. So kann frei gewählt werden, ob man sich selber versorgen möchte, das Essen frei Haus geliefert wird oder man im Restaurant speisen möchte. Zudem werden fast immer ein vielfältiges Freizeitangebot sowie Therapien aus unterschiedlichen Bereichen angeboten.

Essen auf Rädern

Essenbringdienst, Menüservice oder “Essen auf Rädern” bezeichnen die regelmäßige Anlieferung von fertigen Mahlzeiten in die Wohnungen von Pflegebedürftigen und Senioren. Essen auf Rädern wird von vielen Wohlfahrtsverbänden und ambulanten Pflegediensten angeboten, um alten Menschen die Möglichkeit zu geben, sich zu versorgen, auch wenn sie ihre Mahlzeiten nicht mehr selbstständig zubereiten können.

Von der Hausmannskost zur mobilen Spezialkost

Die Qualität und Auswahl beim Essen auf Rädern sind sehr unterschiedlich. Neben gewöhnlichen Hauptmahlzeiten werden häufig auch vegetarische Kost, Diabetikerkost oder laktosefreie Speisen angeboten. Über einen Speiseplan kann eine Menüauswahl erfolgen, so dass der Hilfebedürftige sich seine Speisen individuell zusammenstellen kann. Das Essen wird in Thermobehältern angeliefert. Alternativ können auch für mehrere Tage Tiefkühlspeisen bestellt werden, die der Hilfebedürftige dann selbst erhitzen kann.

Menüservices – die finanziellen Aspekte

So vielfältig, wie das Essensangebot ist, so unterschiedlich sind die Preise von Essen auf Rädern. Die Kosten liegen laut Stiftung Warentest zwischen 2,35 und 10 Euro pro Hauptmahlzeit. Eine finanzielle Unterstützung für Essen auf Rädern können Bedürftige gemäß §79 SGB XII vom Sozialamt erhalten.

Essen auf Rädern – alltägliche Unterstützung

Mobiles Essen erleichtert vielen älteren Menschen den Alltag enorm. Der Einkauf entfällt, es muss nicht gekocht werden und der Abwasch entfällt ebenfalls. Auch wenn diese Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können, sind die Betroffenen so fähig weiterhin selbstständig zu wohnen, so dass ein Umzug ins Pflegeheim häufig verhindert oder hinausgezögert werden kann.