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Härtefall

Pflegestufe III+

Als Härtefall wird häufig die Pflegestufe III+ bezeichnet. In diese Pflegestufe wird ein Pflegebedürftiger eingestuft, wenn seine Pflegebedürftigkeit in Dauer, Art und Rhythmus über die Anforderungen der Pflegestufe III hinausgeht.

Pflegeaufwand bei Pflegestufe 3+

Im Bereich der Grundpflege inklusive Mobilität, Ernährung und Hygiene überschreitet der zeitliche Pflegeaufwand für den Pflegebedürftigen in der Pflegestufe III+ in der Regel sieben Stunden am Tag oder es werden gleichzeitig mehrere Pflegekräfte benötigt, um eine fachgerechte Pflege zu gewährleisten.

Pflegestufe III+ – die gesetzliche Grundlage

Für die Härtefallregelung der so genannten Pflegestufe III+ stellt § 36 SGB XI die gesetzliche Grundlage dar. Demnach dürfen als Härtefall maximal 3% aller Pflegeleistungsempfänger eingestuft werden. Ferner betreffen die Härtefallregelungen nur den vollstationären Bereich, bei dem die Pflegeversicherung extra Leistungen in Höhe von 1750 Euro monatlich vorsieht. In der häuslichen Pflege betreute Härtefälle erhalten hingegen dieselben Leistungen wie Pflegebedürftige der Pflegestufe II.

Pflegehilfsmittel bei Pflegestufe III+

Um den Leidensdruck zu verringern, die Pflege zu erleichtern und eine Erhöhung der Pflegestufe zu verhindern stellen Pflegekassen grundsätzlich Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel gehören dazu. Monatlich können diese Hilfsmittel mit bis zu 31 Euro übernommen werden. Pflegebetten, Gehhilfen und andere technische Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse in der Pflegestufe III+ mit bis zu 90 % der notwendigen Kosten.

Härtefall

Die Pflegestufe III+ wird häufig auch als Härtefall ausgewiesen, bei dem es sich um eine besondere Stufe der Pflegebedürftigkeit handelt. Der Härtefall wird durch die Richtlinien der Hri (Pflegekassen) geregelt. Diese Richtlinien beschreiben einen Härtefall als eine Pflegebedürftigkeit, deren Dauer, Art und Rhythmus der benötigten Pflege weit über die Notwendigkeiten der Pflegestufe 3 hinausgehen.

Härtefall – der Pflegeaufwand

Wenn ein außergewöhnlicher großer Pflegeaufwand anfällt, so liegt ein Härtefall vor. Dabei übersteigen Härtefälle das übliche Maß der in Pflegestufe III festgelegten Pflegeleistungen. In der Regel muss die Grundpflege gleichzeitig durch mehrer Pflegekräfte durchgeführt werden oder der Hilfebedarf übersteigt in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege täglich mehr als sieben Stunden.

Gesetzliche Definition des Härtefalles

Für Härtefälle sieht der Gesetzgeber vor, dass Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege bis zu einer Gesamthöhe von 1918 Euro sowie für vollstationäre Versorgung bis zu 1750 Euro gewährt werden können. Als beispielhaft ist die Pflege als Sterbebegleitung zu sehen. Allerdings dürfen von der Pflegekasse gemäß § 36 Abs. 4 nur maximal 3% aller versicherten Pflegebedürftigen Leistungen als Härtefall bewilligt erhalten.