Geborgenheit in Ihrem Zuhause

Gehhilfe

Rollator

Patienten mit einer aufgeprägten körperlichen Schwäche oder einer Gehbehinderung können als fahrbare Gehhilfe einen Rollator nutzen. Die Betroffenen werden bei der Fortbewegung durch den Rollator unterstützt.

Aufbau eines Rollators

Ein Rollator wird in der Regel aus einem Metall- oder Holzrahmen, vier Rädern und zwei Handgriffen konstruiert. Bei modernen Rollatoren werden die Räder, um die größtmögliche Standsicherheit zu gewährleisten, in Trapezform aufgestellt. Auch Zubehörteile wie Sitzfläche, Drahtkörbe oder Stockhalter können angebracht sein.

Nutzung des Rollators

Rollatoren gibt es in verschiedenen Modellvarianten, die auf unterschiedliche Arten von Gehbehinderungen abgestimmt sind. Vor allem Senioren leiden häufig unter Multimorbidität. Daher ist es häufig nicht möglich, ein bestimmtes Modell zu einer Krankheit zuzuordnen. Es empfiehlt sich, dass Patienten ein Training absolvieren, um den sicheren Umgang mit der Gehilfe zu erlernen. Unter anderem wird dies im Rahmen der Rehabilitation angeboten.

Kostenübernahme für Rollator

In der Regel werden die Kosten für einen Rollator von den Krankenkassen übernommen. Der Patient benötigt allerdings eine Hilfsmittelverordnung über einen Rollator durch den Arzt. In der Verordnung müssen auch spezielle Zusatzfunktionen genau beschrieben werden. Ein nicht mehr benötigter Rollator muss zurückgegeben werden. Gehhilfen und Rollatoren werden in Fachläden und Discountern angeboten. Die Kosten liegen zwischen 60 und 400 Euro.

Gehhilfe

Eine Gehhilfe wird zur Schonung des Körpers eingesetzt und ermöglicht betroffenen Personen trotzdem eine selbstständige Fortbewegung.

Gehhilfen können sowohl bei gravierenden Gehbehinderungen als auch als Unterstützung beim Gehen von nicht gehbehinderten Menschen angewandt werden. Die Gründe für die Notwendigkeit einer Gehhilfe können sowohl wie bei Verstauchungen vorübergehender, oder wie nach Amputationen dauerhafter Natur sein.

Gehhilfen lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Da sind zunächst die im Rahmen der Rehabilitation erforderlichen Gehilfen zu nennen. Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen solche Gehhilfen an, weshalb diese natürlich auch kassenärztlich verordnet werden können. In der anderen Kategorie finden sich die Gehhilfen, die eher zur sportlichen Betätigung oder Erleichterung genutzt werden und keine direkte medizinische Notwendigkeit zeitigen. In jeder Kategorie finden sich allerdings unendlich viele unterschiedliche Modelle von Gehhilfen.

Als Gehilfen werden laut Hilfsmittelverzeichnis unter anderem Gehübungsgeräte wie der Gehbarren, Gehwagen, Gehgestelle, Achselstützen, Geh- und Handstöcke, fahrbare Gehhilfen und Unterarmgehstützen, die in der Regel bei Brüchen oder Verstauchungen der Fußgelenke oder auch als Arthritisstützen, bei entsprechendem Krankheitsbild, Anwendung finden. Am bekanntesten ist wohl das Modell des so genannten Rollators, das sich durch große Räder, Handbremsen, Sitzflächen, Rückenlehnen, Einkaufsnetze und ähnliche hilfreiche Details auszeichnet.

Allerdings gibt es natürlich auch Gehhilfen, die ohne Gehbehinderung verwendet werden. Dabei handelt es sich meistens um Gegenstände wie Spazierstöcke oder Walkingstöcke, die für die sportliche Freizeitgestaltung genutzt werden.