Altenpflege hat ihre Bedeutung in der Pflege und Betreuung von Senioren, die aufgrund von Alterserkrankungen einer solchen bedürfen. Eine finanzielle Unterstützung ist für Personen, die eine Altenpflege benötigen, durch die Pflegeversicherung möglich. Eine Pflegestufe ist eine Voraussetzung dafür.
Altenpflege kann in den eigenen Vier-Wänden im Rahmen ambulanter Pflege oder durch Privatpersonen geschehen. Auch das Essen auf Rädern gehört dazu. Die Altenpflege ist aber auch in teilstationären oder stationären Pflegeeinrichtungen möglich. Altenheime, Pflegeheime, Geriatrische Psychiatrie und Hospiz zählen zu den Einrichtungen der Altenpflege. Mehrgenerationenhäuser und Betreutes Wohnen sind alternative Möglichkeiten. Ebenfalls möglich ist eine Verknüpfung von unterschiedlichen Formen der Altenpflege. So kann beispielsweise ein Teil der Pflege von Privatpersonen und der Rest von einem Pflegedienst übernommen werden.
Die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhalten, ist das oberste Ziel in der Altenpflege. Die Senioren werden durch die Pflegekräfte dabei unterstützt, ihre Eigenständigkeit möglichst weit aufrecht zu erhalten. Nach Absprache mit dem Pflegenden wird in den Bereichen, die der Betroffene nicht mehr selbstständig erledigen kann, versorgt. Entsprechend des Umfangs des Pflegebedarfs kann in der Altenpflege eine Unterstützung von wenigen Stunden bis hin zur 24-Stunden-Betreuung geleistet werden. Unter anderem kommen häufig osteuropäische Pflegekräfte zum Einsatz.
Pflegeeinrichtungen von öffentlichen und privaten Trägern der Freien Wohlfahrtspflege wie DRK, Diakonie oder Caritas werden Sozialstationen genannt. Bedürftige Personen, die eine Betreuung in der Kranken- und Altenpflege benötigen, werden gegen Entgelt in der eigenen Wohnung versorgt.
In der professionellen Pflege bilden Sozialstationen einen wichtigen Teil. Daher können ähnlich verwendete Begriffe wie häusliche Altenpflege oder häusliche Pflege manchmal zu Ungenauigkeiten führen. Diese Oberbegriffe stehen eher für unterschiedliche Tätigkeitsfelder der ambulanten Dienste und Sozialstationen.
Unter dem Oberbegriff “ambulante Pflegedienste” werden die gleichen Dienste von gewerblichen Anbietern angeboten. Sozialstationen haben jedoch als historisch kirchliche Dienstform eine weitaus deutlichere Verbreitung.
Eine individuelle Pflege und Versorgung von Bedürftigen kann in der gewohnten Umgebung eine sinnvolle Ergänzung zu den vom Arzt erbrachten Leistungen sein. Der Mensch fühlt sich zuhause schließlich geborgen, was zum allgemeinen Wohlbefinden und zur Verbesserung der Gesundheit beiträgt. Einer stationären Pflege wird daher meist die häusliche, ambulante Pflege vorgezogen. Sozialstationen übernehmen aber nicht nur die Betreuung von älteren Menschen, sondern auch von Behinderten, Kindern und chronisch Kranken.
Der Mensch als Ganzes muss im Mittelpunkt der Hilfeleistungen stehen, um ein Zusammenspiel für Körper, Geist und soziales Umfeld zu erreichen. Dementsprechend sorgen Sozialstationen nicht nur für reine Pflege, sondern geben auch in anderen Bereichen Unterstützung. Im besten Fall orientiert sich das Handeln im Pflegebereich an den kulturellen, sozialen, seelischen und körperlichen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.
Der Begriff “Altenhilfe” umfasst gesetzliche Maßnahmen und Förderungsinitiativen sowie die Pflege und Unterstützung älterer Menschen beim Wohnen im Alter. Von statten gehen kann die Altenhilfe in niederschwelliger, offener Weise oder in Pflegeeinrichtungen. Als “offene” Altenhilfe bedeutet in diesem Fall einen hohen Grad von Unverbindlichkeit für den Betroffenen. Zudem bezeichnet die Altenhilfe in anderem Zusammenhang eine spezielle Form von Unterstützung durch das Sozialamt.
Beispielsweise werden Altenheime oder Seniorenwohnheime als Einrichtungen der Altenhilfe deklariert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Gewerbebetrieb oder eine gemeinnützige Organisation handelt, welche die Pflegeheime oder Altenheime betreiben. Sowohl gemeinnützige Organisationen als auch gewerbliche Unternehmen können “Träger der Altenhilfe” sein.
Einrichtungen der Altenhilfe sind ebenfalls ambulante Pflegedienste und Sozialstationen, die als Institutionen den pflege- und betreuungsbedürftigen Personen unter anderem Krankenpflege und Altenpflege gegen Entgelt in der eigenen Wohnung zukommen lassen.
Im Berufsfeld der Altenhilfe stellt die Altenpflege einen bedeutsamen Bereich, der sich mit der Pflege und Betreuung von alten Menschen in unterschiedlichen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Altentagesstätten, Gerontopsychiatrische Einrichtungen, Teilen von Krankenhäusern oder auf individueller Vertragsbasis, befasst.
Der Begriff „Domizil“ steht häufig als Synonym für ein Seniorenpflegeheim, obwohl dieser Begriff nicht im Pflegerecht definiert oder gar abgegrenzt wird. Von dieser Namenswahl erwarten sich die entsprechenden Pflegeeinrichtungen jedoch, dass beim Interessenten die Vorstellung von Exklusivität und Abgeschiedenheit erzeugt wird. In der Praxis wird dieser Zustand selbstverständlich von den wenigsten Einrichtungen auch wirklich erreicht.
Domizile werben in der Regel mit der Einhaltung von hohen Pflegestandards und Qualitätssicherung und betonen oftmals die eigenen hohen Ansprüche an die Qualität der Pflege, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Bei vielen Einrichtungen liegt ein besonderes Augenmerk auf entsprechenden, unabhängigen Zertifizierungen in der Altenpflege, welche diese Qualität bestätigen sollen.
Grundsätzlich sollten Interessenten ein Domizil persönlich besichtigen und hinterfragen, welche Leistungen tatsächlich geboten werden. Sich selbst von der Qualität zu überzeugen gilt sowohl für ein Domizil wie auch für jede andere Art von Pflegeeinrichtungen als ratsam.
Es sollte geklärt werden, ob die Ansprüche des Domizils aus der Theorie auch in die Praxis übertragen werden und ob die passende Pflegeart wie Bezugspflege oder Tagespflege angeboten wird. Wer auf der Suche nach einem Heimplatz auch ein Domizil ins Auge gefasst hat, der sollte sicher sein, dass in Sachen Grund- und Basispflege sowie Pflegestufenpflege die Anforderungen an das Domizil erfüllt werden und die eigenen Ansprüche an Komfort und Qualität gesichert sind.
Altenpfleger übernehmen in der häuslichen Altenpflege die Versorgung der Senioren, die sich altersbedingt nicht mehr selbstständig versorgen können. Solchen Personen wird durch die häusliche Altenpflege ermöglicht, in den eigenen Vier-Wänden zu verbleiben.
Personen, die einen vorübergehenden Hilfebedarf haben, werden von der häuslichen Krankenpflege z. B. nach einem Unfall oder einer Operation aufgefangen. Die häusliche Krankenpflege kann als Anschlusspflege oder Ersatzpflege zum Krankenhaus angesehen werden. Die häusliche Altenpflege hingegen ist auf Dauer ausgerichtet, da in den meisten Fällen keine Aussicht auf eine Verbesserung im körperlichen Zustand des Patienten besteht. Die Pflegebedürftigen werden von ambulanten Pflegediensten und Angehörigen im Rahmen der Basis- und Grundpflege versorgt.
Personen, die einen Umzug ins Pflegeheim vermeiden möchten, finden in der häuslichen Altenpflege eine gelungene Alternative. Verfügt der Senior über eine altersgerechte, barrierefreie Wohnsituation so ist dies für die häusliche Altenpflege von Vorteil.
Mobile Pflege bedeutet nichts anderes, als dass ambulante Pflegedienste direkt ins Zuhause des Pflegebedürftigen kommen, um die Pflege durchzuführen.
Auf der einen Seite ist mit mobiler Pflege natürlich auch die mobile Altenpflege gemeint. Pflegebedürftige Personen, die in eine MDK-Pflegestufe eingestuft wurden, können eine solche in Anspruch nehmen. Der ausgewählte Pflegedienst für die mobile Pflege leistet für den Betroffenen die häusliche Pflege, die als Grund- und Basispflege notwendig ist, stellt die medizinische Versorgung sicher und hält Hilfe im Haushalt bereit. Weitere Leistungen bietet die mobile Pflege ebenfalls an. Dazu zählen Sterbebegleitung, Pflegeberatung und Begleitung zu Ärzten und Behörden. Der Umfang der mobilen Pflege hängt von dem Pflegebedarf des einzelnen Pflegebedürftigen ab.
Der Arzt kann ebenfalls eine mobile Pflege verordnen, die dann allerdings mobile Krankenpflege genannt wird. In diesen Fällen wird von den Pflegekräften Hauskrankenpflege geleistet, in deren Rahmen Verbände gewechselt, Injektionen gesetzt, Medikamente verabreicht, Wund- und Stomaversorgung durchgeführt oder beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen geholfen wird.
Bei Bedarf fungiert der mobile Krankenpflege auch als Haushaltshilfe. Die mobile Pflege kann als Fortführung einer Krankenhausbehandlung oder auch als Ersatz für einen Krankenhausaufenthalt verordnet werden. Die mobile Altenpflege kann zusätzlich zu all diesen Aufgaben auch bei der Anschaffung und Suche nach Pflegehilfsmitteln und sozialen Diensten behilflich sein.
Als spezielle Pflege umfasst die Behandlungspflege Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus der Kranken- oder Gesundheitspflege, der Altenpflege, der Heilerziehungspflege oder der Kinderkrankenpflege durchgeführt werden sollen. Zu den zu bewältigenden Aufgaben beinhalten z. B. Verbandwechsel, Wundversogung, Blutdruckmessung, Medikamentenausgabe, Blutzuckermessung und die ärztliche Assistenz. Alle Pflegetätigkeiten, die für den Pflegebedürftigen als grundlegende Versorgung notwendig sind wie z. B. die Körperpflege, werden Grundpflege zusammengefasst. Die Behandlungspflege kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.
Ausschließlich Fachkräfte führen die Maßnahmen der Behandlungspflege durch und dokumentieren diese auch entsprechend. Dies bedeutet, dass nur Pfleger, die eine dreijährige Ausbildung mit Examen in einem Pflegeberuf oder ein pflegewissenschaftliches Studium mit Abschluss durchlaufen haben, für die Behandlungspflege geeignet sind.
Die Behandlungspflege gilt als Krankenkassenleistung und wird entsprechend zusätzlich zur Pflegeversicherung beansprucht und muss vom behandelnden Arzt verordnet werden. Die Behandlungspflege kann von ambulanten Pflegediensten, die eine Krankenkassenzulassung haben, nach vorher bezogener Genehmigung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
In der Behandlungspflege fallen unter anderem die Wundversorgung inklusive Verbandswechsel, Kompressionswickel für die Beine, Medikamentengabe, Insulin-Spritzen, Kompressionsstrümpfe aus- und anziehen, Anlegen von Infusionen, Katheterwechsel usw. an.
Unter dem Mehrgenerationenwohnen wird eine Haus- oder Wohngemeinschaft verstanden, für die es charakteristisch ist, dass ein freiwilliges Zusammenleben mehrerer Generationen stattfindet.
Innerhalb eines Mehrgenerationenwohnen-Projektes sind die Bewohner voneinander unabhängig. Es besteht also kein Verwandtschaftsverhältnis und die Personen zeichnen sich durch einen starken Altersunterschied aus. Wie auch bei vielen Studentenwohngemeinschaften üblich, kann es auch hier ein bestimmtes Angebot an gemeinschaftlich nutzbaren Räumen wie Küche, Aufenthaltsraum, Bad, Sauna oder Gästezimmer geben. Zusätzlich erhält jeder Bewohner seinen eigenen Wohnbereich.
Allerdings erstreckt sich der Begriff des Mehrgenerationenwohnens von einer reinen Zweckgemeinschaft bis hin zu einer Kommunenstruktur, bei der alle Bewohner gemeinsam den Lebensunterhalt erwirtschaften. Das Mehrgenerationenwohnen stellt einen bewusst gewählten Gegenpol zum häufig beschworenen Generationenkonflikt dar. Je nachdem wie stark das Gemeinschaftsgefühl entwickelt ist, kann so auch ein Teil oder die gesamte Altenpflege für einen Pflegebedürftigen organisiert und von den Mitbewohnern übernommen werden. Teilweise kann so die Inanspruchnahme professioneller Pflegemaßnahmen vermieden oder hinausgezögert werden.
In Deutschland und vor allem in der Landeshauptstadt Berlin werden mittlerweile immer mehr Mehrgenerationenhäuser entworfen und errichtet. Die späteren Bewohner lernen sich häufig erst in der Planungsphase des Mehrgenerationenwohnens kennen.
Die Durchführung und Gründung eines Mehrgenerationenwohnen-Projektes wird häufig von offiziellen Beratungsstellen unterstützt. Die Finanzierung des Mehrgenerationenwohnhauses kann in Einzelfällen mit einer Bezuschussung durch Bundesmittel erfolgen. In einigen Bundesländern sind zusätzlich Förderungen mit Ländermitteln möglich. Häufig lassen sich für größere Projekte auch Sponsoren und andere Geldgeber gewinnen.
Unter dem Sammelbegriff “offene Altenhilfe” werden alle Maßnahmen, Pflegeeinrichtungen, Veranstaltungen, Angebote und Hilfen zusammengefasst, die im Bereich der offenen Altenhilfe nicht ausschließlich auf die Erbringung von professioneller Pflege ausgerichtet sind. Die offene Altenhilfe deckt vielmehr Bereiche wie Wohnen, Beratung, Beschäftigung und Freizeit ab, bei denen auch älteren Personen, die nicht pflegebedürftig sind, eingebunden werden, da hier ein gewisser Hilfebedarf besteht.
Die offene Altenhilfe sollte allerdings nicht nur als Ergänzung zur professionellen Altenpflege gesehen werden, sondern als starkes Standbein im sozialen Versorgungssystem Deutschlands. Elemente wie Kulturarbeit, Bildungsangebote, Engagementförderung, Prävention und Partizipation werden durch die offene Altenhilfe bereitgestellt und abgedeckt.
Der Fokus der modernen, offenen Altenhilfe liegt auf dem produktiven Alter, der Selbsthilfe, der sozialen Integration, der Prävention und der gesellschaftlichen Verantwortung. In der modernen Seniorenpolitik stellt die offene Altenhilfe einen wichtigen Gestaltungsansatz dar, der durch die Kooperation von bürgerschaftlichem Engagement, Seniorenselbsthilfe sowie der Unterstützung und Vernetzung gekennzeichnet ist. Entsprechend der demographischen Entwicklung und der Auflösung alter sozialer Strukturen finden immer mehr generationenübergreifende Projekte ihren Platz in der offenen Altenhilfe.