Der Begriff “Altenhilfe” umfasst gesetzliche Maßnahmen und Förderungsinitiativen sowie die Pflege und Unterstützung älterer Menschen beim Wohnen im Alter. Von statten gehen kann die Altenhilfe in niederschwelliger, offener Weise oder in Pflegeeinrichtungen. Als “offene” Altenhilfe bedeutet in diesem Fall einen hohen Grad von Unverbindlichkeit für den Betroffenen. Zudem bezeichnet die Altenhilfe in anderem Zusammenhang eine spezielle Form von Unterstützung durch das Sozialamt.
Beispielsweise werden Altenheime oder Seniorenwohnheime als Einrichtungen der Altenhilfe deklariert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Gewerbebetrieb oder eine gemeinnützige Organisation handelt, welche die Pflegeheime oder Altenheime betreiben. Sowohl gemeinnützige Organisationen als auch gewerbliche Unternehmen können “Träger der Altenhilfe” sein.
Einrichtungen der Altenhilfe sind ebenfalls ambulante Pflegedienste und Sozialstationen, die als Institutionen den pflege- und betreuungsbedürftigen Personen unter anderem Krankenpflege und Altenpflege gegen Entgelt in der eigenen Wohnung zukommen lassen.
Im Berufsfeld der Altenhilfe stellt die Altenpflege einen bedeutsamen Bereich, der sich mit der Pflege und Betreuung von alten Menschen in unterschiedlichen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Altentagesstätten, Gerontopsychiatrische Einrichtungen, Teilen von Krankenhäusern oder auf individueller Vertragsbasis, befasst.
Einen Teil der Wohlfahrtspflege stellt die Altenhilfe dar. Dabei sind sämtliche Pflegeeinrichtungen einem Träger zuzuordnen. Der Betreiber der Einrichtung ist jeweils auch der Träger, der dafür sorgt, dass finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der Träger fungiert als der Arbeitgeber und ist zudem Ansprechpartner in organisatorischen Dingen.
Man unterscheidet verschiedene Trägerarten. Es wird entsprechend zwischen öffentlichen, gewerblichen und freien Trägern differenziert. Unter öffentlichen Trägern versteht man staatliche Träger wie Behörden, Kommunen und staatliche Einrichtungen. Zu den freien Trägern zählen weltliche Einrichtungen wie die AWO und religiöse Einrichtungen wie die Caritas. Gewerbliche Träger stellen private Träger dar, die natürlich ein betriebswirtschaftliches Ziel verfolgen.
Das Subsidiaritätsprinzip erwartet, dass öffentliche Träger der Sozialhilfe keine Einrichtungen in Bereichen schaffen, in denen bereits freie Träger der Wohlfahrtspflege vertreten sind oder möglicherweise in naher Zukunft vorhanden sein könnten. Freie Träger der Altenhilfe sollen aus der Bedarfsermittlung resultierende Konzepte erstellen und möglichst auch realisieren.
In Deutschland setzen sich die unterschiedlichen Träger aus 10 % öffentlichen Trägern, 30 bis 60 % freien Trägern und 1 bis 5% Stiftungen ohne Gewinnstreben sowie 15 % kleinen privaten Trägern und 15 % großen privaten Trägern zusammen.