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	<title>Vermögen &#8211; Pflegedienst Badenstedt</title>
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	<description>Geborgenheit in Ihrem Zuhause</description>
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		<title>Schonvermögen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Nov 2013 06:24:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Schonvermögen]]></category>
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					<description><![CDATA[Nur wer kein eigenes Vermögen hat, ist in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, Sozialleistungen zu erhalten. Bevor der Staat eine Unterstützung gewährt, muss zunächst das eigene Vermögen aufgezehrt werden, um den Lebensunterhalt des Leistungsberechtigten zu sichern. Das Schonvermögen stellt dabei eine Ausnahme dar und umfasst einen bestimmten Betrag, der nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Verschiedene [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nur wer kein eigenes <strong>Vermögen</strong> hat, ist in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, <strong>Sozialleistungen</strong> zu erhalten. Bevor der Staat eine Unterstützung gewährt, muss zunächst das eigene <strong>Vermögen</strong> aufgezehrt werden, um den Lebensunterhalt des Leistungsberechtigten zu sichern. Das <strong>Schonvermögen</strong> stellt dabei eine Ausnahme dar und umfasst einen bestimmten Betrag, der nicht auf die <strong>Sozialleistungen</strong> angerechnet wird.</p>
<h3>Verschiedene Arten von Schonvermögen</h3>
<p>Nicht nur Geldfreibeträge zählen zum <strong>Schonvermögen</strong>, sondern auch Fahrzeuge einer bestimmten Preiskategorie oder die Wohnung. Eine Eigentumswohnung darf allerdings eine Fläche von 120 Quadratmetern und ein Haus keine 130 Quadratmeter übersteigen.</p>
<h3>Vermögensfreigrenzen beim Schonvermögen</h3>
<p>Die Vermögensfreigrenzen unterscheiden sich je nach Sozialleistung. Die Lebenshaltungskosten belaufen sich auf bis zu 1600 Euro, zur Grundsicherung für Menschen mit Erwerbsminderung, Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuer, Vormund oder Pfleger (§ 1836c) und  Hilfen des SGB XII Kapitel 6 – 9 werden mit bis zu 2600 Euro beziffert und das <strong>Schonvermögen</strong> im Rahmen von Arbeitslosengeld II beläuft sich auf zwischen 3.100,00 Euro und 9.750 Euro, wobei die Staffelung nach Alter erfolgt und 150,00 € pro Lebensjahr beträgt. Sollte das eigene <strong>Vermögen</strong> höher sein als das <strong>Schonvermögen</strong>, so muss dieses zunächst aufgebraucht werden, um den Lebensunterhalt zu sichern, bevor Leistungen bewilligt werden.</p>
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