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	<title>Schwerbehindertenausweis &#8211; Pflegedienst Badenstedt</title>
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	<description>Geborgenheit in Ihrem Zuhause</description>
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		<title>Behindertenausweis</title>
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		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 May 2015 11:14:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Behindertenausweis]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehindertenausweis]]></category>
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					<description><![CDATA[Umgangssprachlich wird der Schwerbehindertenausweis einfach als Behindertenausweis bezeichnet. Ausgestellt wird ein Schwerbehindertenausweis bei einem attestierten Behinderungsgrad von 50 und mehr Prozent. Beim Schwerbehindertenausweis handelt es sich um einen bundeseinheitlichen Nachweis, der auf Antrag vom Versorgungsamt der meisten Bundesländer ausgestellt wird. Die Grundfarbe grün charakterisiert das Äußere des Schwerbehindertenausweises. Je nach Merkzeichen wird der Ausweis durch [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Umgangssprachlich wird der <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> einfach als <strong>Behindertenausweis</strong> bezeichnet. Ausgestellt wird ein <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> bei einem attestierten Behinderungsgrad von 50 und mehr Prozent. Beim <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> handelt es sich um einen bundeseinheitlichen Nachweis, der auf Antrag vom Versorgungsamt der meisten Bundesländer ausgestellt wird. Die Grundfarbe grün charakterisiert das Äußere des <strong>Schwerbehindertenausweises</strong>. Je nach Merkzeichen wird der Ausweis durch eine orangefarbene, aufgedruckte Fläche ergänzt.</p>
<h3><strong>Funktion eines Behindertenausweises</strong></h3>
<p>Der Besitzer eines <strong>Schwerbehindertenausweises</strong>, der als Nachweis angesehen werden muss, berechtigt dazu gewisse Ausgleiche für Nachteile und Rechte wahrzunehmen, die schwerbehinderten Personen gesetzlich zustehen. Unter anderem zählen dazu bestimmte Einkommensteuervergünstigungen bei der Besteuerung, ein Anspruch auf zusätzlichen Urlaub und ein besonderer Schutz für Kündigungen.</p>
<h3><strong>Merkzeichen im Behindertenausweis</strong></h3>
<p>Entsprechend der Art der Behinderungen werden genauere Hinweise in Form folgender Merkzeichen aufgeführt:</p>
<ul>
<li><strong>1.Kl.:<br />
</strong>Eine Beförderung in Zügen der deutschen Bundesbahn ohne Aufpreis in der ersten Klasse kann genutzt werden.</li>
<li><strong>aG:<br />
</strong>weist eine außergewöhnliche Gehbehinderung aus</li>
<li><strong>B:<br />
</strong>Beim Benutzen des ÖPNV ist der Inhaber berechtigt eine Begleitperson kostenfrei mitzunehmen.</li>
<li><strong>BI:<br />
</strong>weist eine Blindheit gemäß SGB XII aus</li>
<li><strong>G:<br />
</strong>weist eine erhebliche Bewegungsfähigkeitsbeeinträchtigung im Straßenverkehr aus</li>
<li><strong>GI:<br />
</strong>weist Gehörlosigkeit aus</li>
<li><strong>H:<br />
</strong>weist eine Hilflosigkeit nicht nach SGB XII sondern nach dem Einkommenssteuergesetz aus</li>
<li><strong>RF:<br />
</strong>Berechtigt zu einer Befreiung vom Sozialtarif bei T-Home und von den GEZ Rundfunk- und Fernsehgebühren.</li>
</ul>
<h3><strong>Rechtsgrundlagen für den Behindertenausweis</strong></h3>
<p>Im SGB IX § 69 sind die gesetzlichen Regelungen zum <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> festgelegt. Zudem kommt auch die SchwbAwV (Schwerbehindertenausweisverordnung) zum Tragen.</p>
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		<title>Schwerbehindertenausweis</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/schwerbehindertenausweis.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Nov 2013 09:22:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehindertenausweis]]></category>
		<category><![CDATA[schwerbehinderter Mensch]]></category>
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					<description><![CDATA[Der bundeseinheitliche Nachweis über die Einstufung als schwerbehinderter Mensch wird Schwerbehindertenausweis genannt. Ein solcher wird auf Antrag vom Versorgungsamt oder einer anderen dem Landesrecht entsprechenden, zuständigen Behörde ausgestellt. Für den Erhalt eines Schwerbehindertenausweises ist es Voraussetzung, dass eine mindestens 50%ige Behinderung attestiert ist. Bei Personen mit einem niedrigeren Behinderungsgrad kann stattdessen ein Behindertenausweis beantragt werden. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der bundeseinheitliche Nachweis über die Einstufung als <strong>schwerbehinderter Mensch</strong> wird <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> genannt. Ein solcher wird auf Antrag vom Versorgungsamt oder einer anderen dem Landesrecht entsprechenden, zuständigen Behörde ausgestellt. Für den Erhalt eines <strong>Schwerbehindertenausweises</strong> ist es Voraussetzung, dass eine mindestens 50%ige Behinderung attestiert ist. Bei Personen mit einem niedrigeren Behinderungsgrad kann stattdessen ein Behindertenausweis beantragt werden. Der <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> steht für die mögliche Inanspruchnahme von besonderen Rechten und Nachteilsausgleichen, die einem Menschen mit <strong>Behinderung</strong> zugestanden werden. Der festgestellte Grad der <strong>Behinderung</strong> wird vom Versorgungsamt auf dem <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> vermerkt, ebenso wie das Ablaufdatum der Gültigkeit sowie Merkzeichenvermerke über weitere gesundheitliche Merkmale. Der Grad der <strong>Behinderung</strong> wird jeweils als auf 10 gerundete, ganze Zahl im Bereich 50 bis 100 vom Versorgungsamt angegeben. Auf der Rückseite wird der Verlauf der Behinderungsgrade sowie der Nachteilsausgleiche ausgewiesen.</p>
<h3>Aussehen des Schwerbehindertenausweises</h3>
<p>Die Grundfarbe grün herrscht beim <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> vor. Zudem weist ein <strong>Schwerbehindertenausweis</strong> einen orangefarbenen Flächenaufdruck auf, sofern die Merkzeichen G, GI oder H festgestellt wurden. Dieser Ausweis erlaubt Behinderten im öffentlichen Personennahverkehr eine kostenlose Beförderung. Allerdings wird in der Regel eine jährliche Zuzahlung von 60 Euro fällig. Mit den Vermerken BI und H sowie in den Fällen einiger anderer Leistungsempfänger, entfällt auch diese Zuzahlung. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und GI sind bei den Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr insofern eingeschränkt, als dass sie nicht bereits die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten haben dürfen.</p>
<h3>Begleitpersonen für Schwerbehinderte mit Ausweis</h3>
<p><strong>Schwerbehindertenausweise,</strong> mit dem nicht gestrichenen Merkzeichen B für Begleitperson auf der Vorderseite der grün/orangen Ausweise, erlauben die Mitnahme einer beliebigen Begleitperson (z. B. eines Betreuers), der im gesamten Personenverkehr ebenfalls kostenlos fährt. Auch wenn die schwerbehinderte Person kein Wertmarkenbeiblatt erworben hat oder die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch genommen hat, gilt für die Begleitperson freie Fahrt.</p>
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