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	<title>Pflegeversicherung &#8211; Pflegedienst Badenstedt</title>
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		<title>Pflegeversicherung</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/pflegeversicherung.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2017 10:29:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegestufe]]></category>
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					<description><![CDATA[Die jüngste unter den Sozialversicherungen in Deutschland ist die Pflegeversicherung. Seit dem 01. Januar 1995 existiert die Pflegeversicherung als sogenannte “5. Säule der Sozialversicherungen” und dient der Risikoabsicherung bei Pflegebedürftigkeit. Als einziger Sozialversicherungszweig legt die Pflegeversicherung Beitragssätze für die Pflege fest. Diese haben das Ziel, die Nebenkosten für Löhne möglichst gering zu halten. Die Pflegekassen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die jüngste unter den Sozialversicherungen in Deutschland ist die Pflegeversicherung. Seit dem 01. Januar 1995 existiert die Pflegeversicherung als sogenannte “5. Säule der Sozialversicherungen” und dient der Risikoabsicherung bei Pflegebedürftigkeit. Als einziger Sozialversicherungszweig legt die Pflegeversicherung Beitragssätze für die Pflege fest. Diese haben das Ziel, die Nebenkosten für Löhne möglichst gering zu halten. Die Pflegekassen sind der Träger der Pflegeversicherungen und stellen einen Zweig der gesetzlichen Krankenkassen dar. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind demnach automatisch auch pflegeversichert.</p>
<h2>Pflegeleistungen der Pflegeversicherung</h2>
<p>Bis heute ist es strittig, ob die Pflegebedürftigkeit vordergründig nur körperrelevante Hilfen beachten sollte. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich an den Pflegestufen aus, welche den Pflegebedarf beziffern. Die Pflegereform, die am 01. Juli 2008 in Kraft trat, legte die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung der Pflegestufe festgelegt.</p>
<h3>Pflegeleistungen für häusliche Krankenpflege</h3>
<p>Monatlich werden Patienten der Pflegestufe 1 seit 2012 450 Euro zugestanden. In Pflegestufe 2 erhalten die Patienten 1.100 und in Pflegestufe 3 1.550 Euro.</p>
<h3>Pflegeleistungen für pflegende Angehörige</h3>
<p>Angehörige von Pflegebedürftigen der Pflegestufe 1 erhalten ab 2012 Leistungen in Höhe von 235 Euro. In Pflegestufe 2 sind 440 Euro und in Pflegestufe 3 sind 700 Euro an Pflegeleistungen für die pflegenden Angehörigen vorgesehen.</p>
<h3>Pflegeleistungen für vollstationäre Pflege</h3>
<p>Seit 2012 übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung für Patienten der Pflegestufe 1 monatlich 1023 Euro für vollstationäre Pflege. In Pflegestufe 2 sind es 1279 Euro und in Pflegestufe 3 erhalten die Patienten eine Erstattung von 1550 Euro. Die Pflegestufe 3+ ist als Härtefall mit 1918 Euro beziffert.</p>
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		<title>SGB XI</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/sgb-xi.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2017 15:00:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[SGB XI]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) finden sich alle für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetzestexte, die sich auf das Thema Pflegeversicherungen beziehen. Das am 01.01.1995 in Kraft getretene Gesetzbuch ist dem Sozialrecht unterworfen. Im SGB XI wird geregelt, wer versicherungspflichtig ist, wer zum Erhalt von Leistungen berechtigt ist und welche Pflegeleistungen zu welchem Zeitpunkt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) finden sich alle für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Gesetzestexte, die sich auf das Thema Pflegeversicherungen beziehen. Das am 01.01.1995 in Kraft getretene Gesetzbuch ist dem Sozialrecht unterworfen.</p>
<p>Im SGB XI wird geregelt, wer versicherungspflichtig ist, wer zum Erhalt von Leistungen berechtigt ist und welche Pflegeleistungen zu welchem Zeitpunkt erbracht werden müssen. Allgemeine Dinge wie Finanzierung und Organisation der Pflegeversicherung können ebenfalls darin nachgelesen werden. Vorschriften über das Thema private Pflegeversicherung sind ebenfalls sehr wichtig. Zudem beinhaltet as SGB XI gesetzliche Regelungen wie Qualitätssicherung und andere Maßnahmen, die dem Schutz der Pflegebedürftigen dienen.</p>
<h2>Anwendung des SGB XI</h2>
<p>Das SGB XI findet Anwendung, wenn es um den Aufenthalt und die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim geht. Unter anderem gibt das SGB XI Auskunft über die Vergütung von Pflegeleistungen und Dinge wie Behördengänge oder Fahrtkosten, die meist in Pauschalen erstattet werden.</p>
<h3>Aufbau des SGB XI</h3>
<p>Das SGB XI ist wie auch das SGB V in 12 Kapitel unterteilt. Diese Kapitel sind in unterschiedliche Abschnitte, Titel und Paragraphen unterteilt. 122 Paragraphen enthält das SGB XI.</p>
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		<title>Alltagskompetenz</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/alltagskompetenz.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Dec 2014 10:44:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Alltagskompetenz]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegebedürftige]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Den Fähigkeitsgrad eines Erwachsenen Alltagsaufgaben selbstständig und unabhängig erfüllen zu können, wird durch den Begriff Alltagskompetenz beschrieben. Die Aufgabenstellungen sind dabei alters- und kulturspezifisch. Der mit der Pflegereform 2002 eingeführte § 45a im SGB XI definiert den Begriff “eingeschränkte Alltagskompetenz”, womit auch der Personenkreis bestimmt wird, der eine Berechtigung hat Leistungen aus der Pflegeversicherung in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Den Fähigkeitsgrad eines Erwachsenen Alltagsaufgaben selbstständig und unabhängig erfüllen zu können, wird durch den Begriff <strong>Alltagskompetenz</strong> beschrieben. Die Aufgabenstellungen sind dabei alters- und kulturspezifisch.</p>
<p>Der mit der Pflegereform 2002 eingeführte § 45a im SGB XI definiert den Begriff “eingeschränkte <strong>Alltagskompetenz</strong>”, womit auch der Personenkreis bestimmt wird, der eine Berechtigung hat Leistungen aus der <strong>Pflegeversicherung</strong> in Anspruch zu nehmen. Dies gilt für <strong>Pflegebedürftige</strong>, die im häuslichen Umfeld leben und Hilfe und Unterstützung bei der Grundversorgung, der hauswirtschaftlichen Versorgung, Behandlungspflege und/ oder erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung haben. <strong>Pflegebedürftige</strong>, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Pflegestufe I, II oder III mit seelischer, demenzbedingter oder geistiger Fähigkeitsstörung eingestuft wurden, sowie Patienten, die in Folge einer Grunderkrankung oder Grundbehinderung in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, zählen zu diesem Personenkreis.</p>
<h3>Alltagskompetenz – die Kriterien</h3>
<p>Für eine Einschätzung der Einschränkungen der <strong>Alltagskompetenz</strong> werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:</p>
<ul>
<li>Schwierigkeiten in der Tagesstrukturierung</li>
<li>chronische Depressionen oder Angst</li>
<li>Weglauftendenzen</li>
<li>Selbst- oder fremd gefährdende Handlungen mit risikoreichen bzw. gefährlichen Mitteln oder Gegenständen</li>
<li>falsches Einschätzen von gefährdenden Situationen</li>
<li>Störungen im Tag-Nacht-Rhythmus</li>
<li>Nicht-Wahrnehmung der eigenen seelischen und körperlichen Bedürfnisse</li>
</ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Rente</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/rente.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Apr 2014 10:08:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[Unter der Rente wird im allgemeinen die finanzielle Absicherung im Alter oder in risikobelasteten Lebenssituationen verstanden, die ohne eine aktuelle Gegenleistung an die Personen gezahlt wird und diese vor Armut bewahrt. Staatliche Rente – die gesetzliche Rentenversicherung Zu den fünf Säulen des Sozialstaates gehört neben der Pflegeversicherung auch die gesetzliche Rentenversicherung. Personen, die aus Altersgründen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unter der <strong>Rente</strong> wird im allgemeinen die finanzielle Absicherung im Alter oder in risikobelasteten Lebenssituationen verstanden, die ohne eine aktuelle Gegenleistung an die Personen gezahlt wird und diese vor Armut bewahrt.</p>
<h3>Staatliche Rente – die gesetzliche Rentenversicherung</h3>
<p>Zu den fünf Säulen des Sozialstaates gehört neben der <strong>Pflegeversicherung</strong> auch die gesetzliche <strong>Rentenversicherung</strong>. Personen, die aus Altersgründen nicht mehr erwerbstätig sind, haben Anspruch auf eine gesetzliche <strong>Rente</strong>. Personen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung vermindert erwerbsfähig sind, und für Hinterbliebene können ebenfalls eine <strong>Rente</strong> aus der gesetzlichen <strong>Rentenversicherung</strong> beziehen. Der Bezug der <strong>Rente</strong> und die Rentenhöhe sind abhängig von den in der Vergangenheit in die Versicherung eingezahlten Beiträgen und einer zu erfüllenden Mindestversicherungszeit. Eine Altersrente können Personen beanspruchen, die die jeweils gültige Regelaltersgrenze erreicht haben. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob der Rentner gesund ist oder einen höheren Pflege-, Betreuungs- oder Hilfebedarf hat.</p>
<h3>Private Vorsorge</h3>
<p>Die private <strong>Rentenversicherung</strong> ist eine populäre Möglichkeit, die Altersvorsorge der gesetzlichen <strong>Rente</strong> aufzustocken und das finanzielle Loch im Alter zu stopfen. Für die private Vorsorge sind staatliche Förderungen wie bei Riester-<strong>Rente</strong> oder Rürup-<strong>Rente</strong> vorgesehen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verhinderungspflege</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/verhinderungspflege.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2013 08:01:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegebedürftigen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegedienste]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegekasse]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeperson]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Verhinderungspflege]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Verhinderungspflege gehört zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung. Die gesetzlichen und auch die privaten Krankenkassen müssen die Leistung erbringen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege vorliegen. Gesetzliche Vorgaben Geregelt wird die gesetzliche Verhinderungspflege in  §39 SGB XI. Demnach kann eine Verhinderungspflege beantragt werden, sofern die Pflegeperson wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder anderen Gründen an der Ausübung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Verhinderungspflege</strong> gehört zum Leistungsspektrum der <strong>Pflegeversicherung</strong>. Die gesetzlichen und auch die privaten Krankenkassen müssen die Leistung erbringen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine <strong>Verhinderungspflege</strong> vorliegen.</p>
<h3>Gesetzliche Vorgaben</h3>
<p>Geregelt wird die gesetzliche <strong>Verhinderungspflege</strong> in  §39 SGB XI. Demnach kann eine <strong>Verhinderungspflege</strong> beantragt werden, sofern die <strong>Pflegeperson</strong> wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder anderen Gründen an der Ausübung der <strong>Pflegedienste</strong> gehindert wird. Die <strong>Pflegekasse</strong> übernimmt die Kosten der Ersatzpflege, die in diesem Fall benötigt wird, für längstens vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres. Allerdings muss die <strong>Pflegeperson</strong> vor der erstmaligen Beantragung der <strong>Verhinderungspflege</strong> den <strong>Pflegebedürftigen</strong> bereits mindestens zwölf Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben. Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen die Aufwendungen der <strong>Pflegekasse</strong> für den Einzelfall 1432 Euro nicht überschreiten.</p>
<p>Wird die <strong>Verhinderungspflege</strong> von Personen übernommen, die mit dem <strong>Pflegebedürftigen</strong> in einem verwandtschaftlichen Verhältnis bis maximal zweiter Grad stehen, in häuslicher Gemeinschaft leben oder verschwägert sind, so wird davon ausgegangen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig betrieben wird. Pflegekassenaufwendungen in diesen Fällen dürfen nach § 37 Abs. 1 den Betrag des Pflegegeldes, welchen die festgestellte Pflegestufe des <strong>Pflegebedürftigen</strong> umfasst, nicht übersteigen. Auf Nachweis können zusätzlich von der <strong>Pflegekasse</strong> notwendige Auslagen der <strong>Pflegeperson</strong>, die mit der <strong>Verhinderungspflege</strong> in Zusammenhang stehen, übernommen werden.</p>
<h3>Verhinderungspflege – die Leistungserbringung</h3>
<p>Die <strong>Verhinderungspflege</strong> muss bei der <strong>Pflegekasse</strong> mittels schriftlichem Antrag beantragt werden. Zusätzliche Leistungen müssen mit den entsprechenden Anträgen bei den zuständigen Sozialhilfeträgern eingereicht werden. Auf Pflegegeld besteht in der Zeit der <strong>Verhinderungspflege</strong> kein Anspruch.</p>
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