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	<title>Pflegedienste &#8211; Pflegedienst Badenstedt</title>
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	<description>Geborgenheit in Ihrem Zuhause</description>
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		<title>Häusliche Pflegedienste</title>
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		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 May 2017 09:20:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
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		<category><![CDATA[Pflegebedürftige]]></category>
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					<description><![CDATA[Häusliche Pflegedienste, die auch unter den Bezeichnungen ambulante Pflegedienste oder Hauskrankenpflege laufen, sind die Anbieter von Krankenpflege, die im Zuhause eines Pflegebedürftigen stattfindet. Die häuslichen Pflegedienste kümmern sich je nach Hilfe- und Pflegebedarf um die Versorgung von Pflegebedürftigen sowie um weitere Maßnahmen, sofern diese notwendig werden. Häusliche Pflegedienste und ihre Aufgaben Abhängig vom Hilfebedarf der [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Häusliche Pflegedienste, die auch unter den Bezeichnungen ambulante Pflegedienste oder Hauskrankenpflege laufen, sind die Anbieter von Krankenpflege, die im Zuhause eines Pflegebedürftigen stattfindet. Die häuslichen Pflegedienste kümmern sich je nach Hilfe- und Pflegebedarf um die Versorgung von Pflegebedürftigen sowie um weitere Maßnahmen, sofern diese notwendig werden.</p>
<h2>Häusliche Pflegedienste und ihre Aufgaben</h2>
<p>Abhängig vom Hilfebedarf der betroffenen Person und der jeweiligen Pflegestufe kommen häusliche Pflegedienste unterschiedlich oft zum Patienten nach Hause. Dies kann zwischen Besuchen, die mehrmals täglich stattfinden, und einem Besuch alle paar Tage im Monat variieren.</p>
<p>Zu den Aufgaben des häuslichen Pflegedienstes zählen Tätigkeiten wie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, bei der hygienischen Versorgung wie Toilettengang und Waschen oder beim An- und Ausziehen. Darüber hinaus ist eine Aufgabe des häuslichen Pflegedienstes in der Mobilisierung der pflegebedürftigen Person. Entsprechend wird beim Laufen, beim Einkaufen und beim Aufrichten im Bett Hilfestellung geleistet.</p>
<p>Zudem gibt es häusliche Pflegedienste, die sich auf bestimmte Behandlungen spezialisiert haben. Beispielsweise übernehmen solche Pflegedienste die Pflege von Beatmungspatienten oder von dementen Patienten.</p>
<h3>Häusliche Pflegedienste – das Ziel</h3>
<p>Entsprechend des Prinzips der Pflegeversicherung soll die ambulante Pflege immer erfolgen bevor eine stationäre Versorgung in Betracht gezogen wird. Ambulante Dienste sollen dazu beitragen, einen Aufenthalt in einem Pflegeheim zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern. So erhalten pflegebedürftige Menschen die Möglichkeit, möglichst lange in der vertrauten Umgebung zu verbleiben.</p>
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		<title>Verhinderungspflege</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/verhinderungspflege.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2013 08:01:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegebedürftigen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegedienste]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Verhinderungspflege gehört zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung. Die gesetzlichen und auch die privaten Krankenkassen müssen die Leistung erbringen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege vorliegen. Gesetzliche Vorgaben Geregelt wird die gesetzliche Verhinderungspflege in  §39 SGB XI. Demnach kann eine Verhinderungspflege beantragt werden, sofern die Pflegeperson wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder anderen Gründen an der Ausübung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Verhinderungspflege</strong> gehört zum Leistungsspektrum der <strong>Pflegeversicherung</strong>. Die gesetzlichen und auch die privaten Krankenkassen müssen die Leistung erbringen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine <strong>Verhinderungspflege</strong> vorliegen.</p>
<h3>Gesetzliche Vorgaben</h3>
<p>Geregelt wird die gesetzliche <strong>Verhinderungspflege</strong> in  §39 SGB XI. Demnach kann eine <strong>Verhinderungspflege</strong> beantragt werden, sofern die <strong>Pflegeperson</strong> wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder anderen Gründen an der Ausübung der <strong>Pflegedienste</strong> gehindert wird. Die <strong>Pflegekasse</strong> übernimmt die Kosten der Ersatzpflege, die in diesem Fall benötigt wird, für längstens vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres. Allerdings muss die <strong>Pflegeperson</strong> vor der erstmaligen Beantragung der <strong>Verhinderungspflege</strong> den <strong>Pflegebedürftigen</strong> bereits mindestens zwölf Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben. Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen die Aufwendungen der <strong>Pflegekasse</strong> für den Einzelfall 1432 Euro nicht überschreiten.</p>
<p>Wird die <strong>Verhinderungspflege</strong> von Personen übernommen, die mit dem <strong>Pflegebedürftigen</strong> in einem verwandtschaftlichen Verhältnis bis maximal zweiter Grad stehen, in häuslicher Gemeinschaft leben oder verschwägert sind, so wird davon ausgegangen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig betrieben wird. Pflegekassenaufwendungen in diesen Fällen dürfen nach § 37 Abs. 1 den Betrag des Pflegegeldes, welchen die festgestellte Pflegestufe des <strong>Pflegebedürftigen</strong> umfasst, nicht übersteigen. Auf Nachweis können zusätzlich von der <strong>Pflegekasse</strong> notwendige Auslagen der <strong>Pflegeperson</strong>, die mit der <strong>Verhinderungspflege</strong> in Zusammenhang stehen, übernommen werden.</p>
<h3>Verhinderungspflege – die Leistungserbringung</h3>
<p>Die <strong>Verhinderungspflege</strong> muss bei der <strong>Pflegekasse</strong> mittels schriftlichem Antrag beantragt werden. Zusätzliche Leistungen müssen mit den entsprechenden Anträgen bei den zuständigen Sozialhilfeträgern eingereicht werden. Auf Pflegegeld besteht in der Zeit der <strong>Verhinderungspflege</strong> kein Anspruch.</p>
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