<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Krankenkassen &#8211; Pflegedienst Badenstedt</title>
	<atom:link href="https://www.pflegedienst-badenstedt.de/tag/krankenkassen/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de</link>
	<description>Geborgenheit in Ihrem Zuhause</description>
	<lastBuildDate>Thu, 04 Aug 2016 11:34:51 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.7.2</generator>
	<item>
		<title>SGB V &#8211; Sozialgesetzbuch V</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/sgb-v-sozialgesetzbuch-v.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Aug 2016 11:29:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[SGB V]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialgesetzbuch V]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pflegedienst-badenstedt.de/?p=739</guid>

					<description><![CDATA[Beim SGB V handelt es sich um das fünfte Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland. Das am 01.01.1989 in Kraft getretene SGB V ist dem Sozialrecht untergliedert. Damit ist es der direkte Nachfolger der Reichsversicherungsverordnung, die bis dahin Gültigkeit hatte. Im SGB V finden sich die gesetzlichen Krankenkassen betreffenden Bestimmungen, wobei neben den allgemeinen Vorschriften auch die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Beim SGB V handelt es sich um das fünfte <a href="http://www.pflegedienst-badenstedt.de/sgb-sozialgesetzbuch.html">Sozialgesetzbuch</a> der Bundesrepublik Deutschland. Das am 01.01.1989 in Kraft getretene SGB V ist dem Sozialrecht untergliedert. Damit ist es der direkte Nachfolger der Reichsversicherungsverordnung, die bis dahin Gültigkeit hatte. Im SGB V finden sich die gesetzlichen Krankenkassen betreffenden Bestimmungen, wobei neben den allgemeinen Vorschriften auch die den zu versicherten Personenkreis betreffende, gesetzliche Bestimmungen. Zudem wird die Finanzierung und die Organisation der Krankenkassen durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben.</p>
<p>Den Aufenthalt in Einrichtungen zur Rehabilitation werden durch dieses gesetzgebende Element ebenfalls geregelt. Für die Pflege besteht die Relevanz des SGB V unter anderem in den verankerten Bestimmungen zu Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Diese müssen zwingend aufgrund einer Verordnung durch einen Arzt von der Krankenkasse bewilligt werden. Für Aufenthalte in stationären Pflegeeinrichtungen ist allerdings das Pflegegesetz zuständig. Dieses wird im SGB XI beschrieben.</p>
<h3>Aufbau des SGB V</h3>
<p>Die Textesammlung der Gesetze ist in zwölf Kapitel eingeteilt. In dem Buch finden sich über 400 Paragraphen wieder. Einige dieser Paragraphen des SGB V sind durch Reformen allerdings entfallen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Medizinischer Dienst der Krankenversicherung</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/medizinischer-dienst-der-krankenversicherung.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jun 2014 13:06:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[MDK]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinischer Dienst der Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegekassen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pflegedienst-badenstedt.de/?p=300</guid>

					<description><![CDATA[Der kurz als MDK oder MD bezeichnete “Medizinische Dienst der Krankenversicherung” ist mit der Unterstützung und Begutachtung allgemeiner Grundsatzfragen der Patientenversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen betraut.  Es handelt sich beim MDK um einen unabhängigen Begutachtungs- und Beratungsdienst für alle gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen, der im Rahmen der Einzelfallbegutachtungen eine MDK-Prüfung durchführen kann, um festzustellen, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der kurz als <strong>MDK</strong> oder MD bezeichnete “<strong>Medizinische Dienst der Krankenversicherung</strong>” ist mit der Unterstützung und Begutachtung allgemeiner Grundsatzfragen der Patientenversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen betraut.  Es handelt sich beim <strong>MDK</strong> um einen unabhängigen Begutachtungs- und Beratungsdienst für alle gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen, der im Rahmen der Einzelfallbegutachtungen eine MDK-Prüfung durchführen kann, um festzustellen, ob und in welchem Umfang medizinische Leistungen notwendig, ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen, die Medizinischen Dienste und deren Verbände werden vom <strong>Medizinischen Dienst der Krankenversicherung</strong> in grundsätzlichen Fragen der Gestaltung der Versorgungs- und Leistungsstrukturen sowie der rehabilitativen, präventiven und kurativen Versorgung beraten.</p>
<h3><strong>Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst</strong></h3>
<p>Die Gutachter des MD agieren unabhängig von den Trägern der Sozialhilfe oder Pflegekassen. Die Gutachtertätigkeiten werden stets dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den sozialrechtlichen Vorgaben angepasst. Der <strong>MDK</strong> entscheidet jedoch nicht über die Leistungsbewilligung, sondern erstellt nur das Pflegegutachten, das Pflegekassen, Ärzte und Sozialhilfeträger weiter interpretieren.</p>
<h3><strong>Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – die Aufgaben</strong></h3>
<p>In folgende Bereiche lassen sich die Aufgaben des <strong>MDK</strong> (<strong>Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung</strong>) gliedern:</p>
<p>&#8211;       <strong>MDK</strong>-Gutachten für Krankenkassen</p>
<p>&#8211;       Beratung in Fragen der medizinischen Versorgung</p>
<p>&#8211;       MDK-Gutachten für Pflegekassen</p>
<p>&#8211;       Pflegequalitätssicherung</p>
<p>&#8211;       Begutachtungen des <strong>MDK</strong></p>
<p>In der Altenpflege kommt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung immer dann zum Einsatz, wenn es um die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit geht.  Die Prüfung der Anforderungen der notwendigen Reha- und Vorbeugemaßnahmen und das entsprechende Pflegegutachten wird vom <strong>MDK</strong> (<strong>Medizinischem Dienst der Krankenversicherung</strong>) durchgeführt. Das Gutachten des <strong>MDK</strong> bildet die Grundlage für die Pflegestufe, die für den Hilfebedürftigen festgestellt wird. Die Rechtsgrundlage, auf der die Entscheidungen des <strong>Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung</strong> basiert, liegt in § 278 SGB. Der <strong>MDK</strong> setzt sich aus Mitgliedern der Orts- und Betriebskrankenkassen, der Innungskrankenkassen, der landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Landesverbände und der Ersatzkassen zusammen. Finanziert wird der <strong>MDK</strong> ebenfalls von diesen Trägern auf Landesebene.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Tagesklinik</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/tagesklinik.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Aug 2013 07:49:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[ambulanten und teilstationären Betreuung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenhäuser]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Patienten]]></category>
		<category><![CDATA[Tagesklinik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pflegedienst-badenstedt.de/?p=127</guid>

					<description><![CDATA[Als Tagesklinik werden Einrichtungen bezeichnet, die der ambulanten und teilstationären Betreuung von Patienten dienen. Die Patienten können hier bis zu 24 Stunden lang behandel und entsprechend betreut werden. Tageskliniken und Fachrichtungen In der Regel agieren Tageskliniken interdisziplinär oder können auch in einzelne Fachrichtungen eingeteilt sein. Im Geriatrie-Bereich z. B. ermöglichen solche Tageskliniken die Beschäftigung, Beobachtung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Als <strong>Tagesklinik</strong> werden Einrichtungen bezeichnet, die der <strong>ambulanten und teilstationären Betreuung</strong> von <strong>Patienten</strong> dienen. Die <strong>Patienten</strong> können hier bis zu 24 Stunden lang behandel und entsprechend betreut werden.</p>
<h3>Tageskliniken und Fachrichtungen</h3>
<p>In der Regel agieren <strong>Tageskliniken</strong> interdisziplinär oder können auch in einzelne Fachrichtungen eingeteilt sein. Im Geriatrie-Bereich z. B. ermöglichen solche <strong>Tageskliniken</strong> die Beschäftigung, Beobachtung und Weiterleitung der <strong>Patienten</strong> zu den unterschiedlichen fachärztlichen Untersuchungen innerhalb der Klinik, der die <strong>Tagesklinik</strong> angeschlossen ist. In der Regel handelt es sich bei <strong>Tageskliniken</strong> um die Praxen niedergelassener Ärzte, die im operativen und operativ-diagnostischen Bereich tätig sind. Auch im Bereich der Psychiatrie finden sich <strong>Tageskliniken</strong>, die im sozialtherapeutischen und psychotherapeutischen Bereich entsprechend ausgerichteten <strong>Krankenhäusern</strong> angeschlossen fungieren und in denen tagsüber die <strong>Patienten</strong> betreut werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die <strong>Patienten</strong> die restliche Zeit in der eigenen Wohnung zurechtkommen können. Meist werden solche <strong>Tageskliniken</strong> genutzt, wenn es um die Nachsorge nach einer stationären Behandlung oder um die Vermeidung eines stationären Aufenthaltes geht. Viele <strong>Krankenhäuser</strong> haben mittlerweile operative <strong>Tageskliniken</strong> gegründet, da die <strong>Krankenkassen</strong> die Kostenübernahme für operative Eingriffe, die auch ambulant durchgeführt werden könnten, verweigert werden.</p>
<h3>Beispiele für Tageskliniken</h3>
<p>Häufig finden sich <strong>Tageskliniken</strong> als ambulante Operationszentren in Praxen von Orthopäden, Internisten oder Chirurgen, als neurologische oder psychosomatische <strong>Tagesklinik</strong> und als psychotherapeutische <strong>Tageskliniken</strong>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gehhilfe</title>
		<link>https://www.pflegedienst-badenstedt.de/gehhilfe.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Jun 2013 11:37:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[Arthritisstützen]]></category>
		<category><![CDATA[Gehbehinderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Gehhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Gehübungsgeräte]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Rehabilitation]]></category>
		<category><![CDATA[Rollators]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pflegedienst-badenstedt.de/?p=92</guid>

					<description><![CDATA[Eine Gehhilfe wird zur Schonung des Körpers eingesetzt und ermöglicht betroffenen Personen trotzdem eine selbstständige Fortbewegung. Gehhilfen können sowohl bei gravierenden Gehbehinderungen als auch als Unterstützung beim Gehen von nicht gehbehinderten Menschen angewandt werden. Die Gründe für die Notwendigkeit einer Gehhilfe können sowohl wie bei Verstauchungen vorübergehender, oder wie nach Amputationen dauerhafter Natur sein. Gehhilfen lassen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine <strong>Gehhilfe</strong> wird zur Schonung des Körpers eingesetzt und ermöglicht betroffenen Personen trotzdem eine selbstständige Fortbewegung.</p>
<p><strong>Gehhilfen</strong> können sowohl bei gravierenden <strong>Gehbehinderungen</strong> als auch als Unterstützung beim Gehen von nicht <strong>gehbehinderten</strong> Menschen angewandt werden. Die Gründe für die Notwendigkeit einer <strong>Gehhilfe</strong> können sowohl wie bei Verstauchungen vorübergehender, oder wie nach Amputationen dauerhafter Natur sein.</p>
<p><strong>Gehhilfen</strong> lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Da sind zunächst die im Rahmen der <strong>Rehabilitation</strong> erforderlichen <strong>Gehilfen</strong> zu nennen. Die gesetzlichen <strong>Krankenkassen</strong> erkennen solche <strong>Gehhilfen</strong> an, weshalb diese natürlich auch kassenärztlich verordnet werden können. In der anderen Kategorie finden sich die <strong>Gehhilfen</strong>, die eher zur sportlichen Betätigung oder Erleichterung genutzt werden und keine direkte medizinische Notwendigkeit zeitigen. In jeder Kategorie finden sich allerdings unendlich viele unterschiedliche Modelle von <strong>Gehhilfen</strong>.</p>
<p>Als <strong>Gehilfen</strong> werden laut Hilfsmittelverzeichnis unter anderem <strong>Gehübungsgeräte</strong> wie der Gehbarren, Gehwagen, Gehgestelle, Achselstützen, Geh- und Handstöcke, fahrbare Gehhilfen und Unterarmgehstützen, die in der Regel bei Brüchen oder Verstauchungen der Fußgelenke oder auch als <strong>Arthritisstützen</strong>, bei entsprechendem Krankheitsbild, Anwendung finden. Am bekanntesten ist wohl das Modell des so genannten <strong>Rollators</strong>, das sich durch große Räder, Handbremsen, Sitzflächen, Rückenlehnen, Einkaufsnetze und ähnliche hilfreiche Details auszeichnet.</p>
<p>Allerdings gibt es natürlich auch <strong>Gehhilfen</strong>, die ohne <strong>Gehbehinderung</strong> verwendet werden. Dabei handelt es sich meistens um Gegenstände wie Spazierstöcke oder Walkingstöcke, die für die sportliche Freizeitgestaltung genutzt werden.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
