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	<title>Dauerpflege &#8211; Pflegedienst Badenstedt</title>
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		<title>Dauerpflege</title>
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		<dc:creator><![CDATA[George]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Oct 2014 16:55:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fachausdrücke]]></category>
		<category><![CDATA[ambulante Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Dauerpflege]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegebedürftige]]></category>
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					<description><![CDATA[Die vollstationäre Pflege oder Dauerpflege nehmen Pflegebedürftige in Anspruch, wenn die pflegebedürftigen Senioren in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, in denen eine Versorgung bei Tag und Nacht gewährleistet wird. Die Dauerpflege ist gemäß §43 SGB XI gegenüber einer teilstationären und ambulanten Pflege als nachrangig anzusehen. Senioren, die eine Pflegeeinrichtung beziehen wollen, werden aus diesem Grund vorher einer Überprüfung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die vollstationäre Pflege oder <strong>Dauerpflege</strong> nehmen <strong>Pflegebedürftige</strong> in Anspruch, wenn die pflegebedürftigen Senioren in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, in denen eine Versorgung bei Tag und Nacht gewährleistet wird. Die <strong>Dauerpflege</strong> ist gemäß §43 SGB XI gegenüber einer teilstationären und <strong>ambulanten Pflege</strong> als nachrangig anzusehen. Senioren, die eine Pflegeeinrichtung beziehen wollen, werden aus diesem Grund vorher einer Überprüfung des MDK unterzogen. Bestätigt der MDK, dass die <strong>Dauerpflege</strong> sinnvoll ist, so wird die entsprechende Pflegestufe bewilligt bzw. die Pflegestufe für die stationäre oder <strong>ambulante Pflege</strong> umgewandelt. Die Pflegekosten erhöhen sich mit einem Umzug in ein Pflegeheim entsprechend.  Eine erneute Überprüfung durch den MDK ist für Patienten der Pflegestufe 3, die die <strong>Dauerpflege</strong> beanspruchen wollen, nicht vorgesehen.</p>
<h3>Voraussetzungen für die Dauerpflege</h3>
<p>Die Überprüfung durch den MDK soll sicherstellen, dass die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen kann, sondern eine <strong>Dauerpflege</strong> notwendig ist. Ist eine <strong>ambulante Pflege</strong> aufgrund besonderer Situationen im Einzelfall wie die Überforderung der pflegenden Person, das Fehlen einer geeigneten Pflegekraft, die Verwahrlosung des <strong>Pflegebedürftigen</strong>, Fremd- oder Eigengefährdung nicht mehr möglich, so wird einer <strong>Dauerpflege</strong> zugestimmt werden. Wird die <strong>Dauerpflege</strong> vom MDK nicht als notwendig angesehen und möchte der <strong>Pflegebedürftige</strong> trotzdem in eine Pflegeeinrichtung ziehen, so erhält er von der Pflegekasse lediglich einen der Höhe der Pflegesachleistung entsprechenden Zuschuss.</p>
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