Unter einer Wohnungsanpassung wird eine Gestaltung des eigenen Wohnraums für Personen, die im Alter trotz körperlicher Einschränkungen allein in der Wohnung bleiben möchten, verstanden. Die Räumlichkeiten werden dann barrierefrei gestaltet, so dass die Patienten selbstständig wohnen können.
Eine Wohnungsanpassung kann im Hinblick auf das Alter eine Erleichterung darstellen. Der Alltag wird erleichtert und Unfällen wie Stürzen wird vorgebeugt. Barrierefreies Wohnen fördert den Wohnkomfort und die Selbstständigkeit der Bewohner, wenn körperliche Beeinträchtigungen auftreten.
Folgende Maßnahmen können bei einer Wohnungsanpassung durchgeführt werden:
In der Regel müssen die kostspieligen Maßnahmen zur Wohnungsanpassung allerdings aus Eigenmitteln finanziert werden. In Einzelfällen kann aber auch eine Finanzierung durch andere Kostenträger möglich werden.
Für die Entscheidung, ob und wenn ja, welcher Kostenträger die Kosten für die Wohnungsanpassung übernehmen kann, sind die Lebensumstände des Betroffenen ein wichtiges Kriterium. Die Pflegeversicherung kann bei Patienten mit einer Pflegestufe bis zu 2557 Euro als Zuschuss für eine Wohnungsanpassung gewähren. Diese beantragungswürdige Leistung dient dem Erhalt der Eigenständigkeit für den Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld.