Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
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Seniorenheim

Über den Umzug in ein Seniorenheim müssen sich pflegebedürftige Senioren Gedanken machen, wenn das Wohnen in der eigenen Wohnung nicht mehr so vonstatten geht wie gewünscht. Ein solcher Umzug bedeutet sowohl für den Betroffenen als auch für Familienangehörige, welche mit der Pflege des Patienten beschäftigt sind, eine Entlastung.

Pflegeeinrichtung “Seniorenheim”

Der Begriff “Seniorenheim” stellt ein Synonym für ein Altenheim oder Pflegeheim dar. Die beschäftigten Pflegekräfte sorgen für die Abdeckung des Pflegebedarfs der Bewohner. Grund- und Basispflege werden geleistet. Diese Leistungen des Seniorenheims werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern die Pflegebedürftigen eine entsprechende Pflegestufe vorweisen können.

Ambulante Hilfen vorrangig vor Seniorenheimen

Der Einzug in ein Seniorenheim wird vom Gesetzgeber nur dann als förderungswürdig angesehen, wenn eine häusliche Altenpflege nicht mehr ausreicht. Eine ambulante Pflegestufe kann entsprechend nur in eine stationäre Pflegestufe umgewandelt werden, wenn eine entsprechende, medizinische Begründung vorliegt. Bei einer Neubeantragung muss die Notwendigkeit eines Umzugs in ein Seniorenheim glaubhaft dargelegt werden.  Beispielsweise stellen die Überforderung der Pflegeperson oder eine notwendige Pflegebereitschaft rund um die Uhr akzeptable Gründe dar.