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Pflegedienst Badenstedt

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Psychiatrische Krankenpflege

Definiert werden die Vorgaben für die psychiatrische Krankenpflege in § 37 SGB V. Eine ambulante, psychiatrische Krankenpflege, deren Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden, können Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.

Voraussetzungen für die Gewährung der psychiatrischen Krankenpflege

Die psychiatrische Krankenpflege kann nur auf Verordnung eines Facharztes für Psychiatrie und Neurologie erfolgen. In Ausnahmefällen reicht aber auch die Verschreibung des Hausarztes, sofern eine Diagnose vom Neurologen oder Psychiater gestellt wurde. Das Ausmaß der Hilfe bei Alltagsaufgaben, die betroffene Patienten benötigen, definiert den Bedarf der Krankenpflege. Betroffene müssen zudem über eine ausreichende Behandlungsfähigkeit verfügen, denn eine rein medikamentöse Behandlung reicht nicht aus.

Maßnahmen der psychiatrischen Krankenpflege

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, so kann eine psychiatrische Krankenpflege von der Krankenversicherung gewährt werden. Am Anfang stehen im Fokus der Beziehungsaufbau und die Akzeptanzerarbeitung der Pflege für den Betroffenen. Zwecks Diagnostik oder Krisenintervention werden ferner therapeutische Maßnahmen eingeleitet. Entwickelt werden dann kompensatorische Hilfen für die Tages- und Wochenstrukturierungen. Des Weiteren umfasst die psychiatrische Krankenpflege psychoedukative Maßnahmen, durch welche die Hilfebedürftigen Konfliktsituationen erkennen und selbstständig bewältigen zu lernen. Zudem sollen Angehörige im Umgang mit dem psychisch Kranken geschult werden.