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Pflegedienst Badenstedt

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Pflegeversicherung

Die jüngste unter den Sozialversicherungen in Deutschland ist die Pflegeversicherung. Seit dem 01. Januar 1995 existiert die Pflegeversicherung als sogenannte “5. Säule der Sozialversicherungen” und dient der Risikoabsicherung bei Pflegebedürftigkeit. Als einziger Sozialversicherungszweig legt die Pflegeversicherung Beitragssätze für die Pflege fest. Diese haben das Ziel, die Nebenkosten für Löhne möglichst gering zu halten. Die Pflegekassen sind der Träger der Pflegeversicherungen und stellen einen Zweig der gesetzlichen Krankenkassen dar. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind demnach automatisch auch pflegeversichert.

Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Bis heute ist es strittig, ob die Pflegebedürftigkeit vordergründig nur körperrelevante Hilfen beachten sollte. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich an den Pflegestufen aus, welche den Pflegebedarf beziffern. Die Pflegereform, die am 01. Juli 2008 in Kraft trat, legte die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung der Pflegestufe festgelegt.

Pflegeleistungen für häusliche Krankenpflege

Monatlich werden Patienten der Pflegestufe 1 seit 2012 450 Euro zugestanden. In Pflegestufe 2 erhalten die Patienten 1.100 und in Pflegestufe 3 1.550 Euro.

Pflegeleistungen für pflegende Angehörige

Angehörige von Pflegebedürftigen der Pflegestufe 1 erhalten ab 2012 Leistungen in Höhe von 235 Euro. In Pflegestufe 2 sind 440 Euro und in Pflegestufe 3 sind 700 Euro an Pflegeleistungen für die pflegenden Angehörigen vorgesehen.

Pflegeleistungen für vollstationäre Pflege

Seit 2012 übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung für Patienten der Pflegestufe 1 monatlich 1023 Euro für vollstationäre Pflege. In Pflegestufe 2 sind es 1279 Euro und in Pflegestufe 3 erhalten die Patienten eine Erstattung von 1550 Euro. Die Pflegestufe 3+ ist als Härtefall mit 1918 Euro beziffert.