Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
30455 Hannover

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Pflegestufe II

Schwerpflegebedürftige Personen werden in die Pflegestufe II eingeordnet. Bei einer solchen schweren Pflegebedürftigkeit geht man davon aus, dass der Pflegebedürftige mindestens dreimal täglich Hilfe und Unterstützung bei der Grundpflege, der Hygiene, der Ernährung und der Mobilität benötigt.

Pflegeleistungen bei Pflegestufe II

Die Leistungen der Pflegeversicherung in Pflegestufe II werden seit dem Inkrafttreten der Pflegereform vom 01.07.2008 wie folgt festgelegt:

– Für Sachleistungen der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst in ambulanter Betreuung stehen dem Pflegebedürftigen monatlich 980 Euro Zahlungen durch die Pflegekassen zu.

– Bei einer Betreuung durch Angehörige erhält der Pflegebedürftige mit Pflegestufe II 420 Euro Pflegegeld.

– In Pflegestufe II wird die vollstationäre Pflege des Patienten mit bis zu 1.279 Euro an Pflegeleistungen übernommen.

–  Jeder pflegende Angehörige hat Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege für jeweils 28 Kalendertage im Jahr.

Pflegehilfsmittel bei der Pflegestufe II

Entsprechend der Pflegestufe II stellen die Pflegekassen den Pflegebedürftigen bestimmte Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Verringerung des Leidensdrucks und zur Verminderung der Pflegestufenerhöhung zur Verfügung. Verbrauchsmittel wie Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel fallen darunter. Monatlich kann eine Unterstützung von bis zu 31 Euro in Pflegestufe II gewährt werden. Pflegebetten, Gehhilfen und andere technische Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse in Pflegestufe II bis zu 90 Prozent der benötigten Kosten übernommen.