Geborgenheit in Ihrem Zuhause
Pflegedienst Badenstedt

Salzweg 14
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Kosten für ein Pflegeheim

Für Senioren, die aus gesundheitlichen Gründen gefühlsmäßig nicht mehr in der Lage sind, allein in der eigenen Wohnung zurecht zu kommen, ist der Umzug in ein Pflegeheim ein sinnvoller Schritt. Jedoch herrscht häufig Unsicherheit, wenn es um die Kosten für ein Pflegeheim geht. Grundsätzlich ist die Pflegestufe für die Kosten ausschlaggebend.

Je höher der Pflegeaufwand, den die Einrichtung leisten muss ist, desto höher sind natürlich auch die Pflege- und Pflegeheimkosten. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ermittelt aus diesem Grund, welche Stufe der Pflegebedürftigkeit beim Patienten vorliegt und stuft entsprechend die Kosten für ein Pflegeheim ein. Für einen Pflegebedürftigen erhielten Altenheime zwischen dem 01.01.2010 bis 31.12.2011 in der

– Pflegestufe I:  1023 Euro

– Pflegestufe II: 1279 Euro

– Pflegestufe III: 1510 Euro

– Pflegestufe IIIa: 1825 Euro

von der Pflegekasse. Ab dem 01.01.2012 wurde die Höhe der Geldleistungen für ein Pflegeheim angepasst. Seither liegen die Pflegezahlungen für die Pflegestufe III bei 1550 Euro und für Pflegestufe IIIa 1918 Euro.

Die Kosten für die Pflege sind damit abgedeckt. Zusätzlich fallen allerdings auch Kosten für die Unterbringung im Zimmer und die Verpflegung an, welche je nach Alten-, Senioren- oder Pflegeheim unterschiedlich hoch ausfallen. Diese Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Ist der Pflegebedürftige dazu nicht in der Lage, so müssen die engsten Verwandten einspringen. Wenn auch diese das entsprechende Vermögen nicht aufbringen können, so zahlt auf Antrag das Sozialamt einen Zuschuss.